Uns ist es aus Gründen des Persönlichkeitsschutzrechtes sehr wichtig, dass Menschen im Internet nicht unfreiwillig zu digitalem Freiwild werden. Gezielte Maßnahmen sind oft schwierig, weil es Restriktionen gibt. Es gibt Probleme technischer, rechtlicher und auch praktischer Art, mit bestimmten Anbietern umzugehen. Deshalb ist es aber wichtig, sich trotzdem den Herausforderungen zu stellen. Die Debatte über Access Blocking bei Kinderpornografieseiten und die diesbezüglichen Gutachten des Jugendmedienschutzes zeigen die Notwendigkeit, hier zu handeln. Auch der Landtag wird dazu in Kürze eine Anhörung durchführen.
Im wichtigen Bereich der Nachwuchsförderung sowie der Aus- und Fortbildung im Medienbereich sind die deutlich erhöhten Ansätze für die DEUTSCHEWELLE-AKADEMIE, die internationale filmschule
Neben mobilen Mediengeräten wie Handys und deren Anwendungs- und Missbrauchsmöglichkeiten faszinieren die Jugend insbesondere auch Computerspiele. Eine stetig wachsende Zielgruppe sind die sogenannten Female Gamers oder Senior Gamers. Der Trend dehnt sich immer weiter aus und geht zum vernetzten Spielen, als Stichwort sei nur auf „Second Life“ hingewiesen.
Mittlerweile sind Computerspiele zu einem Massenphänomen geworden. In diesem Jahr findet deshalb bekanntlich in Köln die gamescom als Nachfolgeveranstaltung der Leipziger Games Convention statt, der mit 185.000 Besuchern größten Veranstaltung ihrer Art in Europa. Insgesamt 160.000 € werden für die Durchführung eines Kongresses zur Förderung der Qualität von Video- und Computerspielen im Rahmen der gamescom und weiterer Veranstaltungen bereitgestellt.
Ein ganz anderes Thema ist die Breitbandförderung in NRW im ländlichen Raum. Hier haben wir im letzten Jahr Förderprogramme aufgelegt, die es auch vor dem Hintergrund der Breitbandstrategie ermöglichen, neue Impulse zu setzen, zu drahtlosen Lösungen zu kommen und Ansätze fortzuentwickeln.
Beim Thema Rundfunk bewegt sich derzeit alles um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den Entwurf der Rundfunkmitteilung der EU-Kommission und die anstehende Novelle des Landesmediengesetzes NRW.
Bei Ersterem muss der WDR-Rundfunkrat die erwartete Unabhängigkeit und die finanzielle Ausstattung des Gremiums für den Drei-Stufen-Test erreichen.
Mit dem vorliegenden Mitteilungsentwurf greift die EU-Kommission sehr weitreichend in den Kernbestand mitgliedstaatlicher Zuständigkeit für Definition und Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung ein.
Mit der anstehenden Novelle des Landesmediengesetzes NRW gehen schwierige medienpolitische und auch medienrechtliche Fragen einher, die Ihnen bekannt sind.
Die Digitalisierung des Rundfunks hat in Deutschland zu einer erheblichen Ausweitung des Programmangebotes im Privatfernsehen geführt. Nach einer Übersicht der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in ihrem Jahrbuch von Juni 2008 gab es in Deutschland 149 bundesweite und 226 regionale Privatfernsehsender, außerdem fast 700 Web-TV-Angebote.
In Nordrhein-Westfalen existieren mittlerweile zwölf Veranstalter von regionalen bzw. lokalen Fernseh
programmen mit Rundfunkzulassung der LfM. Noch vor kurzer Zeit hatten Medienexperten eine solche Entwicklung für unwahrscheinlich gehalten, da sie ökonomisch kaum realisierbar schien.
Andererseits sieht sich der WDR zu erheblichen Einschnitten in allen Bereichen des Hauses veranlasst, da die Intendantin Piel bis zum Jahr 2012 mit einem Fehlbetrag von rund 100 Millionen € rechnet.
Es ist zu befürchten, dass ein großer Teil der kürzlich erst erfolgten Gebührenerhöhungen durch „GEZ-Abmelder“ kompensiert wird. Immer mehr Menschen werden aufgrund ihres geringen Einkommens von der Rundfunkgebühr befreit oder entziehen sich dieser.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Verwaltungsgerichte bislang so geurteilt haben – auch wenn diese Urteile noch nicht abschließend rechtskräftig sind –, dass man unsere Warnung immer berücksichtigen sollte: Keine GEZ fürs Internet; keine doppelte Bezahlung der Rundfunkgebühr.
dass die Kosten immer erhöht und jedes Jahr mit neuen Rundfunkstaatsverträgen letzten Endes den Rundfunkteilnehmern aufs Auge gedrückt werden.
Wir müssen über die Frage nachdenken, wie Kosten eingespart werden können, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland zu entlasten.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Keymis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das war ein Paradebeispiel dafür, dass man dann, wenn man zum eigenen Haushalt gar nichts zu sagen hat, noch einmal das ganze Feld aufblättert.
