Protocol of the Session on March 18, 2009

(Beifall von Manfred Kuhmichel [CDU] – Syl- via Löhrmann [GRÜNE]: Nicht so zaghaft!)

Nach § 3 Abs. 7 Nichtraucherschutzgesetz sind von dem allgemeinen Rauchverbot Räumlichkeiten von Vereinen ausgenommen, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Es muss sich um eine echte Mitgliederstruktur handeln. Das heißt: Dem Betriebsinhaber ist der Mitgliederstand bekannt, und dieser ist abrufbar. Die Mitgliedschaft kann nicht am Eingang einmalig für einen Abend oder eine Veranstaltung erworben werden, und Einlasskontrollen werden durchgeführt.

(Ursula Meurer [SPD]: Ja, und?)

Das ist die Regelung, unter der wir Raucherclubs zugelassen haben.

(Ursula Meurer [SPD]: Und wer hält sich dar- an?)

Sollte es im Lande ganz normal betriebene Gaststätten geben, die nicht als Raucherclub firmieren,

in denen man aber trotzdem rauchen kann, sind dafür – wie für alles andere – die Ordnungsämter der betreffenden Gemeinden zuständig; denn sie haben dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz eingehalten wird. Wenn der Wirt eine Musikkapelle bestellt und die Fenster öffnet, weshalb die Anwohner nachts um 2 Uhr nicht schlafen können, müssen die Ordnungsämter dafür sorgen, dass die Nachtruhe eingehalten wird. Genauso ist es beim Nichtraucherschutzgesetz. Wenn der Raucherclub so betrieben wird, wie wir es definiert haben, haben wir damit kein Problem.

Herr Minister, Ihre Redezeit …

Jetzt übernehmen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1:1 in die nordrhein-westfälische Gesetzgebung. Das hat das Kabinett gestern beschlossen. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Ministerpräsident heute dem Landtag zugeleitet. Darüber können wir in der nächsten Plenarwoche miteinander diskutieren.

Nehmen Sie aber eines zur Kenntnis, Frau Meurer: Solange CDU und FDP regieren, werden wir die Menschen nicht umerziehen, sondern den Nichtraucher schützen, aber trotzdem den legalen Konsum von Tabak in der Öffentlichkeit nicht gänzlich verbieten. Da unterscheiden wir uns dann eben. Einen solchen Unterschied darf es in der Demokratie aber auch geben. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Steffens von den Grünen hat noch einmal um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier ist oft die Frage gestellt worden, warum wir das denn nicht vor 2005 mit RotGrün gemacht hätten. Genauso gut kann ich fragen: Warum haben Sie das denn nicht früher gemacht, als Sie schon einmal an der Landesregierung waren?

(Zurufe von CDU und FDP: Oh!)

Diese Diskussion hatten wir schon oft. Sie ist rückwärtsgewandt. Wir haben das bis 2004 zwar nicht umgesetzt, aber wir haben die Diskussion hier im Landtag angestoßen. Schließlich haben Sie als schwarz-gelbe Koalition nicht einfach den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes auf den Tisch gelegt. Das Ganze begann vielmehr mit der Diskussion auf EU-Ebene und damit, dass wir als Grüne als Erste einen entsprechenden Antrag in diesen Landtag eingebracht haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben reagiert. Erst als eines der letzten Bundesländer haben Sie Ihren Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt. Bayern und viele andere Bundesländer waren Ihnen ganz weit voraus.

(Minister Karl-Josef Laumann: Aber dafür ein gutes!)

Genau, das bayerische Gesetz ist ein sehr gutes. Sie haben hingegen kein sehr gutes Gesetz eingeführt, sondern ein löcheriges Gesetz.

(Minister Karl-Josef Laumann: Aber Bayern passt sich jetzt Nordrhein-Westfalen an!)

Noch einmal: Wir wollten mit diesem Gesetz nicht die Privatsphäre einschränken. Herr Laumann, es ist unlauter, hier so zu tun, als wollten wir dem Opa seine Zigarre am 80. Geburtstag verbieten. Das will niemand. Darum geht es nicht.

(Minister Karl-Josef Laumann: Doch!)

