Genauso zwingend aus unserer Sicht ist ein eigenständiger Kinderregelsatz, der die entwicklungsbedingten Förderbedarfe von Kindern berücksichtigt. Kinder bis zu sechs Jahren und Kinder von sechs bis 14 Jahren haben jeweils einen anderen Bedarf. Sie dürfen nicht abgeleitet von Erwachsenen betrachtet werden. Das ist ein entscheidender Faktor dafür, Armut von Kindern zu bekämpfen.
Die Familien heute haben damit zu kämpfen, dass sie ihre Kinder gleichzeitig vernünftig ernähren, kleiden und auch noch altersgerecht fördern und eine richtige Partizipation sicherstellen können.
Ich erkenne ausdrücklich an, dass Minister Laumann unsere Initiative zu einem eigenständigen Kinderregelsatz engagiert aufgegriffen und in den Bundesrat getragen hat. Bedauerlicherweise, Herr Laumann, hat der Deutsche Bundestag, obwohl CDU und SPD die Mehrheit haben, den inhaltsgleichen Antrag, den unsere Fraktion im Bundestag zur Abstimmung gestellt hat, abgelehnt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD und FDP, werden Sie den Familien, den Wählerinnen und Wählern in NRW noch erklären müssen.
Ach, Herr Witzel, ich habe doch eben zur Genese etwas gesagt. Ich würde mir wünschen, Sie würden sich mit Ihrer Verantwortlichkeit, wie Sie sich hier mit der Schulgesetzgebung auseinandersetzen, ähnlich differenziert verhalten wie wir das als Grüne mit dieser Gesetzgebung tun!
Zweitens: Integration in den Arbeitsmarkt. Es ist angesprochen: Wir brauchen eine Arbeitsmarktförderung, eine Philosophie, die auf Nachhaltigkeit und eine glaubwürdige Perspektive für die Betroffenen setzt. Da ist das Fördern nach wie vor auf der Strecke geblieben. Es geht oft um kurzfristige Beschäftigung, es geht nicht um armutsfeste und langfristige Beschäftigung. Das ist der Punkt.
Drittens: die Argen als zuständige Träger. Wir brauchen eine klare Organisation der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsträger vor Ort. Sie brauchen Planungssicherheit, sie brauchen eine klare Zuständigkeit und eine klare Organisation, und sie brauchen die Möglichkeit, ihr Personal nicht nur befristet einzustellen. Wir brauchen die Einbeziehung der Kommunen in diese Trägerschaft.
Ich bin gespannt, Herr Laumann, ob Sie die Gelegenheit heute nutzen, zu dem Stellung zu nehmen, was die Bundesregierung gestern beschlossen hat. Sie will die Zentren für Arbeit und Grundsicherung und die zugelassenen Träger unter die Aufsicht des Bundes stellen. Wir halten das für falsch. Ich bin gespannt, ob Sie das auch für falsch halten und was Sie dazu sagen, wie die Landesregierung und dieses Parlament in Zukunft damit umgehen sollen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Für uns Grüne bedeuten drei Jahre SGB II den Auftrag, uns für konkrete Verbesserungen für die Menschen einzusetzen, tatkräftig und nicht nur in Sonntagsreden, wie das leider andere hier tun. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich sagen, ich finde es richtig, dass wir uns im Plenum heute mit einer Zwischenbilanz des neuen SGB II beschäftigen. Allein in NordrheinWestfalen beziehen 1,6 Millionen Menschen Leistungen nach diesem Gesetz. Die Einführung Anfang des Jahres 2005 war ein sozialpolitischer Einschnitt in Deutschland, und zwar der größte seit Entstehung des alten Bundessozialhilfegesetzes Anfang der 60er-Jahre. Es ist richtig, genau hinzuschauen, um zu sehen, was funktioniert und was nicht, was getan wurde und was noch zu tun ist.
Die Grundsatzentscheidung, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in einer neuen Grundsicherung zusammenzuführen, war ebenso richtig wie die Verankerung des Grundsatzes vom Fördern und Fordern. Schauen wir einmal auf die wichtigsten Kennzahlen.
Allein in Nordrhein-Westfalen stehen Argen und Optionskommunen für dieses Jahr Eingliederungsmittel in Höhe von 1,4 Milliarden € zur Verfügung. Im Übrigen kann ich die Argen und Optionskommunen nur ermuntern, das Geld auch auszugeben und nicht, wie in den vergangenen Jahren, dreistellige Millionenbeträge nach Berlin zurückzugeben.
Über ein Drittel dieser Mittel wurde bei den Argen für beschäftigungsschaffende Maßnahmen wie JobPerspektive, die aus unserem NRW-Kombilohn hervorgegangen ist, genutzt. Weitere 16 % gehen in Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen ist in den beiden vergangenen Jahren von 872.000 auf 805.000 gesunken. Die Zahl der Leistungsempfänger fiel im gleichen Zeitraum von 1,7 auf 1,6 Millionen.
