Gemeint ist damit, dass die Waffenbehörde ab und zu einmal nachschaut, ob die Waffen gesetzes- und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Der Schornsteinfeger, der bestimmte technische Anlagen im Haus überprüft, macht es genauso: Will man ihn nicht reinlassen, darf der auch nicht rein. Bei einer Waffenbehörde verhält es sich nicht anders. Allerdings wird eine Waffenbehörde, die mehrfach keinen Einlass bekommt, irgendwelche Rückschlüsse auf den Besitzer von Waffen ziehen können. Darum geht es, und darauf hat sich die Koalition in Bonn verständigt.
Das ist auch deshalb ein maßvolles Instrument, weil es keinen Sinn macht, Frau Düker, auf der einen Seite die Gefahr zu beschwören, dass in eine Privatwohnung eingebrochen und Waffen entwendet werden, während Sie auf der anderen Seite sozusagen Waffenaußenlager im ganzen Land in Sport- und Schützenheimen anlegen wollen. Sollen diese Lager rund um die Uhr bewacht werden? Glauben Sie, dass sich dort dann ein Einbruch oder Diebstahl dort nicht sogar richtig lohnt?
Deswegen ist es vernünftig, darauf zu achten, dass die legalen Waffen, die ausgegeben werden, vernünftig aufbewahrt werden. An der Stelle sind die biometrischen Sicherheitssysteme sinnvoll. Dann geht es nicht mehr so einfach. Denn wenn an einer Waffe, die entwendet worden ist, der Daumenabdruck nicht passt, passiert nichts.
Frau Düker lässt sich von mir nicht überzeugen. Ich kann reden, wie ich will. Auch im Ausschuss ist das manchmal so.
Ich komme zu meinem letzten Punkt: Für uns bleiben noch zwei Aspekte offen, über die wir im Ausschuss sprechen müssen. Ich bin sehr dafür – das war im Übrigen auch unser Vorschlag in Berlin –,
dass man in der Tat die großkalibrigen Waffen verbietet. Das war mit der CDU anscheinend nicht zu machen. Die CDU hatte große Bedenken, sich dazu bereit zu erklären, die verdachtsunabhängigen Kontrollen durchzuführen. Die Verständigung ist offenbar die, dass wir das Alter für den Gebrauch großkalibriger Waffen heraufsetzen. Damit wären wir uns in Bezug auf den Punkt „Kontrollen“ einig.
Jetzt würde ich Frau Düker allerdings doch noch einmal zustimmen, rate ich doch dazu, in der Tat von Nordrhein-Westfalen aus darüber nachzudenken, ob man nicht konsequenter ist und es mit den großkalibrigen Waffen in der Tat sein lässt.
Zu meinem allerletzten Punkt müsste uns der Herr Innenminister noch etwas sagen – wenn nicht heute, dann im Ausschuss –: Wenn man die Kontrolle der Umsetzung von Gesetzen verschärft, braucht man dafür natürlich Ressourcen. Wenn wir von den Unteren Waffenbehörden reden, reden wir von unseren Kreispolizeibehörden. Wir kennen deren personelle Situation. Ich bin dafür, nicht nur Gesetze zu ändern, sondern gleichzeitig darauf zu achten, dass sie – wenn sie geändert worden sind – befolgt werden und deren Kontrolle praktisch möglich ist. Für die praktische Kontrolle, Kolleginnen und Kollegen, sollten wir – wenn nicht hier, dann im Ausschuss – noch einmal darüber beratschlagen, wie unsere Kreispolizeibehörden eigentlich in die Lage versetzt werden können, entsprechende Kontrollgänge zu machen. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rudolph. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Engel das Wort. Bitte schön, Herr Engel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Klar ist: Bereits eine einzige fahrlässig verwahrte Waffe in den falschen Händen kann großen Schaden, ja unendliches Leid anrichten. Im Fall von Winnenden war unstreitig die leicht verfügbare Waffe ein die Tat begünstigender Umstand. Allzu verständlich ist daher der Wunsch, nach Lösungen zu suchen, um die Wiederholung einer solch unfassbaren Tat mit vielen Opfern, traumatisierten Zeugen und verbitterten Hinterbliebenen zu verhindern.
Aber bei aller Betroffenheit: Wer Antworten sucht, muss auf richtiger Tatsachengrundlage die richtigen Fragen stellen. Fakt ist: Die Waffe war legal, wurde aber nach geltendem Waffenrecht ganz klar illegal aufbewahrt. Weder Waffe noch Munition waren – wie vorgeschrieben – getrennt voneinander sicher im Waffenschrank verschlossen, um den unbefugten Zugriff zu verhindern.
Wie fast immer war gerade keine Lücke im Waffenrecht Ursache, sondern ein Verstoß dagegen bzw. ein Vollzugsdefizit. Ich ergänze: Es war genauso wie seinerzeit in Erfurt beim Anschlag von Steinhäuser auf das Gutenberg-Gymnasium.
