So haben wir etwa dem Studentenwerk Siegen die ersten 4,2 Millionen € bereits zur Verfügung stellen können. Das ist der erste Investitionszuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen seit sage und schreibe 16 Jahren. Das heißt, Sie haben 12 Jahre lang selbst keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Jetzt fließen die Mittel, und damit können die Studentenwerke dort wie auch an anderen Standorten ihre Arbeit vernünftig durchführen.
Ebenso wie in Münster, wohin 20 Millionen € fließen werden – 18 Millionen € nach Bochum, 15 Millionen € nach Duisburg-Essen und nach Düsseldorf, fast 14 Millionen € nach Bielefeld und 9,5 Millionen € nach Köln –, haben sie jetzt die Möglichkeit, die Investitionen zu tätigen, die sie nicht nur dringend brauchen, sondern die sie dann auch von Investitionen entlasten, die sie sonst aus eigenen Mitteln hätten finanzieren müssen. Sie entlasten sie natürlich auch bei den Bewirtschaftungskosten.
Das führt insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung der Einnahmesituation der Studentenwerke. Man liest sogar, dass sich einige Sorgen darüber machen, ob sie so viel Geld überhaupt ausgeben können. Das heißt, dass sich die Einnahmesituation der Studentenwerke offensichtlich in einem vernünftigen Rahmen bewegt.
Sie haben natürlich auch Spielräume, die sich für sie aus unserem Studentenwohnraumförderungsprogramm ergeben, das im Landeshaushalt einen Zinszuschuss in Höhe von 2,25 Millionen € vorsieht. Sie haben eine zusätzliche Entlastung für die Schaffung studentischer Wohnanlagen aus dem Wohnraumförderungsprogramm für den sozialen Wohnungsbau durch das MBV, und sie haben die Möglichkeit – auch durch die pauschalierte Aufwandserstattung, die wir ihnen bei der BAföG-Erstattung anbieten –, in Eigenregie ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit zu erzielen, unter anderem dadurch, dass wir ihnen die notwendige Flexibilität beim Personaleinsatz, bei der Organisation gegeben haben. Sie können jetzt also die Mittel im Interesse der Studierenden so vernünftig wie möglich zum Einsatz bringen.
Trotzdem haben wir die Mittel im Haushaltsentwurf 2010 noch einmal um 0,6 Millionen € erhöht. Damit können unsere Studentenwerke ihren Auftrag gerade auch in der Ausbildungsförderung hervorragend erfüllen.
Sie sagen, wir müssten für die neuen Fachhochschulen Vorsorge treffen. Natürlich sind wir mit den Studentenwerken im Gespräch, was die neuen Fachhochschulen anbetrifft. Die Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen und wir sind diesbezüglich in einem engen Austausch. Wir haben verabredet, dass die Studentenwerke diese Aufgabe zunächst einmal mit den vorhandenen Möglichkeiten erfüllen können. Sie wissen, dass wir einen schrittweisen Aufwuchs des Studienbetriebs haben. Jetzt schon Pauschalmittel zu erhöhen, das wäre reiner Aktionismus.
Darüber hinaus ist das Prämienmodell für den Abgleich von Förderdaten angesprochen worden. Hierzu hat sich bereits – wie ich finde, hervorragend – Herr Dr. Brinkmeier eingelassen. Wir werden im Blick behalten, ob das wirklich interessanter ist als das, was wir in Nordrhein-Westfalen mit der pauschalierten Aufwandsentschädigung machen. Wir haben bisher den Eindruck, dass wir auf einem guten Weg sind.
Ich freue mich abschließend mit Blick auf die Antragsinitiative sagen zu können: Die Landesregierung anerkennt nicht nur die Arbeit der Studentenwerke, sie schätzt sie nicht nur, sondern sie unterlegt sie auch mit den Finanzmitteln, die die Studentenwerke brauchen,
Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/9434, den Antrag Drucksache 14/9266 abzulehnen. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Ich weise darauf hin, dass dieser Antrag vom Plenum an den Ausschuss für Bauen und Verkehr überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass die Beratung und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten hat sich der Landtag durchaus intensiv mit dem Thema „Wohnen in NRW“ beschäftigt. Die Debatten wurden dabei dem Grunde nach von zwei Gegenpolen bestimmt.