Weiteren Verbesserungsbedarf sehe ich zum Beispiel bei dem Betreuungsschlüssel insbesondere für die unter 25-Jährigen. Bei den über 25-Jährigen haben wir den angestrebten Schlüssel von 1:150 sowohl bei den Argen als auch bei den Optionskommunen erreicht. Können Sie sich noch an die Schlüssel bei der alten Arbeitslosenhilfe erinnern? 1:700 und 1:900. Mit diesem Gesetz wollten wir auch erreichen, dass den Jobvermittlern nicht nur Akten, sondern auch die Personen bekannt sind. Das ist erreicht worden.
Hartz IV war nicht, wie so oft behauptet, das Ende des Sozialstaates. Das zeigt sich schon daran, dass die Aufwendungen für die soziale Absicherung in Deutschland mit Hartz IV gestiegen und nicht gesunken sind. Zahlenmäßige Vergleiche sind zwar nur unvollständig möglich, aber wir müssen davon ausgehen, dass der Staat im Jahr 2004 im alten System etwa 39 Milliarden € ausgegeben hat, während es im Jahr 2007 um 45 Milliarden € waren und die Zahl seitdem leicht gesunken ist.
Die Politik trägt die Verantwortung für die Umsetzung des SGB II und dafür, dass es gut organisiert wird. Eine Behörde, die für die Betreuung von fast 7 Millionen Menschen in Deutschland zuständig ist, muss funktionieren. Deshalb engagiere ich mich stark in den derzeitigen Debatten um die Umsetzung des bekannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Neuorganisation der Argen.
Für die Frage, wie effizient wir den Menschen helfen können, wieder einen Job zu finden, ist die Organisation der Argen mit entscheidend. Es ist mir schon wichtig, dass wir das Prinzip der Hilfe aus einer Hand auf jeden Fall bewahren; denn das Prinzip der Hilfe aus einer Hand ist aus meiner Sicht die moralische und politische Legitimation für das gesamte SGB II.
Wenn wir nicht zu einer Verfassungsänderung kommen, dann wird die Hilfe aus einer Hand nicht mehr gewährt werden können. Nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen wir dann die Aufgaben in getrennten Strängen wahrnehmen und zu getrennten Bescheiden kommen. Das soll sich auch die FDP überlegen. Deswegen ist es schon die Frage, ob es hier nicht fachlich richtig ist, sich für eine Mischverwaltung und für einen eigenständigen Personalkörper der Argen einzusetzen. Im Übrigen gäbe es bei den Argen dann endlich auch eine Personalentwicklung, die nach meiner Sicht dringend notwendig ist, um fähige und gute Mitarbeiter in den Argen zu binden.
Wir müssen auch dafür kämpfen, dass die Länder und Kommunen, die nahe an den Menschen sind, Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik haben und die Verantwortung für die Maßnahmen zur Eingliederung behalten. Wir müssen dafür kämpfen, dass die Optionskommunen weiterarbeiten können. Nach meiner Ansicht kann ihre Zahl auch ausgeweitet
Wir müssen dafür sorgen, dass die Qualität der Bescheide besser wird. Es kann doch nicht sein, dass wir allein in Nordrhein-Westfalen im Oktober dieses Jahres 9.600 Widersprüche gegen Bescheide mit einer Stattgebequote von 38 % hatten. Etwa 1.700 Klagen gegen Bescheide in NordrheinWestfalen wurden entschieden. Die Bescheide haben zu etwa 40 % zumindest teilweise nicht vor Gericht standgehalten.
Ich sage noch einmal: eine Behörde, die für fast 7 Millionen Menschen zuständig ist, die fast 40 % der Widersprüche rechtlich nicht durchhält und bei der 40 % der vor Gericht angegriffenen Bescheide nicht standhalten, hat ein erhebliches Legitimationsproblem. Stellen Sie sich einmal vor, wir hätten eine solche Quote bei der Arbeitslosenversicherung oder der Deutschen Rentenversicherung. Was wäre in diesem Land los!
Deswegen führt kein Weg daran vorbei, uns auch mit der Organisation dieses wichtigen Gesetzes und dieses wichtigen Bereiches grundsätzlich auseinanderzusetzen.
Ich finde es nicht gut, dass der Staat gerade gegenüber den schwächeren Gliedern der Gesellschaft, wenn Sie diese Quoten sehen, nicht vertrauensvoll auftritt. Wenn fast jeder Zweite, der klagt, die Bescheide außer Kraft setzen kann, ist das eine Sache, die so nicht weitergehen kann.
Zu einer Bilanz des neuen SGB II gehört auch, festzustellen, dass in dem Gesetz schwere Fehler gemacht worden sind. Da gibt es die bekannten Gerechtigkeitslücken, die von uns immer wieder auf die Berliner Tagesordnung gesetzt wurden. Die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose war richtig und überfällig. Es muss auch das Schonvermögen im SGB II für die Altervorsorge von 250 auf 700 € angehoben werden.
