Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens: Dies hätten Sie sich sparen können, wenn Ihr Finanzminister nicht einen so aufgebrachten Auftritt geliefert hätte. Diese kleinkarierte Schulddebatte, was alles noch RotGrün vor vier Jahren verursacht hat, beenden wir an dieser Stelle, Herr Finanzminister, und zwar deshalb, weil uns eine Übersicht über das PhoenixPortfolio vorliegt, die den zeitlichen Verlauf des Gesamtportfolios zeigt. Aus dieser Übersicht kann jeder erkennen, dass das Portfolio nach Regierungsübernahme von ca. 14 Milliarden € auf etwa 28 Milliarden € verdoppelt wurde, meine Damen und Herren.
Deshalb erwarte ich von Ihnen, Herr Finanzminister, dass Sie nicht lamentieren und sagen: „Ich weiß nicht, ob ich das dem Parlament vorlege.“ Ich fordere Sie auf, das vorzulegen, damit diese Nummer endlich zu Ende ist!
Zum Verfahren: Sie können sich hinter diesem Verfahren nicht verstecken. Sie sind im Obligo für den gesamten Schirm in Höhe von 4 Milliarden €. Sie als Finanzminister werden den Vertrag unterzeichnen. Wir sagen Ihnen heute: Das Verfahren, das Sie gewählt haben, birgt in hohem Maße Rechtsunsicherheiten, die Sie dann verantworten müssen. Wenn Sie glauben, heute hier mit Ihrem Antrag das Haushaltsrecht des Parlamentes außer Kraft zu setzen, dann irren Sie. Das wissen Sie spätestens, seit es den Vermerk aus der Landtagsverwaltung dazu gibt.
Im Vorgriff unter Haushaltsvorbehalt einen rechtsverbindlichen Vertrag zu unterschreiben, schafft Unsicherheiten für den Moment, wo aus diesem Vertrag Summen fällig werden. Denn dann haben wir eine Situation, dass Sie ohne Parlamentsbeschluss ins Obligo müssen. Deswegen sage ich Ihnen deutlich an dieser Stelle: Das Verfahren, das Sie gewählt haben, ist haushaltsrechtlich definitiv nicht in Ordnung.
Sie werden nicht über eine telefonische Bemerkung von Herrn Sanio das Verfahren einer ordentlichen Haushaltsplanberatung aussetzen können.
Wenn Herr Sanio Ihnen gesagt hat, dass er von Ihnen als Eigentümer ein Signal braucht, dann ist das in Ordnung. Dann hätten Sie das von der Fraktion der Grünen und uns angebotene Verfahren wählen können. Dann hätten Sie mit uns die Sondersitzung durchführen können, hätten ein ordentliches Haushaltsplanverfahren gehabt, und wir hätten in dritter Lesung entschieden. Allerdings wollten Sie nicht in die Sommerpause hinein, weil die Herren und Damen ja in den Urlaub wollen.
Deshalb sage ich Ihnen: Es ist unverantwortlich, an dieser Stelle diese Sondersitzung nicht durchzuführen, weil die Rechtsunsicherheiten bleiben, ausschließlich zu ihren Lasten. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Walsken. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen deshalb zum Schluss der Beratungen.
Wir stimmen ab, erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9380. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/9474. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu diesem Antrag beantragt.
Nach Abs. 2 dieses Paragraphen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Gibt es noch Abgeordnete, die ihre Stimme nicht abgegeben haben? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis bekannt. 160 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. 89 haben mit Ja gestimmt, 71 mit Nein, niemand hat sich enthalten.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den nachgereichten Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/9481. Leider kann Ihnen dieser Antrag im Neudruck durch unsere Druckerei nicht mehr zeitgerecht zugeleitet werden. Deshalb lese ich die veränderten Positionen vor, damit jeder weiß, worüber er abstimmt.
Es gibt unter Punkt II „Des Weiteren stellt der Landtag fest:“ nur zwei Veränderungen zu dem Ursprungsentschließungsantrag.
Das Verhalten der Bundesregierung, die Landesbanken deutlich schlechter zu stellen als die privaten Banken, ist grundsätzlich inakzeptabel. Die Bundesregierung lässt nicht erkennen, dass sie die Eigentümer der Landesbanken in ähnlicher Weise behandelt wie jene der Privatbanken.
