Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Seidl, ich habe von den Äußerungen, die ich in der Öffentlichkeit getan habe, nichts zurückzunehmen.
Herr Professor Pinkwart, Sie haben eben immer wieder nur auf die Rechtslage verwiesen und darauf, dass rechtsstaatliche Prinzipien greifen müssen.
Wo sehen Sie denn Ihre Verantwortung als Wissenschaftsminister? Glauben Sie nicht, dass Sie in der Verantwortung stehen, entsprechend zu informieren, damit in Zukunft weitere Rechtsbrüche verhindert werden?
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete Asch! Meine Damen und Herren! Sie nehmen in Ihrer Frage eine Art Vorverurteilung vor. Das ist in einem Rechtsstaat auch nicht zulässig. Ich hatte Ihnen dargelegt, dass die Staatsanwaltschaft den Vorgang untersucht. Solange keine abschließende Bewertung vorliegt, können wir nicht davon ausgehen, dass ein Rechtsbruch vorliegt. Das können wir erst dann, wenn das Verfahren abgeschlossen wird. Dann werden alle notwendigen Schritte, die sich daraus ableiten, unternommen.
Herr Minister, bevor die Staatsanwaltschaft ermittelt hat und das Verfahren hochgekocht ist, wussten Sie auch nicht, dass es in Köln unter Umständen Verstöße gegeben hat. Das ist jetzt erst bekannt geworden. Sie sagen jetzt, Ihnen seien keine anderen Verstöße, Fälle oder sonst etwas bekannt.
Ich glaube trotzdem, dass es überhaupt kein Problem wäre, vor diesem Hintergrund noch einmal alle anderen mit Stammzellen Forschenden in NRW darauf hinzuweisen, dass man als Ministerium scharf auf sie guckt und will, dass die Gesetzesgrundlagen wirklich eingehalten werden. Ich verstehe nicht, wieso es ein Problem sein sollte, dazu Ihre Einschätzung abzugeben. Sie als Minister kämen damit auch Ihrer Pflicht in den Hochschulen und der Forschungslandschaft ein Stück weit nach, darauf zu achten, dass die Gesetze in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Was ist daran das Problem?
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete, alleine die Tatsache, dass dieser Vorgang schon ein hinreichendes Maß an Öffentlichkeit gefunden hat, wird mit Sicherheit einen viel größeren Beitrag dazu geleistet haben, dass allen, die an dieser Stelle arbeiten, noch einmal bewusst wird, mit welch hoher ethischer Verantwortung sie ihre Arbeit unternehmen müssen. Ich möchte das für die Stammzellenforschung in Nordrhein-Westfalen, wie sie auch in der Vergangenheit unter Ihrer Regierungsverantwortung wahrgenommen worden ist, und für alle anderen Forschungsfälle so positiv hervorheben.
Wenn Sie andere Hinweise darauf haben, die uns zu der Schlussfolgerung veranlassen sollten, dass es hier oder in anderen Fällen, in denen es um Forschungsfreiheit und andere gesetzliche Regelungen geht, zu Verstößen gekommen sein sollte, bitte ich
um konkrete Hinweise. Denen würden wir entsprechend nachgehen können. Ich habe keine Hinweise. Deswegen sehe ich mich über diesen Vorgang hinaus auch nicht veranlasst, jetzt tätig zu werden.
Herr Präsident, ich würde gerne die Justizministerin ansprechen und von Ihnen, Frau Ministerin, wissen, wie Sie es beurteilen, dass bekannt ist, dass diese sensible ethische Frage in der Landesregierung nicht einheitlich gesehen wird. Kann das möglicherweise dazu führen, dass Vorfälle wie in Köln passieren?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Löhrmann, ich bin mir sicher, dass Wissenschaftler in unserem Land zwischen geltender Gesetzeslage und politisch unterschiedlichen Meinungen unterscheiden können, wie Herr Kollege Prof. Pinkwart sie eben dargestellt hat.
Herr Minister Pinkwart, ich möchte Sie noch einmal ganz konkret fragen, ob Sie nicht doch der Meinung sind, dass der jetzige Fall – wenn es entsprechende Informationen gegeben hätte – durch eine andere Informationspolitik von Ihrer Seite nicht zu verhindern gewesen wäre?