Amokläufe – insbesondere an Schulen – fordern eine komplexe Betrachtung nicht nur der Waffenverfügbarkeit, sondern auch des Faktors Mensch und seiner Unzulänglichkeiten, des Menschen, der die Waffe entweder unsorgsam und rechtswidrig verwahrt, und des Menschen, der eine solche Waffe oft aus unerklärlichen Gründen gegen eine Vielzahl anderer Menschen richtet und diese Waffe aus tiefem Hass, gekränktem Stolz als letzten Ausweg missbraucht.
Warum laufen junge Männer Amok? Was sind die Ursachen dafür, dass sie psychisch labil oder leicht zu kränken sind oder schlicht besondere Persönlichkeitsmerkmale aufweisen? Es bedarf einer sorgfältigen und genauen Analyse der Ursachen dieses Verbrechens.
Die dahinter stehenden Probleme sind vielschichtig und berühren besonders Fragen der Gewaltprävention, der Erziehung und des Medienkonsums. Vor allem wirft der Umgang mit Erwartungshaltung und Drucksituationen Fragen auf, die beantwortet werden müssen. Auch hier brauchen wir eine Kultur des Hinsehens und müssen wahrnehmen, wenn sich junge Menschen absondern.
Wer meint, allein mit einer Verschärfung des Waffengesetzes sei es getan, der irrt. Dies trifft gerade diejenigen redlichen Waffenbesitzer, die bislang sehr sorgfältig und zuverlässig entsprechend der bereits strengen Gesetze mit legalen Waffen umgehen, die Sportschützen, Jäger oder sonstige dazu berechtigte Personen.
Richtig ist, etwaig erkannte Vollzugsdefizite zu beheben. Eine Gesetzesverschärfung, die lediglich geduldiges Papier bemüht, aber vergisst, sich um junge Menschen zu kümmern, ihnen gute Rahmenbedingungen zu verschaffen, wird kläglich scheitern.
Deshalb war es umso wichtiger, in NordrheinWestfalen zum Beispiel in die Bildungskette zu investieren, die Ursachen von Jugendgewalt zu erforschen und zu bekämpfen und zahlreiche weitere Anstrengungen zugunsten der jungen Generation anzugehen. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns; Populismus hilft nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir schulden es den Opfern und deren Angehörigen, sich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen. Das haben auch meine Vorredner gemacht. Das ist Konsens.
Erstens. Nicht die Anzahl der legalen Waffen, sondern deren sichere Aufbewahrung ist entscheidend. Tausend sicher von ihren zuverlässigen Besitzern in heute vorgeschriebenen Tresorschränken verschlossene Waffen können eine solche Tat nicht verhindern, wenn in dem besagten Haushalt auch nur eine einzige Waffe für den Täter zugänglich ist.
Zweitens. Die zentrale Lagerung ist aufgrund der Masse an Waffen und Munition und der Schaffung riesiger leicht auszuraubender Arsenale völlig ungeeignet.
Drittens. Das Totalverbot von modernen Schusswaffen in Privatbesitz wurde zum Beispiel in Großbritannien nach einem Amoklauf im Jahr 1996 ausgerufen. Straftaten mit Schusswaffen sind dort trotzdem mehr als doppelt so häufig wie in der Bundesrepublik Deutschland.
Viertens. Biometrische Schutzvorrichtungen sind teuer. Wird die Waffe eh vorschriftsmäßig im Tresor gelagert, so ist der Sicherheitsgewinn sicher überschaubar. Aber wird nicht der Besitzer verleitet, die vermeintlich sichere Waffe künftig achtloser herumliegen zu lassen? Und: Auch solche biometrischen Sicherungen sind überwindbar.
Fünftens. Wer bei schießsportlichen Disziplinen erfolgreich sein will – nehmen wir zum Beispiel den Biathlon –, muss früh anfangen und viel trainieren. Wer die Hochsetzung der Altersgrenze etwa für großkalibrige Waffen fordert, die derzeit unter 18 Jahren nur unter Aufsicht geschossen werden dürfen, muss auch dies berücksichtigen.
Sechstens. Es ist ein Unterschied, ob Sie Waffen zum Schießen auf Zielscheiben nach festen sportlichen Regeln, zum Beispiel auf dem Schießstand, oder bei der Jagd auf Wild einsetzen oder bei diesen diversen Ballerspielen mit den gemachten Erfahrungen, die sich möglicherweise auf die Persönlichkeitsbildung gerade junger Menschen negativ auswirken.