Auf der einen Seite standen die Maßnahmen und Aktivitäten der Landesregierung. Diese Aktivitäten möchte ich an dieser Stelle kurz aufzeigen.
Erstens: Verkauf der 100.000 LEG-Wohnungen an eine Heuschrecke oder, wie wir inzwischen wissen, an mehrere Heuschreckenuntergesellschaften oder Heuschreckentöchter;
zweitens: Plünderung der Überschüsse aus dem Landeswohnungsbauvermögen mit der Folge, dass konservativ geschätzt rund 300 Millionen € weniger für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen und gestanden haben;
drittens: Abschaffung der Kündigungssperrfristverordnung mit der Folge, dass viele Bürgerinnen und Bürger, die bei Weiterverkäufen ganz erheblich betroffen sind, jetzt sehr viel früher betroffen sind als früher, nämlich nach drei Jahren – das ist die gesetzliche Mindestregelung – und nicht nach sechs bis acht Jahren;
viertens: Abschaffung der Verbotsverordnung, dass Wohnungen in Büroräume umgewandelt werden, obwohl wir in vielen Städten des Landes, insbesondere an der Rheinschiene, wieder eine erhebliche Wohnungsnot haben;
fünftens: Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe mit der Folge, dass reiche Haushalte in staatlich subventionierten Sozialwohnungen leben, ohne dass diese eine Gegenleistung für geldwerte Vorteile erbringen müssten, die wir dann wieder in den sozialen Wohnbau transferieren könnten;
sechstens: Abschaffung der Möglichkeiten für Kommunen, Belegungsbindungen für Wohnungen für einkommensschwache Haushalte einzugehen und, sozusagen als krönender Höhepunkt,
jetzt die geplante Vollintegration der WfA mit der Folge, dass das gesamte Wohnungsbauvermögen in Höhe von 18,4 Milliarden € in der NRW.BANK verwaltet wird, damit letztlich in Konkurrenz zu anderen Förderzwecken steht und der Vorstand der NRW.BANK bestenfalls von einem Beirat aus dem Landesparlament begleitet wird – übrigens auch mit der Folge, dass der Landesrechnungshof das Wohnungsbauvermögen dann nicht mehr wie bisher prüfen kann und damit auch Prüfrechte für das Parlament selbst entfallen.
Meine Damen und Herren, der Mittelumfang für die Wohnraumförderung des Landes soll also zukünftig anderen Förderzwecken der Bank wie der Wirtschaftsförderung untergeordnet werden, aber zumindest damit konkurrieren.
Zu Recht haben das die kommunalen Spitzenverbände, die Mieterverbände, die Ingenieur- und Architektenkammern, die Gewerkschaften, viele Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft und auch der Landesrechnungshof kritisiert. Einzig ein Verband hat das nicht kritisiert, und hinter dem verstecken Sie sich jetzt.
Im Unterschied zu den Koalitionsfraktionen, von denen in der gesamten Wahlperiode bis heute kein einziger Antrag zum Wohnungsbau vorgelegt worden ist, haben wir Grüne derlei Initiativen zweimal gestartet, und zwar – ich nenne die wesentlichen Initiativen – zum einen die Große Anfrage, die sich mit der Zukunft des Wohnens in NRW und dem dringend notwendigen Handlungsbedarf für eine Neuausrichtung der Wohnungsbaupolitik beschäftigt hat – im Rahmen dieser Anfrage musste die Landesregierung beantworten, dass die Wohnungsmärkte in NRW einem dramatischen Wandel unterliegen –, und zum anderen unser Antrag, mit dem wir eine andere Wohnungsbaupolitik gefordert haben.
Ich möchte deutlich betonen: Wir brauchen aus unserer Sicht eine Wohnraum- und Wohnungsbaupolitik, die sich einerseits der Aufgabe stellt, in den Rheinschienegebieten, also dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, zu wenige Sozialwohnungen sind, für mehr Wohnraum zu sorgen, und andererseits an den Stellen, wo der demografische Wandel zu einem erheblichen Leerstand führt, dafür sorgt, dass die Wohnquartiere teilweise saniert und aufgewertet, teilweise aber auch abgerissen werden.
