Protocol of the Session on April 1, 2009

(Ewald Groth [GRÜNE]: Sie wissen, dass es ein Konjunkturpaket des Landes überhaupt nicht gibt! – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN)

Ich habe es Ihnen gesagt, aber vielleicht noch ein zweiter Versuch: Die Mittel, die nach NordrheinWestfalen fließen, werden zu 84 % an die Kommunen weitergegeben. Und das ist in anderen Ländern zu 70 % der Fall. Das ist eines der vielen Beispiele für Kommunalfreundlichkeit in diesem Land.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE] – Sören Link [SPD]: Das war ganz toll, Herr Klein! Das verdient einen Sonderapplaus!)

Wenn Sie sich beruhigt haben, können wir zum Thema kommen. Bei Gründung der NRW.BANK und bei der Verabredung über die Direktbeteiligungsoption und die Wertgarantie im April 2005 hat das Land Nordrhein-Westfalen in früherer Regierungszeit ganz erhebliche Zugeständnisse gegenüber den anderen Anteilseignern gemacht.

Flexibilität, die die Landschaftsverbände jetzt haben, nämlich diese Direktbeteiligungsoption, schließt die Möglichkeit ein, die Verpflichtungen aus der Wertgarantie loszuwerden. Das ist ein Beispiel dieser Zugeständnisse.

(Horst Becker [GRÜNE]: Die Wahl zwischen Mord und Selbstmord!)

Wir haben umgekehrt im Land seit dieser Zeit, seit der Zeit der alten Regierung im Haushaltsgesetz die entsprechenden Garantien und Möglichkeiten, das zu übernehmen. Das alles spricht dafür, dass das Land sehr weit auf die anderen Anteilseigner zugegangen ist. Ich bin schon erstaunt,

(Horst Becker [GRÜNE]: Wir auch!)

wenn ich lese, damit wäre – ich zitiere aus Ihrem Antrag – die Entlassung der Landschaftsverbände aus der Werthaltigkeitsgarantie für das Land NRW nahezu kostenneutral. Das ist schon eine abenteuerliche Definition von „kostenneutral“. Das ist ungefähr die Logik desjenigen, der falsch parkt, das Knöllchen über 20 € nicht bekommt und anschließend meint, er hätte einen Gewinn von 20 €, den er dann verprassen könne. Sie parken falsch,

(Zuruf von Andrea Asch [GRÜNE])

und Sie parken auch auf dem falschen Parkplatz. Hier im Landtag müssen wir uns um die Interessen dieses Landes kümmern: „Pacta sunt servanda.“ Deswegen muss erst einmal die Regelung aus den alten Verträgen gelten. Wir haben im Übrigen überhaupt keinen Spielraum, noch weitere Risiken zusätzlich auf das Land abzuwälzen.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Das hat aber alles mit dem von Ihnen insinuierten Defizit des kommunalen Bezuges bei der Förderpolitik des Landes wirklich nichts zu tun. Alte und neue Regierung haben sich bemüht, über die NRW.BANK auch das eine oder andere – da wo es passt – an ministerialem Fördergeschäft hineinzupacken. Das ist direkte Aufgabe des Landes. Die NRW.BANK muss von der Definition her schon das ganze Land inklusive seiner Kommunen im Blick behalten.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, die Opposition parkt aber nicht nur falsch, sie parkt auch – wenn wir im Bild bleiben – schief. Denn wenn ich dann lese, dass sie die Landschaftsverbände vorübergehend von den Verpflichtungen entlasten wollen, dann frage ich: Was soll dass denn heißen?

(Zuruf von Gisela Walsken [SPD])

Das ist von der Sache her schon relativ viel Unsinn und vielleicht nur dadurch zu erklären …

(Horst Becker [GRÜNE]: Sie glauben, aber Sie wissen nicht!)

Lieber Herr Kollege Becker, Sie haben es ja gar nicht geschrieben, die SPD-Fraktion hat es geschrieben. Das ist vielleicht der Versuch, einen Aprilscherz zu landen. Wir haben heute ja den 1. April. Auf der anderen Seite, so denke ich, sollte heute am Geburtstag unseres Kollegen Weisbrich etwas mehr Ernsthaftigkeit eine Rolle spielen.

