Ulf Prange

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Christian Calderone, ich freue mich, dass wir uns bei dieser Verfassungsänderung einig sind.
Zur Bedeutung des Klimaschutzes hat mein Kollege Marcus Bosse eben schon einiges gesagt. Ich finde, es ist absolut zwingend, ihn in unsere Landesverfassung aufnehmen - aber nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die Klimaanpassung.
Denn wir alle stellen doch fest, dass der Klimawandel schon angekommen ist und dass es auch Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen braucht.
Ich bin Olaf Lies dankbar, dass er diese Debatte vor zwei Jahren angestoßen und gesagt hat, dass der Klimaschutz in die Landesverfassung gehört. Wir sind zwar nicht die Ersten - die Hamburger haben es schon -, aber trotzdem ist es verfassungsrechtliches Neuland.
Wenn man die Verfassung ändern will, muss man sich das wohl überlegen. Wir haben das sehr intensiv im Rechtsausschuss besprochen. Die mögliche Doppelregelung bzw. Überschneidung mit dem Grundsatz des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen in Artikel 1 Abs. 2 unserer Verfassung wurde eben schon angesprochen. Wir meinen aber, dass wir diese besondere Betonung in der Verfassung brauchen. Wir brauchen diese Sichtbarmachung, weil die Herausforderung durch den Klimawandel so groß und das Thema so wichtig ist.
Man kann darüber streiten, inwieweit es einen verfassungsrechtlichen Mehrwert hat, dass hier noch einmal das Nachhaltigkeitsprinzip betont wird und auch die Minderung der Folgen des Klimawandels in der Regelung enthalten sind. Für uns ist aber viel wichtiger, dass eine Verfassung vor allen Dingen die Grundwerte unserer Gesellschaft und unseres Zusammenlebens festlegt und das öffentliche Bewusstsein identitätsstiftend mitprägt.
Wir sprechen oft von Verfassungspatriotismus - nämlich davon, dass wir uns mit unserer Verfassung und den Werten, die darin niedergelegt sind, identifizieren. Und auch deshalb macht es Sinn, den Klimaschutz hier sichtbar zu machen und in diesen gemeinsamen Wertekatalog unserer Gemeinschaft aufzunehmen.
Wir haben im Ausschuss auch einige Fragen geklärt, z. B. ob so eine Staatszielbestimmung in der Verfassung überhaupt rechtliche Auswirkungen hat. Zur Antwort auf diese Frage empfehle ich die schriftliche Stellungnahme, die der Präsident des Staatsgerichtshofs, Dr. Thomas Smollich, in unserer Anhörung abgegeben hat. Darin hat er ganz deutlich gemacht, dass ein Staatsziel keine bloße Verfassungslyrik ist, sondern eine bestimmte Regelung, die alle Träger der öffentlichen Gewalt verpflichtet.
Im Übrigen leitet sich - so wird es zumindest teilweise vertreten - aus einer Staatszielbestimmung auch ein Optimierungsgebot ab, nämlich die ge
setzgeberische Pflicht, Gesetze zu evaluieren und an die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik anzupassen.
Ich will zu einem letzten Punkt kommen. Wenn man einen neuen Artikel in die Verfassung einfügt, löst das natürlich auch Konkurrenz- und Abgrenzungsfragen aus. Das hat der GBD intensiv aufgearbeitet; wir haben darüber gesprochen.
Wir haben uns an dieser Stelle aber ganz bewusst dafür entschieden, in Artikel 6 c eine eigene Regelung aufzunehmen und das nicht, wie etwa in Hamburg geschehen, an den Grundsatz des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen anzufügen - und zwar im Sinne einer besseren Sichtbarmachung. Wir folgen damit auch einer Systematik, die wir in unserer Landesverfassung bereits an anderer Stelle finden. Ich will hier die Staatsziele Arbeit und Wohnen in Artikel 6 a nennen, die aus dem Sozialstaatsprinzip abgeleitet sind und ebenfalls in einem eigenen Artikel niedergelegt sind.
Dass wir ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz in die Verfassung schreiben - ich glaube, das ist ein guter Tag für Niedersachsen.
Vielen Dank.
Lieber Herr Minister Lies, ich komme zurück auf die Frage nach der Verfassungsänderung und frage Sie, wie Sie den Sachverhalt bewerten, dass die Fraktion der Grünen in Schleswig-Holstein gegen den Antrag der SPD-Fraktion gestimmt hat, den Klimaschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Dort hat sie sich offenbar aus Koalitionstreue anders verhalten, als sie es hier suggeriert.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen über den Justizhaushalt. Ich will aber erst einmal sagen: Es ist anders als in den Vorjahren. Mein lieber Freund Helge Limburg ist nicht dabei. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Genesungswünsche auch meiner Fraktion zu übermitteln. Es hat immer viel Spaß gemacht. Ich glaube, ich kann jetzt schon sagen, dass er in der Debatte über den Justizhaushalt heute fehlt.
Ich will mich dem Dank von Christian Calderone an alle Mitarbeitenden in der Justiz anschließen. In diesem Jahr war die Arbeit, glaube ich, noch herausfordernder, als sie es ohnehin ist. Vielen Dank für die wichtige Arbeit, die Sie tagtäglich für unser Land leisten!
Ich will aber auch Danke an die Mitarbeitenden in den Ministerien, in der Landtagsverwaltung und in den Fraktionen für die großartige Unterstützung bei den Haushaltsberatungen sagen.
Die Corona-Pandemie stellt den Haushaltsgesetzgeber vor große Herausforderungen. Wir haben perspektivisch weniger Einnahmen und mehr Ausgaben. Umso mehr freut es mich, dass das Volumen des Justizhaushalts auch im kommenden Jahr erhöht wird, nämlich um 1,6 % auf 1,42 Milliarden Euro.
Wir haben hier ja immer ein Ritual mit dem Kollegen Genthe. Seine Rede kann ich ein bisschen vorwegnehmen. Gleich wird er kommen und sagen, dass das nicht genug ist, was wir tun. Deswegen habe ich mir die Zahlen noch einmal aufgeschrieben. In diesem Jahr stellen wir insgesamt 78 zusätzliche Stellen im Justizhaushalt, verteilt über den ganzen Bereich, zur Verfügung. In dieser Legislaturperiode haben wir damit 300 zusätzliche Stellen geschaffen. Ich sage an dieser Stelle: Wir sind auf Kurs, aber noch nicht am Ziel.
Wir arbeiten an dem Ziel PEBB§Y 1,0, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Ich habe hier, glaube ich, schon beim letzten Mal gesagt: Das ist kein Kurzstreckenlauf, sondern eine Herausforderung, die kontinuierlicher Anstrengungen bedarf. Daher sind wir auch ein verlässlicher Partner für die Beschäftigten in der Justiz.
Wir brauchen einen starken, leistungsfähigen Rechtsstaat. Das ist kein Selbstzweck; denn unser Rechtsstaat ist eine tragende Säule unserer Demokratie und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig.
Wir, die Fraktionen und die Landesregierung, haben uns im Justizbereich Schwerpunkte gesetzt: die Stärkung der Strafjustiz, die Stärkung der Prävention, Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die Stärkung der Ausbildung und die weitere Umsetzung der wichtigen Herausforderung der Digitalisierung in der Justiz.
Zum Bereich Justizvollzug und Straffälligenhilfe wird gleich noch meine Kollegin Osigus sprechen.
Beim Personal - das hat Christian Calderone gerade schon angesprochen - haben wir im letzten Haushalt über die politische Liste 22 Stellen für die Staatsanwaltschaften auf den Weg gebracht. Damit haben wir die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Clankriminalität und in Göttingen die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von
Hasskriminalität eingerichtet. Das sind zwei sehr relevante Themen. Hier muss der Staat handlungsfähig sein und konsequent durchgreifen.
Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass es der Ministerin gelungen ist, diese 22 Stellen im Haushalt zu verstetigen und noch einmal draufzulegen. Wir werden 6 weitere Stellen für die Staatsanwaltschaften bekommen. Die Herausforderungen sind nach wie vor hoch.
