Protocol of the Session on April 1, 2009

Daher werden wir den Antrag der Grünen auch ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schulze. – Jetzt hat für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Ellerbrock das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unerbetene Telefonwerbung ist nicht nur lästig, sondern wenn damit auch noch untergeschobene Verträge verbunden sind, ist das zumindest unsittlich, wenn nicht sogar kriminell. Das ist einfach eine Tatsache, die uns ja insofern geeint hat, als wir einen gemeinsamen Antrag formuliert haben.

Wir müssen feststellen, dass in dem Gesetzentwurf, der im Bundestag beraten wird, alle unsere Forderungen berücksichtigt wurden; bis auf eine, Kollege Remmel – da gebe ich Ihnen sofort recht –, und zwar die nach einer schriftlichen Bestätigung bei telefonischen Bestellungen.

Wir müssen festhalten: Gemäß unserem Antrag ist laut des Gesetzentwurfs jetzt eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers notwendig, bevor er angerufen wird. Wer sich an diese Regelung nicht hält, wird bestraft. Größenordnung: 50.000 €.

Der Anrufer muss auch seine Telefonnummer kenntlich machen. Wenn er sich daran nicht hält, muss er mit einer Strafe von 10.000 € rechnen.

Vielleicht können wir uns bei der von der Kollegin Schulze angesprochenen Überprüfung des Bundesgesetzes dem Gedanken nähern, für diese Telefonwerbung eine einheitliche Vorwahl zu nehmen, sodass man als Verbraucher gleich erkennt, wenn es sich bei dem Anrufer um eine Werbung handelt, mit der man nicht belästigt werden möchte. In diese Richtung könnten wir einmal denken.

Und es ist eine schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht erforderlich. Am Telefon ist ja keine schriftliche Belehrung möglich. Aber das Widerrufsrecht gilt erst, wenn die schriftliche Belehrung vorliegt. Also ist de facto nach telefonischer Bestellung ein Monat Zeit zu widerrufen. Da sind wir meines Erachtens schon einen vernünftigen Schritt weiter.

In einem Bereich haben wir es ja erreicht, dass diese schriftliche Bestätigung vorliegen muss, nämlich wenn es um die sogenannten Dauerschuldverhältnisse geht, wenn wir die Kosten für Strom, Wasser usw. abbuchen lassen. Dann muss das alles schriftlich geschehen. Das ist genau das, was wir hier in Nordrhein-Westfalen gemeinsam gefordert hatten.

Jetzt ist das Bundesgesetz an dem einen Punkt, der schriftlichen Bestätigung, dem nordrhein-westfälischen Vorschlag nicht gefolgt. Ich freue mich, dass Frau Schulze in so großer Art anerkannt hat, dass sich unser Umweltminister bei der Umweltministerkonferenz dafür gerade in besonderem Maße stark gemacht hat.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Das hat sie nicht gesagt, das hat sie vielleicht gedacht!)

Ach, war sie das gar nicht? Dann war das der Kollege Kaiser. Ich war schon ganz erstaunt, dass die Kollegin solche Souveränität hätte. In Ordnung, dann hat sie das doch nicht gemacht.

(Svenja Schulze [SPD]: Ach, Herr Ellerbrock, das trauen Sie mir doch nicht wirklich zu?)

Jetzt muss man fragen: Warum war diese schriftliche Bestätigung nicht zu machen? Lag das an der CDU? – Nein. Lag das an der FDP? – Nein. Das lag auch nicht an den Grünen. Das lag an den Kollegen der SPD: Die Begründung, warum dem jetzt auf Bundesebene nicht gefolgt wird, habe ich aus den Worten der Kollegin Schulze nicht gehört. Aber es mag da ja Gründe geben.

(Svenja Schulze [SPD]: Wir sind ja auch nicht der Bundestag!)

Man wird hier sagen: Frau Künast hätte das früher ja auch einmal aufgreifen können. Das wollen wir aber jetzt nicht vertiefen.

Wichtig für mich ist, festzuhalten, dass die Verbraucher jetzt gezielt und wirksam über ihre neuen Rechte aufgeklärt werden müssen. Da bin ich mir sicher, dass die Verbraucherzentralen in NordrheinWestfalen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umfassend nutzen werden. Das werden die gut machen. Und es wird in drei Jahren eine Gesetzesüberprüfung geben. Dann können wir versuchen, da nachzubessern.

