zweitens, die Ausnahmen so zu gestalten, dass sie den Vorgaben des obersten Verfassungsgerichts genügen.
Eine undifferenzierte Vorgehensweise hätte ein absolutes Rauchverbot zur Folge. Ich frage Sie: Würde ein solcher Beschluss die unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen? Würde ein solcher Beschluss zu diesem Zeitpunkt nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Land vorbeigehen? Würde ein solcher Beschluss nicht dazu führen, dass unsere Dörfer, nachdem sie die Sparkassen, die Post, den Tante-Emma-Laden verloren haben, nun auch noch die letzte Kommunikationsmöglichkeit, nämlich ihre Eckkneipe, verlieren? Denn ohne die leider immer noch vorhandenen Raucher und Raucherinnen wäre manche Eckkneipe nicht überlebensfähig und würde auch manches Dorf an Lebensqualität verlieren.
wenn es um den Nichtraucherschutz geht, gleichzeitig um das höchste Gut des Menschen, um seine Gesundheit, geht. Es darf niemand gezwungen werden, gegen seinen Willen fremden Qualm zu inhalieren. Die vorgesehene Kennzeichnung der Eckkneipe als Rauchergaststätte, die auch die übrigen Voraussetzungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfüllen muss, gibt dem Nichtraucher die Möglichkeit, diese Kneipe zu meiden, und erleichtert die Kontrolle.
Wenn es um den Schutz der Bediensteten am Arbeitsplatz geht, so hätte durch eine bundesrechtliche Arbeitsstättenverordnung auch schon unter Rot-Grün, Frau Steffens, eine eindeutige Regelung geschaffen werden können.
Ein absolutes Rauchverbot haben wir für die Bereiche beschlossen, die von den Bürgerinnen und Bürgern und hier insbesondere von Kindern und chronisch Kranken nicht gemieden werden können. Dies sind öffentliche Einrichtungen wie Stadtverwaltungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Erziehungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Frau Steffens, Ihr Vorwurf in der Pressemitteilung, wer sich Gesundheitsminister nennt, müsse auch etwas für die Gesundheit der Menschen im Land bewegen, geht absolut ins Leere.
Unter diesem Gesundheitsminister ist in den letzten drei Jahren ein so wirksames Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten, wie Sie es in zehnjähriger Regierungszeit nicht vorgelegt haben.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert mit dem heutigen Antrag die Überarbeitung des Gesetzes zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes. Ich kann nur sagen: auch hier wieder reichlich spät. Denn die Landesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf ist nicht wie Ihr Antrag von einer Ideologie bestimmt, sondern er nimmt – wie ich schon ausgeführt habe – auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen und die Lebenswirklichkeit Rücksicht.
Herr Kleff, können Sie mir sagen, warum Sie dem sehr weitgehenden Gesetzentwurf der Grünen zum Nichtraucherschutz
Die Gründe habe ich eben geliefert. Wir nehmen auf die Lebenswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen Rücksicht, und die sieht anders aus, als sie sich bei einem Blick durch die Brille der Grünen und der SPD darstellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Notwendigkeit, den Nichtraucherschutz gesetzlich zu regeln, dürfen wir das Ziel nicht aus den Augen verlieren, das Nichtrauchen zu fördern und zur Verringerung des Tabakkonsums beizutragen. Verbote haben wir in unserer Gesellschaft genug. Davon haben die Menschen die Nase voll.
Vorbeugende Maßnahmen in der Schule und vorbildliches Verhalten der Erwachsenen sind hier gefragt und auch erfolgversprechend. Die Landesinitiative „Leben ohne Qualm“ leistet einen wertvollen Beitrag dazu und will die Jugendlichen gegen diese Sucht immun machen.
Ich empfehle der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, denn wir werden in Kürze den Gesetzentwurf der Landesregierung parlamentarisch beraten und dann ein Gesetz verabschieden, welches den Menschen in unserem Land und der Rechtsprechung gerecht wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Bei dem Gesetz zur „Verwässerung“ des Nichtraucherschutzes sind Sie doch erst wieder aktiv geworden, nachdem der Antrag der Grünen vorgelegt worden ist. Was soll also dieser Quatsch? Was soll dieser Vorwurf, die Grünen seien zu spät gekommen? Ihr Kabinett ist zu spät gekommen.
