Ich will zu einem letzten Punkt kommen. Wenn man einen neuen Artikel in die Verfassung einfügt, löst das natürlich auch Konkurrenz- und Abgrenzungsfragen aus. Das hat der GBD intensiv aufgearbeitet; wir haben darüber gesprochen.
Wir haben uns an dieser Stelle aber ganz bewusst dafür entschieden, in Artikel 6 c eine eigene Regelung aufzunehmen und das nicht, wie etwa in Hamburg geschehen, an den Grundsatz des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen anzufügen - und zwar im Sinne einer besseren Sichtbarmachung. Wir folgen damit auch einer Systematik, die wir in unserer Landesverfassung bereits an anderer Stelle finden. Ich will hier die Staatsziele Arbeit und Wohnen in Artikel 6 a nennen, die aus dem Sozialstaatsprinzip abgeleitet sind und ebenfalls in einem eigenen Artikel niedergelegt sind.
Dass wir ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz in die Verfassung schreiben - ich glaube, das ist ein guter Tag für Niedersachsen.
Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung liegt von dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Wirtz vor. Bitte schön!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie betiteln Ihr Gesetz mit dem sogenannten Klimaschutz, und Sie haben die Zeile „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ nicht vergessen. Ursprünglich hieß es sogar „Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels“, aber es war sogar aus den Reihen der SPD zu hören, dass es gar nicht so eindeutig ist, ob der Klimawandel nur negative Folgen hat oder ob die Folgen nicht auch positiv sein können. Wenn man sie allgemein für negativ hält, ist es für die Forst
wirtschaft, für den Landwirtschaftler vielleicht schwieriger, und es sind Anpassungen fällig. Aber der Dürrezeit, die jetzt öfter eintreten könnte, gegenübergestellt hat eine früher einsetzende Wärmeperiode vielleicht auch etwas Positives. Also: Gleichzeitig positive und negative Eigenschaften für die Landwirtschaft.
Das mochten Sie dann gar nicht weiter ausdiskutieren. Sie haben den Entwurf zum Herunterkühlen ein bisschen umformuliert. Er ist allgemeiner gehalten. Sie haben Formulierungen gefunden, die das Ganze ein bisschen übersichtlicher machen - allerdings zu allgemein. Der GBD hat völlig zu Recht bis zuletzt bemängelt, dass ein klarer Zweck des Gesetzes eigentlich kaum erkennbar ist - außer guten Willen zu bekunden, der aber eigentlich in Ihre Parteiprogramme gehört und nicht so sehr in die Verfassung und in die Gesetzgebung.
Sie haben die Doppelregelung in der Verfassung erwähnt. Na ja, doppelt hält besser - da sind Sie wenigstens konkret, und zwar konkret in der Redundanz; im Grunde ein fragwürdiger Titel. Im Rahmen der Möglichkeiten verwenden Sie aber auch - und das ist ein bisschen versöhnlich - Begriffe wie „klimaschonend“, bzw. haben Sie sie in der Debatte verwendet. Es ist vernunftbetont, dass Sie bei diesen Formulierungen Rücksicht auf wirtschaftliche Belange nehmen. Das ist ein bisschen tröstlich; denn am Ende sind die Auswirkungen unklar, der Aufwand und die Kosten sind nicht definierbar, und der Nutzen ist auch erstmal hypothetisch.
Am Ende ist das Ganze ein Anti-CO2-Gesetz. So sind praktisch alle Formulierungen. Wo Sie die positiven Anpassungen sehen oder ermöglichen wollen, bleibt unklar. Klar ist, dass zukünftig zusätzliche Bürokratie auf die Kommunen zukommt. Sie müssen Berichte erstatten. Und das, was Sie hier im Bereich der Beratungen auch mit den anderen Fraktionen betrieben haben, das ist Zahlenpoker gewesen: Wer erreicht wann welchen Prozentsatz in welchem Jahr oder in welchem Jahrzehnt?
Alles in allem muss man zusammenfassen: Klimaschutzgesetz wohl weniger, mehr ein Koalitionsschutzgesetz. Sie haben sich viele Jahre damit rumgequält, und Sie müssen das bringen, allein um Ihre Zielgruppen zu erreichen oder anderen die Zielgruppen abzugraben.
Zu den Grünen noch zehn Sekunden: Ihr Ansatz ist industrie- und autoverkehrsfeindlich. Am besten sollen die Leute auch nicht heizen.
Das ist so ein Mittelaltermarktgefühl: Man kommt da hin, muss viel zu Fuß gehen, es riecht einiges komisch, es ist alles zu teuer - - -
Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion der Grünen, Frau Abgeordnete Imke Byl. Bitte schön, Frau Byl!
- Frau Byl, warten Sie noch ganz kurz! - Ich möchte darum bitten, dass alle, die hier noch herumwandern, ihren Platz einnehmen und dass ein bisschen Ruhe einkehrt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hätte es gedacht: Nach drei Jahren wollen SPD und CDU hier heute endlich ein Landesklimagesetz beschließen.
Das vorliegende Klimagesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht mehr als ein Minimalkompromiss - der kleinste gemeinsame Nenner zwischen SPD und CDU.
Gemessen an den drei Jahren Beratungszeit, in denen die Klimakrise keine Pause eingelegt hat und in denen Sie weiter Klimaschulden gemacht haben, ist dieses Gesetz ein Offenbarungseid, der massiv zu kritisieren ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie klopfen sich hier auf die Schulter, weil Sie den Klimaschutz explizit in die Verfassung schreiben. Darin ist zwar schon - wie Sie selbst ausgeführt haben - der Schutz der Lebensgrundlagen festgeschrieben, aber an den haben Sie sich bislang offensichtlich auch nicht ausreichend gehalten. Nun gut!
Besonders lustig wird es aber, wenn man sich die Anmerkungen des GBD, also des juristischen Dienstes des Landtags, durchliest, insbesondere die Diskussion der rechtlichen Folgen. Dort steht geschrieben:
„Die Landesregierung hat dazu erläutert, ihrer Ansicht nach solle der neue Artikel 6 c NV lediglich den bisherigen Bedeutungsgehalt des Begriffs ‚Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen‘ im Hinblick auf den Klimaschutz klarstellen, um diesen ‚für die Bevölkerung sichtbarer‘ zu machen.“
Wow! Selbst die Verfassungsänderung soll also gar nicht zu einer Änderung der Landespolitik führen, sondern ist als bloßer Appell an die Bevölkerung gedacht.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass die Bevölkerung eigentlich gar keine großen Appelle mehr benötigt, sondern endlich eine kluge Energie- und Klimaschutzpolitik, liebe GroKo?
Wir schlagen in unserem Klimagesetzentwurf stattdessen vor, all diesen Worten auch Taten folgen zu lassen und einen Klimavorbehalt in die Verfassung aufzunehmen.
Der soll dazu führen, dass künftige Gesetze und Verordnungen immer auch auf ihre Klimawirkungen hin überprüft werden müssen und dem Klimaschutz deutlich widersprechende Gesetzesvorha
Das hätte also in der Tat Auswirkungen auf die Landespolitik, und genau deshalb lehnen Sie diesen Vorschlag hier heute ab. Das ist bitter!
In Ihrem eigenen Klimagesetzentwurf stehen praktischerweise auch so gut wie gar keine Maßnahmen - bloß Klimaziele; auf diesen liegt Ihr Fokus. Und die sind dann auch noch völlig veraltet.