Protocol of the Session on December 18, 2008

Herr Kollege Brockes, jenseits von Schuldzuweisungen – wo das gerade hakt, wer die bessere Variante für die Trasse hat –: Es wäre wirklich ein Zeichen, wenn es uns gelingen würde, dort etwas Vernünftiges auf den Weg zu bringen.

Das sind also die drei Punkte, die wir hier noch einmal deutlich machen wollten.

Ich glaube, in der praktischen Zusammenarbeit gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, und dem Vorschlag von Herrn Kollegen Töns, das, was auf der Regierungsebene stattgefunden hat, durch parlamentarische Zusammenkünfte zu erweitern, hat keiner widersprochen. Ich habe das jedenfalls nicht gehört. Das ist sicherlich ein Anliegen, das wir weiter vertiefen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuschke. – Wenn ich das richtig sehe, haben wir keine weiteren Wortmeldungen. – Das ist so.

Dann schließe ich die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung dieses Antrages Drucksache 14/8089 an den Hauptausschuss. Dort wird in öffentlicher Sitzung die abschließende Abstimmung darüber erfolgen. Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann haben wir dies einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich die Gelegen

heit nutzen, dass wir uns gemeinsam von unserem langjährigen Kollegen Abgeordneten, ehemals Minister, Harald Schartau, der mit Ende des Jahres aus seinem Mandat ausscheiden wird, um in der Wirtschaft eine wichtige Aufgabe zu übernehmen, verabschieden und uns bei ihm sehr herzlich für die Mitarbeit in diesem Hohen Hause bedanken.

Lieber Harald, alles Gute für dich, herzlichen Dank und eine gute Arbeit demnächst in einem anderen Bundesland, aber für die Interessen der Arbeitnehmer!

(Lebhafter allgemeiner Beifall – Die Abgeord- neten erheben sich von ihren Plätzen.)

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich darf wieder in die Tagesordnung eintreten und rufe auf:

6 Politische Partizipation von Migranten verbessern – Änderungen der Gemeindeordnung rechtzeitig vor der Kommunalwahl durchführen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/8087

In Verbindung mit:

Politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten auf kommunaler Ebene verbessern – Landesregierung muss endlich ihre Hausaufgaben machen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8085

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Altenkamp das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind heute am internationalen Tag der Migranten mit einem Thema beschäftigt, das für viele Menschen mit Migrationshintergrund und -geschichte, aber auch für diejenigen, die unmittelbar eingewandert sind, sehr wichtig ist, nämlich mit der Frage der Partizipation am kommunalpolitischen Leben.

Diese Fragestellung ist vor allem für die Menschen, die nicht über ein kommunales Wahlrecht verfügen, von außerordentlicher Bedeutung. Denn es geht um die einzige Möglichkeit für solche Menschen, überhaupt an der Kommunalpolitik aktiv und selbstbestimmt teilzunehmen.

Es geht aber auch um das Einlösen eines Versprechens aus der letzten Legislaturperiode. Denn auch

da haben wir sehr intensiv über die Fragestellung diskutiert, wie wir den Stellenwert des Gremiums Ausländerbeirat verbessern können und zweitens die direkte Wahl von Migrantenvertretern in ein solches Gremium durch Migrantinnen und Migranten auch sicherstellen können.

Damals wurde der Weg über die Experimentierklausel gewählt. Es wurde die Möglichkeit eingeräumt, wenn es kommunalpolitisch mehrheitlich gewünscht ist, entweder einen ordentlichen Ratsausschuss zu bilden oder ein Gremium daneben zu stellen, das direkt durch Migrantinnen und Migranten gewählt ist oder einen paritätisch besetzten Ausschuss zu bilden.

Wir haben damals versprochen, dass, wenn es sich nach den ersten Erfahrungen zeigt, dass ein paritätisch besetzter Ausschuss tatsächlich ein geeignetes Mittel und der richtige Weg ist, Migrantinnen und Migranten, die nicht über ein Wahlrecht verfügen, aktiv an der Kommunalpolitik und auch an der Integrationspolitik zu beteiligen, wir dann ein solches paritätisch besetztes Gremium verbindlich in die Gemeindeordnung aufnehmen wollen. Genau an diesem Punkt stehen wir heute.

Anfang des Jahres gab es eine umfangreiche Änderung der Gemeindeordnung in vielen Punkten, aber zu diesem Teil, nämlich der Frage, wie die Beteiligung und Partizipation von Migranten kommunalpolitisch sichergestellt werden kann und wie die Erfahrungen gesehen werden, die in den unterschiedlichen Gremien gesammelt wurden, wurde uns damals signalisiert: Wir nehmen das jetzt nicht auf, es laufen aber noch Gespräche. Es geht um kompliziertere Rechtsfragen. Aber wir werden dieses Thema auf jeden Fall angehen.

Deshalb haben wir als Opposition damals, auch um der Sache nicht zu schaden, sondern die Gespräche konstruktiv weiterzuführen, still gehalten. Minister Laschet hat sich dann mehrmals auf Versammlungen der LAGA und in Gesprächen, an denen die Landesarbeitsgemeinschaft für kommunale Migrantenvertretung anwesend war – da ging es vielfach um das kommunale Wahlrecht generell –, immer dahin geäußert, dass er sich persönlich dafür einsetzen werde, dass es zu einer Änderung der Gemeindeordnung und damit zu einer verbindlichen Regelung für paritätisch besetzte Gremien kommen würde.

