Lassen Sie mich jetzt noch einmal auf das Recht der Eltern eingehen. Genau hier liegt das Problem. Ich möchte ja durchaus, dass Eltern wählen können.
Es gibt auch viele Kommunen, in denen sehr verantwortlich damit umgegangen wird, wenn Eltern den gemeinsamen Unterricht wünschen. Wenn wir den Eltern ein Recht gewähren, dann müssen wir ihnen aber auch auf der anderen Seite eine Möglichkeit bieten, wie das Recht umgesetzt werden kann. Wir haben nichts davon, wenn wir den Eltern ein Recht geben und die Schulen dieses Recht nicht verantwortungsvoll in praktische Taten umsetzen und es zum Wohl der Kinder gestalten können. Das ist das Problem. Das nützt überhaupt nichts.
Frau Beer, Ihre Konvention in allen Ehren. Auch ein Gericht kann beschließen, dass Eltern das Recht haben. Davon haben die Kinder aber immer noch nichts,
weil die Schulen nicht darauf vorbereitet sind und weil die Schulen es nicht umsetzen können. Nur das gilt.
Nur diese Botschaft kann gelten. Wir können nur etwas umsetzen, wenn alle mit an einem Strang ziehen und wenn es zum Wohle der Kinder passiert. Und das sehe ich im Moment noch nicht. Ich möchte keine Kinder an Schulen verwahrt haben, in die
sie zwar gemeinsam gehen, in denen aber von adäquater Förderung dieser Kinder nicht die Rede sein kann. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Kastner. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende der Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung. Es wird eine Überweisung des Antrages der SPD-Fraktion Drucksache 14/8879 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgeschlagen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. –Wer enthält sich? – Wer ist dagegen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/8895
Ich eröffne die Aussprache und gebe als erstem Redner Herrn Dr. Brinkmeier von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der gerade von der Bundesbildungsministerin Annette Schavan vorgelegte Berufsbildungsbericht 2009 zeigt: Es braucht eine vorausschauende Politik, um künftigen Fachkräftemangel zu verhindern.
Wir wissen, es gibt motivierte, es gibt qualifizierte Schulabsolventen. Sie brauchen einen Ausbildungsplatz, und sie brauchen auch gegebenenfalls einen Studienplatz an einer Hochschule hier in Nordrhein-Westfalen.
Wenn wir die besten Köpfe in unserem Land behalten wollen, dann brauchen diese jungen Menschen die besten Ausbildungsbedingungen. Sie brauchen die besten Lern- und die besten Forschungsbedingungen. Wir brauchen Fachkräfte. Wir brauchen Ingenieure und Absolventen auf dem Gebiet der Mathematik, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Technik, den sogenannten MINTFächern.
Damit diese Bereiche an unseren Hochschulen nicht von überhöhten Auslastungsquoten belastet werden, müssen dringend weitere Kapazitäten geschaffen werden. Das tun wir. Ein wesentliches Element ist das nun zu verabschiedende Gesetz.
Mit dem heute vorliegenden Gesetz zum Ausbau der Fachhochschulen schaffen wir tatsächlich einen wichtigen Baustein, sodass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen diesem Bedarf gerecht werden können. So stärken wir die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie den Plenarsaal hier verlassen, finden Sie linker Hand im Foyer einen Informationsstand der Fachhochschulen hier im Lande Nordrhein-Westfalen. Diese Gemeinschaft, die sich dort repräsentiert, wird nun um drei Mitglieder erweitert. Die drei neuen Fachhochschulen – Hamm-Lippstadt, Nördlicher Niederrhein oder Rhein-Waal, wie wir sie abschließend nennen werden, und Westliches Ruhrgebiet werden regionale Lücken schließen und auch Regionen stärken, die vom Strukturwandel geprägt sind.
Die Fachhochschule Hamm-Lippstadt plant unter anderem das Studienangebot Automotive Technology, also automobilnahe Technologien, Maschinenbau und Mechatronik/Elektrotechnik. Dabei spielt vor allem der regionale Wirtschaftsbedarf eine große Rolle, um Ingenieurnachwuchs stärker an die Region zu binden. Kooperationen werden unter anderem bei der Nutzung moderner Labore der örtlichen Unternehmen bestehen. Die Wirtschaft beteiligt sich dort über Stiftungsprofessuren.
Mit der Fachhochschule Rhein-Waal, die unter anderem anstrebt, auf dem Feld E-Government tätig zu werden, wird vor allem der regionalen Unterversorgung mit Studienplätzen begegnet, wobei sich auch hier die regionale Wirtschaft in besonderer Weise engagiert.
Die Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet zeichnet sich laut der Jury, die die Standorte ausgewählt hat, vor allem mit den Sparten Energie und Infrastruktur durch den fachlichen Bezug zur regionalen Wirtschaft aus, berücksichtigt aber zugleich den überregionalen Bedarf Nordrhein-Westfalens im druck- und medientechnischen Bereich oder der Medizintechnik. Gerade dieser Hochschulstandort gliedert sich in eine Region ein, die vom Strukturwandel betroffen ist, wo also dringend qualifizierte Fachkräfte benötigt werden, um auf Dauer eine
Darüber hinaus – auch das lesen Sie im Gesetz – werden acht bestehende Fachhochschulen ausgebaut, zum Teil an neuen Standorten.
