Protocol of the Session on November 30, 2005

Der zweite Aspekt ergibt sich aus der Notwendigkeit einer vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung am Jahresanfang 2006. Hierzu möchte ich vorab einige Rahmenbedingungen benennen, die im Erlass zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung konkretisiert werden. Gemäß Art. 82 der Landesverfassung dürfen Ausgaben unter anderem geleistet werden, um den Bestand der Einrichtungen, an Personal und Gerät zu erhalten.

Unter den Einrichtungen sind unter Umständen auch Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger zu verstehen, wenn sie in dem letzten gesetzlich festgestellten Haushaltsplan berücksichtigt waren. Dabei sind Zuwendungen zur institutionellen Förderung in dem Umfang zulässig, als dies zur Weiterführung bestehender, schon bisher institutionell geförderter Einrichtungen unerlässlich ist.

Bei Projektmaßnahmen, meine Damen und Herren, dürfen die Maßnahmen im Rahmen eines mehrjährigen, in der Vergangenheit begonnenen Gesamtprogramms unter Beachtung noch festzusetzender prozentualer Beschränkungen bewilligt werden.

Die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung dient der Aufrechterhaltung des Status quo.

Grundlage - jetzt komme ich zu dem, was Sie gerade in Ihrem netten Co- Referat vorgetragen haben, Herr Eiskirch - ist der jeweils niedrigere Ansatz im Haushaltsplan des abgelaufenen Haushaltsjahres bzw. im Regierungsentwurf des Haushaltsplans. Einen Regierungsentwurf werden Sie voraussichtlich in der nächsten Woche zur Kenntnis nehmen.

Auf dieser Grundlage können die Bewilligungsbehörden bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zuwendungen bewilligen und damit Planungssicherheit für die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger schaffen.

(Zuruf von Carina Gödecke [SPD])

Als letzten Aspekt, meine Damen und Herren, möchte ich die Haushaltskonsolidierung nennen. Erforderlich ist eine Neuausrichtung der Förderpolitik des Landes. Kürzungen im Förderbereich sollen aber nicht die Förderstruktur generell reduzieren. Ziel einer Umstrukturierung der Förderprogramme des Landes - und sie ist dringend notwendig, und Sie mahnen sie ständig an, weil Sie unbedingt die Ziele der Haushaltskonsolidierung

mit mir verfolgen wollen - ist es in besonderem Maße, die Fördermittel effizienter einzusetzen und Mitnahmeeffekte möglichst zu verhindern.

Die im Haushalt 2006 vorzunehmende politische Neugewichtung entsprechend den oben genannten Maßstäben erfordert einen an der Sache orientierten Abwägungsprozess und bedarf einiger Zeit.

Herr Minister, Herr Eiskirch hat das Bedürfnis, Ihnen noch eine Frage zu stellen.

Nein, jetzt nicht mehr.

Die besondere Situation der Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger und ihre augenblicklich noch ungeklärte finanzielle Lage, bezogen auf 2006, und ihren Wunsch nach Planungssicherheit sowie das Interesse der Beschäftigten der Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger an einer Fortführung ihrer Tätigkeit berücksichtigt die Landesregierung bereits im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren.

Zum SPD-Antrag ist abschließend zu sagen:

Erstens. Eine Einbringung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2006 wird nicht mehr im Jahre 2005 erfolgen. Die Einbringung an sich würde die von der SPD-Fraktion gewünschte Planungssicherheit auch nicht erhöhen. Ich glaube, das habe ich ausführlich darlegen können.

Dazu trägt der in der ersten Dezember-Hälfte - ich wiederhole es - zu erwartende Kabinettsbeschluss zum Regierungsentwurf des Haushalts 2006 weit stärker bei als eine Einbringung noch im Jahre 2005.

Denn dieser Kabinettsbeschluss bildet zusammen mit den sich aus Art. 82 der Landesverfassung ergebenden Beschränkungen den Rahmen für den Erlass des Finanzministers an alle Ressorts zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006.

Zweitens. Aufgrund dieses noch in 2005 ergehenden Erlasses des Finanzministers werden die Bewilligungsbehörden ab Januar 2006 die Möglichkeit haben, im Rahmen der ihnen gesetzten, oben näher beschriebenen Obergrenzen für vorhandene Fördereinrichtungen Zuwendungsbescheide zu erlassen.

Durch diese Möglichkeit besteht für die Zuwendungsempfänger eine vergleichbare Rechtssi

cherheit wie in anderen Jahren auch. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Abgeordnete Altenkamp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Linssen, aber auch die Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Das ist heute hier ganz großes Kino. Das muss ich wirklich sagen.

