Null? Herr Kollege, dann haben Sie das nicht gelesen! Aber wer den Kopf ideologisch verbohrt in den Sand steckt, wundert sich über die Tausende von Geisterfahrern, die ihm entgegenkommen. Natürlich sind wir im Cluster Umwelttechnik dabei. Alles das wird gemacht.
Kollege, lesen: Ludwig – Emil – Siegfried – Emil – Nordpol. Cluster: Cäsar – Ludwig – Ulrich – Siegfried – Theodor – Emil – Richard.
Der nächste Punkt: Hochwasserschutz. 1,2 Milliarden € bis 2015 – das ist mehr, als Sie gemacht haben. Was machen denn die Fachbehörden? Jetzt, nach zehnjähriger Untätigkeit des Umweltministeriums, werden die Hochwasserschutzgebiete erst einmal aktualisiert. Sie haben recht: Die europäische Hochwasserschutzrichtlinie wird erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen und die Bauleitplanung haben. Die Grundlage für das Handeln ist aber Ihr Versäumnis. Sie haben die Hochwasser
Kollegen, das kann doch alles nicht wahr sein: hier solch ein Feuerwerk an Vorwürfen zu machen, aber eigenes Versagen versuchen zu vertuschen. Wenn Sie korrekt und ehrlich wären, würden Sie sagen: Diese Landesregierung steht zusammen mit den Koalitionsfraktionen für eine zielgerichtete, langfristig orientierte, erfolgreiche und effiziente Wasserwirtschaftspolitik.
Danke schön, Herr Ellerbrock. – Meine Damen und Herren, es gibt keine Wortmeldungen mehr zu diesem Antrag. Deshalb sind wir am Ende der Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8093, den Antrag der SPD Drucksache 14/7357 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Grüne. Damit ist dieser Empfehlung zugestimmt und der Antrag abgelehnt.
7 Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rund- funkänderungsstaatsvertrag)
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/8630
Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Minister Krautscheid für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur ersten Beratung vor – einen Staatsvertrag mit einer außerordentlich heftigen Vorgeschichte, die im Jahr 2002 begonnen hat.
Angefangen hat es mit einer Beschwerde der deutschen privaten Rundfunkveranstalter bei der Europäischen Kommission. Diese hat über drei Jahre hinweg mit einer Vierergruppe, der auch NordrheinWestfalen angehört hat, verhandelt und einen Kompromiss geschlossen. Dieser Kompromiss wird nunmehr durch einen Staatsvertrag in innerstaatliches Recht umgesetzt.
Sie haben vielleicht im letzten Jahr die besonders heftige Diskussion verfolgt, die sich im Wesentlichen um die Kernfrage gedreht hat: Was dürfen die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet, wo sie ja auf private Konkurrenz treffen, die sich durch Anzeigen, durch Werbung finanziert?
Wir haben in diesen Verhandlungen in Brüssel von Anfang an den Standpunkt vertreten, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei ihren Internetauftritten von ihrem Auftrag her grundsätzlich eine breite Betätigungsmöglichkeit eröffnet werden soll. Wir haben dabei durchgesetzt, dass dazu auch Unterhaltung im Bereich der Telemedien gehört. Wir wissen aber, dass sich das im Wesentlichen auf Information, auf Bildungsangebote im Internet von ZDF, WDR und von anderen Anstalten bezieht.
Meine Damen und Herren, wir haben allerdings auch sehr genau darauf geachtet – das war einer der schwierigen Streitpunkte und ein Feld der Auseinandersetzung –, dass die gebührenfinanzierten Internetangebote beschränkt werden müssen, um den privat finanzierten Anbietern etwa von Tageszeitungen nicht den Raum zu nehmen, sich dort zu etablieren. Deswegen haben wir drei Einschränkungen vorgenommen:
Erstens. Nicht zulässig sind sogenannte nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote. Das ist ein Begriff, der in der Tat außerordentlich schwierig abzugrenzen ist.
Zweitens. Nicht zulässig ist seitens der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten eine flächendeckende Lokalberichterstattung in den Telemedien.