Vielmehr geht es darum, die Kinder zu schützen und die Beschäftigten zu schützen. Als Arbeitsminister wären Sie doch auch für den Arbeitsschutz zuständig. Die schwangere Beschäftigte in der Gastronomie wird von Ihnen nicht geschützt, sondern weiter dem Qualm ausgesetzt. Das hat nichts mit Gesundheitsschutz zu tun. An dieser Stelle versagen Sie.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Meine Damen und Herren, jetzt gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Wie wir gerade gehört haben, können wir ja übernächste Woche wieder über dieses Thema diskutieren. Dann sollten wir uns auch die Zeit dafür nehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/8707 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit haben wir diesen Verfahrensbeschluss einstimmig gefasst.

Wir kommen zu:

6 Pflegenotstand verhindern – Altenpflegeausbildung für mehr Fachkräfte!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/8704

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Killewald das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit dem heutigen Tag den Antrag „ Pflegenotstand verhindern – Altenpflegeausbildung für mehr Fachkräfte!“ zur Behandlung eingebracht.

Dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist an unseren Antrag vom Januar 2007 angelehnt; das ist unverkennbar. Schon damals haben Sie, Herr Minister, und Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, allein gestanden mit Ihren Zahlen und Argumenten. Denn der Einzige, der für Sie sprach, war das Forschungsinstitut für Gerontologie in Dortmund, welches Sie mit Arbeit beauftragt hatten und haben.

Das IAT, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die freie Wohlfahrtspflege und andere haben schon damals die Annahme gestützt, dass wir von 2005 bis 2015 zwischen 44.000 und 100.000 neue Fachkräfte in der Altenpflege benötigen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Die Streuung ist aber vage!)

Von diesen Summen wurden 15.000 Fachkräfte abgezogen, die aus dem Bereich der stationären Gesundheitspflege in die Altenpflege wechseln könnten. Das macht also mindestens 29.000 und höchstens 85.000 zusätzliche Fachkräfte.

Sie, Herr Minister, haben hier an diesem Pult damals im Januar vor gut zwei Jahren gesagt: Das stimmt alles nicht. Wir brauchen lediglich 18.000 neue Fachkräfte. – Sie haben auch gesagt, dass das genannte Forschungsinstitut aus Dortmund dieses berechnet habe. Und Sie haben auch gesagt, dass Sie dafür jährlich 3.300 neue Fachkräfte benötigten.

Herr Minister, bereits in der Anhörung wurde diese Zahl auseinandergenommen. Da hieß es, dass das selbige Forschungsinstitut nachwies, dass 19.223 Fachkräfte benötigt würden, und zwar lediglich auf der Basis der Berechnungen für 2008 bis 2015. Wenn man auch die Jahre 2006 und 2007 hinzugenommen hätte, hätte der Bedarf bei weit über 20.000 neuen Fachkräften gelegen. Das heißt, die Zahl von 3.300 pro Jahr hätte auch nach oben hin korrigiert werden müssen.

Wenn wir also nicht von unseren Zahlen ausgehen, sondern von Ihren, Herr Minister, dann muss man schon heute feststellen, dass diese Absolventenzahl seit 2006 und gegebenenfalls schon früher nicht erreicht wird. Sie wird auch heute nicht erreicht und liegt bei unter 3.000. Das heißt, mit den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 – das sind ja die vier Jahre, die bereits sozusagen gelaufen sind – und

mit den Jahren 2010 und 2011 – zumindest diese muss man bei einer dreijährigen Ausbildung berücksichtigen – haben Sie sechs Jahrgänge mit jährlich mindestens 300 nicht ausgebildeten Fachkräften. Also: Allein Ihre Rechnung weist heute schon aus, dass 2012 1.800 Fachkräfte fehlen werden. Dabei nehme ich nicht Bezug auf die Zahl 29.000, die wir damals genannt haben.

Herr Minister, im Haushalt für 2009 heißt es auf Seite 105 der Erläuterungen, dass Sie in diesem Jahr, also 2009, 8.587 Plätze maximal fördern. Das ist noch einmal eine Unterschreitung. Meine Damen und Herren, wer jetzt immer noch sagt, wir könnten trotz dieser Zahlen ruhig schlafen, der irrt nicht nur, sondern begeht eine sträfliche Unterlassung.