(Beifall von der SPD)

Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie Sie sich hier hinstellen und behaupten können - das bleibt von den Regierungsfraktionen in jeder Form unkommentiert -, ein Beschluss im Kabinett brächte für die Zuwendungsempfänger und -empfängerinnen die gleiche Rechtssicherheit mit sich oder würde für sie sogar eine bessere Situation schaffen als die Einbringung des Haushalts.

(Rudolf Henke [CDU]: Das hat hier niemand gesagt!)

Im Übrigen haben Sie hier eines verschwiegen: Im Wahljahr 2000 wurde

(Erregte Zurufe - Glocke)

der Haushalt am 23. November 2000 eingebracht. Die erste Lesung war zum Nikolaus, am 6. Dezember 2000. Sie müssen eingestehen, dass allein durch die Zeitabfolge und das Verfahren der Beratung hier im Hause eine ganze Menge Sicherheit für Träger geschaffen werden kann, wozu Sie im Augenblick nicht bereit sind.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Wir wissen darüber hinaus, dass Sie nicht nur den Haushalt nicht einbringen, sondern dass Sie auch keine Gespräche mit den Trägern führen.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage …

… - ich muss Sie wenigstens fragen dürfen - des Abgeordneten Witzel?

Nee, nein, schon gar nicht.

(Heiterkeit)

Nee, Herr Witzel.

Sie sind in Ihren Beiträgen mit keinem Wort auf das eingegangen, was in unserem Antrag steht, nämlich die Frage nach den Folgen für die Träger.

(Minister Dr. Helmut Linssen: Stimmt doch gar nicht! Das stimmt doch nicht!)

Es ist völlig unbenommen, dass es eine Bewirtschaftung geben wird. Kritisieren muss man aber, dass Sie sich erst jetzt langsam aber sicher und erst in der Debatte dazu durchringen, einmal deutlich zu machen, wie dieses Bewirtschaftungsverfahren aussehen wird.

Sie müssen zugeben, dass es unterschiedliche Auswirkungen für große und kleine Träger gibt - das ist völlig klar - und dass diese jeweils ganz unterschiedlich mit der Bewirtschaftung umgehen können. Und es macht einen Unterschied, ob eine Bewirtschaftung vier Monate, drei Monate oder sechs Monate dauert.

Nehmen Sie zum Beispiel die kleinen Träger in einer Vereinsstruktur: Diese haben schon 2003 im Angesicht des Haushalts, der da kam, versucht, Personal zu entlassen, weil sie es nicht mehr weiter finanzieren konnten.

Jetzt wird als Ansatz genannt: 20 % weniger. Es können aber, da lediglich ein Kabinettsbeschlusses existiert, im Augenblick keine verlässlichen Vorgaben in irgendeiner Form, auch nicht für Personal, gemacht werden. Das Problem ist nur: Als Vereinsvorstand haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen. - Vielen Dank. Herzliche Brühwurst. So weit zur Anerkennung des Engagements von Ehrenamtlichen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Bei dem Risiko, das Sie den Leuten zumuten, können Sie sich doch wohl unschwer vorstellen, dass es mit dem ehrenamtlichen Engagement nicht mehr so weit her sein kann.

Frau Abgeordnete, darf ich Sie noch einmal etwas fragen? - Hat Herr Wüst mehr Glück bei Ihnen, oder galt Ihr „Nee“ generell für alle Wünsche auf Zwischenfragen?

„Nee“ generell.

Generell, okay. - Es tut mir Leid.

Ganz zu schweigen von den Trägern in Kommunen mit laufenden Haushaltsberatungen, also ohne genehmigten Haushalt oder ohne genehmigtes Haushaltsbewirtschaftungskonzept. Die Träger können im Augenblick nur darauf warten, was passieren wird. Am besten melden sie sofort Insolvenz an, denn sonst sind die Vorstände mit ihrem persönlichen Vermögen in der Haftung. Genau das wird passieren; Sie werden es erleben.

(Zuruf von Minister Dr. Helmut Linssen)

Wirklich fatal ist, dass Sie den Trägern - so unterschiedlich, wie die Trägerlandschaft ist - zu dem, was Sie gerade zur Bewirtschaftung gesagt haben, im Grunde keinerlei inhaltliche Vorgaben machen. Sie sagen nicht, auf welche Aufgaben Sie verzichten wollen oder nicht, damit sich die Träger darauf einstellen könnten.