Meine Damen und Herren, stellen wir uns das einmal vor: Wenn es wirklich bei der Finanzkrise so kommt, dass im nächsten Jahr Hunderttausende von Facharbeitern ihren Job verlieren und dann zwölf Monate später ins SGB II kommen sollten, müssen sie ihre Sparvermögen auflösen, bevor ihnen überhaupt geholfen wird, müssen teilweise ihre Alterssicherung auflösen, bevor ihnen überhaupt geholfen wird.
Ich meine, dass gerade die jetzige Krise ein neuer Ansatz sein muss, zumindest das, was die Menschen für ihre Alterssicherung zurückgelegt haben, auch dann, wenn es außerhalb von RiesterVerträgen ist – bei den älteren Arbeitnehmern kann ja nicht viel in den Riester-Verträgen sein, weil es ein relativ junges Instrument ist –, stärker zu schützen. Ich meine, dass wir uns hier durchsetzen müssen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Wir brauchen dringend einen eigenständigen und speziell an den Bedarfen von Kindern ausgerichteten Regelsatz im SGB II für Kinder und Jugendliche. Der Bundesarbeitsminister hat uns auf der letzten ASMK vor einigen Wochen in Hamburg zugesagt, dass er um die Jahreswende oder Anfang Januar – ich kann mir nicht vorstellen, dass das vor den Feiertagen noch kommt – auch die dazu notwendigen Untersuchungen fertig haben und dann veröffentlichen wird. Dann werden wir sicherlich hier auch Gelegenheit haben, im Ausschuss oder im Parlament darüber miteinander zu sprechen.
Die beste Arbeitsmarktpolitik ist es, Menschen für Beschäftigung zu qualifizieren. Deshalb muss es unser Ziel sein, allen Menschen eine Chance auf Qualifizierung und einen Einstieg in das Berufsleben zu verschaffen, und gerade auch denjenigen, die es zum Beispiel wegen Vermittlungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt schwer haben, Hilfestellungen anzubieten.
Deshalb lege ich den Schwerpunkt meiner Politik darauf, den Eintritt junger Menschen in Ausbildung und Beruf zu erleichtern – Werkstattjahr, 3. Weg –, Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, in ihren Berufen fit zu bleiben – Bildungsscheck –, und Unternehmen und Beschäftigte beim Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen durch die Unterstützung der Demografieberatung und der Potenzialberatung zu unterstützen.
Ich denke, auch in dieser Debatte darf ein Hinweis darauf nicht fehlen, dass der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen trotz Finanzkrise und Rezession Gott sei Dank bislang stabil geblieben ist. Wir haben die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 1993.
Die Arbeitslosenzahl liegt bei weniger als 713.000 Personen. Im Rechtskreis des SGB II sank die Zahl der Arbeitslosen auf nun 532.000. Das sind 9 % weniger als vor einem Jahr. Gegenüber dem September 2005 hat sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 5,2 % erhöht. Mit 5,9 Millionen lag die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um etwa 130.000 höher als vor einem Jahr.
Meine Damen und Herren, ich möchte meine Rede damit schließen, dass ich jetzt sage, dass wir, finde ich, zu Recht in unserer Gesellschaft von den Betrieben erwarten müssen, dass sie wegen der Finanzkrise nicht ihre Mitarbeiter entlassen, sondern das Angebot, über Kurzarbeit die Menschen in Beschäftigung zu behalten, absoluten Vorrang vor Entlassungen haben muss. Aber die Wahrheit ist, dass Kurzarbeit für Firmen, wenn sie sie länger machen, sehr teuer ist, weil sie ja den Sozialversicherungsbeitrag sowohl der Arbeitnehmerseite als auch der Arbeitgeberseite aufbringen müssen.
Wenn wir es mit Kurzarbeit statt Entlassungen wirklich ernst meinen, damit die Belegschaft auch für die Zeit nach der Krise zusammengehalten wird, dann würde ich es sehr begrüßen, wenn auch aus Berlin Zeichen kämen, wie wir etwa durch eine Veränderung bei den Sozialversicherungsbeiträgen Kurzarbeit so gestalten können, dass es für die Firmen, vor allen Dingen für die mittelständischen Firmen, bezahlbarer bleibt.
Ich habe dazu am Montag Vorschläge gemacht. Ich gehe davon aus, dass sie nach den Feiertagen durch die Politik in Berlin aufgenommen werden. Denn keine Firma kann 18 Monate Kurzarbeit bei den Remanenzkosten, über die wir in dieser Frage sprechen, durchhalten.
Da wir wissen, dass uns Facharbeiter fehlen, und da wir wissen, dass die Demografie in der nächsten Zeit einiges verändert, wäre es schlau, die Belegschaften zusammenzuhalten, damit wir nach der Krise gut gerüstet unseren Anteil an der Volkswirtschaft wieder durch qualifizierte Belegschaften erbringen können. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Josef Wilp hat das Wesentliche und das Wichtigste gesagt. Er hat auf meine Rede hingewiesen und hat mir dafür 22 Sekunden gelassen. Ich gebe meine Rede zu Protokoll. (Siehe Anlage) – Danke.