Herr Kollege Remmel, wir haben ja manchmal unterschiedliche Ansichten, aber hinsichtlich der Effizienz des Mitteleinsatzes sind wir hin und wieder nahe beieinander. – Wir dürfen ja nicht sagen, dass wir manchmal den gleichen Gedanken haben. – Wenn wir jetzt also zur Verabschiedung unserer Vorlage eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat benötigen, die SPD sich von vornherein schon einmal verabschiedet hat,

(Zuruf von Svenja Schulze [SPD])

ist das dann schon einmal eine Sache, wo wir keine Aussicht auf Erfolg haben. Deswegen sage ich: Ein Gesetz, was in einem Punkt nicht so ist, wie wir uns das vorstellen, in vier anderen Punkten aber unseren Vorstellungen entspricht, ist besser, als wenn wir gar keine Regelung auf Bundesebene durchsetzen können.

(Beifall von der FDP – Svenja Schulze [SPD]: Das hört sich auf Bundesebene von Ihren Kollegen anders an!)

Frau Kollegin Schulze, ich will ja jetzt nicht die Kollegin „Diegel“ hier zitieren, die gesagt hat: Brüllen Sie nicht immer wie ein ungezogenes Kind dazwischen! Stellen Sie eine Frage, dann können Sie fragen. Wenn Sie dazu nicht den Mut haben, lassen Sie es sein!

Unser aller Ziel ist es, den Verbraucher, den seriösen Kaufmann, den vernünftigen und seriösen Geschäftsverkehr zu schützen und die schwarzen Schafe der Branche, die auf Übervorteilung des Kunden setzen, auf übereilte Verkaufsabschlüsse drängen, herauszusortieren. Da sind wir mit diesem Gesetz ein Stück weitergekommen.

Deswegen sage ich: Keine Aktion nur für die Galerie, wenn sie von vornherein aussichtslos ist! Hier müssen wir nachbessern. Da gebe ich Ihnen recht. Das müssen wir machen, wenn wir das Gesetz in drei Jahren überarbeiten beziehungsweise überprüfen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Die Landesregierung wird jetzt von Minister Uhlenberg vertreten.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 26. März 2009 sei ein guter Tag für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher, meinte Bundesjustizministerin Zypries am vergangenen Donnerstag, als der Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP das Gesetz zur unlauteren Telefonwerbung beschloss.

Ja, meine Damen und Herren, das ist weitgehend richtig. Ich stimme mit Frau Zypries und den vielen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag so weit überein, als das neue Gesetz wichtige Regelungen enthält, die, gemessen an der heutigen Rechtslage, einen echten Fortschritt für den Verbraucherschutz in Deutschland bedeuten.

Ich möchte nur einige Beispiele nennen:

Es wird gesetzlich klargestellt, dass ein Werbeanruf nur dann zulässig ist, wenn der angerufene Verbraucher vorher ausdrücklich erklärt hat, dass er die Werbeanrufe erhalten will. Verstöße gegen das Verbot der unlauteren Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken und seine Identität verschleiern. Verstöße dagegen können bis zu 10.000 € kosten.

Verbraucher erhalten mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon geschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig widerrufen werden.

Das sind die wesentlichen Punkte dieses Antrags.

Auch dem sogenannten Slamming wird ein Ende bereitet. Für den Wechsel eines Anbieters von dauerhaften Lieferungen wie Strom, Gas und Telefon muss in Zukunft die Kündigung des alten Vertrags durch den Verbraucher in Textform vorliegen, bevor auf den neuen Anbieter umgestellt werden kann. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Verbraucher von ihm ungewollt oder unbemerkt Lieferungen eines anderen Anbieters erhält oder am Ende sogar ganz ohne einen Strom- oder Telefonanbieter dasteht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, solche Problemfälle sind längst keine Seltenheit mehr. Sie machen den Verbraucheralltag, in dem moderne Kommunikationsformen über Telefon und Internet heute eine ständig größere Rolle spielen, nicht immer leicht. Deshalb ist es richtig, im Vertragsrecht Sicherungen einzubauen, die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor solchen Fallstricken und Überrumpelungsmethoden schützen. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz setzt hier an und

bringt im Vergleich zum geltenden Recht deutliche Verbesserungen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir alle hier im Raum – wir haben dieses Thema intensiv im Plenum wie auch im Ausschuss diskutiert – hätten uns von den Kolleginnen und Kollegen im Bundestag jedoch noch mehr gewünscht.

