Protocol of the Session on May 6, 2009

Als derzeitige Vorsitzende des Petitionsausschusses liegt mir daran, die Bedeutung des Artikel 41a für die praktische Arbeit herauszustellen. Nicht jeder wird wissen, dass der Artikel 41a dem Petitionsausschuss Rechte gibt, zum Beispiel Akteneinsichtsrecht, Zeugeneinvernahme, Sachverständigenbeauftragung, die denen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ähneln. Die Behörden können sich nicht mehr hinter schriftlichen Berichten verstecken, sondern sie müssen in Orts- und Erörterungsterminen Farbe bekennen.

Der Artikel 41a macht den Petitionsausschuss zu einem der wenigen Ausschüsse mit Verfassungsrang. Diesen Ausschuss muss es also zwingend geben. Die meisten anderen Ausschüsse sind fakultativ und richten sich nach der gegebenen politischen Interessenlage – ein bemerkenswerter und nicht allen hier im Hause bewusster Unterschied.

In der täglichen Praxis können wir Abgeordnete uns im Petitionsausschuss die Arbeit ohne die Möglichkeiten des Artikel 41a gar nicht mehr vorstellen. Immer dann, wenn wir uns bestimmten Fällen intensiver zuwenden wollen oder uns Informationen fehlen, bietet der Artikel dafür die rechtliche Grundlage. Es ist heute ganz selbstverständlich, dass sich Abgeordnete direkt vor Ort gemeinsam mit den Behördenvertretern und den Petenten um Lösungen bemühen. Dabei verstehen wir Abgeordnete uns zunehmend als Vermittler bzw. Mediatoren und weniger als Kontrolleure. Oftmals dient diese Arbeit damit wirkungsvoll dem Rechtsfrieden, indem lange Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vermieden werden.

Gleichzeitig sorgt sie aber auch dafür, dass das Parlament von den Menschen nicht als unnahbare, sondern als direkt helfende Institution wahrgenommen wird.

Ich werde später einige Einzelfälle schildern, die alle nur aufgrund der Instrumente des Artikel 41a erfolgreich bearbeitet werden konnten.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nun einige Zahlen: Im zweiten Halbjahr des Jahres 2008 hat der Petitionsausschuss 2.207 Petitionen erledigt. 1.743 Neueingänge haben uns erreicht. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das 10 % mehr Erledigungen, andererseits aber auch einen Rückgang bei den Neueingängen von ca. 18 %. Erfahrungsgemäß gleicht sich das auf längere Sicht aber wieder aus. So zeigen die Zahlen für das erste Quartal 2009 wieder einen deutlichen Anstieg.

Schwerpunkte der Petitionsarbeit waren auch dieses Mal der Bereich Soziales mit 22,9 %, der Bereich Rechtspflege/Betreuung mit 15,4 %, das öffentliche Dienstrecht mit 13,1 % und der Strafvollzug mit 11 %.

Erfolgreich im Sinne der Petenten waren wir dieses Mal in 24 % der Fälle.

Bei der Behandlung in Verfahren nach Artikel 41a liegen wir mit 54 % erheblich besser. Auch hier wird deutlich, welche Bedeutung der Artikel 41a für eine erfolgreiche Petitionsarbeit hat.

Weiteres zur Statistik können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen, der wie immer in gedruckter Form, aber auch auf den Internetseiten des Landtages bereitsteht.

Für die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses ist inzwischen ein neuer aktueller Kurzfilm im Zusammenwirken mit dem zuständigen Fachbereich der Landtagsverwaltung erstellt worden. Wir sind zuversichtlich, dass mit diesem Film nicht nur bei den Besuchergruppen im Landtag, sondern vor allem auch bei Jugendlichen in den Schulen das Interesse an Politik geweckt und gefördert werden kann und sie etwas über das Grundrecht auf Einlegung einer Petition erfahren.

Eine auswärtige Bürgersprechstunde haben wir im Oktober 2008 beim Kreis Wesel durchgeführt. In den regionalen Medien ist darüber ausführlich berichtet worden. Daneben haben Bürgersprechstunden in der Villa Horion des Landtags stattgefunden.

Im November 2008 war eine Delegation des Ausschusses für sechs Tage in Israel. Wir haben dort interessante Anregungen für unsere Arbeit erhalten, zumal in Israel ein jahrzehntelang bewährtes Petitionssystem existiert. Anders als bei uns steht an der Spitze des Petitionswesens in Israel der von der Knesset gewählte Staatskontrolleur, der die Eingaben mit einigen Außenstellen im Land bearbeitet. Es gab bei den Schwerpunkten einige Parallelen zu unserer Petitionsarbeit, aber auch regionale Besonderheiten.

