Das, was Sie mit Blick auf die Inkompatibilität von Gremienmitgliedern in Gesellschaften, an denen auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk beteiligt ist, formuliert haben, trifft unsere ausdrückliche Zustimmung.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat insgesamt vier Jahre ins Land gehen lassen, um die Novellierung des WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes vorzulegen. Ich verspreche Ihnen: Es wird keine 18 Monate dauern, bis der nächste Novellierungsbedarf besteht. Richtigerweise spricht das Landesmediengesetz beispielsweise von dem „Direktor“ oder der „Direktorin“. Richtigerweise spricht das WDR-Gesetz von der „Intendantin“ oder dem „Intendanten“. Sie ersetzen in Ihrem Entwurf das Wort „Landesregierung“ durch das Wort „Ministerpräsident“. Seien Sie ein einziges Mal vorausschauend und fügen Sie die „Ministerpräsidentin“
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der verstorbene österreichische Schriftsteller Robert Neumann mit seinem Zitat Recht hätte, dass der Verleger ein Mann sei, der zu wenig investiert, zu wenig wirbt und zu viel verdient, dann wäre die Einbringung des vorliegenden Entwurfes des 13. Rundfunkänderungsgesetzes nicht zwingend notwendig. Die Realität sieht allerdings anders aus: Sowohl beim Landesmediengesetz als auch beim WDR-Gesetz besteht Handlungsbedarf. Zum Letzteren wird gleich der sehr geschätzte Kollege Lothar Hegemann seine Ausführungen machen. Lassen Sie mich deshalb mit der Novellierung des Landesmediengesetzes beginnen:
Es ist gerade schon angeklungen: Der Schwerpunkt dieses Vorhabens ist die Neufassung des § 33 Abs. 3 des Landesmediengesetzes, sprich die Neuordnung des Medienkonzentrationsrechts. Unstrittig ist, dass Zeitungsverlage weltweit vor einer schwierigen Situation stehen. Das Kerngeschäft mit der gedruckten Tageszeitung gerät immer weiter unter Druck. Gerade bei jüngeren Mediennutzern entwickelt sich das Informationsbedürfnis immer stärker in Richtung multimedialer Angebote.
Der eingeschlagene Weg der Verlage hin zu Medienhäusern ist daher genauso unumgänglich wie richtig. In Zukunft wird nur derjenige bestehen können, der Information und Unterhaltung per Zeitung über das Internet sowie über das Radio und das Fernsehen verbreitet. Die Menschen erwarten in immer stärkerem Maße, dass sich die Inhalte auf der Plattform befinden, die sie gerade nutzen möchten.
Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass sich viele Verlage auf den Weg machen, um ihre Qualitätsangebote auf die elektronischen Medien zu erweitern. Wer das aber fordert, der muss den Verlagen auch die möglichen und notwendigen Handlungsspielräume gewähren. Das ist hier wohl Konsens unter allen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass ein Blankoscheck für jede Form der Beteiligung an Rundfunkveranstaltern ausgestellt wird. Es ist sehr wohl darauf zu achten, dass zwischen dem Beteiligungsbedürfnis der Verlage und dem Schutz vor vorherrschender Meinungsmacht ein fairer Ausgleich stattfindet. Das ist aber mit der vorliegenden Fassung des § 33 LMG gelungen.
von Sendezeiten für unabhängige Dritte oder die Einführung eines Programmbeirates nicht gerade für revolutionär halten. Sie sind aber aus meiner Sicht der einzig gangbare Weg im Zuge eines fairen Interessenausgleichs.
Dass dieses Gesetz Monopolisierungstendenzen Vorschub leisten wird, glaube ich persönlich nicht. Leider erreichen Zeitungsverlage in ihren Verbreitungsgebieten häufig eine Haushaltsabdeckung von gerade einmal 30 %. Das Informationsbedürfnis wird stattdessen über Anzeigenblätter, über private und öffentliche TV- und Radioangebote sowie über das Internet abgedeckt. Die Informationsbeschaffung erfolgt also breiter und rechtfertigt damit die Anpassung des Medienkonzentrationsrechtes.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Punkt dieser Gesetzesnovelle eingehen, und zwar die Vermittlung der Medienkompetenz, die durch diese Novelle besser koordiniert wird. Der entstehende landesweite Lehr- und Lernsender wird zukünftig in erster Linie die Vermittlung von Medienkompetenz und die Medienausbildung zum Auftrag haben. Für die bestehenden offenen Kanäle bleibt damit die Möglichkeit, dieses landesweite und nichtkommerzielle Programm mit Beiträgen zu versorgen.