Glückwünsch dazu, Herr Kollege Witzel! Zu einem solchen grundsätzlichen Rundumschlag in Bezug auf die medienpolitischen Themen kann man eine Haushaltsdebatte natürlich nutzen. So etwas würde aber eher aus der Opposition heraus passieren, als dass vonseiten der Koalitionsfraktionen noch einmal dargestellt wird, welche Meinungen man zu bestimmten Fragen vertritt.
Zum Haushalt haben Sie in Ihrem Beitrag jedenfalls nur relativ punktuell Stellung genommen. So ähnlich war es bei Herrn Jarzombek auch. Dafür gibt es auch einen Grund. In der letzten Zeit hat sich eben gar nicht so viel getan. Die große medienpolitische Offensive, mit der vor vielen Jahren einmal gestartet wurde, ist aus Sicht meiner Fraktion heute nicht mehr erkennbar.
Insofern ist es für den Landesmedienminister persönlich sicher gut, wenn er morgen sein Einjähriges im Amt feiert. In Bezug auf die Medienpolitik geschieht allerdings nicht viel. Herr Krautscheid, das hat aber auch mit den vielen Aufgaben zu tun, die Sie sonst noch zu erledigen haben – bis hin zu der Tatsache, dass Sie hier immer noch den Kulturminister ersetzen müssen. Von daher kann man das natürlich auch nur relativ schwer erwarten.
Ein Beispiel ist, dass wir immer noch auf den Entwurf des Landesmediengesetzes warten. Wir kommen zumindest zeitlich nach und nach in Verzug. Wir hatten gedacht, wir hätten im Januar schon etwas vorliegen.
Aber Sie sind ja auf dem Wege. Wir sind gespannt, was mit dem zweiten Teilstück dieser Novelle passiert. Das ist Landesmedienpolitik pur und für uns natürlich sehr wichtig.
Auch bezüglich des Umgangs mit der Filmstiftung – Kollege Eumann hat es schon angesprochen – sind wir nach wie vor unglücklich, weil sich aus unserer Sicht genau diese Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
GmbH mit ihren Fördermechanismen und ihrer Förderpolitik sehr bewährt hat – auch in der Breite, was die kleinen Programmkinos betrifft, was die Digitalisierung betrifft und was die Filmprojekte selbst betrifft, und zwar sowohl das Breitenfilmangebot als auch das spezielle feuilletonistische Filmangebot. Von dieser Stiftung wird eine große Palette organisiert und mit angestoßen. Von daher stellt sie sozusagen das Juwel unserer Medienpolitik in Nordrhein-Westfalen dar. Ich finde auch, dass Sie damit bisher nicht so umgehen, dass das deutlich erkennbar würde.
Bei feierlichen Anlässen ist das anders, zuletzt bei der Premiere des berühmten Thomas-Mann-Films „Buddenbrooks“. Sie war natürlich ein Anlass, in Essen zusammenzukommen. Der Bundespräsident, der Ministerpräsident und viele honorige Menschen waren da.
So etwas ersetzt aber keine konsequente Förderpolitik. Ähnlich wie in der Kultur – was wir ja begrüßen – muss man einen gewissen Aufwuchs zeigen, um deutlich zu machen, dass man der gewachsenen Bedeutung des Filmlandes NRW auch gerecht wird. Solche Entscheidungen sind aus meiner Sicht bisher nicht erkennbar.
Den Hinweis auf das 10-Millionen-€-Programm der NRW.BANK halte ich, gelinde gesagt, für nicht weitreichend, weil dieses Instrument nicht mit dem vergleichbar ist, was die Filmstiftung leistet.
Das Thema Mediencluster hat Herr Kollege Eumann noch einmal schön dokumentiert und dargestellt, wie es sich abgespielt hat. Bisher ist noch nicht genau erkennbar, was das eigentlich heißt. Es klingt modern. Meines Wissens ist es Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre auch schon einmal durch diese hohen Hallen gegeistert. Bis heute ist für mich beim Begriff Cluster noch nicht konkret genug erkennbar, worum es am Ende geht.
Die Aufzählung von 300.000 Beschäftigten in diesem Bereich insgesamt finde ich müßig. Dazu gehören auch alle Werbeagenturen, die entsprechenden Druckereien usw. Es geht um den gesamten Bereich Medien und Kommunikation. Das ist natürlich gut. Wir sind auch froh, dass NordrheinWestfalen an dieser Stelle stark dasteht. Mit konkreter Landesmedienpolitik hat das aber nicht so viel zu tun. Hier handelt es sich vielmehr um Entscheidungen, die sich aus anderen Punkten ergeben.
Beispielsweise das Adolf-Grimme-Institut ist bisher überhaupt nicht erwähnt worden – für mich eines der entscheidenden Institute in Bezug auf Medienqualität. Hier könnte man förderpolitisch eine Menge auf den Weg bringen.
Das Thema Medienkompetenz hat Herr Kollege Witzel in seinem Beitrag im Zusammenhang mit Jugendmedienschutz und anderen Fragen einige