die sich schön anhört und für viele, die nicht fachkundig sind, wie eine Beruhigungspille wirkt. Er sagt: Wir tun ja schon so viel für die unter Dreijährigen. – Herr Laschet, Sie sollten wissen, dass das, was im Haushalt steht, das, was Sie bezahlen müssen, Gesetzesgrundlage ist, nämlich Grundlage des KiBiz, das Sie selber geschaffen haben. Sie sollten Ihr Gesetz so gut kennen, um zu wissen, dass Sie 33 % der Kopfpauschalen an Landesmitteln dazutun müssen; nichts anderes steht im Gesetz.
Das bedeutet, dass diese Landesmittel auch ohne die Betriebskosten des Bundes zu fließen hätten. Damit sind es keinesfalls zusätzliche Mittel, wie Sie es mit Ihrer Unterschrift versprochen haben, die Sie jetzt an die Kommunen finanzieren. Sie entlasten mit den Bundesmitteln Ihren eigenen Haushalt, und damit relativiert sich auch Ihr eigenes Argument, das Sie zur Verteidigung Ihres verkorksten Gesetzes immer ins Feld führen, dass Sie so viel Geld für die Kinderbetreuung einstellen. Zieht man die Sprachförderung, die Familienzentren, den gesenkten Trägeranteil der Kirchen und jetzt noch den Bundeszuschuss ab, sieht man, dass dieser Gesamtansatz erheblich zusammenschrumpft.
Fazit: Diese Landesregierung unterläuft Kern und Ziel des Krippenkompromisses. Deshalb fordere ich Sie und fordern wir Sie als grüne Fraktion auf: Korrigieren Sie das! Sie haben hier und heute und in den Haushaltsberatungen die Möglichkeit dazu. Leiten Sie die Mittel an die Kommunen weiter, für die sie vorgesehen sind!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bund, Länder und Kommunen haben sich im Sommer 2007 gemeinsam darauf verständigt, dass die Kindertagesbetreuung in den Tageseinrichtungen und in der Tagespflege bis 2013 ausgebaut werden soll. Die Berechnungen sind dabei an einem durchschnittlichen Bedarf von 35 % der unter dreijährigen Kinder ausgerichtet, sodass wir in fünf Jahren insgesamt 750.000 Plätze für unter Dreijährige haben werden.
Für diese Ausbauphase bis 2013 stellt dabei der Bund Mittel mit dem Ziel zur Verfügung, dass wir, nämlich die Länder, mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 einen Rechtsanspruch auf Betreuung aller Kinder ab dem zweiten Lebensjahr erfüllen können. Der Bund beteiligt sich hierbei in der Ausbauphase mit 4 Milliarden €. 2,15 Milliarden € davon stellt der Bund ab heute bis zum Jahre 2013 für Investitionen in Form eines Sachvermögens zur Verfügung.
Da aber eine direkte Beteiligung des Bundes bei den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen der Länder nicht möglich ist, wurde hier im August 2007 eine sogenannte Durchleitung der Betriebskostenzuschüsse zwischen Bund und Ländern vereinbart. Hier verzichtet somit der Bund zugunsten der Länder bis zum Ende der Ausbauphase im Jahre 2013 auf Mittel in Höhe von insgesamt 1,85 Milliarden € aus dem Umsatzsteueraufkommen. So können wir als Länder den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für den Betrieb der Tageseinrichtung sowie für die laufende Finanzierung der Kindertagespflege einen entsprechenden Beitrag zur Verfügung stellen. Durch diese Änderung der Umsatzsteuerverteilung wird Nordrhein-Westfalen in 2009 rund 21,9 Millionen € erhalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tut nun in ihrem Antrag so, als ob wir den Kommunen dieses Geld wegnehmen würden. Mit dem Entwurf des Landeshaushalts 2009 hat sich die Landesregierung sehr wohl an die Verständigung des letzten Jahres zwischen Land und Bund beim Entwurf des KiföG gehalten. Sie fordern sogar die Landesregierung auf, noch während der laufenden Haushaltsverhandlungen dem Landtag einen Finanzierungsweg aufzuzeigen, der eine vollständige Übertragung der Bundesmittel auf die Kommunen beinhaltet. Hierzu darf ich Ihnen Folgendes sagen, und wenn Sie den Haushalt richtig lesen könnten, hätten Sie es auch selbst herausgefunden: Die Bundesmittel für die Investitionsförderung werden im Landeshaushalt bei Kapitel 15 040 Titel 231 00 vereinnahmt. Auf der Ausgabenseite ist dann unter Kapitel 15 040 Titel 883 10 ein Betrag in gleicher Höhe veranschlagt, den wir dann den Kommunen über die entsprechenden Bewilligungsbescheide auf Grundlage der Förderrichtlinien vom Mai 2008 in voller Höhe weiterleiten werden.
Wenn wir also die Bundesmittel zuzüglich der vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Mittel in Höhe von 30 Millionen € zusammennehmen, dann ist nicht nur der Investitionsbedarf in unserem Land gewährleistet und abgedeckt, sondern auch Ihr Antrag hier wieder unnötig und irreführend.
Aber lassen Sie mich die Verwendung der Bundesmittel zum Ausbau der Krippenplätze noch weiter ins richtige Licht rücken. Die Betriebskostenbeteiligung des Bundes wird über den Umsatzsteuerverzicht des Bundes finanziert. Hierbei erhöhen sich – wie schon erwähnt – unsere Umsatzsteuereinnahmen für das Jahr 2009 um 21,9 Millionen €. Eine Zweckbindung des Umsatzsteueraufkommens bzw. eine Vorgabe der Verwendung des Anteils der Länder an den Umsatzsteuermitteln kann der Bund den Ländern nicht vorgeben. Aber über den sogenannten Automatismus des kommunalen Steuerverbundes, bei denen die Kommunen sowieso 23 % des Landesanteils an den Gemeinschaftssteuern zur Verfügung gestellt bekommen, werden von den 21,9 Millionen € automatisch bereits 5 Millionen € an die Kommunen weitergeleitet.
Sie wissen genau, dass das Land insgesamt den Kommunen und den freien Trägern für die Betriebskosten der U3-Plätze ein Vielfaches der Bundesbeteiligung im kommenden Jahr zur Verfügung stellt, nämlich 160 Millionen €. Denn der Landeshaushalt 2008 sah bereits ab dem 1. August 2008 auf Grundlage des KiBiz Landesmittel für die Betreuung von U3-Kindern in Tageseinrichtungen in Höhe von 39 Millionen € vor. Diese wurden jetzt im zweiten Nachtragshaushalt auf 63 Millionen € erhöht und werden im Haushaltsentwurf 2009 auf die bereits erwähnten 160 Millionen € weiter erhöht.
Nordrhein-Westfalen hat somit durch den mit KiBiz eingeleiteten massiven Ausbau von U3-Plätzen mit den Landesmitteln den Kommunen bereits freiwillig weit mehr Mittel zur Verfügung gestellt und damit die finanziellen Belastungen der Kommunen deutlich gemindert. Somit verstößt der Entwurf der Landesregierung zum Haushalt 2009 nicht gegen die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung. Wir sehen von daher keinen weiteren Handlungsbedarf und lehnen Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung ist in Sachen Kinder- und Jugendpolitik nicht aufrichtig. Der Charakter dieser Landesregierung ist an einigen Beispielen in Sachen Kinderpolitik deutlich herauszuarbeiten. Ich
versuche das nicht nur bezogen auf den jetzt vorliegenden Antrag der Grünen, sondern auch im Geiste der Dinge, die wir bislang erlebt haben, deutlich zu machen.
Zunächst hat – wie Sie wissen – die Landesregierung die Unterstützung für die ärmsten Familien zurückgezogen. Die Beiträge für die ärmsten Familien wurden nicht mehr erstattet. Man hat es den Kommunen überlassen, dafür Sorge zu tragen, dass diese Gelder aufgebracht werden. Das führt zu großen Verwerfungen. Wir haben es hier schon häufiger diskutiert.
Das führt dazu – ich habe noch einen Zeitungsartikel, den ich gleich näher zitieren werde –, dass zum Beispiel der Rhein-Sieg-Kreis Preise von 910 € für zwei Kinder hat. Das ist nur ein Beispiel. Es gibt noch mehr Beispiele. Das führt zu Verwerfungen. Das ganze Land durchzieht eine Ungerechtigkeit, eine Nichtgleichbehandlung von Kindern. Festzuhalten bei diesen Elternbeiträgen ist, dass es besonders bedauerlich für unser Land ist. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher ist die prozentuale Belastung durch die Elternbeiträge.
Das stimmt, Herr Minister Laschet. Ich zeige es Ihnen anhand einer Studie. Bertelsmann ist bestimmt nicht nahe unserer Partei, aber gleichwohl haben sie es wunderbar herausgearbeitet.
Die Eltern, die ganz normal verdienen in NordrheinWestfalen, sind prozentual besonders belastet, und das ist die Folge Ihrer Politik.
(Minister Armin Laschet: Das war doch vor- her auch so! – Britta Altenkamp [SPD]: Das ist aber Scheiße, Herr Laschet!)
Ich will gerne noch die Unehrlichkeit herausarbeiten. Das zum Thema: Wir nehmen alle mit. Wir wollen nicht, dass jemand sozial abgehängt wird. Das Gegenteil organisieren Sie. Die Elternbeiträge sind ein gutes Beispiel dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das zweite Beispiel dazu, wie Sie vorgehen, ist das KiBiz. Schon der Name Kinderbildungsgesetz war von Anfang an eine Fehlleitung, eine Irreführung der interessierten Elternschaft.
Es gibt, vor allen Dingen ausgelöst durch das KiBiz, Wettbewerbsdruck. Das ist eine Ideologie, die Sie auch im Kinder- und Jugendbereich platziert haben. Die Sprachförderung ist in einem katastrophalen Zustand, Herr Minister. Wir haben deutlich weniger Förderung als vorher. Das haben Sie zu verantworten. Gleichzeitig reden Sie hier vom Erfolg des KiBiz und davon, dass nur wenige Menschen im Lande anfangen, sich über das KiBiz aufzuregen.
Sie haben eben gesagt, im Rhein-Sieg-Kreis wäre die Belastung für gering verdienende Eltern besonders groß.
Vielleicht könnten Sie sagen, bis zu welcher Einkommensgrenze der Beitrag im Rhein-Sieg-Kreis für Eltern beitragsfrei ist.
Herr Bollenbach, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass im RheinSieg-Kreis als Beispiel ein Elternpaar für zwei Kinder 910 € bezahlt.
Ich habe Ihnen doch gerade erklärt, und dieser Satz gilt: Je weniger Einkommen in den Familien, desto höher ist der prozentuale Anteil an der Kinderbetreuung. Das können Sie diskutieren, wie Sie wollen; Sie können das hier nicht wegdiskutieren. Das ist doch das Problem. Dass solche Elternbeiträge zustande kommen, ist doch in der Situation, wo wir von Elternbeitragsfreiheit sprechen, ein Skandal. Das ist doch der Punkt, bei dem Sie sich wegducken. Dass es in Aachen zu Beschwerden kommt, versuchen Sie als Singularität darzustellen. Das ist völlig falsch. Die Beschwerdewelle fängt gerade an. Heute steht ein Artikel in der „Westfälischen Rundschau“, wenn ich Ihnen den einmal zeigen darf, Herr Minister. Lesen Sie hin und wieder Zeitung, Herr Minister? Die „Westfälischen Rundschau“ – er will gar nicht zuhören – schreibt: Der
Das Gesetz zwinge die Stadt zu Personalkürzungen, weil das Geld vom Land nicht reicht. Die personellen Bedingungen in den Einrichtungen sind eine Katastrophe. Die Mitarbeiter können nicht mehr. Zu hohe Belastungen bedeuten zwangsläufig auch eine Abnahme der Qualität der Betreuung.
Das, was Sie getan haben, und das, was der Minister getan hat, ist, ein Versprechen zu machen, dass die U3-Betreuung ungefähr 20.000 € im Jahr kosten wird. Die Realität holt Sie jetzt ein. Das wird nämlich nicht 20.000 € kosten, sondern zwischen 30.000 € und 38.000 €. Und das ist der Streitpunkt. Darum geht es. Darum regen sich die Kolleginnen und Kollegen auch von der CDU in Aachen auf. Dazu werden sich auch noch weitere Städte äußern.
Dieser Widerstand – da gebe ich der „Westfälischen Rundschau“ recht – wird bis zur Kommunalwahl noch erheblich wachsen, weil Sie mit falschen Kalkulationen die Gemeinden in die Irre geführt haben. Sie lassen sie jetzt hängen.
Sie entziehen sich der Verantwortung, wenn es darum geht, die U3-Betreuung auszubauen. Der Bund soll etwas herausgeben. Damit konsolidieren Sie Ihren eigenen Haushalt. Der Rest soll durch die Kommunen kompensiert werden. So leicht werden wir Sie aus dieser Verantwortung nicht entlassen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.