Herr Schick, es tut mir leid, es hat etwas gedauert, weil es wahrscheinlich Irritationen seitens des Präsidiums mit meinem Sitz gab.
Herr Schick, ich komme auf Ihre Passage zurück, was die vorherrschende Meinungsmacht der Verleger und die neu gefundene Regelung im Entwurf der Landesregierung angeht. Sie waren am Zulassungsverfahren des Regional-TV beziehungsweise Lokal-TV durch die LfM-Kommission in den letzten Monaten beteiligt. Welche Probleme haben Sie denn gesehen? – Bisher gab es in Bezug auf die Zulassung lokalen Fernsehens in NordrheinWestfalen doch keine Probleme. Oder wo haben Sie sie gesehen?
zwar bereiterklärt hat, unter den Spielregeln, die aufgestellt worden sind, mitzuspielen. Aber der Wunsch, weiter gehende Möglichkeiten zu haben, ist immer angeklungen. Das heißt, wenn ich bestimmte Regelungsmöglichkeiten habe, dann muss ich diese Spielregeln akzeptieren, kann aber durchaus den Wunsch haben, darüber hinausgehende Rechte zu erhalten. In den Diskussionen war das überhaupt nicht Gegenstand. Erst hinterher ist von Zeitungsverlagen beziehungsweise Sendern immer wieder angeklungen, dass sehr wohl weiter gehende Beteiligungsrechte gewünscht werden.
Lassen Sie mich noch auf zwei weitere Punkte eingehen. Es handelt sich um das Thema Jugendschutz im Internet und die Bestimmung zum digitalen Hörfunk, die in den weiteren Beratungen sicherlich eine entsprechende Rolle spielen werden. Der Entwurf hier und heute bietet jedenfalls für die anstehende Diskussion eine ausgezeichnete Grundlage. Es zahlt sich aus, dass der Minister frühzeitig auf die Beteiligten zugegangen ist und zu entsprechenden Äußerungen aufgerufen hat, um eine Beteiligung in dieser Form sicherzustellen. Voraussetzung ist natürlich, dass konkrete Vorschläge gemacht werden. Herr Eumann, im Vergleich zu Ihren Ausführungen ist das Beckenbauer’sche „Schau’n mer mal“ ein ganz konkretes Angebot.
Insofern rate ich, in Zukunft etwas konkreter zu werden, dass man sich damit auch inhaltlich wesentlich intensiver auseinandersetzen kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Eumann, wir wollen als Koalition der Erneuerung für eine wesentliche Modernisierung
der beiden zentralen Gesetze, Landesmediengesetz und WDR-Gesetz, sorgen, um einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen auch für die Herausforderungen zu schaffen, die in der Medienpolitik vor uns liegen.
Sie haben sich in den letzten Wochen und Monaten im Wesentlichen darauf konzentriert, immer wiederkehrende Fragen an die Regierung zu richten oder, sehr häufig, staatliche Hilfen für die Medienwirtschaft einzufordern. Dabei sind andere konzeptio
nelle Überlegungen auf der Strecke geblieben. Wir diskutieren gleich noch, im nächsten Tagesordnungspunkt, über den Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Pressegesetzes. Der über 200 Seiten starke Entwurf, der vonseiten der Landesregierung vorgelegt worden ist, ist substanzieller und sieht für die Entwicklung der Medienlandschaft in NordrheinWestfalen sicherlich wichtigere Vorhaben vor, die auf den Weg gebracht werden sollen.
Wir wollen die Presseunternehmen in NordrheinWestfalen stabilisieren. Wir kennen die schwierigen Rahmenbedingungen: sinkende Auflagen, abwandernde Werbemärkte. Deshalb müssen wir über neue, tragfähige Geschäftsmodelle nachdenken. Wir kennen die Entwicklungen im Internet.
Nicht die Politik. Die Politik muss in Rechnung stellen, Herr Eumann, dass die Aufgabe, wie private Veranstalter neue Geschäftsmodelle praktizieren können – basierend auf Recht und Gesetz, das Politik schafft –, gestaltet werden muss, damit wir zukunftsfähig aufgestellt sind und auch zukünftig eine vielfältige Medienlandschaft haben. Sie wissen, wir haben Umbrüche in der Sparte Printmedien, wir haben Veränderungen in den Märkten für Zeitungen und Zeitschriften, und wir haben eine Entwicklung vom klassischen Zeitungsverleger hin zu einem Multimediahaus.