Darüber hinaus haben wir als dritte Einschränkung eine sogenannte Negativliste in den Staatsvertrag aufgenommen. Das heißt, das ganz bestimmte Angebote von Kontakt- und Stellenbörsen, Bewertungsportale, Routenplaner etc. in den öffentlichrechtlichen Angeboten nichts zu suchen haben, auch wenn der eine oder andere sie dort praktisch fände.
Damit soll den Befürchtungen entgegengetreten werden, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk gebührenfinanziert gewissermaßen schrankenlos im Internet ausbreiten und damit die Existenzgrundlage von privat finanzierten Medien dort gefährden könnte.
In dem Zusammenhang ist ein anderer Hinweis vielleicht genauso wichtig. Wir haben ja gerade eine Gebührenanpassung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinter uns. Damit sind die Gebühren bis 2012 festgelegt. Wenn also der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Angebote im Internet und im Telemedienbereich ausdehnen will, so muss er dies aus dem jetzt zur Verfügung stehenden Gebührenaufkommen finanzieren, sprich: er muss es in anderen Bereichen einsparen. Schrankenlos ist die Ausdehnung also auf keinen Fall.
Soweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk plant, bereits jetzt im Internet bestehende Angebote fortzuführen oder zukünftig neue Seiten im Internet anzubieten, muss im Regelfall der sogenannte Dreistufentest bestanden werden. Dies ist ein neuer Mechanismus, den wir eingeführt haben. Er soll sicherstellen, dass die neuen Internetangebote von ARD und ZDF erstens überhaupt zum Auftrag dieser Anstalten gehören, dass sie zweitens auch tatsächlich von ihnen finanzierbar sind. Drittens – ein ganz schwieriges Kriterium – muss geprüft werden, inwieweit diese neuen Internetangebote eine Verdrängung im bereits bestehenden Wettbewerb hervorrufen.
Dieses ist in der Tat eine komplexe Angelegenheit. Denn hierfür sind die Rundfunkräte, die Fernsehräte zuständig. Sie müssen, unterstützt durch externe Gutachter, sicherstellen, dass diese drei Kriterien, insbesondere die Marktkonformität, eingehalten werden.
Uns war es wichtig, dass dieser Test von den Gremien durchgeführt wird. Das ist – völlig klar – eine sehr schwierige, komplexe Aufgabe. Manch einer hat gesagt: Lass das doch eine externe Stelle, lass das doch nur Gutachter machen! – Wir glauben aber, dass die Letztverantwortung bei den Räten, bei den gesellschaftlichen Gruppen liegen soll, die das Programm verantworten, auch wenn das für die in Zukunft eine besondere Herausforderung sein wird.
Alle aus diesem Raume, die im Rundfunkrat etwa des WDR vertreten sind, werden wissen, dass damit eine zeitaufwendige und sehr anspruchsvolle Aufgabe auf sie zukommt. Nach meiner Ansicht ist es wirklich ein Lackmustest für die Leistungsfähigkeit dieser Gremien, in Zukunft diesen Test ordnungsgemäß durchzuführen. Denn es ist mindestens genauso wichtig, in diesen Test auch diejenigen einzubeziehen, die selber mit Internetangeboten auf dem Markt sind. Auf gut Deutsch: Die Konkurrenz dieser neuen Angebote muss sich äußern können, und diese Äußerungen und Stellungnahmen sind ernst zu nehmen.
Eines ist wichtig: Gelegentlich wurde in der Debatte der letzten Monate behauptet, interessante Internetangebote, die mit einzelnen Sendungen im Zusammenhang stehen – zum Beispiel wenn eine Fernsehsendung ausgestrahlt wird, zu der es im
Internet Hintergrundangebote von ARD und ZDF gibt –, müssten nach wenigen Tagen verschwinden und seien für die Bürgerinnen und Bürger, für die Gebührenzahler, nicht mehr auffindbar. Dieses ist falsch. Wenn solche Angebote durch den DreiStufen-Test gebracht werden, können sie ohne eine entsprechende Einschränkung im Internet vorgehalten werden. Deswegen besteht keinerlei Grund für die Besorgnis, dass die interessanten und sicherlich auch hochwertigen Angebote im Internet nicht mehr zugänglich sein könnten.