(Zuruf von Gisela Walsken [SPD])

So ist das jedenfalls Unfug.

Meine Damen und Herren, letzter Punkt: Die Integration der Wfa in die Geschäftsbank WestLB, um Risikotragfähigkeit zu stärken, ist 1992 passiert. Darum geht es jetzt gar nicht. Jetzt geht es darum, die Förderinstrumente auch institutionell zusammenzuführen. Das Land muss sich nicht unbedingt erlauben, seine beiden Förderinstrumente auf der

einen Seite für Wohnungsbau und auf der anderen Seite für allgemeine sonstige Förderung weiterhin parallel zu fahren. Das ist ein sinnvoller Punkt. Darüber können wir sicherlich noch intensiv diskutieren. Aber im Rahmen des vorliegenden Antrags, den wir gleich mit großer Mehrheit ablehnen werden, ist das nicht der richtige Platz. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Freimuth.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage ist in der Tat, warum diese Debatte zu dieser Zeit stattfindet. Mit dem vorliegenden Antrag greift die Fraktion der SPD ein in der vergangenen Woche auch in den Fraktionen und den Landschaftsversammlungen der beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände diskutiertes Thema auf.

Es geht dabei um die Frage, ob sich die Landschaftsverbände aus ihrer Beteiligung von jeweils 17,6 % an der NRW.BANK zurückziehen sollen. Dieses Recht steht Ihnen jederzeit durch Ausübung einer sogenannten Direktbeteiligungsoption auch zu. Kollege Klein hat gerade auf die vertraglichen Hintergründe Bezug genommen.

Die Landschaftsverbände würden damit ihre Beteiligung an der NRW.BANK aufgeben und sind dann unmittelbar aus dem Risiko entlassen, das sie im Garantiefall für die Werthaltigkeitsgarantie übernehmen müssen, mit der der NRW.BANK der Wert ihres WestLB-Anteils in einer Höhe von 2,2 Milliarden € garantiert ist. Für die Anteile an der NRW.BANK erhalten die Landschaftsverbände stattdessen entsprechende direkte Anteile an der WestLB AG.

Angesichts der Tatsache, dass inzwischen eine Verständigung mit der EU-Kommission über das weitere Vorgehen bei der Sanierung der WestLB erzielt zu sein scheint und sich alle beteiligten Eigentümer damit erst einmal etwas Spielraum verschafft haben, haben beide Verbandsversammlungen in der vergangenen Woche einstimmig dafür votiert, auf eine kurzfristige Ausübung ihrer Direktbeteiligungsoption zu verzichten.

Den späteren Gebrauch dieser Option haben sie sich ausdrücklich vorbehalten; das ist auch völlig in Ordnung. Es ist das Recht eines jeden Vertragsbeteiligten, sich die Option, die ihm ein Vertag bietet, offenzuhalten.

Meine Damen und Herren, mit der Direktbeteiligungsoption haben die Landschaftsverbände die Möglichkeit, eine Wahl zwischen zwei Beteiligungsvarianten zu treffen. Welche Alternative für sie günstiger ist, müssen sie in eigener Verantwortung

gegenüber ihren Gremien entscheiden, so wie es in der vergangenen Woche passiert ist. Aus meiner Sicht und aus Sicht der FDP-Fraktion ist allerdings keine Alternative, was die Kollegen der SPD in dem vorliegenden Antrag fordern.

Ich will dies kurz begründen: Eine Entlassung aus der Werthaltigkeitsgarantie bei einem gleichzeitigen Erhalt der Beteiligung der beiden Landschaftsverbände an der NRW.BANK ist aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen nicht kostenfrei zu realisieren. Wieder einmal machen Sie sich damit Interessen anderer, die aus ihrer Perspektive heraus durchaus berechtigt sein können, zu eigen.

(Gisela Walsken [SPD]: Richtig!)

Wir als Landesparlament haben jedoch die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen als einen der Vertragsbeteiligten in besonderer Weise zu wahren.

Die Werthaltigkeitsgarantie für die Beteiligung der NRW.BANK an der WestLB ist zwischen dem Land und den Landschaftsverbänden fest vereinbart und verabredet. Bei der Inanspruchnahme der Werthaltigkeitsgarantie würde nach Ihren Vorstellungen – so muss ich den Antrag jedenfalls verstehen – alleine das Land in Anspruch genommen werden.