Selbstverständlich hat sich die Delegation auch über die allgemeine politische Lage in Israel und die Friedensbemühungen informiert. Ich darf an dieser Stelle sagen, dass Ausschussreisen nach Israel immer auch unter dem Gesichtspunkt der besonderen Beziehungen unseres Landes zum Staate Israel zu sehen und zu verstehen sind.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, über die Petitionen erhält das Parlament Informationen darüber, wie sich gesetzliche Regelungen im Einzelfall bei den Menschen vor Ort auswirken. Oftmals wird erst durch eine Petition deutlich, dass Gesetzeslücken oder Nachbesserungsbedarf bestehen.

Ich komme nun zu den Einzelfällen.

Ein Oberstufenschüler aus dem Kreis Paderborn hatte sich an den Ausschuss gewandt und auf die erheblichen Kosten der Unterrichtsmaterialien – Bücher und Lektüren – hingewiesen, die nicht mit dem Eigenanteil zur Lehrmittelfreiheit abgegolten sind und von den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise den Eltern auf eigene Kosten angeschafft werden müssen. Der Schüler legte zwölf derartige Exemplare vor, die für die Jahrgangsstufen 12 und 13 anzuschaffen waren. Die Kosten beliefen sich auf über 90 €. Daneben hatte jeder Schüler pro Schuljahr noch 5 € Kopiergeld zu zahlen.

In einem Erörterungstermin räumte die Schulleitung ein, dass erst die Petition das Problem deutlich gemacht habe. Für die Zukunft habe man deshalb besondere Regelungen getroffen, die dazu beitragen, den zusätzlichen finanziellen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Die Eingabe macht deutlich, dass wir im Land das in Ansatz gebrachte Lehrmittelbudget überdenken müssen. Die Abwälzung notwendiger Kosten auf die Familien stellt die angebliche Schulgeldfreiheit infrage. In den Blick zu nehmen sind weitere kostenträchtige Veranstaltungen wie Freizeiten, Klassenfahrten und sonstige Veranstaltungen.

Der Petitionsausschuss sieht vor allem bei Familien mit mehreren Kindern die Gefahr, dass der Besuch der weiterführenden Schule und insbesondere der Oberstufe nur noch den Kindern möglich sein wird, deren Eltern über entsprechende finanzielle Mittel verfügen. Ich muss nicht besonders betonen, dass dieser Problematik in Krisenzeiten mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt besondere Bedeutung zukommt.

Der Ausschuss hat die Landesregierung deshalb gebeten, sich dieser dringlichen und zusätzlichen Problematik anzunehmen. Daneben sind aber auch die Schulen selbst gefordert, durch geschickte Koordination und Kreativität die Kosten für die Familien an den Schulen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Inzwischen hat auch der Bundestag das Problem erkannt und eine Einmalzahlung von 100 € jährlich bis zur Klasse 13 beschlossen.

Der nächste Fall betrifft das dauerhafte Wohnen in Wochenend- und Ferienhausgebieten. Diese Problematik hat den Petitionsausschuss bereits in der 13. Legislaturperiode beschäftigt. Es gibt zahlreiche Gebiete, die – aus welchen Gründen auch immer – zum Dauerwohnen genutzt werden. Daraus erwuchs häufig der Wunsch der Bewohner, die eigentliche Zweckbestimmung zu ändern und im Hinblick auf Veräußerung oder Erbfolge Klarheit hierüber herbeizuführen. Tatsächlich hat es in der Vergangenheit beim Kauf bzw. Verkauf oftmals keinen Hinweis auf den eigentlichen Gebietscharakter gegeben. Die Häuser sind als normale Wohnhäuser und zu den dafür üblichen Konditionen veräußert worden. Selbst die Notare haben es vielfach unter

lassen, entsprechende Aufklärung bei den Verkäufen zu leisten.

Der Petitionsausschuss vertritt gemeinsam mit der Landesregierung die Auffassung, dass im Regelfall eine Umwandlung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zum Dauerwohnen wegen der vorwiegenden Lage im Freiraum und der Zweckbestimmung abzulehnen ist. Dennoch gibt es aber Fälle, in denen im Einzelfall eine Umwandlung gerechtfertigt ist.

Einen solchen Fall fand der Petitionsausschuss in Dülmen vor. Dort wurde ein über viele Jahre gewachsenes und an einen allgemeinen Siedlungsbereich angrenzendes Wochenendhausgebiet von den zuständigen Stellen zum Dauerwohnen geduldet und plötzlich infrage gestellt. Tatsächlich waren die Bewohner in der Vergangenheit sogar aufgefordert worden, sich dort mit ihrem ersten Wohnsitz anzumelden, und gingen daher davon aus, dass alles in Ordnung sei. Mit der Infragestellung des Zustandes ergaben sich vielfache Probleme, sowohl im Hinblick auf die Veräußerung und des Vererbens als auch hinsichtlich bestehender Finanzierungen.