Ich habe vorhin von PEBB§Y gesprochen. Wir haben immer gesagt: Wir wollen dort nachsteuern, wo die Belastung am größten ist. Das ist sie in der Tat bei den Staatsanwaltschaften und in der Strafjustiz. Gerade die Belastung der Strafkammern an den Landgerichten hat einen Höchststand erreicht. Wir wissen auch aus Gesprächen vor Ort, dass dort teilweise an der Belastungsgrenze gearbeitet wird. Umso mehr freue ich mich, dass wir 20 zusätzliche unbefristete Richterstellen und 10 weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im nichtrichterlichen Dienst für diesen Bereich zur Verfügung stellen werden. Das ist konsequent.
- Das kommt noch.
Wir haben Polizei und Staatsanwaltschaften gestärkt und gehen diesen Weg jetzt weiter. Wir brauchen eine starke und gut ausgestattete Justiz. Wir wollen die Bevölkerung vor Straftaten schützen.
Die Präventionsarbeit ist uns ebenso wichtig. Der Landespräventionsrat macht eine gute Arbeit. Die Verdoppelung der Mittel für das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte aus der politischen Liste des Vorjahrs ist verstetigt worden. Wir geben weitere 250 000 Euro für ein breiteres Präventionsangebot im Zusammenhang mit Beleidigung, Drohung und Hass sowie Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger und Einsatzkräfte. Das ist ein Thema, das wir alle vor Ort kennen. Das Klima in unserer Gesellschaft wird rauer, und das macht auch vor diesen Gruppen nicht halt. Hier werden 250 000 Euro für Präventionsprojekte zur Verfügung gestellt.
Ich will an dieser Stelle noch den Täter-OpferAusgleich ansprechen, den wir über die politische Liste stärken. Die Arbeit der freien Träger trägt zur Entlastung der Gerichte bei, sorgt aber auch für Rechtsfrieden und schlichtet Konflikte nachhaltig.
Die Verwaltungsgerichte sind eben schon von den Grünen angesprochen worden. Wir haben zu Zeiten von Rot-Grün zur Bewältigung der Asylverfahren 50 Stellen mit kw-Vermerk für die Verwaltungsgerichte zur Verfügung gestellt.
Wir haben das im Rechtsausschuss sehr intensiv besprochen. Ich habe dazu auch selber noch einmal sehr stark nachgefragt. Es ist im letzten Jahr gelungen, 35 dieser Richterstellen bis 2022 zu verlängern. Wenn man sich den Haushaltsentwurf der Landesregierung anguckt, stellt man fest, dass 15 Stellen dieses Jahr wegfallen.
In den Beratungen über die politische Liste ist es gelungen, fünf dieser Richterstellen zu sichern. Ich sage auch ganz klar - ich habe mich auch sehr über Christian Calderone gefreut, der das gerade zum Schluss auch gesagt hat -: Das ist genau das, was wir uns vorgenommen haben. Wir wollen dafür
sorgen, dass von diesen 35 kw-Vermerken über den Doppelhaushalt ein großer Teil für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gesichert wird.
Es geht natürlich um die Gewährung effektiven Rechtsschutzes in den Asylverfahren. Aber es geht natürlich auch darum, dass die Altbestände auch die Arbeit in den anderen Bereichen erschwert und verlangsamt. Wir wollen kurze Verfahrensdauern und eine effektive Justiz. Dafür setzen wir uns ein.
Aktuell sind 40 Stellen weiter im System. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das auch so bleibt.
Corona ist natürlich eine große Herausforderung. Wir rechnen damit, dass es an den Verwaltungsgerichten durch die Corona-Verordnung und dergleichen, aber auch sicherlich im Insolvenz- und Arbeitsrecht zusätzliche Verfahren gibt. Hier haben wir noch einmal ein Beschäftigungsvolumen von acht Richterstellen, fünf Rechtspflegerstellen und drei Beschäftigungsmöglichkeiten im nichtrichterlichen Dienst. Damit sind wir gewappnet und können punktuell da, wo Spitzen auftreten, verstärken.
Die Sicherheit in der Justiz ist ein Thema, an dem wir seit Jahren arbeiten. Ich finde es unheimlich gut, dass es über die politische Liste noch gelungen ist, hier Baumaßnahmen in einem Volumen von 1 Million Euro anzuschieben.
Oft sind Eingangssituationen so beschaffen, dass man direkt im Gebäude steht. Da muss baulich nachgebessert werden. Das passiert am Landessozialgericht, am Landgericht Oldenburg und bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Auch ich freue mich natürlich darüber, dass es gelungen ist, die 25 Millionen Euro für Celle in den Haushalt einzustellen; das ist eine Erfolgsnachricht. Dieses Projekt haben wir in der SPDFraktion, in der CDU-Fraktion und in der Landesregierung alle gemeinsam vorangebracht. Es hat viele Gespräche gegeben, bis hin zu solchen mit dem Ministerpräsidenten. Ich hoffe, dass dieser Erfolg auch die anderen großen Bauvorhaben - ich denke da an Oldenburg - weiter beschleunigt, weil wir mehr Geld im System haben.
Wir stärken die Ausbildung, und wir stärken die Digitalisierung; darauf hat der Kollege Calderone schon hingewiesen. Irgendwie war Corona auch ein Lackmustest dafür, wie weit wir mit der Digitalisierung schon vorangekommen sind. Gerade die Verfahren nach § 128 a ZPO, aber auch viele andere Dinge laufen sehr gut. Ich glaube, das zeigt, dass es einen guten Umsetzungsstand gibt.
Damit übergebe ich an meine geschätzte Kollegin Wiebke Osigus.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es fehlen Plätze im Maßregelvollzug. Das ist aber keine neue Erkenntnis, sondern ein Thema, das den Landtag schon lange beschäftigt. Die Situation
ist unbefriedigend, und es besteht Handlungsbedarf. Ich will das nicht kleinreden, aber ich warne ausdrücklich davor, hier Ängste zu schüren und Panik zu verbreiten.
Da appelliere ich ein bisschen an die Kollegen der FDP-Fraktion. Herr Kollege Försterling, Sie sind in der Debatte immer sehr leidenschaftlich. Aber ich glaube, bei einem solch sensiblen Thema wäre etwas mehr Zurückhaltung geboten gewesen.
Sie haben angesprochen, dass es hier um Sicherheitsbelange der Allgemeinheit und den Opferschutz und natürlich auch darum geht, dass die Menschen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, eine gute medizinische Betreuung und Therapieangebote bekommen. Beides müssen wir besser machen. Ich glaube, darin sind wir uns weitestgehend einig.
Das ist aber kein niedersächsisches Phänomen. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Problemlagen. Das hängt natürlich damit zusammen, dass sich die angespannte Situation im Maßregelvollzug aus Aspekten ergibt, die auch in anderen Bundesländern auftreten. Wir haben gehört, dass die Fallzahlen zunehmen. Suchterkrankungen nehmen zu, es nehmen psychische Auffälligkeiten und Erkrankungen zu. Demzufolge kommt es vermehrt zu Unterbringungen entweder nach § 63 StGB, in dem es darum geht, dass jemand nicht schuldfähig ist, aber eine Gefahr darstellt, oder nach § 64, in dem es um Suchterkrankungen geht.
Parallel haben wir die Entwicklung zu verzeichnen, dass weniger Menschen aus den Maßregelvollzugsanstalten wieder zurück in die Gesellschaft kommen. Das hängt mit höheren gesetzlichen Anforderungen zusammen. Wir haben es aber auch mit dem Problem zu tun, das der Kollege Meyer angesprochen hat. Der angespannte Arbeitsmarkt für Pflegekräfte spielt hier eine große Rolle. Gerade im Maßregelvollzug ist es eine große Herausforderung, Pflegekräfte zu bekommen. Die Errichtung von Neubauten oder Erweiterungsgebäuden ist in der Anwohnerschaft schwierig zu vermitteln. Ich erinnere daran, dass es im Zusammenhang mit solchen Vorhaben immer wieder Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung gibt. Das muss man natürlich lösen. Man muss die Menschen mitnehmen.