Nun gibt es eine ganze Reihe von Angeboten – von ard.de, zdf.de, wdr.de. –, die heute schon im Internet stehen. Auch diese bereits vorhandenen Internetangebote müssen durch dieses neue Verfahren geführt werden. Wie Sie dem Text, der heute zur Beratung vorliegt, entnehmen können, gibt es nunmehr eine Frist bis zum 31. August 2010. Bis dahin müssen alle bestehenden Internetseiten durch diesen Test geführt werden, wenn sie auch in Zukunft verfügbar sein sollen.
Insofern werden mit diesem Vertrag zum einen die Internetangebote zukünftig einer klaren Prüfung unterzogen, aber auch abgesichert. Zum anderen werden auch die Fernsehprogramme – das sehen Sie im Text –, so wie sie derzeit bestehen, staatsvertraglich abgesichert.
Bei den Hörfunkprogrammen bleibt es grundsätzlich beim bisherigen Umfang. Allerdings werden ausschließlich über Internet verbreitete Hörfunkprogramme nur noch nach Maßgabe des Drei-StufenTests zulässig sein.
Umfangreich geregelt – das ist ein Bereich, der in Zukunft vielleicht noch wichtiger werden wird – werden im Staatsvertrag jetzt auch die kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie wissen, dass es etwa im WDR-Gesetz eine Regelung gibt, die zu sparsamer Haushaltung anhält und damit die Sender etwa durch Verwertung ihrer Programme ermächtigt, kommerziell Einnahmen zu tätigen. Diese werden in dem neuen Staatsvertrag nunmehr detaillierter geregelt.
Denn eines ist klar: Wenn sich eine gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Anstalt auf einen kommerziellen Verwertungsmarkt begibt und etwa Teile von Programmen an Private weiterverkauft, wie wir es in diesen Monaten auch erleben, befindet sie sich auf einem privaten Markt.
Es muss sichergestellt werden, dass diese Leistungen im kommerziellen Bereich unter Marktbedingungen erbracht werden; eine Quersubventionierung durch Rundfunkgebühren ist zu vermeiden. Hier wird eine tiefere, eine eingehendere Prüfung als bisher nötig. Dazu haben wir die Stellung der Landesrechnungshöfe gestärkt, die sich diese Schnittstellen genau anschauen und prüfen werden, ob auf dem Markt tatsächlich Marktpreise angeboten werden oder ob Quersubventionierung stattfin
Wir meinen, dass wir mit diesem neuen Rundfunkstaatsvertrag einen stabilen Rahmen schaffen, der sich in den nächsten Monaten bewähren muss. Er muss sich in Deutschland bewähren; wir werden sehr genau hinschauen, ob die Marktteilnehmer, die sich privat finanzieren, faire Chancen haben. Und er muss sich in Brüssel bewähren; denn die Regelungen, die wir mit der Europäischen Kommission ausgehandelt haben, sind wahrlich komplex und werden sicherlich auch von Brüssel in ihrer Wirkung sehr intensiv beobachtet werden – zu Recht.
Ich möchte an all diejenigen appellieren, die in den nächsten Monaten in den Gremien die neuen Regeln anwenden müssen. Nehmen Sie die bitte ernst! Nehmen Sie bitte auch die Frage sehr ernst, ob die gebührenfinanzierten Internetangebote wirklich erforderlich sind, ob man also mit Überzeugung sagen kann: Ja, das ist ein typisch öffentlichrechtliches Angebot im Internet. – Das heißt, wir erwarten auch hier besondere Qualität, besondere Verlässlichkeit. Lassen Sie die Finger von Angeboten, die erkennbar nicht dazugehören!
Ich wünsche mir, dass wir jedenfalls die ersten DreiStufen-Tests besonders gut, besonderes überzeugend und im Markt besonders nachhaltig umsetzen können. Ich freue mich auf eine detailliertere Diskussion dieser Fragen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.