Protocol of the Session on June 24, 2009

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8329

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Generationen, Familie und Integration Drucksache 14/9432

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/8883

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/9431

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9476

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/9390

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Lux von der CDU-Fraktion das Wort.

Ich möchte nur erwähnen, dass Reden selbstverständlich auch zu Protokoll gegeben oder gehaltene Reden abgekürzt werden dürfen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute werden wir den § 27 der Gemeindeordnung nach einem langen Erprobungs- und Diskussionsprozess ändern. Selten haben wir bei einem Gesetzgebungsvorhaben so viele Gespräche geführt: mit Betroffenen, mit in die Integrationsarbeit eingebundenen Politikern und Verwaltungsverantwortlichen. Noch nie haben wir so unterschiedliche Situationen und Einschätzungen erhalten.

In nahezu jeder Kommune ist der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung, die Zusammensetzung der Ethnien und auch der Anteil der Spätaussiedler unterschiedlich, und damit sind es auch die Wünsche aller Akteure an eine Neuregelung. Deshalb war es auch schwierig, ja unmöglich und auch nach unserer Überzeugung wenig sinnvoll, von hier aus allen Kommunen eine zentralistische Lösung vorzuschreiben. Wir haben uns daher in Übereinstimmung mit unserer Grundüberzeugung, das möglichst viel direkt vor Ort zu entscheiden ist, für einen Mindestrahmen entschieden, der den Kommunen je nach ihrer speziellen Situation möglichst viel Entscheidungsspielraum lässt.

Lassen Sie mich drei wesentliche Kernpunkte der Neuregelung herausstellen:

Erstens. Mit dieser Neuregelung gehen wir weg vom bisherigen Ausländerbeirat hin zu einem Integrationsrat bzw. Integrationsausschuss und machen damit deutlich, dass mit diesem Beratungsgremium die Integration von Migrantinnen und Migranten gefördert werden soll.

Zweitens. Wir stellen den Kommunen, in denen nach diesem Gesetz ein Migrationsgremium zu bilden ist, frei, vom Regelintegrationsrat abzuweichen und einen Integrationsausschuss an dessen Stelle zu bilden.

Drittens. Wir erweitern den Kreis der Aktivwahlberechtigten auf Eingebürgerte und Deutsche, die ihre aus der deutschen Staatsangehörigkeit resultierenden Rechte noch nicht länger als fünf Jahre in Anspruch nehmen können.

Diese Kernpunkte sind eine wesentliche Stärkung der Partizipation von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen.

Im Übrigen können die Kommunen die Einzelheiten der Zusammensetzung der Gremien weitestgehend selbst festlegen. Insbesondere können die Räte der Kommunen dem Migrationsgremium auch Aufgaben und Mittel übertragen, wenn sie dies für geboten erachten.

Die Frage, ob eingebürgerte Deutsche und Spätaussiedler ein aktives Wahlrecht erhalten sollen, ist nicht unumstritten, weil ja die Regelaussage steht, dass mit der Einbürgerung der Zielpunkt des Integrationsprozesses erreicht sei. Die Wirklichkeit ist leider eine andere. Deshalb haben wir diese Möglichkeit eröffnet, zumal – das sei auch allen Bedenkenträgern noch einmal ganz deutlich gesagt – Migrationsrat und Migrationsausschuss Beratungsgremien und keine kommunalrechtlichen Entscheidungsorgane sind.

Natürlich – daraus mache ich keinen Hehl – hätte man an dieser oder an anderer Stelle eine weitergehende Regelung treffen können. Insbesondere bei der Beschränkung des aktiven Wahlrechts bei den Eingebürgerten und Spätaussiedlern auf fünf Jahre hätten wir uns auch eine Ausdehnung auf zehn Jahre vorstellen können, was aber nicht konsensfähig war.

(Beifall von der CDU)

Hier werden wir die Erfahrungen der neuen Wahlperiode abwarten.

Lassen Sie mich kurz auf die mehrfachen Veröffentlichungen der LAGA eingehen. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die LAGA weitergehende Wünsche und Vorstellungen hat. Das ist ihr gutes Recht. Sie sollte nur nicht behaupten, der Gesetzentwurf würde bestehendes Recht beschränken und einen Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung darstellen. Das Gegenteil ist richtig, wie ich das oben an den positiven Veränderungen gegenüber der bisherigen gesetzlichen Ausländerbeiratsregel dargestellt habe.