Schließlich haben wir es auch noch - zumindest habe ich das so verstanden - mit den CoronaAuswirkungen zu tun, die dazu geführt haben,
dass in diesem Bereich weniger Entlassungen stattgefunden haben.
Das ist die Situation, die wir vorfinden. Sie führt zu einem Handlungsbedarf, den ich für die SPDFraktion sehr deutlich klarstellen will. Eines fällt mir dabei auf: Nicht nur im Maßregelvollzug haben wir zu wenige Plätze, sondern auch im Justizvollzug haben wir das Phänomen, dass wir zu wenige Haftplätze haben. Wenn ich mir anschaue, wie viel Zeit wir in Niedersachsen für öffentliche Bauvorhaben brauchen, dann geht mein Blick auf die andere Seite der Regierungsbank - der Finanzminister ist leider nicht da. Wir müssen wirklich darüber nachdenken, wie wir die Verfahren beschleunigen könnten.
Ich möchte den Gedanken kurz Ende bringen. Danach gern. - Das gilt allgemein und grundsätzlich für öffentliche Bauvorhaben, aber insbesondere für die sicherheitssensiblen Bereiche wie Haft und Maßregelvollzug. Das ist eine Herausforderung, die wir gemeinsam angehen müssen. Wir sind bereit, uns hier einzubringen.
Jetzt möchte ich gern die Zwischenfrage zulassen.
Die Frage hatte ich, als ich das Thema angesprochen habe, erwartet. Ich will das nicht ausschließen, würde mir aber wünschen, dass wir zunächst einmal an den Verfahren arbeiten, um sie zu optimieren und zu Beschleunigungen zu kommen, weil
die Projekte mit privaten Partnern, die Sie angesprochen haben, auf der Kostenseite durchaus Nachteile haben können. Aber alles, was es an Ideen gibt, gehört auf den Tisch, um zu Verbesserungen zu kommen.
Ich will noch kurz erwähnen, was auch schon die Landesregierung gesagt hat: Man ist auf dem Weg und versucht, Plätze zu schaffen. Das will ich positiv darstellen. Die genannten 32 Plätze sind ein erster Schritt. Die Plätze, die in der Vergangenheit geschaffen worden sind, sind wichtig, aber sie reichen nicht. Diesen Weg müssen wir weitergehen.
Abschließend vielleicht noch einen Hinweis an die Kollegen der FDP-Fraktion: Vielleicht wären wir heute in einer anderen Situation, wenn nicht die letzte Landesregierung, an der die FDP beteiligt war, im Jahr 2007 die Landeskrankenhäuser verscherbelt hätte.
Das hat dazu geführt, dass dem Land Niedersachsen Möglichkeiten genommen wurden, mit denen wir jetzt ganz anders agieren könnten. Dass es Reibungsverluste zwischen privaten Krankenhäusern und dem Ministerium und dass es auch nicht die Steuerungsmöglichkeiten gibt, die man vielleicht hätte, wenn es noch die Landeskrankenhäuser gäbe, ist zumindest für mich evident. Das muss und will ich hier noch mal deutlich machen. Das ist eine Hypothek, die Sie uns an dieser Stelle hinterlassen haben, und das zeigt, dass man mit rigider Sparpolitik und mit Sparen um jeden Preis auf lange Sicht eben doch nicht vorankommt. Das ist ein Teil dieses Problems.
Deshalb hier noch einmal der Appell an die Kollegen der FDP, diese Politik zu überdenken!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele Menschen in Deutschland erleben aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer Namen Diskriminierung. Ob es der verweigerte Zugang zur Diskothek ist, ob es Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder beim Abschluss einer Versicherung sind - sie erleben Alltagsrassismus, Anspielungen auf Herkunft und Hautfarbe auf dem Fußballplatz oder auf dem Schulhof. Auch in Deutschland werden Menschen ausgrenzt, ihnen wird das Gefühl vermittelt, nicht dazuzugehören. Die meisten von uns, die solchen Zurücksetzungen nicht selbst ausgesetzt sind, können allenfalls erahnen, was dies mit einem Menschen macht.
Aber es bleibt nicht bei Ausgrenzung, es bleibt nicht bei Alltagsrassismus, in diesem Land gibt es auch verbale und tätliche Übergriffe auf Menschen, weil sie vermeintlich anders sind. Hinzu kommen das Internet und die sozialen Netzwerke. Auch dort werden Hass und Hetze verbreitet. Wir haben gerade eben erlebt, wie das funktioniert.
Die Verantwortung für diese Entwicklung und den zunehmenden Hass in unserer Gesellschaft tragen insbesondere diejenigen, die Angst schüren vor Überfremdung, die Abschottung wollen und die gegen Menschen, die nach ihrer Auffassung nicht dazugehören, hetzen.
Solches Verhalten spaltet die Gesellschaft und zerstört den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und wie man das macht, Herr Ahrends, haben Sie uns eben vorgeführt. Alles zusammenwerfen, rela
tivieren und politisch instrumentalisieren - ich glaube, das ist die Überschrift, die man über diese Rede, die wir hier eben gehört haben, setzen kann.
Wir sind da alle in der Pflicht, und ich bin den Grünen sehr dankbar für diesen Antrag zur Aktuellen Stunde. Wir haben die Entwicklungen in den USA zur Kenntnis genommen, die hier eine breite zivilgesellschaftliche Aktivität unter der Überschrift „Black lives matter“ ausgelöst hat. Ich war in Oldenburg auf einer Demonstration, bei der 1 500 Menschen auch unter Corona-Bedingungen unheimlich diszipliniert für Gleichbehandlung, gegen Rassismus und gegen Menschenfeindlichkeit demonstriert haben. Das war eindrucksvoll. Ich bin all diesen Menschen sehr dankbar dafür, dass sie mitgemacht haben.
Und ich will auch etwas zur Polizei sagen. Sie hat diese Demonstration begleitet und dafür von den Veranstaltern und den Teilnehmern auch viel Lob bekommen. Das ist mein Eindruck - und das ist auch der Eindruck meiner Fraktion - von der niedersächsischen Polizei.
Die Äußerung von Saskia Esken, die jetzt mehrfach genannt worden ist, ist, so nehme ich an, unter dem Eindruck der Geschehnisse in den USA gemacht worden. Ich halte sie trotzdem für falsch. Ich will das auch nicht schönreden. Ich finde es aber gut, dass sie der Einladung von Boris Pistorius gefolgt ist und sich in Nienburg angeschaut hat, wie wir hier in Niedersachsen Polizistinnen und Polizisten ausbilden.
Es gehört auch etwas dazu, so etwas zu tun. Eigene Einschätzungen und Positionierungen zu relativieren, ist auch nicht selbstverständlich.
Der Aktionsplan, der eben angesprochen worden ist, ist ja noch nicht fertig. Die Ministerien haben sich in einer Steuerungsgruppe - das ist eben gesagt worden - auf den Weg gemacht. Sie haben zivilgesellschaftliches Engagement eingebunden, und da müssen wir jetzt sehen - die Haushaltsberatungen stehen ja noch vor uns -, wie das umge
setzt wird. Ich kann Ihnen aber seitens der Sozialdemokratie zusagen, dass wir uns in den Haushaltsverhandlungen dafür stark machen werden.
Das haben wir ja auch in der Vergangenheit getan. Ich erinnere an die letzte politische Liste, über die wir für die Extremismusbekämpfung - für das Programm gegen rechts - 250 000 Euro zusätzlich eingestellt haben,
damit das, was wir in der Koalition vereinbart haben, nämlich auch andere Extremismusphänomene in den Blick zu nehmen, nicht zulasten der bestehenden Programme vorgenommen wird. Von den 250 000 Euro wird auch ein Teil zur Rechtsextremismusprävention eingesetzt. Da haben wir geliefert.