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Seidl! Meine Damen und Herren! Ihre Fragen zielen darauf ab, eine Art Generalverdacht gegen einen Forschungszweig zu erheben bzw. dem für diese Fragen in der Landesregierung zuständigen Minister möglicherweise eine Art Unterlassung zu unterstellen.
Ich weise hier beides noch einmal nachdrücklich zurück, möchte aber vielmehr in Erinnerung rufen, dass der Deutsche Bundestag, der hier für die Gesetzgebung zuständig ist, unlängst eine sehr intensive Debatte zu diesem Thema geführt und eine Rechtsanpassung vorgenommen hat. Möglicherweise richten Sie Ihre Vorhaltungen auch noch in
diese Richtung. Das müsste ich aus Ihrer Fragestellung nahezu ableiten. Auch das würde ich für diesen Fall hiermit zurückweisen.
Es muss klar zwischen dem unterschieden werden können, was geltendes Recht ist, und dem, was in der politischen Debatte an Rechtsverschärfung, vereinfachung oder -lockerung diskutiert wird. Alle notwendigen Dinge sind geschehen und liegen vor. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Institutionen und die in ihnen Verantwortlichen demgemäß handeln.
Sollte es im konkreten Falle ein Rechtsvergehen gegeben haben, würde das durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und sich daran anschließende Verfahren aufgeklärt werden können und entsprechend geahndet. Insofern stehen alle rechtsstaatlich notwendigen Verfahren zur Verfügung. Ich habe darüber hinaus keine Veranlassung, hier tätig zu werden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Fragen mehr. Damit schließe ich die Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage und danke Herrn Minister Dr. Pinkwart und Frau Ministerin Müller-Piepenkötter.
Eine Eingabe bezüglich Einhaltung des Datenschutzes in der JVA Bielefeld-Brackwede I aus dem Jahr 2007 an die Landesbeauftragte für Datenschutz kann wegen fehlender Stellungnahme des Justizministeriums nicht beantwortet werden.
Für welchen Zeitraum ist nunmehr mit der zuletzt bis Ende Oktober 2008 zugesagten Stellungnahme seitens des Justizministeriums zu rechnen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Anfrage geht von einem Stand aus, der hinsichtlich der Korrespondenz mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen nicht mehr aktuell ist.
Der Landesbeauftragten ist Ende September 2008 eine umfassende Stellungnahme für den Monat Oktober 2008 angekündigt worden. Ein dazu erforderlicher abschließender Bericht des Leiters der JVA Bielefeld-Brackwede I ist, auch vor dem Hintergrund einer zwischenzeitlich zu beantwortenden Kleinen Anfrage aus Mitte Oktober 2008 sowie einer weiteren Eingabe Anfang November 2008, erst Ende November 2008 eingegangen.
Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist daraufhin mit Schreiben vom 23. Dezember 2008 mitgeteilt worden, dass nach all dem nunmehr davon ausgegangen werde, bis Mitte Januar 2009 umfassend Stellung nehmen zu können. Die Bearbeitung wird in Kürze abgeschlossen sein.
Woran lag denn die offensichtliche Verzögerung bis zum September 2008? Es handelt sich nämlich um einen Vorgang aus dem ersten Quartal 2007.
Herr Abgeordneter Sichau, eine solche Eingabe kann man nicht isoliert betrachten. Die Eingabenverfasserin hat sich mit mehreren weiteren Eingaben an mein Haus gewandt.
Im Rahmen der mit ihr geführten Gespräche ist einvernehmlich ein Anstaltswechsel vereinbart worden, auch unter Berücksichtigung der Berichte des Leiters der JVA Bielefeld-Brackwede I, zuletzt im November 2008. Wie ich erwähnt habe, wird die Bearbeitung aller Eingaben, auch der an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, in Kürze abgeschlossen sein.
Frau Ministerin, wenn die Anfrage schon im ersten Quartal 2007 gestellt worden ist, aber erst im Oktober 2008 Bewegung ent
stand, wie oft ist denn die Landesbeauftragte zwischendurch überhaupt angemahnt worden? Wie oft ist in der Zeit nachgefragt worden?