Gestern hat Ihre Koalition zum Schutze der Raucher – angeführt von Raucher Laumann – beschlossen, aus der Übergangsregelung vom Juli 2008 die neue gesetzliche Regelung zu machen. Im Kommentar des „Kölner Stadt-Anzeigers“ ist unter
Dass ein umfassender Nichtraucherschutz … nun so völlig verwässert daherkommt, ist ein Musterbeispiel dafür, wie eine Minderheit die Mehrheit in Geiselhaft nehmen kann.
Hasenfüßigkeit und Unentschlossenheit der Politik haben so in letzter Konsequenz dazu geführt, dass der viel beschworene Vorrang für die Gesundheit des Bürgers kommerziellen Interessen zum Opfer gefallen ist.
Herr Kleff, das ist hier passiert. Frei nach dem Motto der FDP auch in anderen Angelegenheiten bedeutet dies: freier Qualm für freie Bürger.
In kleinen Einraumgaststätten bis zu einer Größe von 75 m2 ohne Nebenraum und ohne Küche soll nach dem Willen von Rüttgers und Co. wieder rückhaltlos geraucht werden dürfen. Damit haben wir neben Raucherclubs, getrennten Raucherräumen in den größeren Gaststätten und geschlossenen Gesellschaften in allen Gaststätten eine weitere Aufweichung des Nichtraucherschutzes für kleinere Einraumgaststätten. Raucherclubs erstrecken sich über Eisdielen, Stehcafés, Discos und Imbissbuden bis hin zu Speiserestaurants. Die Mitgliederstruktur wird nicht überprüft.
Weil die Verordnung so eindeutig zweideutig ist, macht jeder seine eigene Regelung. Die kann so aussehen, dass jeder, der zum dritten Mal kommt, Mitglied werden muss. Eine andere mögliche und legale Variante ist, dass jemand den Abend im Club als Gast eines Mitglieds verbringen darf.
Frau Kollegin, ich habe Ihnen zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal eine ähnliche Frage gestellt. Da Sie aber so vehement gegen die Haltung der Koalition argumentieren, möchte ich die Frage wiederholen: Ist es richtig, dass unter der Verantwortung der von SPD und Grünen getragenen Vorgängerregierung das Rauchen an nordrhein-westfälischen Schulen und Kindertageseinrichtungen erlaubt war? Ist es richtig, dass diese Koalition aus CDU und FDP erstmals in der nordrhein-westfälischen Geschichte ein absolutes Rauchverbot an Kindertageseinrichtungen, an Schulen und in Krankenhäusern verhängt hat?
Lieber Herr Papke, lassen Sie mich auf das Schulgesetz eingehen. Das haben wir damals geändert. Ich habe mich gerade noch einmal rückversichert. Seinerzeit war Frau Ute Schäfer Schulministerin, wie Sie sich sicherlich erinnern. Im Ministerium von Frau Schäfer gab es schon sehr frühzeitig ein komplettes Rauchverbot.
Gleiches war auf den Schulhöfen der Fall. Das hatte sich offensichtlich nur noch nicht herumgesprochen.
Lassen Sie mich noch etwas zu dem Rauchverbot auf Schulhöfen und generell sagen. Was haben Sie denn gemacht? Es ist richtig: Mittlerweile gibt es überall in den Schulen und auch in den Lehrerzimmern ein Rauchverbot. Auch die Lehrer dürfen dort nicht mehr rauchen. Was geschieht aber, wenn andere Veranstaltungen zum Beispiel in Schulhallen oder in Turnhallen stattfinden? Dort wird auf Teufel komm raus gequalmt, was das Zeug hält. Die Kinder haben am Montagmorgen wieder Sportunterricht und atmen diesen kalten Rauch ein. Das ist Ihre Errungenschaft. Das haben Sie gemacht. Nun stellen Sie sich hierher und sagen, Sie wollten die Kinder schützen.
(Beifall von der SPD – Dr. Gerhard Papke [FDP]: Sie haben es erlaubt! Wir haben es untersagt, Frau Kollegin! Das ist die Realität!)