Und wir haben auch geliefert, indem wir in Göttingen eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Hate Speech eingesetzt haben. Ich habe es eben gesagt. Die Hetze im Netz ist ein Beschleuniger in diesem Prozess, und darum brauchen wir einen gut funktionierenden Rechtsstaat. Die Strukturen, die wir in Göttingen aufgebaut haben, sind gut und richtig, und daran müssen wir weiter arbeiten.
Ich will hier aber nicht verschweigen, dass es noch einen Punkt gibt, den wir zwischen den Koalitionsfraktionen noch regeln könnten. Ich habe große Erwartungen, lieber Christian Calderone, dass wir dort zusammenfinden. Das betrifft das, was der Kollege Genthe eben angesprochen hat, nämlich den Rasse-Begriff in der Verfassung.
Ich kann mich erinnern, wie ich vor sieben oder acht Jahren eine meiner ersten Reden hier im Landtag - noch in der alten Einrichtung mit dem grünen Teppichboden - gehalten habe. Da ging es um den Antrag der FDP, die sexuelle Identität in die Verfassung zu schreiben - eine richtige und wichtige Forderung, die auch eine Forderung von SPD und Grünen ist. Das ist leider noch nicht in unserer Landesverfassung enthalten.
Das gilt auch für eine Änderung mit Blick auf den Begriff „Rasse“, wobei ich den Vorschlag der FDP, ihn zu streichen, falsch finde. Wir müssen den Begriff „rassistisch“ in die Verfassung schreiben,
weil wir sonst suggerieren, dass es diesen Rassismus in Deutschland nicht gibt. Eine Streichung setzt genau das falsche Signal. Ich weiß, dass Sie das nicht wollen.
Das ist auch kein Vorwurf. Aber ich glaube, eine solche Neu-Formulierung bzw. die Nicht-Formulierung ist eine falsche Lösung für unsere Verfassung.
Und deswegen möchte ich hier ausdrücklich dafür werben, was wir im letzten Rechtsausschuss besprochen haben, dass wir uns zusammensetzen und dass wir hier eine Lösung finden.
Denn in der Verfassung sind die Grundwerte unseres Zusammenlebens geregelt, und dort müssen wir dieses klare Bekenntnis haben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon viel über diesen Antrag gesagt worden. Ich habe in der ersten Beratung gesagt: „Ziehen Sie ihn zurück, Herr Emden! Er hilft nicht.“ In dieser Auffassung fühle ich mich nach der Unterrichtung durch die Landesregierung sehr bestätigt.
Über die Qualifikation des Unterrichtenden hat Frau Niewerth-Baumann einiges ausgeführt. Ein erfahrener Richter, der sich viele Jahre mit Mietrecht beschäftigt hat, hat den Antrag im Prinzip völlig auseinandergenommen. Da muss man auch einmal die Größe haben, einen solchen Antrag zurückzunehmen. Das hat nichts mit AfD-Bashing zu tun oder damit, dass die SPD immer nur den Mietern helfen will. Im Übrigen halte ich es für eine gute Sache, dass man für Mieterrechte einsteht. Aber Sie machen genau das Gegenteil.
Wir haben einen Vermietermarkt in Deutschland. Schauen Sie sich einmal die Mietpreise hier in Hannover, in Oldenburg, in den Großstädten, aber mittlerweile auch im ländlichen Raum an. Alle diskutieren die Frage: Wie schaffen wir bezahlbaren Wohnraum? Das ist die neue soziale Frage in unserem Land. Und dann lese ich in einem Antrag
der AfD von einer Gerechtigkeitslücke. Da denke ich: Oh, die tun jetzt auch mal was für die einfachen Leute, für die mittleren Einkommen. Aber dann ist das ein Lobby-Antrag für Vermieter, der noch nicht einmal funktioniert. Das finde ich, ehrlich gesagt, sehr enttäuschend.
- Ich bin Optimist. Daher hatte ich mehr erwartet. Diese Erwartung wurde in zweierlei Hinsicht nicht erfüllt, und der Antrag hat keine Antwort auf ein Problem gegeben, das es ja durchaus gibt.
Mietnomadentum - ich finde das Wort problematisch - ist Mietbetrug, Eingehungsbetrug, ist eine Sache für die Staatsanwaltschaft und muss auch geahndet werden. Das wird es ja auch. Ich habe beim letzten Mal schon Vorschläge gemacht, wie man insoweit helfen kann. Darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Sie haben immer nur diesen Vorschlag vor sich hergetragen, Sie wollten Hinterlegungen für alle Mietverhältnisse, die strittig sind, einführen. Was das für einen Aufwand nach sich zieht! Bürokratieabbau ist das sicherlich nicht. Die Zahl ist eben genannt worden. Das würde eine Vervielfachung von Hinterlegungen bedeuten. Sie sagen auch nicht, wie Sie das leisten wollen. Das ist ja auch mit Personalaufwand an den Gerichten verbunden.
Dann kommen Sie mit dem Arrestverfahren. In Mietsachen geht es typischerweise, wenn es um Mängel geht, um Dinge, die in einem Beweisverfahren durch Gutachten geklärt werden müssen. Das Gutachten ist als Beweis im Arrestverfahren nicht zulässig.
Sie haben eben über den Antrag der Grünen zum Medienbereich gesprochen und ihn als schlecht bezeichnet. Wir haben ebenfalls nicht zugestimmt. Er hat auch seine Schwächen. Aber Ihr Antrag ist handwerklich grob falsch. Ein Arrestverfahren für etwas vorzuschlagen, bei dem es gar nicht einschlägig ist! Und dann eben noch dieser große Aufwand! Ich bin an der Stelle wirklich sprachlos und frage mich, wie man damit umgehen soll.
Dann haben Sie uns noch nahegelegt, eine Anhörung durchzuführen. Anhörungen machen wir ja gern im Rechtsausschuss, aber dafür braucht man natürlich auch eine Grundlage. Ich muss ganz ehrlich sagen: Mit einem solchen Antrag - auch angesichts der Einschätzung durch das Ministerium - an Verbände und Organisationen heranzutre
ten, ist schwierig. Da blamiert man sich auch ein Stück weit. Daher bin ich ganz beim Kollegen Limburg, der eben noch einmal gesagt hat, dass es ja nicht unsere Aufgabe ist, Ihnen Argumente für Ihren Antrag zu liefern. Sie müssen liefern, Sie müssen auch einmal Zahlen liefern. Das machen wir ja auch, wenn wir Anträge schreiben.
Zuletzt, in der zweiten Unterrichtung - wir haben uns ja mehrfach mit dem Antrag beschäftigt - ist deutlich geworden, dass die Gruppe, die Sie genannt haben, immer kleiner wurde. Erst waren es die Mietnomaden, die kein Geld haben. Dass die in diese Konstruktion nicht hineinfallen, weil bei ihnen auch die Hinterlegung nicht hilft, ist auch Ihnen irgendwann klargeworden. Dann haben Sie eine Gruppe konstruiert, die zu Beginn des Mietverhältnisses eigentlich wohlhabend ist und dann in Vermögensverfall gerät, ihr Vermögen weggibt, verbraucht und sich irgendwann den Forderungen des Vermieters entzieht. Das ist eine sehr konstruierte Fallkonstellation, für die man viel Fantasie braucht. Die haben Sie in der Tat. Aber das ist, glaube ich, kein Thema, mit dem man sich hier im Landtag beschäftigen sollte.
Noch einmal zurück zum Thema Mietbetrug: Man kann sich durchaus darüber Gedanken machen, wie Beweiserleichterung geschaffen werden kann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass es sich um einen Fall von Mietbetrug handelt oder dass der Mieter nicht zahlen will. Das wäre gut gewesen. Dann würden Sie nicht alle 25 Millionen Mieter in Deutschland unter Generalverdacht stellen, sondern sich mit dem Thema beschäftigen,
und das kann man von Ihnen erwarten.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Emden, das kann ich so nicht stehenlassen.