Da möchte ich an dieser Stelle eine dramatische Entwicklung ganz deutlich machen. Wir haben zurzeit in Nordrhein-Westfalen noch rund 700.000 Sozialwohnungen, also Wohnungen mit Sozialbindung. Vor zehn Jahren hatten wir noch den doppelten Bestand, nämlich 1,4 Millionen. Im letzten Jahr, als das gemessen wurde, also im Jahre 2007, hatten wir einen Verlust von sage und schreibe 42.000 Wohnungen mit Sozialbindungen.
Das heißt: Wenn dieser Trend so weitergeht – er wird so weitergehen, wenn wir in der Förderung nicht erheblich zulegen –, dann werden wir in absehbarer Zeit für dieses Klientel, für diesen Teil der Bevölkerung, der wächst und nicht kleiner wird – ich nenne die Stichpunkte Hartz IV und Altersarmut –, keinen ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen können.
Es ist aber nicht alleine damit getan, sondern – dies hat zum Beispiel auch die Architektenkammer NRW eindrucksvoll dargelegt – wir haben ganz erhebliche Investitionsrückstände in Bezug auf die Barrierefreiheit und die energetische Sanierung.
Eine Bemerkung, um diesen Punkt auf die Sozialwohnungen bezogen herauszugreifen: Wir benötigen immerhin 6 Milliarden €, um die Wohnungsbestände im Sozialwohnungsbereich altengerecht umzubauen und immerhin 8 Milliarden €, um diese Wohnungen energetisch zu sanieren. Das sind allein 14 Milliarden €, die wir für eine riesige Kraftanstrengung im Sozialwohnungsbereich brauchen.
Wenn man das auf den gesamten Wohnungsbestand hochrechnen würde, nämlich die energetische Sanierung und die barrierefreien Umbauten, dann brauchen wir in Nordrhein-Westfalen über die nächsten Jahre und Jahrzehnte 100 Milliarden € für den energetischen und dann noch einmal ungefähr 70 Milliarden € für den barrierefreien – also altersgerechten – Umbau.
Meine Damen und Herren, wer das weiß – man kann das zur Kenntnis nehmen, denn die Zahlen liegen auf dem Tisch und sind in Fachkreisen überhaupt nicht umstritten –, der muss zu dem Ergebnis kommen, dass, wenn wir in den nächsten Jahren nicht als allerunterste Grenze jedes Jahr 1 Milliarde € in den Wohnungsbau für die beschriebenen Tatbestände stecken, also für Wiederaufforstung – so nenne ich das – der Sozialwohnungsbestände, für energetische Sanierung und für Barrierefreiheit, dann fällt Nordrhein-Westfalen mit seinem relativ alten Wohnungsbestand dramatisch zurück. Dann werden insbesondere die Frauen und Männer in unserem Land, die zu der einkommensschwachen Schicht gehören, einen hohen Preis bezahlen und Wohnungsnot erleben und wir werden insgesamt vor dramatischen Verwerfungen – auch vor dem
Insofern fordere ich Sie noch einmal dringend auf: Kehren Sie um. Machen Sie eine Wohnraumförderung, die diesen Namen auch verdient.
Und wenn Sie sich am Ende schon gegen alle Bedenken gegen die Vollintegration der WfA in die NRW.BANK – übrigens aus meiner Sicht auch gegen verfassungsrechtliche Bedenken – durchsetzen, dann gehen Sie zumindest den Weg und schreiben Sie gesetzlich fest, dass jedes Jahr mindestens 1 Milliarde in den Wohnungsbau NRW fließt. Denn wenn Sie das nicht tun, dann greifen und spielen Sie zu kurz und die Menschen bezahlen einen hohen Preis. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Jetzt hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Schemmer das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man hat gemerkt, dass der Antrag anderthalb Jahre alt ist. Was gerade vorgetragen wurde, war eigentlich der Schnee von gestern – ich bin etwas präziser: der Schnee von vorgestern –, der schon lange getaut war.