Die in der Vergangenheit mit der Landesregierung bereits häufig diskutierte Frage war, ob es Kriterien gibt, die eine Umwandlung im Einzelfall rechtfertigen. Nach zahlreichen Gesprächen, in denen sich insbesondere auch der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Kollege Jostmeier, intensiv eingebracht hat, hat die Landesregierung nunmehr Kriterien erarbeitet, die eine solche Umwandlung im Einzelfall rechtfertigen. Auf Antrag der Kommunen können Ferien- und Wochenendhausgebiete, die diese Kriterien erfüllen, künftig zum Dauerwohnen umgewandelt werden.

Ich denke, dieses Ergebnis ist ein großer Fortschritt. Es führt zu mehr Rechtsicherheit und Klarheit und wird helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Auflösung der Versorgungsverwaltung haben sich zahlreiche Beschäftigte wegen ihrer Zuordnung zu neuen Aufgabenträgern an den Petitionsausschuss gewandt. Meist waren es die großen Entfernungen zu den neu zugeteilten Dienststellen, die die Betroffenen vor unerwartete Probleme stellten. Die Landesregierung hat dazu ausgeführt, dass die Zuordnung der Beschäftigten der ehemaligen Versorgungsämter zu den neuen Aufgabenträgern auf Grundlage des geltenden Rechts in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren vorgenommen worden ist. Der Personalübergang wurde auf der Grundlage eines gesetzlich vorgesehenen Zuordnungsplanes vorbereitet und durchgeführt. Daher sind auch Sozialkriterien aufgestellt und berücksichtigt worden. Bei über 1.800 Beschäftigten war dies sicherlich keine leichte Aufgabe.

Der Petitionsausschuss hat beim größten Teil der an ihn gerichteten Eingaben leider nicht helfen können. Er hat sich allerdings in einigen Fällen erlaubt, die persönlichen Härtefallgrundsätze anders zu bewerten als die Landesregierung.

In erster Linie ging es dabei um Konstellationen, in denen Familien mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, betroffen waren. Ich muss nicht näher erläutern, dass Kinder und Familien besonders darunter leiden, wenn Vater oder Mutter neben der Arbeitszeit noch mehrere Stunden täglich für den Arbeitsweg benötigen. Ich hoffe sehr, dass für die genannten Fälle in den nächsten Wochen und Monaten Lösungen im Sinne der Petenten gefunden werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer häufiger kommt es zu Beschwerden bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Es ist allgemein bekannt, dass der Petitionsausschuss richterliches Handeln nicht überprüfen kann. Anders liegt es bei der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften. Gleichwohl hat sich der Petitionsausschuss in diesem Bereich Zurückhaltung auferlegt, da insbesondere laufende Ermittlungsverfahren unbeeinflusst geführt werden sollen.

Nachdenklich geworden sind wir allerdings in einem Fall, in dem uns vorgetragen wurde, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen fast fünf Jahre laufen und ein Abschluss nicht in Sicht ist. Selbst wenn es sich um rechtlich und tatsächlich schwierige und komplexe Sachverhalte handelt, sind rechtsstaatliche Grenzen berührt, soweit Verfahren über Jahre andauern und die Betroffenen ganz erheblich belasten. In einem konkreten Fall, einem Wirtschaftsstrafverfahren, hat der Petitionsausschuss deshalb nachdrücklich darauf hingewirkt, alle Kräfte zu bündeln, um zu einem Ermittlungsabschluss zu gelangen.

Etwas anders lagen die Dinge in einem bereits abgeschlossenen Strafverfahren. Dort hatte sich der Petent, ein ehemaliger kommunaler Wahlbeamter, zunächst beim Justizministerium über die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft in seinem Strafverfahren beschwert. In diesem Verfahren war er zwar freigesprochen worden, doch er hatte schwer daran zu tragen, dass die Staatsanwaltschaft zuvor bei ihm eine Hausdurchsuchung mit entsprechend negativer Öffentlichkeitswirkung durchgeführt hatte. Der Ärger des Petenten ist verständlich, aber allein noch kein Grund, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen infrage zu stellen.

Aber dann geschah etwas Überraschendes. Das Beschwerdeschreiben an das Justizministerium nahm die kritisierte Staatsanwaltschaft zum Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung einzuleiten. Auch dieses Vorgehen lässt sich, wenn auch mit Bedenken, rechtlich noch irgendwie begründen. Im konkreten Fall kam es aber gar nicht zu einem Gerichtsverfahren, da das Gericht die

Anklage nicht zugelassen hat. Spätestens hier hätte ein Schlussstrich gezogen werden müssen. Aber nein, die Staatsanwaltschaft wollte es jetzt wissen und legte gegen die gerichtliche Entscheidung Beschwerde ein. Gottlob wurde diese durch das Landgericht zurückgewiesen.