Noch einmal zum Arrest: Wenn es um Mängel geht, geht es natürlich auch immer um die Feststellung der Mängel. Die können Sie nur im Ausnahmefall durch andere Beweismittel bewerkstelligen als durch Gutachten. Da bin ich mit dem Vertreter des Ministeriums, der das auch so gesehen hat, völlig einer Meinung. Sicherlich gibt es auch Fallkonstellationen, in denen man mit anderen Beweismitteln arbeiten kann. Das bestreite ich gar nicht. Aber dadurch wird die Fallgruppe doch immer kleiner.
Natürlich gibt es Menschen, die einziehen und kein Geld haben. Das kann man dann nachweisen. Dann liegt ein Eingehungsbetrug vor. Auch das fällt unter den Begriff Mietnomadentum. Wie gesagt, ich finde diesen Begriff unglücklich.
Aber natürlich gibt es auch Menschen, die im bestehenden Mietverhältnis vermögenslos werden und das vielleicht auch geplant haben. Aber darum geht es doch letztlich nicht. Sie müssen doch ein taugliches Instrument finden.
Wie gesagt: Es kann doch nicht richtig sein, allen Mietern ihre Mietminderungsrechte wegnehmen zu wollen. Es gibt doch - das haben Sie selber zugestanden - ganz viele Fälle von berechtigten Mietminderungen, z. B. wenn Schimmel in der Wohnung ist. Solche Fälle kennen wir doch alle. Diese Mieter müssen dann alle ihre Minderungsbeträge hinterlegen.
Ich finde, Sie haben hier eine sehr einseitige Sicht. Es tut mir absolut leid.
Ich habe noch die Unterrichtung im Ohr, bei der Sie immer weiter Gruppen ausschließen mussten -
- und zum Schluss gar keine Gruppe mehr übrig blieb. Dann gibt es offenbar keinen Regelungsbedarf.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was Sie hier eben gesagt haben, Herr Emden, macht mich schon ein Stück weit sprachlos. Man hat den Eindruck, dass Sie den Antisemitismus hier für Ihre Zwecke instrumentalisieren wollen. Herr Limburg hat Zitate von führenden AfDPolitikern genannt. Diese Zitate haben das mit ausgelöst, was auch mit ein Grund war, die Position des Landesbeauftragten einzurichten, nämlich Hass und Hetze gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland. Dass Sie sich jetzt mit diesem Antrag den Kampf gegen den Antisemitismus auf die Fahnen schreiben, macht mich vor dem Hintergrund dieser Äußerungen wirklich fassungslos.
Ich will Ihnen ein Zitat des Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland entgegenhalten, das Sie bei tagesschau.de nachlesen können. Ich zitiere:
„‚Die Verantwortung für die verschobenen roten Linien gebe ich vor allem einer Partei wie der AfD‘, so Schuster. Die AfD breche bewusst Tabus, ‚indem sie z. B. die Verbrechen des Nationalsozialismus relativiert‘. Mit derartigen Äußerungen verändere sich das gesellschaftliche Klima in Deutschland:
‚Menschen trauen sich, das zu sagen, was sie sich lange Zeit nicht getraut haben. In den vergangenen Monaten und Jahren wurden rote Linien verschoben. Und aus Worten wurden Taten.‘“
Da haben Sie eine kräftige Mitverantwortung. Vor diesem Hintergrund empfinde ich diesen Gesetzentwurf als zynisch.
Das ist das eine. Das andere ist: Ich verstehe nach wie vor nicht, warum Sie diesen Gesetzentwurf nicht zurückgezogen haben. Wir haben mittlerweile seit letztem Jahr den Landesbeauftragten, den
auch ich hier recht herzlich im Namen meiner Fraktion begrüße. Dass Sie eben darauf abgestellt haben, dass Ihr Antrag in einigen Details von dem abweicht, was wir als regierungstragende Fraktionen gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen und der Landesregierung auf den Weg gebracht haben, ist doch auch ein Feigenblatt. Wir haben Gespräche mit den jüdischen Verbänden geführt.
Sie haben gesagt, Ihr Antrag habe überhaupt die Debatte ausgelöst und dieses Amt letztlich ergeben. Ich will daran erinnern, dass unsere Landtagspräsidentin, Frau Gabi Andretta, der ich dafür sehr dankbar bin, schon zu Beginn der Legislatur die Forderung aufgestellt hat, dass wir einen Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und zum Schutz des jüdischen Lebens brauchen. Das ist dann von der Landesregierung aufgegriffen worden. Es sind intensive Gespräche mit den Verbänden über die Ausgestaltung geführt worden. Das ist also abgestimmt.
Das ist auch eine gute Lösung, weil wir im Justizministerium zum einen den Landespräventionsrat haben, der entsprechende Programme zur Antisemitismusprävention verantwortet. Wir haben dort die Anbindung an die Staatsanwaltschaften, die - auch dort haben wir jetzt mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Göttingen gegen HateSpeech noch einmal nachgelegt - genau diese Themen im Blick haben und auch noch stärker - da gebe ich Ihnen recht, Herr Limburg - in den Blick nehmen müssen. Das muss staatlicherseits konsequent bekämpft werden.
Ich glaube, mit dieser Struktur haben wir eine gute Struktur. Ich will noch ergänzen, dass die Fraktionen neben dieser Struktur auch erhebliche Mittel zum Schutz jüdischen Lebens in Niedersachsen zur Verfügung gestellt haben, nämlich 2 Millionen Euro über den Haushalt. Damit tragen wir dem Rechnung, was wir feststellen mussten, nämlich dass es im Jahr 2019 einen rasanten Anstieg an antisemitischen Straftaten gegeben hat. Diese kommen nicht nur aus dem rechten Bereich. Ich will hier auch die unsägliche BDS-Kampagne und andere nennen. Sie sind aber auch sehr stark von rechtsextremem Gedankengut getrieben.
Auch bei dem Thema des Alltagsantisemitismus, der uns allen überall begegnet - auf Sportplätzen, auf Schulhöfen, an Stammtischen -, müssen wir alle Haltung zeigen. Dem müssen wir entgegenhalten. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
zu der wir als Politik aber auch einen wesentlichen Beitrag leisten können und müssen.
Ich will abschließend für die SPD-Fraktion sagen: Wir stehen an der Seite der 7 800 jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Niedersachsen. Ich denke, das tun die anderen drei demokratischen Fraktionen auch. Und das ist gut so.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will an das anknüpfen, was Kollege Dr. Genthe eben abschließend gesagt hat: die Wertschätzung gegenüber der Justiz. Ich glaube, die haben wir mit den letzten Haushalten und dem, was wir insbesondere über die politische Liste an Stellen auf den Weg gebracht haben, sehr deutlich gezeigt. Man kann immer mehr machen; das ist völlig richtig. Aber eine solche Anstrengung hat es in der Vergangenheit wohl so nicht gegeben, als Sie in Regierungsverantwortung waren. Deswegen glaube ich, dass wir an der Stelle gut aufgestellt sind.
Aber heute geht es um etwas anderes, nämlich um den Gesetzentwurf. Das ist ein sehr guter Gesetzentwurf. Er stärkt die Mitbestimmungsrechte im richterlichen Bereich. Diese Forderung, auch für den richterlichen Bereich nachvollziehen, was wir schon in der letzten Legislaturperiode im Personalvertretungsrecht geregelt haben, unterstützen wir als SPD sehr ausdrücklich. Wir sind auch sehr zufrieden, dass das so umgesetzt wird. Mehr Mitbestimmung in diesem Bereich ist gut.
Wir haben aber auch noch andere Regelungen getroffen. Es wurde auf das Sabbatical eingegangen. Das attraktiviert den öffentlichen Dienst. Wir haben die Anregung aus der Anhörung berücksichtigt und sind da bei der Altersgrenze auf 62 Jahre hochgegangen.