Die Anhörung hat gezeigt, dass das Gesetz begrüßt wird und nur Detailfragen zu klären sind. Dass die Modernisierung und Erweiterung eines bestehenden Systems auch auf Kritik trifft, ist verständlich. Aber die Rückmeldungen aus der Fachwelt vermitteln uns den Eindruck, dass die Hochschulen und insgesamt die Regionen den Schub des Wettbewerbs für innovative Ansätze nutzen. Das begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich. Das ist Teil unserer Politik.
Die Anhörung hat auch gezeigt, dass sich die Wirtschaft in allen Regionen, gerade auch im westlichen Ruhrgebiet, mit großem Engagement beteiligt. Solch eine Kooperation und Verzahnung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und immer auch der lokalen politischen Unterstützung ist genau das, was wir brauchen. Neben dem regionalen Bedarf an Studienplätzen war auch die Zusage der Wirtschaft, sich für duale Studiengänge zu engagieren, ein Kriterium für die Standortauswahl.
Das zeigt, dass die Bedeutung dieses Gesetzes nicht nur in den zusätzlich geschaffenen 11.000 Studienplätzen – ich rechne den Gesundheitscampus mit ein – liegt, sie sind auch durch die Umstellung auf das 12-jährige Abitur und damit den doppeltem Abiturjahrgang 2013 sowie einer generellen Übernahme der Studierenden – wir wissen das – von großer Bedeutung.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 insgesamt 1,3 Milliarden € zusätzlich für den Ausbau von Fachhochschulen investiert. 1,3 Milliarden € ist eine gewaltige Summe. Sie ist notwendig. Ich glaube, wir machen hier den richtigen Schritt. Mit den staatlichen Gründungsbeauftragten und designierten Präsidentinnen und Präsidenten übernehmen erfahrene und fachlich versierte Persönlichkeiten die Verantwortung für den Aufbau neuer Strukturen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich wirklich über die Dynamik, die die Regionen im Rahmen des Fachhochschulausbaus ergriffen hat. Diese Dynamik ist positiv, sie ist richtungweisend und auch zielgerichtet. Denn diese Dynamik wird dazu beitragen, dass Nordrhein-Westfalen Mitte des nächsten Jahrzehntes das Innovationsland Nummer eins in Deutschland sein wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Brinkmeier, es ist in der Tat so, dass hier in der Lobby gutes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird. Ich kann nur empfehlen, die Informationen auch zu lesen und richtig auszuwerten.
Das ist so ähnlich, wie wenn man Protokolle von Anhörungen auswertet und zu Ergebnissen kommt, die mit dem, was in der Wirklichkeit stattgefunden hat, nicht übereinstimmen. Ich bin da immer sehr…
Herr Kuhmichel, ich bin immer sehr für eine quellenkritische Analyse dessen, was in den Protokollen steht, und dafür, dass man sich nicht die Dinge schönredet, wie Sie das hier tun.
Es gab in der Anhörung sehr viele Kritikpunkte und auch Anregungen, von denen im Wesentlichen nichts in dem Gesetzentwurf Eingang gefunden hat, bis auf die Anregung, die Fachhochschule ganz im Westen des Landes Rhein-Waal zu nennen. Man kann sich darüber unterhalten, ob das eine adäquate Bearbeitung von Anhörungsergebnissen ist.
Meine Damen und Herren, Ministerpräsident Rüttgers hat im Mai 2007 ohne Rücksprache mit den Mitgliedern der Landesregierung – das ist dort auch ein interessantes Verfahren – angekündigt, durch eine Fachhochschulinitiative an den staatlichen Fachhochschulen neue Studienplatzkapazitäten zu schaffen.
In einem wettbewerblichen Verfahren sollte entschieden werden, wie die Initiative umgesetzt wird. Dabei – ich möchte das einmal in Erinnerung rufen – wurden folgende Optionen öffentlich benannt: erstens die Gründung neuer Fachhochschulen an verschiedenen Standorten, zweitens der Ausbau bestehender Fachhochschulen an bestehenden Standorten, drittens die Ausgliederung einer oder mehrerer Abteilungen vorhandener Fachhochschulen zu Dependancen an neuen Standorten und schließlich viertens die Ausgliederung einer oder mehrerer Abteilungen vorhandener Fachhochschulen zu neuen Fachhochschulen.
Meine Damen und Herren, dadurch wurde – bevor die Zielrichtung und die Rahmenbedingungen dieses Wettbewerbs überhaupt bekannt waren – eine
unkoordinierte und unnötige Standortdebatte ausgelöst, die fast ein ganzes Jahr andauerte. Dieser grundsätzliche handwerkliche Fehler führte nicht zu der gewünschten Aufbruchstimmung, sondern zu einer breiten Enttäuschung in diesem Land. Denn von den vielen Standorten, die sich mit vielen guten Ideen bewerben wollten – es waren sehr viele gute Ideen dabei –, mussten zwangsläufig viele in ihren Hoffnungen enttäuscht werden.