Es bedarf keiner weiteren Ausführung darüber, dass die über Jahre andauernden Verfahren eine große, vor allen Dingen seelische Belastung für den Petenten gewesen sind. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft verwundert auch deshalb, weil wir an anderer Stelle von der personellen Überlastung der Staatsanwaltschaften hören und lesen. Angesichts solcher Verfahren kommen Zweifel auf, ob wirklich immer die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden.

(Beifall von der SPD)

Dem Petitionsausschuss macht aber noch ein weiterer Gesichtspunkt Sorge. Er sieht die Beschwerdekultur in unserm Lande in Gefahr. Wenn einem Bürger, der eine durchweg sachlich gehaltene Kritik an Amtspersonen – hier: einem Staatsanwalt – äußert, gleich ein Strafverfahren droht, sind dies keine guten Signale für den von uns allen geschätzten und gewünschten mündigen Bürger.

(Beifall von Christian Lindner [FDP])

Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft lässt vielmehr ungute Erinnerungen an längst vergangene Zeiten wach werden, in denen beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger generell als Querulanten abgetan und mundtot gemacht worden sind.

(Beifall von SPD, Walter Kern [CDU] und Christian Lindner [FDP])

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, abschließend möchte ich Ihnen von einem Fall berichten, der uns im Petitionsausschuss auch emotional stark beschäftigt hat. Ein 26-jähriger junger Mann leidet seit seiner Geburt an einer sehr seltenen genetisch bedingten Hauterkrankung, die auf einer Überempfindlichkeit gegenüber ultravioletten Strahlen beruht. Man nennt diese Erkrankung auch Mondscheinerkrankung.

Charakteristisch für die Erkrankung ist das Auftreten von Sonnenbränden schon nach sehr kurzem Aufenthalt im Freien. Damit verbunden ist die Bildung zahlreicher, meist bösartiger Hauttumore an unbedeckten Körperstellen, vor allem im Gesicht. Der junge Mann hat in den vergangenen zehn Jahren rund 50 Operationen zur Entfernung von Tumoren über sich ergehen lassen müssen. Durch die vielen Operationen ist der Körper völlig entstellt. Inzwischen sind Hauttransplantationen kaum mehr möglich.

Um die Bildung von Tumoren zu verhindern, müssen die Betroffenen jeden Kontakt mit Sonnenlicht vermeiden. Hierfür ist ein permanenter UVA/UVBSchutz erforderlich. Dieser Schutz wird weitgehend durch eine Lichtschutzcreme mit dem Schutzfak

tor 60 gewährleistet. Die Kosten hierfür belaufen sich jährlich auf ca. 700 €. In ganz Deutschland scheinen aufgrund unserer Erkenntnisse insgesamt etwa 90 Personen von dieser Erkrankung betroffen zu sein.

Die gesetzlichen Krankenkassen verweigern – so auch in unserem Fall – die Übernahme der Kosten für das notwendige Lichtschutzpräparat. Dabei wird außer Acht gelassen, dass auf diese Weise mit relativ geringem Aufwand die Bildung von Tumoren und teure Operationen vermindert werden können und für diese Menschen eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung erreicht werden kann. Letztlich wird eine Kostenübernahme abgelehnt, weil es sich bei dem Mittel um ein Kosmetikprodukt und nicht um ein zugelassenes Arzneimittel handelt.

Eine Klage des Petenten vor dem Sozialgericht wurde mit dieser Begründung zurückgewiesen. Ein anderes Sozialgericht in Niedersachsen hat zugunsten der Erkrankten entschieden. Doch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundsätzlich geklärt werden könnte die Angelegenheit durch eine Entscheidung des zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses. Antragsberechtigt sind allerdings nur Arzneimittelhersteller. Der Hersteller des genannten Präparats, ein Schweizer Pharmaunternehmen, hat einen solchen Antrag nicht gestellt. Bei 90 Personen ist das sicherlich auch nicht lukrativ.

Insgesamt liegt also eine ungeklärte, sehr unbefriedigende Situation vor, insbesondere für die betroffenen Kranken und ihre Angehörigen.

Ganz aktuell, liebe Kolleginnen und Kollegen, erreichte uns die Nachricht, dass der Petent zurzeit wieder in einer Klinik liegt. Ihm mussten zwei Zähne gezogen werden. Dies war aber nicht möglich, da der Mund zu klein war. Dieser musste operativ aufgeschnitten werden, um überhaupt an die Zähne zu kommen. Danach musste er natürlich wieder zugenäht werden. Sie sehen, wie bedauerlich und wie tragisch dieser Fall ist.

Durch eine gemeinsame Anstrengung haben wir erreicht, dass im konkreten Fall die Kosten – teilweise über Spendenmittel – erstattet werden. Das ist aber keine verlässliche und auch keine befriedigende Regelung.