Ich will noch das Interessenbekundungsverfahren ansprechen, das jetzt neu in dem Gesetz ist. Das schafft Transparenz im Vorfeld von Beförderungsentscheidungen und sorgt damit auch für mehr Akzeptanz von Beförderungsentscheidungen.
Wir bringen also viele gute Dinge auf den Weg.
Die Debatte kreist ja dann doch mehr um das andere Thema, um den einen Paragrafen, der die Neutralität zum Gegenstand hat.
Aber ich will noch auf den Kollegen Limburg eingehen, der ja wirklich in einer Nacht-und-Nebel
Aktion in der letzten Rechtsausschusssitzung noch einen Änderungsantrag eingereicht hat. Das ist eine Forderung - damit haben Sie recht -, die in der Anhörung von dem Verband kam. Wir haben ja zum Teil auch Schöffenvertretungen in der Fachgerichtsbarkeit.
Mit dieser Forderung - das haben wir durchaus zugesagt - werden wir uns weiter beschäftigen.
Wir haben aber auch deutlich gemacht - Sie haben es eben auch noch einmal bestätigt -, dass dieses Gesetz nun wirklich schon einen langen Weg hinter sich hat, Stichwort „Sachliche Diskontinuität in der letzten Legislaturperiode“. Dann wollen wir jetzt hier auch zum Abschluss kommen; denn das sind wir den Richterinnen und Richtern schuldig, die darauf warten, dass diese Mitbestimmungsregeln in Kraft treten.
Wir haben auch das Thema der Neutralität in dem Gesetz. Regelungsinhalt - um auch das noch einmal klar zu sagen - ist ja, dass Richterinnen und Richter sowie Staatsanwälte nur, wenn sie im Bereich von Amtshandlungen gegenüber justizfremden dritten Personen tätig werden, keine religiösen, weltanschaulichen oder politischen Symbole tragen dürfen. Das ist auch richtig. Die Neutralität der Justiz hat nicht ohne Grund Verfassungsrang. Die Überzeugungskraft richterlicher Entscheidungen und damit letztlich auch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beruhen ganz entscheidend auf dem gesellschaftlichen Vertrauen in die Justiz. Es sollte bereits im Ansatz der Eindruck vermieden werden, dass Richterinnen und Richter nicht unparteiisch sind. Das Tragen von religiösen oder anderen Symbolen kann zu einem Akzeptanzverlust in der Öffentlichkeit führen. Ich glaube, dem sollten wir alle gerade in diesen Zeiten entschieden entgegenwirken.
Wir bewegen uns da auch völlig auf dem Boden unserer Rechtsordnung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer ähnlichen Regelung in Hessen, die von einer Rechtsreferendarin beklagt wurde, ist angesprochen worden. Dort ist ausdrücklich entschieden worden, dass das Verbot, Symbole zu tragen, in die Glaubens- und Religionsfreiheit des einzelnen Amtsträgers eingreift. Das ist meiner Auffassung nach offenkundig. Aber nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kommen zur Rechtfertigung des Eingriffs die staatliche Pflicht zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität, die negative Glau
bensfreiheit der anderen Prozessbeteiligten und der Grundsatz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Betracht.
Dass wir in der Justiz eine besondere Situation haben, hat Christian Calderone gerade beschrieben. Auch das Bundesverfassungsgericht nimmt ja Bezug auf die Robenpflicht, und zwar nicht nur auf die Robenpflicht, sondern auch auf die strenge prozessuale Regelung, die wir im richterlichen Bereich haben. Das ist doch noch etwas anderes als beispielsweise in der Schule oder in anderen Behörden. Das wird ausdrücklich klargestellt. Man spricht ja von der unausweichlichen Situation. Man kann sich einem gerichtlichen Verfahren unter den Bedingungen, wie sie unsere Prozessordnung vorsieht, nicht entziehen.
Ich will abschließend noch auf das Kreuz eingehen. Auch ich habe einen zu betreuenden Wahlkreis. In Cloppenburg liegt das andere Gericht. Das macht mich aber nicht befangen, sondern ich habe immer gesagt, dass ich es grundsätzlich für schwierig halte, wenn Verhandlungen unter dem Kreuz oder unter anderen Symbolen stattfinden.
Wir haben seit den 70er-Jahren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die negative Glaubensfreiheit heranzieht: Wenn ein Prozessbeteiligter sie nicht möchte, sind diese Symbole zu entfernen. Für die Gerichte in Cloppenburg und Vechta kann ich aus anwaltlicher Erfahrung bestätigen, dass das da auch so erfolgt. Das ist eine praktikable Regelung.
An diesen beiden Standorten haben wir diese besondere Historie des Kreuzkampfes, bei dem es nicht nur um die Kreuze ging. Die Kreuze waren der Anlass für den Widerstand gegen das Naziregime. Es ging auch darum, dass die Kirche Rassekunde und andere Dinge der Nationalsozialisten angeprangert hat. Das hat zu Inhaftierungen und auch zum Verbringen von Menschen, die an diesen Protesten teilgenommen haben, in Konzentrationslagern geführt.
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, wenn man an diesen beiden Standorten eine Ausnahme macht.
Etwas anderes ist - das haben, lieber Helge Limburg, wir beide im Ausschuss schon mehrfach diskutiert -, dass wir gar keine gesetzliche Grundlage für das Abhängen der Kreuze brauchen, weil das Abhängen der Kreuze kein Grundrechtseingriff ist. Es ist einfach eine Maßnahme der Gerichtsverwaltung. Das Entfernen der Kreuze hätte auch
eine grüne Ministerin anweisen können. Das ist aus guten Gründen nicht geschehen.
Die Frage, die uns hier umtreibt, betrifft den Eingriff in die Glaubensfreiheit des Amtsträgers, dem wir das Tragen von Symbolen religiöser Art verbieten wollen. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage, die wir mit der Bestimmung, die wir heute mit diesem Gesetz beschließen wollen, haben werden. Dann haben wir Rechtssicherheit.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Limburg, das Thema haben wir in der Tat schon öfter diskutiert. Ich dachte, dass ich es eben schon deutlich gemacht habe. Man muss zwischen dem Amtsträger und dem religiösen bzw. dem weltanschaulichen Symbol auf der einen Seite und dem Kreuz im Sitzungssaal auf der anderen Seite differenzieren, weil es rechtlich andere Dinge sind.
Wir haben diesen Grundrechtseingriff, den wir rechtssicher mit dieser gesetzlichen Regelung, die wir heute beschließen werden, abbilden werden. Dies tun wir übrigens auch im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Daher können wir das, was wir wollen, Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat, absichern, der unserer Auffassung nach durch Symbole beschädigt werden könnte. Das sind ja nicht nur religiöse, ich kann mir auch politische Symbole im Gerichtssaal vorstellen, die zu Irritationen und Akzeptanzverlust führen könnten.
Die andere Frage ist die Frage der Gerichtsverwaltung. Dieser Ausnahmetatbestand, den wir in Cloppenburg und Vechta haben, ist aufgrund der historischen Begebenheiten gerechtfertigt. Das ist zumindest die Auffassung der Koalitionsfraktionen, die wir entwickelt haben. Ich will gar nicht sagen, dass es am Anfang feststand. Ich habe meine grundsätzliche Haltung immer noch gegenüber Verhandlungen, die unter dem Kreuz stattfinden, aber ich finde, in diesem Ausnahmefall kann und muss man das anders bewerten.
Mit der Regelung, dass die Kreuze abgehängt werden, wenn Prozessbeteiligte das verlangen, ist eine Lösung gefunden worden, die angemessen ist und niemanden diskriminiert. Für Amtsträger gilt ja,
gleich welcher Religion oder Weltanschauung, das Gleiche.
Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die Sie da miteinander verbinden.
Vielen Dank.
Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man könnte eigentlich sagen: Der Antrag kommt zehn Jahre zu spät. Denn bereits vor zehn Jahren war dieses Thema in der politischen Diskussion. Meine Kollegin, Frau Dr. Esther Niewerth-Baumann, hat eben die Studie der Universität Bielefeld angesprochen, die aus jener Zeit stammt.
Es gibt ja einen langen Konflikt zwischen „Haus und Grund“ auf der einen Seite und dem Mieterbund auf der anderen Seite über das Ausmaß des Phänomens des Mietnomadentums. Ich würde da eher von Mietbetrug sprechen; das ist ja klassischer Eingehungsbetrug.
Diese Studie hat ermittelt, dass es weniger als 1 000 Fälle in einem Zeitraum von mehreren Jahren waren. Wenn man das ins Verhältnis zu den 25 Millionen Mietverhältnissen in Deutschland setzt, macht dieses Phänomen wirklich nur einen ganz geringen Teil aus.
Ich will durchaus zugestehen, dass es für die von den Mietbetrugsfällen Betroffenen in der Tat schwierig ist. Mietbetrug kann auch existenzbedrohend sein. Aber wir können doch jetzt nicht unseren sozialen Mieterschutz infrage stellen - zumal die schwarz-gelbe Bundesregierung 2012 angesichts der Debatte über das Mietnomadenphänomen drei wesentliche Änderungen ins BGB geschrieben hat:
Es gibt jetzt die Möglichkeit einer Sicherungsanordnung im laufenden Hauptsacheverfahren, um den Vermieter vor Mietausfall zu schützen. Das Räumungsverfahren ist grundlegend verändert worden. Die sogenannte Berliner Räumung, die es
auch vorher schon gegeben hat, hat eine gesetzliche Grundlage bekommen. Und es hat einen neuen Kündigungstatbestand gegeben: Wer bereits mit der Mietkaution in Verzug ist, dem kann gekündigt werden.
Diese Maßnahmen sind für die Sozialdemokratie eher kritisch zu sehen. Damit hat eine deutliche Stärkung des Vermieters stattgefunden. Aus anwaltlicher Sicht kann ich sagen, dass diese Instrumente in der Tat sehr gut funktionieren.
Wenn Sie von der AfD diese Forderung nach einer Stärkung von Vermieterrechten hier einbringen, lassen Sie sich von der Lobby der Immobilienwirtschaft instrumentalisieren.
Das verkaufen Sie uns dann hier als Kampf gegen eine Gerechtigkeitslücke.
Liebe Kollegen von der AfD, es ist doch unsäglich, dass Sie die Mieterinnen und Mieter, die zu 99 % redlich sind, hier unter einen Generalverdacht stellen!
Schauen Sie doch mal auf unsere Städte in Deutschland! Ich komme aus Oldenburg, eine Stadt mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt. Wenn Ihnen zum Mietrecht kein besserer Vorschlag einfällt, dann weiß ich, ehrlich gesagt, auch nicht weiter. Wir reden doch über ganz andere Phänomene! Es ist doch die neue soziale Frage unserer Gesellschaft, dass das Wohnen bezahlbar bleibt bzw. wieder wird. Die Wohnung ist der Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz, die doch durch bestimmte Entwicklungen auf den Märkten wirklich angegriffen ist. An dieser Stelle müssen wir gegenhalten. Dabei spielt gerade das Minderungsrecht eine ganz große Rolle, wenn wir über Entmietungen und über Sanierungen mit dem Ziel sprechen, Mieter aus den Wohnungen zu bekommen. An dieser Stelle müssen wir gegenhalten.
Dazu hätte ich mir von Ihnen, wenn Sie hier unter dem Label „Gerechtigkeit“ antreten, Antworten gewünscht.
Ein weiterer Punkt abschließend: Wenn Sie den Vermietern wirklich helfen wollen, die von diesen im Einzelfall wirklich schwierigen Fällen betroffen sind, dann müssen Sie auch einmal Verbände wie „Haus und Grund“ in die Pflicht nehmen, damit sie stärker beraten. Worum geht es denn? - Die Gruppe von Vermietern, die Sie angesprochen haben, die nur eine Wohnung oder nur wenige Wohnungen hat, hat nicht die Expertise wie eine große Wohnungsbaugesellschaft. Sie braucht Unterstützungs- und Beratungsangebote, damit sie im Vorfeld vernünftige Auskünfte im Wege einer Selbstanfrage einholen. Dann haben sie nämlich, wenn sie falsch ist, eine insolvenzfeste Forderung, die sie durchsetzen können. Ferner hatte ich die Räumung über das Berliner Modell angesprochen, das Erleichterungen vorsieht. Das muss man noch stärker kommunizieren.
Es gibt natürlich auch Möglichkeiten für Vermieter, sich versicherungsrechtlich abzusichern. Wenn mir jemand in der anwaltlichen Beratung berichtet, er finanziere eine Wohnung, um diese dann zu vermieten, dann ist das Erste, was ich ihm sage: Schließen Sie eine Vermieterrechtsschutzversicherung ab, damit im Fall X von Ilse Meyer, den Sie eben geschildert haben, genau dieses Prozesskostenrisiko nicht auf den Betroffenen zukommt! Diese Versicherungen sind mittlerweile mit einer Mietausfallversicherung kombiniert. In der Regel wird dann von Versicherungen für die Dauer eines Jahres der Mietausfall übernommen.
Das sind genau die richtigen Instrumente, um diese zugegebenermaßen schwierigen und teilweise auch existenzbedrohenden Fälle in den Griff zu bekommen. Wir müssen gemeinsam dafür werben, dass wir diese Ansätze stärken. Das, was Sie hier vorschlagen, ist wirklich blanker Populismus. Mit Ihrem Vorschlag sind Sie tatsächlich auf dem Holzweg.
Die Kollegin hat eben darauf hingewiesen, wie Ihr Ansinnen eigentlich umgesetzt werden soll. Wenn ich mir vorstelle, dass bei der Vielzahl von Mietrechtsfällen in Deutschland in all den Minderungsfällen tatsächlich das Instrument der Hinterlegung genutzt werden soll, dann müssen Sie auch die Frage beantworten, wie Sie die erforderlichen Strukturen bei den Amtsgerichten aufbauen wollen, damit das überhaupt funktioniert.
- Der letzte Satz.
Wer seine Miete nicht zahlen will, obwohl er wissentlich ein Mietverhältnis eingeht, der wird die Miete dann doch auch nicht hinterlegen!
Das ist also ein untauglicher Vorschlag, mit dem Sie hier auf uns zukommen. Wir können darüber gerne noch einmal im Ausschuss reden. Wir haben gute Vorschläge, die wir Ihnen an die Hand geben können.
Vielen Dank.
Herr Kollege Emden, in der Tat behaupten Sie immer wieder, dass Sie keine Lobbyinteressen vertreten, aber Sie haben es ja gerade bewiesen. Quod erat demonstrandum! Wenn das keine Lobbypolitik ist, dann weiß auch ich nicht weiter.
Dass Sie mir hier unterstellen, ich wäre für die Versicherungsbranche im Einsatz - es tut mir wirklich leid, ich habe hier keine Versicherung genannt.
Ich habe einfach nur darauf hingewiesen, dass es eine Möglichkeit gibt, sich zu versichern. Das ist ja bei einer Kfz-Versicherung nicht anders. Es gehört zu unserer Marktwirtschaft, dass man gewisse Risiken absichert.
Ich habe Ihnen auch vorgeworfen, dass das ein Angriff auf den Mieterschutz ist. Natürlich ist es das! Dass Sie, wenn es vielleicht 1 000 Fälle je Jahr gibt
- vielleicht, das ist ja noch nicht einmal fundiert -, das ganze Mietrecht und insbesondere die Miet
minderung infrage stellen, ist schon ein starkes Stück. So etwas kann ein Vermieter, der ja auch Einnahmen erzielt, doch auch über eine Versicherung entsprechend absichern. Ich bin da wirklich über Ihre Ausführungen völlig überrascht, die Sie hier getätigt haben. Sie sind wirklich falsch.