Passiert ist aber konkret bis heute nichts. Stattdessen ist, egal wie die Gremien gestaltet sind, mit dem Vorziehen des Kommunalwahltermins auf jeden Fall feststellbar, dass diese Gremien zusätzlich entwertet werden.

(Beifall von der SPD)

Denn eine Kommunalwahl, die so deutlich von diesen Gremien der Migrantinnen und Migranten abgesetzt ist, wird ganz sicher dazu führen, dass die

Gremien von Migrantinnen und Migranten noch schwieriger wahrgenommen werden.

Wir wollen Ihnen heute mit unserem Antrag die Chance geben, Ihr Versprechen einzulösen und dem Versprechen Taten folgen zu lassen. Denn es geht nach unserer Auffassung um Respekt und Anerkennung von Migrantinnen und Migranten,

(Beifall von der SPD)

und es geht um das Ansehen des Integrationsministers. Es ist zu fragen, ob er in der Lage ist, sich in dieser wichtigen Frage der politischen Partizipation von Migranten politisch durchzusetzen. Denn es wird einen Grund haben, warum hier in diesem Haus bis heute erkennbar keine Initiative aus den Regierungsfraktionen gekommen ist.

Ich will auch sagen, warum mich das besonders ärgert. Als wir damals den Weg mit der Experimentierklausel, der einen Kompromiss dargestellt hat, gewählt haben, war mir auch nicht unbedingt wohl. Ich hätte lieber gleich die Gemeindeordnung geändert. Aber dass ich mir aus den heutigen Regierungsfraktionen den Vorwurf anhören musste, dass uns wohl offensichtlich die Kraft gefehlt hätte, die Gemeindeordnung zu ändern, empfand ich damals schon als starken Tobak, zumal sie sich damals fröhlich enthalten haben.

Darüber hinaus hat es seinerzeit eine Initiative der FDP gegeben, die die damaligen Ausländerbeiräte in die Freiwilligkeit stellte. Es war völlig freiwillig, ob ich überhaupt irgendein Gremium bilde oder ob ich möglicherweise ein paritätisch besetztes Gremium bilde. Ich kann Ihnen nur Folgendes raten: Kommen Sie nicht auf die Idee, jetzt die Gemeindeordnung so zu ändern, dass Sie die Einrichtung solcher Räte zwar zulassen, aber sie nicht verbindlich machen. Das ist dann weniger als das, was wir heute haben.

Es gibt heute mit unserem Antrag die klare Aufforderung und Aufgabenstellung, hier einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich erwarte, dass diese Landesregierung endlich ihren Versprechungen nachkommt. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Altenkamp. – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt Frau Kollegin Asch das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von zwei Fraktionen wurde heute ein gleichlautender Antrag gestellt. Das zeigt, dass hier ganz akuter und dringender Handlungsbedarf besteht. Der springt allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern und sonstigen thematisch Befassten geradezu ins Auge.

Es gibt Versprechungen der Landesregierung zu diesem Thema, die sie im Ausschuss gegenüber

den Interessenvertretungen, den Migrantenvertretungen, abgegeben hat. Aber die Landesregierung hat bis jetzt geschlafen und ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das müssen wir in der letzten Sitzung des Plenums in diesem Jahr feststellen. Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um die nächste Kommunalwahl zu erreichen, sind immer noch nicht auf dem Tisch.

Worum geht es? – Nachdem die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein das kommunale Wahlrecht für Nichtdeutsche eingeführt haben, was damals wie heute in vielen europäischen Staaten üblich ist, hat die CDU vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt. Diese Klage hatte 1990 das Ergebnis, dass man jetzt eine Grundgesetzänderung benötigt, um das kommunale Wahlrecht für dauerhaft hier lebende Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Eine entsprechende Verfassungsänderung wird aber von der CDU abgelehnt.

Dazu muss man wissen, dass Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten sehr wohl das kommunale Wahlrecht besitzen. Das ist auf Basis einer Richtlinie des Ministerrates von 1994 möglich. Das führt zu einer absolut absurden Situation: Die Österreicher dürfen wählen, die Schweizer nicht, die Schweden dürfen wählen, dir Norweger nicht, türkische Zyprioten dürfen wählen, sonstige Türken nicht.

(Minister Armin Laschet: Das ist Europa!)

Wegen dieser Absurditäten, meine Damen und Herren, aber vor allem zur Gewährung der demokratischen Mitwirkungsrechte an die hier bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer auf örtlicher Ebene, fordern wir Grüne nach wie vor das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, die dauerhaft hier leben.

(Beifall von GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Hier in Nordrhein-Westfalen müssen wir uns allerdings damit abfinden, dass die CDU in diesem Fall Integration durch mehr politische Partizipation verweigert.

Deshalb hat Nordrhein-Westfalen schon 1993 die sogenannten Ausländerbeiräte eingeführt. Die Erfahrungen mit diesen Ausländerbeiräten haben aber gezeigt, dass sie für ein wirkungsvolles und erfolgreiches Arbeiten eigentlich anders konstruiert sein müssen, als es in der Gemeindeordnung bisher vorgesehen ist.

Deswegen hat die damalige rot-grüne Landesregierung – Frau Altenkamp hat es vorhin bereits ausgeführt – über die Experimentierklausel der Gemeindeordnung andere Modelle zunächst in einzelnen Kommunen erprobt. Es wurde ein evaluiertes Modell in Solingen, in Duisburg, in Bonn durchgeführt und dann das Modell eines Integrationsrates in rund

60 Kommunen erlaubt. Andere Kommunen haben sich für den Integrationsausschuss entschieden.