(Gisela Walsken [SPD]: Alleine haften! Rich- tig! Gut verstanden!)

Meine Damen und Herren, die Landschaftsverbände stünden dann aber ebenso wenig bei der WestLB in der Pflicht, bei der sie ihre Anteile sonst durch die Ausübung der Direktbeteiligungsoption ausbauen würden, und dadurch würde das Land an dieser Stelle ein Stück entlastet.

Ein solches einseitiges Geschäft zulasten der Landeskasse und der nordrhein-westfälischen Steuerzahler wollen wir nicht unterstützen. Wollen die Landschaftsverbände auf ihre Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Förderpolitik und bei der Förderpraxis verzichten? – Darüber kann man diskutieren. Folglich sage ich allerdings ganz klar: Dann müssen sie auch ihren Teil des Risikos übernehmen, der seinerzeit vertraglich verabredet wurde. Wenn man sich einem solchen Risiko entziehen will, kann man das vertraglich verhandeln und regeln. Aus meiner Sicht darf ein solcher Vertrag aber nicht einseitig zulasten des Landes geändert werden.

Wir lehnen deswegen auch die von Ihnen geforderte ersatzlose Aufgabe von Rechtspositionen des Landes ab. Ich empfehle vor dem Hintergrund, dass wir Landtagsabgeordneten verpflichtet sind, für die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen einzutreten, diese Position zu überdenken. Denn wir haben in unserem föderalen Staatsaufbau immer wieder – und ich füge ausdrücklich hinzu: auch über Parteigrenzen hinweg – die Situation, dass verschiedene Beteiligte unterschiedliche Interessen verfolgen. Dieses Abwägen muss untereinander erfolgen. Sich allerdings hinterher von getroffenen

Verabredungen zu verabschieden, halte ich für keinen richtigen Weg.

Man könnte bei dieser Gelegenheit sicherlich noch viele andere Themen diskutieren, die damit zusammenhängen, aber dazu fehlt wie so oft die Zeit. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Groth das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss mich beeilen, wurde mir gesagt. Deshalb hart und heftig: Frau Freimuth und Herr Klein, Sie haben überhaupt nicht verstanden, worum es eigentlich geht. Es gibt diese Landesbelastung ja gar nicht. Es gibt gar nicht das Hin- und Herdiskutieren darüber, ob man beim Landschaftsverband entweder Landespolitiker oder Kommunalpolitiker ist. Das ist Quatsch.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Hans-Willi Körfges [SPD]: So ist es!)

Sie haben den ganzen Vorgang überhaupt nicht verstanden. Übernehmen Sie endlich Verantwortung für Ihren Arbeitsbereich, meine Damen und Herren.

Die Landesregierung und insbesondere der Finanzminister verhalten sich leichtfertig in dieser Sache. Er bringt uns in Zukunft in Unwägbarkeiten. Er nimmt zumindest in Kauf, dass das Landeswohnungsbauförderungsvermögen sukzessive verzehrt wird. Sie nehmen das zumindest in Kauf, Herr Finanzminister. Bislang werden nur die Zinsen abgeführt. Ab 2010 sollen über 90 Millionen € zusätzlich abgeführt werden. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass Sie aus einer Machtposition heraus – und darum geht es eigentlich – Druck auf die kommunale Familie ausüben. Was passiert denn mit den Stimmrechtsanteilen, wenn bei einer Vollintegration des Wohnungsbauförderungsvermögens die Anzahl der Stimmrechtsanteile der Landschaftsverbände reduziert wird. Sie haben dann sozusagen nichts mehr zu sagen in der NRW.BANK. Sie sind marginalisiert. Und das ist es doch: Sie wollen die kommunalen Verbände aus der NRW.BANK hinausdrängen. Das ist zum Schaden für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Finanzminister, statt mit Druck und Macht müssten Sie mit Konzept und Überzeugung arbeiten. Sie haben doch schon schlechte Erfahrungen mit Ihrem Handeln, das auf Druck und Macht basiert, gemacht. Als Stichworte nenne ich das Sparkassengesetz und die WestLB. In diesen Punkten