Es wäre richtig und zielführender gewesen, in das Gesetz eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die besagt, dass ein Verbraucher, der von einem nicht erbetenen Werbeanruf überrascht und belästigt wird, seine in diesem Telefonat gemachte Vertragszusage anschließend noch einmal in Textform bestätigen muss. Erst dann sollte ein Vertrag zustande kommen.

So hat es dieser Landtag einstimmig gewünscht. Dafür hat sich auch die Verbraucherschutzministerkonferenz nachdrücklich ausgesprochen. Über die Notwendigkeit und die rechtliche Ausgestaltung dieses Bestätigungserfordernisses herrscht in den Reihen dieses Hauses eine große Einigkeit. Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen „Verbraucherschutz bei unlauterer Telefonwerbung stärken“ bringt den Wunsch nach einer Bestätigungsregelung ganz klar zum Ausdruck.

Dieser Landtagsbeschluss hat ganz sicher dazu beigetragen, dass die von meinem Ministerium zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebrachten Änderungsanträge im Bundesrat mehrheitlich von den anderen Ländern unterstützt wurden. Die Forderung des Bundesrates nach einer Bestätigungslösung, aber auch die dazu gefassten Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz, die ebenfalls in unserem Haus hier in Düsseldorf vorbereitet wurden, haben das Gesetzgebungsverfahren wesentlich beeinflusst. Man könnte auch sagen: Wir haben der Bundesregierung, insbesondere dem Justizministerium und dem Bundestag, in dieser Frage Beine gemacht.

Zwischen dem ersten Eckpunktepapier von Frau Zypries, das am 12. September 2007 bekannt wurde, und dem Gesetzesbeschluss vom 26. März 2009 liegen anderthalb Jahre politischer Auseinandersetzung auf den unterschiedlichen Ebenen. Im Vergleich zu den ersten Planungen sind in dem jetzt beschlossenen Gesetz viel mehr Verbraucherschutzprobleme geregelt, als dies ursprünglich von Frau Zypries vorgesehen war. Der Aufwand und das Ringen um einen umfassenden Verbraucherschutz haben sich schon deshalb gelohnt.

Politikfähigkeit bedeutet aber auch Kompromissfähigkeit. Der Abgeordnete Kaiser von der CDUFraktion hat eben darauf hingewiesen. Die Landesregierung will die Verabschiedung des Gesetzes nicht aufhalten. Es enthält zweifellos bessere Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor belästigender Telefonwerbung und ihren Folgen, als die derzeitige Rechtslage hergibt.

Durch die Verschärfung des Sanktionsrechtes können Verstöße gegen das Verbot des unlauteren Telefonmarketings in Zukunft mit einem Bußgeld geahndet werden.

Herr Minister.

Herr Präsident, ich komme sofort zum Schluss.

Deshalb wäre es unsinnig, jetzt noch einmal – Herr Abgeordneter Remmel, wir haben das in der Tat intensiv geprüft – den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wir haben das jetzt nicht nur innerhalb der Landesregierung geprüft, sondern – ich will sie hierfür nicht in Anspruch nehmen – wir haben es auch mit den Verbraucherschutzorganisationen in den vergangenen Tagen intensiv diskutiert. Ich habe einige Telefongespräche mit den Kollegen Verbraucherschutzministern aus den anderen Bundesländern geführt.

Ich möchte das Risiko nicht eingehen, dass kurz vor Ende der Legislaturperiode des Deutschen Bundestages diese Fortschritte, die jetzt im Bereich des Verbraucherschutzes erwirkt worden sind – durch die Arbeit der Landesregierung und unterstützt durch die Resolution des Landtags von NordrheinWestfalen –, in Gefahr geraten.

Deswegen wollen wir den Vermittlungsausschuss jetzt nicht anrufen. Aber wir werden im Rahmen der Evaluation dieses Gesetz sehr nachhaltig begleiten. Wir werden dann in einem zweiten Anlauf mit veränderten Mehrheiten im Deutschen Bundestag nach der Bundestagswahl, Herr Abgeordneter Remmel, auch die schriftliche Bestätigung durchsetzen.

Herr Minister!

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sind wir im Sinne des Verbraucherschutzes ein gutes Stück vorangekommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.