Lassen Sie mich noch kurz auf die SPD eingehen, auch wenn es sich eigentlich nicht lohnt. Während der monatelangen Diskussion kam von Ihnen außer unheimlich wortgewaltigen Worthülsen gar nichts. Auch nachdem zuerst die Grünen und später dann

die CDU- und FDP-Fraktionen eigene Gesetzentwürfe vorgelegt hatten, kam von Ihnen – wie so oft – nichts. Auch vor den öffentlichen Anhörungen und Beratungen kam nichts.

Erst zur abschließenden Beratung im Kopo legten Sie einen Gesetzentwurf vor – ich spreche bewusst nicht von einem eigenen Gesetzentwurf –, der eine frappierende Ähnlichkeit mit den Forderungen der LAGA aufweist und bei dem schon viele Plagiatsvorwürfe erheben. Dieses Verfahren ist parlamentsunwürdig. Sie bringen einen Entwurf ein, von dem Sie genau wissen, dass er wegen des Beratungswegs nie eine Chance hat, tatsächlich beschlossen zu werden. Wem wollen Sie mit einem solchen Schauakt imponieren? Glauben Sie doch nicht, dass Sie den Migranten mit solchen Mätzchen imponieren können.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

In dem Zusammenhang fällt mir sofort eine Aussage des Kollegen Körfges aus besagter KopoAusschusssitzung ein – allerdings zum Thema Jagdsteuer. Er sagte – in diesem Zusammenhang gebe ich ihm völlig recht –: Ich habe den Eindruck, dass Sie zur absoluten Unzeit Wahlgeschenke in Richtung einer überschaubaren Klientel machen wollen. – Herr Körfges, wir haben den Eindruck, dass Ihre Aussage Ihr Verhalten in diesem Fall sehr genau beschreibt. Sie wollen mit dieser unwürdigen Aktion von der eigenen Untätigkeit und vom Scheitern in der Migrationspolitik ablenken.

Wie es um Ihre Migrationspolitik und deren Verankerung bei den Migranten bestellt ist, kann ich Ihnen am besten an einem Beispiel aus meiner Heimatstadt Bielefeld belegen. Dazu möchte ich das „Westfalen-Blatt“ vom 24. April 2009 zitieren. Da heißt es – ich zitiere wörtlich mit Genehmigung des Präsidenten –: Pohlreich und Argyriadou aus der SPD ausgetreten. Unzufrieden über Umgang mit dem Thema Migration. Nebahat Pohlreich, 69, seit 1994 Mitglied des Bielefelder Rates, ist gemeinsam mit ihrem Mann aus der SPD ausgetreten. Mit Kyriaki Argyriadou verließ eine weitere prominente Migrantenvertreterin die SPD. Argyriadou ist Vorsitzende des Migrationsrates, der offiziellen Vertretung der ausländischen Mitbürger bei der Stadt. Beide Frauen nannten Unzufriedenheit mit der Migrationspolitik der Sozialdemokraten als Grund. „Man hat meine Anliegen angehört, passiert ist aber nichts,“ sagte Pohlreich, die aus Istanbul stammt und seit 1973 in Bielefeld lebt.

Ich wollte Ihnen damit nur zeigen, wie es mit der Migrationspolitik der SPD und deren Verankerung bei den Migranten tatsächlich aussieht. Wir werden dieser gesetzlichen Regelung zustimmen. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lux. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Körfges.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist sehr viel über die Würde des Parlaments, über den Umgang miteinander gesprochen worden. Das, was der Kollege Lux hier gerade versucht hat, ist ein unwürdiger Versuch, von eigenem Versagen dadurch abzulenken, dass zusammenhanglos Dinge erzählt werden, die mit dem Thema, das es zu beraten gilt, in keinem Zusammenhang stehen.

(Beifall von der SPD)

Ich habe Ihnen im kommunalpolitischen Ausschuss schon sehr deutlich erklärt – ich erkläre es noch einmal, weil ich sehe, dass Vertreter der Betroffenen oben auf der Zuschauertribüne sitzen –, dass wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diesem Hause von Anfang an Wert darauf gelegt haben, dass es zu einem fraktionsübergreifenden Konsens in der überragend wichtigen Frage der Integrationsräte in unserem Lande kommt. Wir haben – anders als andere – immer wieder darauf verwiesen, dass es diesen Konsens schon gegeben hat, Herr Kollege, und zwar angekündigt durch den Integrationsminister des Landes, zugesagt den Vertreterinnen und Vertretern der LAGA, und zwar nicht einmal, sondern mehrfach, und das auch in Gegenwart vieler der hier anwesenden Politikerinnen und Politiker und ehrenamtlich Tätigen.