Sie haben hier einen untauglichen Vorschlag gemacht. Ich kann Ihnen nur anraten: Ziehen Sie ihn zurück! Damit helfen Sie niemandem.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vorschlag der Grünen hat aus unserer Sicht einige Schwächen. Der wesentliche Grund, warum wir ihn heute ablehnen werden - das haben wir ja auch schon im Ausschuss kommuniziert - ist, dass aus unserer Sicht Aufwand und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis stehen.
Herr Kollege Limburg, Sie haben eben viele richtige Dinge ausgeführt. Dass wir Defizite in der Erkenntnislage haben, ist, glaube ich, unstrittig. In der Frage, wie wir zu besseren Erkenntnissen kommen, halten wir Ihren Vorschlag aber tatsächlich für ungeeignet, und das ist ja auch nicht nur unsere Auffassung. Sie haben die schriftliche Unterrichtung über die Länderabfrage angesprochen, in der ja sehr deutlich geworden ist, dass die meisten anderen Bundesländer diesen Weg, den Sie hier vorgeschlagen haben, eben auch nicht gehen.
Im Übrigen würden wir mit solch einer regelmäßigen Berichtslegung Doppelstrukturen schaffen, Parallelstrukturen zu den bereits vorhandenen Statistiken, die Sie angesprochen haben: zur Polizeilichen Kriminalitätsstatistik und zur Strafverfolgungsstatistik. Damit haben wir gute Instrumente, die aussagekräftig sind und gute und solide Entscheidungsgrundlagen darstellen und die wir kontinuierlich weiterentwickeln müssen.
Da ist in den letzten Jahren einiges passiert. Ich will auf die Lagebilder zur organisierten und auch zur politisch motivierten Kriminalität hinweisen. Die PKS wird fortlaufend angepasst, um Schwächen zu beheben und aktuellen Informationsbedürfnissen nachzukommen. Und die Polizei führt ja auch bedarfsbezogene Erhebungen zur Kriminalitätslage einschließlich des Dunkelfeldes durch.
Hinzu kommen der länderübergreifende Informations- und Analyseverbund und auch neue Software und Technologien wie PreMAP, mit der wir im Bereich der Einbruchsdiebstahlkriminalität große Erfolge haben und tagesaktuell deliktsorientierte Auswertungen bekommen. Wir halten es für richtig, dass wir genau an dieser Stelle weiterarbeiten. Ich habe es angesprochen. Es ist in letzten Jahren viel geschehen. Mit unserem Innenminister Boris Pistorius haben wir einen Innenminister, der in diesem Bereich viel umgesetzt hat und mit seinem Haus hier auch weiter vorangehen wird. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Ihr Vorschlag hat zwei weitere Schwächen. Sie wollen einen neuen Berichtszeitraum von zwei Jahren einführen. Dieser passt nicht in die Systematik. Da bekommen wir Probleme bei der Vergleichbarkeit. Das stellt den Mehrwert dieser Berichtslegung aus meiner Sicht infrage, und die Aktualität ist nicht gewährleistet. Auch deswegen sehen wir das Ganze skeptisch.
Ich hatte im Ausschuss nach dem finanziellen Aufwand gefragt. Uns ist berichtet worden, dass für den Vorschlag der Grünen auf Bundesebene von
der Bundestagsfraktion der Grünen selbst 2 Millionen Euro an jährlichen Kosten angegeben worden sind. Das MJ hat ausgeführt, dass das nicht zu hoch gegriffen und realistisch ist. Wir sprechen für Niedersachsen also über mehrere Hunderttausend Euro jährlich. Das ist eine Menge Geld, und wir haben eine andere Schwerpunktsetzung in der Koalition vereinbart. Das Geld haben wir nicht im Justizetat, und weitere Aufstockungen wollen wir zur Stärkung des Rechtsstaats in neue Stellen und in Sachmittel investieren. Das hat für die Sozialdemokratie an dieser Stelle Priorität.
Ich will zugestehen, dass es bei der Interpretation und Auslegung von Statistiken zu Fehlern kommt. Dies gilt natürlich auch für die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik. Das geschieht teils versehentlich, teils aber auch bewusst. Ich habe aber noch nicht erkennen können, wie wir dort mit der von Ihnen vorgeschlagenen Berichtslegung eine Veränderung herbeiführen können. Sie haben angesprochen, dass wir mit dem KFN, dem Kriminologischen Forschungsinstitut - ich will hier auch die Kriminologische Zentralstelle nennen -, eine gute wissenschaftliche Expertise haben, um bei diesem Thema genau das zu bekommen, was man braucht: die wissenschaftliche Begleitung. Statistiken sind immer anfällig für Fehlinterpretationen, und deswegen müssen sie wissenschaftlich eingeordnet werden, und das passiert auch in unserem Land.
Im Antrag der Grünen - das war auch noch Gegenstand der Ausschussberatung - ist auch der Versuch der AfD angesprochen worden, die Krankenhausmorde des Niels Högel und die damit einhergehende Erhöhung der Zahl der Mordfälle in der Polizeistatistik den Flüchtlingen zuzuschreiben. Das ist hochgradig unanständig. Damit verhöhnt die AfD die Opfer des Niels Högel. Mit solchen bewussten Fehlinformationen werden Menschen aufgehetzt, und es wird Hass, Hetze und Gewalt der Boden bereitet und unsere Gesellschaft gespalten. Dies ist unerträglich, und hier müssen wir alle - Politik und Gesellschaft - gegenhalten.
Ich glaube aber nicht, dass wir das mit zusätzlichen Statistiken hinbekommen. Das werden die nämlich immer machen, so gut die Statistik auch ist. Lassen Sie uns wirklich genau das machen: dem wissenschaftliche Erkenntnisse - ich habe es gesagt - zur Einordnung entgegenhalten.
Gerne.
Das hat Herr Ahrends behauptet. Das können Sie im Ausschussprotokoll des Rechtsausschusses nachlesen. Die Fundstelle hat Herr Limburg geliefert.
Es ist wirklich skandalös, dass mit diesen Zahlen, die in der Kriminalstatistik verspätet aufgetaucht sind - das war ja Anlass für diese Debatte -, argumentiert worden ist, dass die Mordfälle sich verdreifacht hätten und dass das ja nur an Flüchtlingen liegen könne. Das ist natürlich eine Verhöhnung der Opfer auf der einen Seite, es ist aber auch das, was Sie immer machen: der Versuch, die Gesellschaft zu spalten. Dass Sie das dann hier noch nicht einmal eingestehen, sondern es jetzt wieder wegreden wollen, ist unanständig und, wie ich finde, auch wirklich ein schlechter Stil.
Abschließend will ich noch einen Satz zu dem Punkt sagen, der uns natürlich auch beschäftigt hat: Wie bekommen wir die objektive Kriminalitätsrate, die sich in den letzten Jahren zunehmend verbessert hat, und das subjektive Empfinden in Teilen der Bevölkerung, dass es in diesem Land unsicherer geworden ist, überein? Ich glaube, dafür brauchen wir keine zusätzlichen Statistiken, sondern das müssen wir anders angehen, auch über die sozialen Netzwerke.
Im Ausschuss ist das Projekt „Social Media Manager bei der Polizei“ vorgestellt worden. Damit kann gegengesteuert, zur Versachlichung beigetragen
und gegen Fehlinformationen vorgegangen werden.
Das ist ein weiteres Institut, das seitens der Polizei und des Innenministeriums zur Verfügung gestellt wird, um gezielte Fehlinformationen, aber auch andere falsche Informationen klarzustellen.
Wir dürfen die sozialen Netzwerke nicht den Scharfmachern überlassen. Ich glaube, da sind die regierungstragenden Fraktionen gut aufgestellt. Wir werden den Antrag ablehnen, weil wir nicht sehen, dass das zusätzliche Instrument einen Nutzen hätte, -
- und weil es Aufwand nach sich zieht. Ich schließe meine Rede.