Kontrollen der Waffen und der Aufbewahrung, die das Waffenrecht bereits heute bei begründetem Verdacht ausdrücklich kennt, müssen das Grundrecht des besonderen Schutzes der Wohnung beachten. Die Einführung verdachtloser Kontrollen durch die Polizei in Wohnungen wird dem Schutzgehalt des Artikels 13 Grundgesetz nicht gerecht.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Wolf.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Amoklauf von Winnenden ist die Aufmerksamkeit und Sensibilität im Hinblick auf den Umgang mit Waffen sicherlich erneut deutlich gewachsen, auch wenn die Amokforschung immer wieder feststellt, dass die Waffengesetzänderung in dem Zusammenhang eher ein Nebenschauplatz ist. Man stellt an dieser Stelle wieder fest, wie einige Teile des Hauses suggerieren wollen, es gäbe eine absolute Sicherheit. Es gibt sie nicht und wird sie nicht geben. Deswegen ist auch gesetzgeberischer Aktionismus nicht gefragt, sondern nur die Ermittlung der Ursachen und Maßnahmen, die einen wirklichen Sicherheitsgewinn verschaffen.
Deswegen ist auf Bundesebene – übrigens ist der Bund für das Waffengesetz zuständig, Frau Düker – eine entsprechende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder eingerichtet worden. Auch die Ministerpräsidenten haben darüber schon beraten. Alles soll sozusagen in einen Konsens gegossen werden. Dabei geht es insbesondere um die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen, erweiterte Kontrollmöglichkeiten, zusätzliche Sicherungen von Sportwaffen und die Amnestieregelung für illegale Schusswaffen.
Selbstverständlich bereiten alle natürlich auch das gemeinsame nationale Waffenregister vor. Das ist ja eine Vorgabe der EU für 2014. Es stellt sich am Ende nur die Frage: zentral oder dezentral? Das ist aber mehr eine technische Frage, und die werden wir auch noch klären.
Der Hinweis im Antrag auf das Hamburger Register geht natürlich fehl; das ist ein Stadtstaat. Auch die Stadt Köln hat beispielsweise ein eigenes Waffenregister. Alle Kreispolizeibehörden haben ein Waffenregister. Es geht also letztendlich um die Zusammenführung auf Bundesebene.
Wieder einmal ist die Landesregierung mit dem Bund gemeinsam längst auf konstruktiven Lösungswegen, und die Opposition will nachträglich den Startschuss geben. Die Einigung der Großen Koalition, die wir jetzt den Medien entnehmen können, wird sicherlich im Einzelnen zu untersuchen sein.
Es ist schön, dass Herr Rudolph jetzt schon die verdachtslose Wohnungsdurchsuchung begeistert feiert, wobei er uns eben erklärt hat, dass es eigentlich gar keine Durchsuchung sein soll, und man müsste dem auch nicht zustimmen.
Für uns ist das ein kritischer Fall. Denn es ist klar, dass es hier um Freiheitsrechte geht, und da ist natürlich das entsprechende Grundgesetz zu achten. Man wird schauen. Ich bin gespannt, wie sich diese Regelung nun darstellen soll. Ich halte es für sehr kritisch, wenn man bei Straftätern nicht in die Wohnung eindringen darf, aber bei Schützen gegen
Des Entschließungsantrags der SPD bedarf es ebenso nicht. Es gibt natürlich noch im Einzelnen zu prüfende Punkte, aber der Teufel steckt im Detail, zum Beispiel: Wann gibt es flächendeckend verfügbare und sichere Sicherungssysteme? Ich glaube, hier ist jede Vorfestlegung nicht richtig, weil eben die Einzelheiten nicht klar sind und erst noch zwischen den handelnden Personen ausgetauscht werden müssen. Dafür gibt es ordentliche Beratungsverfahren über den Bundesrat. Soweit sind wir noch nicht.
Die Gesetzgebungskompetenz wird durch den Bund ausgeübt. Wir werden uns wie immer konstruktiv daran beteiligen. Prüfungsmaßstab ist aber immer: Welche tatsächliche Wirkung wird das Ganze haben? Ist es nicht nur ein Show-Antrag?
Was die Frage der Verhinderung von Amokläufen anbetrifft, ist von den Rednern der Koalitionsfraktionen Richtiges und Wichtiges hier gesagt worden. Hier gilt es, die Kultur des Hinsehens zu stärken, mit der Schule gemeinsam zu versuchen, frühzeitig Auffälligkeiten zu erkennen. Das zu vermischen mit der Waffenrechtsänderung, ist aus meiner Sicht nicht richtig. Das sind zwei getrennte Themen. Insofern sollten wir sie auch getrennt behandeln.
Frau Sommer, ich finde, dass wir mit unseren beiden Ministerien deutlich gemacht haben, dass es uns darauf ankommt, das Miteinander zwischen Polizei und Schule zur Verhinderung solcher Straftaten zu verbessern. Auch wir sind sicherlich gemeinsam der Auffassung, dass es wichtig ist, frühzeitig an die jungen Menschen heranzukommen, über die Eltern, über die Schulpsychologen einzuwirken, um frühzeitig Dinge zu verhindern.
Die anderen Fragen zur Änderung des Waffenrechts werden wir, wie gesagt, aufgrund eigener Initiative auch ohne Oppositionsantrag verfolgen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratungen sind und zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen können, den Antrag Drucksache 14/9040 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 14/9174 an den Innenausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen zu diesem Beschlussvorschlag? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich hiermit die Zustimmung aller