Ich komme relativ schnell zum Schluss, meine Damen und Herren, damit das Leiden nicht noch größer wird.
Ministerpräsident beginnt mit „M“ wie Meister. Damit hatte ich meine Rede angefangen. Die Menschen in NRW dürfen einen Meister, einen Ministerpräsidenten erwarten. Sie hätten ein Meisterstück erwarten können. Was er abgeliefert hat, ist nicht einmal ein Gesellenstück. Dabei möchte ich Gesellenstücke nicht gering schätzen.
Was Sie abgeliefert haben, ist weder ein Meisterstück noch ein Gesellenstück. Was Sie abgeliefert haben, ist blamabel.
Das ist teilweise Hohn und Spott, weil wir den Schaden längst haben, den die Bürgerinnen und Bürger am Ende bezahlen müssen.
Außer Hohn und Spott bleiben mir allerdings Entrüstung, Enttäuschung und Zorn, meine Damen und Herren.
(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Wegen des Zorns nach zehn Jahren sind Sie abgewählt worden!)
Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Für die Landesregierung hat Herr Dr. Linssen um das Wort gebeten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Groth hat versucht, Hohn und Spott auszugießen, aber der Versuch ist leider nicht gelungen, Herr Groth.
Ich merke des Öfteren, dass Sie in billigster Art und Weise mit der Wirkung auf Leute spekulieren, die den Text nicht kennen. Daher würde ich Ihnen dringen raten, vielleicht einmal die Vereinbarung zu
Ich darf Ihnen nur kurz vortragen, was Gegenstand unserer Debatten am vergangenen Mittwoch war und welches Ergebnis erzielt worden ist. Zur damaligen Zeit gab es die Forderung der Bundesregierung – vor allem des Bundesfinanzministers –, keine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats zu verabschieden. Das hatte er damit begründet, dass Eile geboten sei. Sie haben gemerkt, dass die Rechtsverordnungen bereits am Montag verabschiedet worden sind.
Gegen dieses Argument konnte man schwer anargumentieren. Also musste man sich die Rechtsverordnungen aussuchen, die nicht so eilbedürftig waren, nämlich diejenigen zur Abwicklung des Fonds. Deshalb ist dort nun die Zustimmung des Bundesrats erforderlich, was eine Verbesserung des Zustandes vom vergangenen Mittwoch ist.
Herr Steinbrück und die Bundesregierung hatten vorgeschlagen, die Länder sollten bei den Landesbanken 100 % tragen. Es ist erreicht worden, dass wir Eventualverluste zum Beispiel nur mit 38 %, also im Verhältnis unserer Beteiligung an der Landesbank, tragen. Dies ist eine wesentliche Verbesserung des Ergebnisses. Damit ist viel erreicht worden.
Im Regierungsentwurf war keine Deckelung vorgesehen. Wir haben dann eine Deckelung von 7 Milliarden € vorgeschlagen. Der Bundesfinanzminister hat sich auf eine Deckelung von 8,4 Milliarden € eingelassen, weil er mit 5 % von auf einmal 480 Milliarden € statt von 400 Milliarden € gerechnet hatte. Das ist leicht nachzuvollziehen.
Zum einen ist also eine Deckelung erreicht, zum anderen der Betrag von 8,4 Milliarden € auf 7,7 Milliarden € reduziert worden.
Die SPD-regierten Länder waren leider nicht in der Lage – das wissen Sie vielleicht auch, Frau Walsken –, auf § 13 Abs. 3 zur Beteiligung der Länder an den Landesbanken zu verzichten. Diesen Vorschlag hatten die großen B-Ländern gemacht. Leider ist es nicht gelungen, den A-Ländern das beizubringen, weil die meisten A-Länder keine Landesbank haben und deshalb unbedingt die Beteiligung in § 13 Abs. 3 haben wollten.
Herr Finanzminister Linssen, würden Sie vor dem Hintergrund der in der letzten Woche erfolgten Ankündigung des Ministerpräsidenten, erreichen zu wollen, dass alle Landesbanken – und damit auch die WestLB – unter den Schirm des Rettungspakets kommen könnten, und vor dem Hintergrund der jetzt angemeldeten Hilfen von über 5 Milliarden € der BayernLB, also des bayerischen Staates, und angesichts dessen, dass wir unser Rettungspakt von 4 Milliarden € nicht in diesen Rettungsschirm integrieren können, tatsächlich noch von einem Erfolg der Landesregierung sprechen?
Ja, es ist nach wie vor ein Erfolg. Natürlich wussten wir, dass andere Landesbanken sehr wahrscheinlich in den Fonds und auf jeden Fall unter den Schirm kommen wollten.
Aber der Bundesfinanzminister hatte die Vorstellung, dass wir über § 13 Abs. 3 100 % an der eigenen Landesbank tragen sollten. Wir haben erreicht, dass wir von den Verlusten, die wir tragen müssten, nach unserer Beteiligung nur 38 % tragen müssen. Bayern trägt 50 % selber, Herr Kollege, weil man dort mit 50 % an der Bayerischen Landesbank beteiligt ist. Von den restlichen 50 % trägt 65 % der Bund und 35 % die Ländergemeinschaft.
Das ist per Saldo ein sehr guter Erfolg. Als Finanzminister hätte ich mir natürlich eine noch größere Entlastung gewünscht; das ist doch völlig klar.
Aber was wollen Sie machen, wenn gerade die SPD-regierten Länder – dabei habe ich natürlich die Unterstützung gerade dieser Seite des Parlaments restlos vermisst – in dieser Art und Weise gegen das Vorgehen der B-Ländern angehen.
Ich begrenze das sowieso, denn das nimmt mir hier ein bisschen Überhand. Herr Papke hat sich nämlich auch noch zu einer Zwischenfrage gemeldet. Dann ist Schluss mit den Zwischenfragen dazu.