Werte Kollegen von der CDU – Sie, Herr Henke, spreche ich insbesondere an –, ich möchte Sie daran erinnern: In den Jahren 2002 bis 2004 haben Sie immer wieder Pflegekampagnen gestartet. Es gab viele Anfragen, viele Anträge, viele große Veranstaltungen auch im Landtag, und eine Ihrer zentralen Forderungen war, den Abbau von Ausbildungsplätzen, der damals drohte, zu verhindern. Das haben Sie damals vor dem Hintergrund einer Ausbildungsabsolventenzahl von 4.777 in 2003 gesagt. Die Zahl von heute ist also ein Riesenschritt nach hinten. Ich möchte wärmstens dafür werben, Herr Henke und meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie sich daran erinnern, wie Sie damals argumentiert haben. Hier steht Ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel.

Meine Damen und Herren, ich brauche hier gar nicht die Schwierigkeit bei den Arbeitsverträgen zu erwähnen, die unter anderem verhindert, dass mehr Ausbildungsplätze angenommen werden. Ich brauche hier gar nicht aufs Tablett zu bringen, dass eine Steigerung der Anzahl der Helferinnen, die Sie, Herr Minister, angeregt und vorwärtsgebracht haben, helfen könnte. Fakt ist, dass diese Helferinnen heute in der Regel keinen Fachkraftplatz und keinen Fachkraftvertrag bekommen. Sie werden weiterhin als Billigstkraft eingesetzt und haben meistens keinen langfristigen Arbeitsvertrag. Insofern können wir nicht darauf bauen, dass die von Ihnen favorisierten Helferinnen in diesem Bereich Entlastung bringen.

Ich stelle daher fest: Wir brauchen schnell eine Veränderung. Wir brauchen nicht auf die integrative oder generalisierte Ausbildung zu warten. Denn es wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen, bis sie implementiert ist und bis sie Entlastung bringt. Das heißt, wir werden erst 2012 oder 2013 die ersten Ausbildungsgänge begrüßen dürfen, und wir dürfen die Zeit bis dahin nicht sinnlos verstreichen lassen.

Um die Umlagefinanzierung werden wir spätestens dann nicht herumkommen, wenn wir die Berufe, das heißt die Ausbildungsberufe von Kinderkrankenpflege-, Krankenpflege- und Altenpflegefachkraft, zusammenlegen. Wir wissen, dass wir dann spätestens die Umlagefinanzierung durchdrücken müssen.

Insofern ist es nicht nur aufgrund der Zahlen heute sinnvoll zu sagen: Wir wollen die Umlagefinanzierung. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Killewald. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Frau Monheim das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der heute vorgelegte Antrag der SPD-Fraktion „Pflegenotstand verhindern – Altenpflegeausbildung für mehr Fachkräfte!“ übernimmt – darauf hat Herr Killewald schon hingewiesen – einen Antrag der SPD von Anfang 2007. Dieser Antrag macht bereits in der Überschrift deutlich, dass die SPD die „Wiedereinführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflege“ als die Maßnahme ansieht, um einen möglichen Pflegenotstand zu verhindern.

In Zusammenhang mit dem SPD-Antrag aus dem Jahre 2007 hat es eine umfangreiche Auseinandersetzung mit der Thematik gegeben bis hin zu einer Anhörung, die eben auch schon erwähnt wurde. Dabei ist deutlich geworden: Weder die CDUFraktion noch Minister Laumann sind grundsätzlich gegen eine Umlagefinanzierung bzw. Ausgleichsbeiträge. Sie ist aber – das wissen Sie – an hohe Hürden gebunden.

Das unter der rot-grünen Bundesregierung 2003 verabschiedete Altenpflegegesetz gibt in § 25 den Landesregierungen die Möglichkeit, ein solches Ausgleichsverfahren durch Rechtsverordnung einzuführen – jetzt zitiere ich –, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Erst wenn ein solcher Mangel an Ausbildungsplätzen gerichtsfest nachzuweisen ist, das heißt, ein Pflegenotstand droht, kann ein Umlageverfahren eingeführt werden.

Sie versuchen nun im vorliegenden Antrag erneut anhand von Zahlen der Schülerinnen und Schüler in den Altenpflegeseminaren und den Absolventen in den vergangenen Jahren einen solchen drohenden Fachkräftemangel nachzuweisen. Sie haben Herrn Minister Laumann direkt auf diese Zahlen angesprochen. Er wird darauf eingehen.