Die BaFin hat durch ihre Berechnungsmethoden und die Feststellung, dass der 5 Mrd-Schirm nicht mehr ausreiche, sowie mit der Drohung, dass die Sparkassen umgehend ihre Anteile an der WestLB über die Sparkassen- und Giroverbände auf „Null“ Wert zu berichtigen hätten, die Notwendigkeit einer weiteren Garantie erst herbeigeführt. Die Bundesbank erlaubt den gleichen Sparkassen nun die Aufteilung der notwendigen Wertberichtigungen auf eine Laufzeit von 20 Jahren. Dies ist zwar notwendig, um nicht die betroffenen Sparkassen in eine Schieflage zu bringen, ist jedoch nur äußerst schwierig mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen. Diesbezügliche Fragen nach Vereinbarkeit mit dem Kreditwesengesetz und dem EU-Recht bleiben offen.
Das sind also die Veränderungen in dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich hatte vereinbart, die Änderungen vorzulesen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag Drucksache 14/9481 – Neudruck – zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Herr Sagel. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Diskussion um die Vergütung hat eine lange Tradition, auch im Landtag. Das war der Grund für uns alle, in der letzten Legislaturperiode ein neues Vergütungssystem einzuführen, das eine breite Zustimmung auch über Nordrhein-Westfalen hinaus gefunden hat.
Mir sei aber an dieser Stelle ein kleiner Exkurs gestattet. Die Hoffnung, unser neues Vergütungssystem schützte uns vor Fehlinterpretationen, vor Missverständnis oder vor bewussten Attacken, hat getrogen. Die gefühlten Erwartungen sind leider nicht erfüllt worden.
Deshalb haben wir uns Ende des vergangenen Jahres in einem zweiten Schritt entschlossen, noch mehr Transparenz und noch mehr Rationalität in das Verfahren zu bringen.
Wir haben das aus dem Wissen um unsere besondere Pflicht heraus getan, hier eine Begründung zu liefern, die nachvollziehbar ist, weil es um unsere eigene Vergütung geht und nicht um Leistungen an Dritte. Unter breiter öffentlicher Begleitung und Kritik haben wir am 6. Dezember letzten Jahres miteinander, im Einvernehmen aller Fraktionen, die neue Regelung geschaffen, die es heute ein klein wenig zu ändern gilt.
Ich stelle fest, dass auch aus der Diskussion erkennbar ist, dass viele Betrachter wie auch Vertreter
von Verbänden noch nicht nachvollzogen haben, dass die Höhe der Vergütung durch den Wegfall steuerfreier Pauschalen und durch kommode Altersvorsorge erkauft ist.
Ich weiß von vielen Kolleginnen und Kollegen hier aus dem Landtag, dass sie mit dem neuen System real deutlich weniger Geld bekommen, als sie vorher hatten. Ich stelle weiterhin fest, dass der Zuwachs in zahlreichen anderen Parlamenten deutlich höher ausfällt als das, was wir jetzt für 2010 beschließen. Ich stelle fest, dass die Tarifverträge in der Regel höhere Abschlüsse enthielten als das, was wir jetzt beschließen wollen. Es bleibt weiterhin festzuhalten, dass wir nur nachvollziehen, was sich vorher im Alltagsleben vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger abgespielt hat. Ich stelle weiterhin fest, dass sowohl der aktuelle Rentenwert als auch die Regelleistungen für Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II einbezogen wurden, und das auch unter den Aspekten der Gerechtigkeit, die damit verbunden sind.
Ich sage frank und frei, dass die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen bedauern, dass wir von der im Dezember letzten Jahres gefundenen Regelung jetzt schon wieder abweichen. Allerdings sind wir bereit, dem heutigen Vorschlag der Gesetzesänderung zuzustimmen, weil es Tradition in diesem Parlament ist, die Frage der Vergütung für uns alle in einem möglichst breiten Konsens zu entscheiden. Deswegen stimmen wir der gefundenen Lösung zu und werden empfehlen, am Freitag in der zweiten Lesung die Änderung nachzuvollziehen, unsere Änderung vorzunehmen und damit für dieses Jahr die Frage zu klären.