Deshalb muss Politik die Entwicklungen in den Blick nehmen und gesetzliche Grundlagen schaffen, dass der Medienstandort Nordrhein-Westfalen stabilisiert wird.
Wir sind der festen Überzeugung: Die Marktgegebenheiten werden dafür sorgen, dass es ein monomediales Unternehmen schwierig haben wird, ohne Veränderungen weiterhin zu existieren. Wir haben einen klaren Trend hin zu crossmedialen Geschäftsstrategien für Medienunternehmen. Dafür müssen auch die gesetzlichen Realitäten so angepasst werden, dass es ein erfolgversprechendes unternehmerisches Engagement in den nächsten Jahren und Jahrzehnten geben kann.
Wir haben deshalb § 33 des Landesmediengesetzes in den Blick genommen und ermöglichen mit dem neuen § 33a Verlagen, sich unter entsprechenden Auflagen mit 100 % an Rundfunkunternehmen in Nordrhein-Westfalen zu beteiligen.
Dem verfassungsrechtlich gebotenen Vielfaltsschutz gegen eine vorherrschende Meinungsmacht oder Meinungskonzentration trägt eine Wahlalternative aus entweder einem neunköpfigen Programmbeirat oder aus überschaubaren Drittsendezeiten ausreichend Rechnung.
Diese Alternativen wurden jüngst in der Expertenanhörung zu unserem Zeitungsantrag detailliert diskutiert. Diese beiden Mittel zur Schaffung von Binnenpluralität sind bereits an anderer Stelle, etwa im Rundfunkstaatsvertrag, erprobt. Der pluralistisch besetzte Programmbeirat aus neun Vertretern schafft mit der gewählten Größe deshalb eine sinnvolle Balance aus erforderlicher und gesellschaftlicher Breite sowie aus ausreichender Funktionalität.
Herr Kollege Witzel, Sie sprachen davon, dass die Sendezeit für unabhängige Dritte überschaubar sei. Können Sie bitte „überschaubar“ erläutern?
Sehr gerne, Herr Eumann. Uns geht es darum, dass die richtige Balance gefunden wird. Wir wissen ganz ausdrücklich, dass verfassungsrechtlich Vielfaltsschutz geboten ist. Unser Anliegen als Liberale in der Medienpolitik ist, vorherrschende Meinungsmacht und -konzentration zu verhindern und deshalb auch Instrumente zu finden, die in den Markt eingreifen, um dies sicherzustellen.
Allerdings müssen sie sich in einem Umfang bewegen, der die berechtigten und notwendigen ökonomischen Interessen der Medienveranstalter nicht gefährdet. Das heißt konkret für die gesetzlichen Regelungen, dass das Gesetz natürlich nur Instrumentarien nennt, die in der Praxis in dem von mir dargestellten Sinne konkretisiert werden müssen.
Klar ist aber: Vorrang, Herr Eumann, muss natürlich die Veranstaltung des Medienprogramms haben. Drittsendezeiten sind eine Säule, die dann auch stattfindet; sie machen aber natürlich nicht in der Hauptsache die Programmgestaltung aus.
Wir Liberale sind der festen Überzeugung, dass eine gedruckte Zeitung, die über die kleinen und großen Dinge vor Ort, auch in Land und Region, berichtet, einen ganz wichtigen Demokratiebaustein darstellt. Sie ist ein wichtiges und vielfältiges Kulturgut, das wir mit aller Anstrengung stabilisieren sollten. Wir haben in anderen Bereichen, beispielsweise bei Fotografie und Film, eine Entwicklung erlebt, wo die Speicherkarten im Rahmen der Digitalisierung alles ersetzt haben, was klassisches Kulturgut war. Wir wollen bei Zeitungen nicht erleben, dass wir entsprechend nur noch E-Paper konsumieren.
Ein weiteres Thema des Entwurfs betrifft den Hörfunk. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung
müssen wir auch hierbei zu Veränderungen kommen. Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und gern Radio hört – sei es im Auto oder zu Hause –, erfährt schnell die Grenzen des analogen Zeitalters: eine WDR-Kette mit sechs Sendern und eine radioNRW-Kette mit einem örtlichen Sender, verteilt in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 45 Sendern.