Meine Damen und Herren, wir haben immer wieder darauf vertraut und immer wieder darauf gehofft, dass Sie zu einem realistischen Verständnis unserer Aufgaben zurückfinden, dass Sie den Weg freimachen für einen parteiübergreifenden Konsens und damit der hohen Tradition des nordrheinwestfälischen Landtages in Integrationsfragen folgen.

Was Sie gemacht haben, meine Damen und Herren, ist etwas ganz anderes. Sie haben eine enttäuschende Vorstellung geliefert: nicht etwa deshalb, weil Herr Laschet enttäuscht ist, der hat feststellen müssen, dass er in integrationspolitischen Fragen offensichtlich keine Prokura hat, nein, sondern weil Sie diejenigen getäuscht und enttäuscht haben, um die es hier im Wesentlichen geht, nämlich die Migratinnen und Migranten in unserem Lande. Lassen Sie mich das an ein paar Beispielen deutlich machen.

Der Jubel über Ihren Gesetzentwurf – ich mache es jetzt einmal ganz flach, meine Damen und Herren – will keinen Anfang nehmen, weil genau das, was bei der Zusammensetzung der Integrationsräte wichtig war und wichtig ist und was nach einer Experimentierphase sehr deutlich von allen Experten – über die kommunalen Spitzenverbände bis hin zu allen ehrenamtlich Tätigen – bestätigt worden ist, nämlich

dass es einer Zweidrittel-zu-Eindrittel-Zusammensetzung des Integrationsrates bedarf, von Ihnen, meine Damen und Herren, ohne Grund über Bord geworfen worden ist. Warum Sie das gemacht haben, haben Sie bis heute nicht erklärt.

(Beifall von der SPD)

Auch die Frage – der Vorwurf richtet sich auch an die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen –, warum Sie Wahlfreiheit in Sachen politische Partizipation jetzt zum Primat erheben, ist nur unzulänglich beantwortet.

(Zuruf von Michael Solf [CDU])

Politische Teilhabe und Partizipation ist ohne eine echte politische Teilhabe nicht möglich. Es kann und darf keine organisatorische Wahlfreiheit bei der Beschreibung der Partizipation geben. Es kann doch nicht in der Gemeinde A eine vollkommen andere Organisationsform als in der Gemeinde B und der Gemeinde C sinnvoll sein, wenn es um echte demokratische Teilhabe geht.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, das stimmt mit demokratischen Vorstellungen nicht überein. Wenn Sie politische Partizipation ernst meinen, müssen Sie auch über diese Frage noch einmal nachdenken.

Darüber hinaus haben wir aus Respekt und wegen der öffentlichen Anerkennung ganz deutlich ein paar übliche demokratische Spielregeln eingefordert. Wir wollen, dass die Wahlen zu den Integrationsräten am Tag der Kommunalwahl stattfinden, wie es auch die kommunalen Spitzenverbände wollen, weil an dieser Stelle nach unserer Auffassung sehr deutlich wird, dass es auch auf kommunaler Ebene ein Mitwirken auf Augenhöhe geben soll. Wahltag ist der Tag der Kommunalwahl, und auch davon haben Sie sich verabschiedet. Das ist die logische Folge Ihres verquasten Gesetzentwurfs.

Auch die Tatsache, dass Sie eine Briefwahl irgendwie für nicht obligatorisch halten, halte ich für ziemlich schwierig und absolut unverständlich. Hier geben Sie ein Bild der Zerrissenheit der Koalition ab, was allerdings ein schönes Stilelement ist. Absolut unverständlich ist es, den sinnvollen Ansatz, den Kreis der Wahlberechtigten zu erweitern, dadurch einzuschränken,

(Rainer Lux [CDU]: Haben wir doch gar nicht!)

dass Sie die Dauer des Aufenthaltes für die Wahlberechtigung ausschlaggebend machen. Meine Damen und Herren, es liegt nahe, dass Sie von einer Denke ausgehen, nach der Integrationsprobleme fünf Jahre nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit quasi erledigt seien. Auch mit dieser Festlegung verabschieden sich die Koalitionsfraktionen aus dem Kreis derjenigen, die sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen.