Tausende von Menschen haben durch die Machenschaften von Zockern und Spekulanten sowie durch Fehlberatungen der Banken ihre gesamten Ersparnisse verloren und stehen nun vor den Scherben der Finanzwelt. Sie haben keinen Anspruch auf
Zwar wird ein Milliardenpaket zur Rettung der Banken aufgelegt, ohne dass die Verantwortlichen der Misere tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden, gleichzeitig aber wird auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Breite keine Entschädigung zukommen. Viele falsch beratene Verbraucherinnen und Verbraucher werden im Regen stehen gelassen, meine Damen und Herren.
Zwar hat der Bundesverbraucherschutzminister bei einer kleinen Maßnahme einen vorzeitigen Maßnahmebeginn angekündigt – lächerliche 300.000 € sollen zur Aufrüstung der Verbraucherzentralen mit der Installation von Hotlines bereitgestellt werden; dieser Maßnahme kann man zustimmen –, aber angesichts der Milliardensummen, die zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft ausgegeben worden sind, ist die Summe lächerlich gering.
Die Telefone bei den Verbraucherzentralen laufen heiß. Die Menschen stehen Schlange, sie wollen eine entsprechende Beratung. Auch bei den Banken fragen die Menschen nach: Wie sieht es bei meinen Produkten aus? Wie ist es mit meinen Ersparnissen? Wie soll ich mich in Zukunft verhalten, wenn ich etwas erwerbe? Soll ich gegebenenfalls die Bank wechseln?
Angesichts der Dimension der Ereignisse, angesichts der Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ist das, was hier vorgeschlagen wird, lächerlich. Deshalb bedarf es bei der Aufgabe Verbraucherschutz gerade in dieser Situation der Stärkung der Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen.
Es geht nicht nur darum, jetzt akut zu helfen, sondern die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und damit auch das Vertrauen in die Finanzmärkte auf Dauer wiederherzustellen. Unsere Forderung geht also über die konkrete Maßnahme, 20 zusätzliche Beratungsstellen einzurichten, hinaus.
Auf Bundesebene müssen wir eine umfassende Stärkung des Verbraucherschutzes gerade in Bezug auf Finanzdienstleistungen herstellen. Dazu bedarf es einer umfassenden Initiative. Beispielsweise müssen die Einlagensicherungsfonds optimiert und Sammelklagen zugelassen werden. Die Beweislast muss umgekehrt werden. In Zukunft müssen die Beraterinnen und Berater beweisen, dass sie auf Risiken hingewiesen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass es zu jeder Beratung eine entsprechende Erklärung gibt, die zu unterschreiben ist, dass bei den Beratungen auch auf Risiken hingewiesen worden ist.
Wir möchten, dass die BaFin den Verbraucherschutz zukünftig als Kernaufgabe in ihr Repertoire aufnimmt. Wir möchten – das hat der Kollege Prig
gen schon erläutert –, dass es zukünftig eine Zertifizierung von Finanzmarktprodukten gibt. Wenn es auf der einen Seite eine Zertifizierung, einen „TÜV“ gibt und auf der anderen Seite ein Label, eine Kennzeichnung, dann sind auch unabhängige Beratungsinstitutionen erforderlich, die die Bürgerinnen und Bürger in dieser Hinsicht entsprechend beraten.
Es geht insgesamt um ein Maßnahmenpaket, das die notwendige Augenhöhe auf dem Markt herstellt. Verbraucherschutz ist letztlich Marktschutz. – Vielen Dank. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die globale Finanzkrise ist zurzeit beherrschendes Thema in Politik und Wirtschaft und berührt verständlicherweise auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Das Wort Bankenkrise mag bei manch einem die Vorstellung hervorrufen, es handele sich um eine mögliche Liquiditätskrise der örtlichen Banken oder Sparkassen, oder die dort auf Sparkonten oder Festgeldkonten eingezahlten Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger seien in Gefahr.
Es ist eine ganz natürliche Folge, dass die Sorge um das Spargeld Beratungsbedarf hervorruft, und die Verbraucherzentralen vermehrt mit Fragen zur Sicherheit der Ersparnisse angesprochen werden. Diesem Bedarf können die Zentralen nach Presseberichten durch zielgerichteten Einsatz des Personalbestandes zeitnah nachkommen.
Allein vermehrte Nachfragen rechtfertigen jedoch noch nicht, die finanzielle und personelle Ausstattung der Verbraucherzentralen im zukünftigen Landeshaushalt über den bewährten und sicheren Stand von rund 8,8 Millionen € hinaus zu erhöhen.
Die Verbraucherzentralen können sich auf die Zusage der gleichbleibenden Finanzierung verlassen. Sie haben dadurch auch in personeller Hinsicht Planungssicherheit für die Zukunft.
Wenn man in der Begründung des Antrags liest, dass durch eine unabhängige Finanzberatung und durch Verbraucherzentralen Finanzkrisen einschließlich der aktuellen Krise hätten verhindert werden können, so wird in bewährter grüner Manier suggeriert, durch die finanzielle Stärkung der Verbraucherzentralen könnte die globale Finanzkrise effektiv bekämpft und ein ähnliches Desaster in Zukunft verhindert werden. Dies ist – mit den Worten des SPD-Finanzexperten Joachim Poß ausge
Jeder, der sich auch nur oberflächlich mit den Ursachen der gegenwärtigen Finanzkrise beschäftigt, weiß, dass diese Krise ihre Wurzeln in den Vereinigten Staaten hat. Ursachen sind sorglos und ohne Tilgungsaussicht vergebene Immobilienkredite und der Verfall der Immobilienpreise. Diese wertlosen Hypothekenforderungen wurden durch Wertpapiere verbrieft und zwischen den Banken gehandelt. In den Bankbilanzen führten sie zu Verlusten, sodass Liquidität und Bonität der Banken gefährdet erschienen. Auch hierzulande haben sich die Verluste bei der IKB und bei der WestLB ausgewirkt.
Wegen fehlender Marktwerte dieser Wertpapiere mussten Milliardenbelastungen verbucht werden, für die bekanntermaßen unser Land als Mitbesitzer der Banken einzustehen hatte. Die gegenwärtige Krise berührt in erster Linie den Geschäftsverkehr der Banken untereinander. Das Verhältnis zwischen den örtlichen Banken und ihren Kunden, den Verbrauchern, wird kaum tangiert.
Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen erweisen sich hierbei als ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor, wie im Antrag Drucksache 14/7681 von Bündnis 90/Die Grünen ausgeführt ist.
Es ist also nicht recht nachvollziehbar, dass den Banken im vorliegenden Antrag auf Stärkung der Verbraucherberatung Vorwürfe im Hinblick auf Beratungstätigkeit gemacht werden können. Hierbei müsste die antragstellende Fraktion dafür sorgen, dass die Linke weiß, was die Rechte tut.
Wie überall im Rechtsleben, meine Damen und Herren, steht ein falsch beratener Vertragspartner im Schadensfall auch bei Bankgeschäften nicht rechtlos da. Die Verbraucherzentralen leisten effektive Hilfe, wobei längere Wartezeiten keine entscheidende Rolle spielen. Rechtsrat kann im Übrigen bei Rechtsanwälten jederzeit eingeholt werden.
Spareinlagen, Festgelder und Lebensversicherungen sind sicher. Dies wurde seitens der Bundesregierung wiederholt ausgesprochen und hat sicherlich auch den letzten interessierten Verbraucher in Nordrhein-Westfalen erreicht. Finanzielle Entscheidungen in Bezug auf zukünftige langfristige Kreditaufnahmen, Lebensversicherungen oder Altersvorsorge sind nicht so eilbedürftig, dass sofort eine Beratung in den Verbraucherzentralen zwingend geboten wäre.
Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass die Geldinstitute vor Ort auch hierbei durch umfassende Beratung ihren oft langjährigen Kunden eine sichere und verständliche Entscheidungsgrundlage in Finanzangelegenheiten geben. In Zukunft wird kaum ein interessierter Anleger ohne genaue Aufklärung risikobehaftete Anlageformen wählen.
Finanzielle Schäden, die aufgrund früherer Geschäftsabschlüsse entstanden sind, können durch eine intensive Beratung der Verbraucherzentralen nicht vermieden werden. Finanzielle Mehrbelastungen können dem Land nicht zugemutet werden.
Das am vergangenen Freitag gegen die Stimmen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag beschlossene Finanzmarktstabilisierungsgesetz belastet auch unser Land in erheblichem Rahmen; das haben wir den ganzen heutigen Morgen lang diskutiert. Hinzu kommen die Aufwendungen für die bereits von mir dargestellten Verluste der IKB und der WestLB. Das Abstimmungsverhalten der Grünen bei dieser notwendigen gesetzlichen Regelung wirft jedenfalls die Frage auf, ob sich die Grünen überhaupt ernsthaft um die Krisenbewältigung bemühen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben in der letzten Woche ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und den Geschäftsverkehr zwischen den Banken zu stabilisieren.
Die Maßnahmen der Bundesregierung sollen die Belastungen für die deutsche Volkswirtschaft und die Steuerzahler auf ein Minimum reduzieren. Wir dürfen angesichts des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes aber nicht vergessen, dass Tausende Normalverdiener viel Geld verloren haben.
Die CDU interessiert das nicht so sehr. – Sie sitzen nach dem Zusammenbruch auf wertlos gewordenen Zertifikaten und bangen um ihre Einlagen. Sie sind vielfach Opfer undurchsichtiger Finanzprodukte und einer rein provisionsorientierten Bankberatung geworden. Dazu hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Reihe von spektakulären Fällen dokumentiert.
Meine Damen und Herren, die Finanzmarktkrise ist noch nicht vorbei. Wir sollten deshalb mit vorschnellen Schlüssen vorsichtig sein. Allerdings zeigen sich einige Punkte, die in Zukunft aus Verbrauchersicht anders geregelt werden müssen.
Stichpunkt: Verbraucherbildung. Die Finanzmarktkrise hat erneut gezeigt, dass Verbraucherbildung als ein wichtiges Thema auf der Agenda des Bildungsgipfels stehen müsste. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert zu Recht, dass niemand einen Schulabschluss machen sollte, ohne das Einmaleins des Konsumalltags gelernt zu haben. Die Schule muss gebildete Verbraucher ins Leben entlassen und keine Konsumanalphabeten.
Geschieht dies nicht, sind individuell und gesellschaftlich folgenschwere Fehlentscheidungen die Konsequenz.
Stichpunkt: Verbraucherberatung. Eine gesicherte und verstärkte Finanzierung der Verbraucherberatung ist dringend nötig.
Die Beratungsleistung der Verbraucherzentralen hat sich in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gesteigert. Die derzeitige Nachfrage übersteigt die Beratungskapazität. Die Mittel für die institutionelle Förderung der Verbraucherzentralen sind aber abgesenkt worden. Mehr Leistung mit weniger Geld ist sehr schwer zu realisieren.
Das große Pfund der Verbraucherzentralen ist aber ihre Unabhängigkeit. Deshalb sind sie so anerkannt und glaubwürdig. Es gilt, dieses hohe Gut zu erhalten. Hierzu muss die Landesregierung die Finanzierung der Verbraucherzentralen verstärken.
Verbraucherpolitik ist zentraler Teil unserer Wirtschaftspolitik. Ein funktionierender Wettbewerb erfordert starke Verbraucherrechte und die Gleichgewichtigkeit zwischen Anbietern und Nachfragern. Deshalb ist mehr Transparenz im Wirtschaftssystem eine zwingende Voraussetzung. Transparenz schützt einerseits die fair agierenden Unternehmen vor unfairen Wettbewerbern und erhöht andererseits die Kaufbereitschaft gut informierter Verbraucher. Zu dieser Transparenz muss auch die Landesregierung beitragen. Allerdings gibt es bis heute noch keine Initiative, Information oder Aktivität von Verbraucherminister Uhlenberg, an der wir erkennen können, dass er die Sorgen und Ängste der Menschen in Nordrhein-Westfalen ernst nimmt.
Zusammengefasst heißt das: Wir brauchen eine gute Verbraucherbildung. Wir brauchen eine unabhängige Verbraucherberatung. Wir brauchen eine Verbraucherpolitik, die Transparenz schafft. Das von der Verbraucherzentrale NRW erarbeitete Konzept für den Verbraucherschutz auf Finanzmärkten bietet hierzu eine hervorragende Ausgangslage für politisches Handeln auf Landes- und Bundesebene. Man muss es nur wollen, Herr Minister.