Dann gibt es darüber hinaus persönliche Gespräche mit den Sozialdiensten, und es wird eine Telefonhotline angeboten. An allen Standorten sind die Haupteingangsbereiche - wie bei uns auch -, die Unterkunfts-, Funktions- und Verwaltungsgebäude mit Handdesinfektionsmöglichkeiten ausgestattet, und in der Landesaufnahmebehörde gilt für alle Standorte in den Verwaltungsgebäuden, inklusive Essensausgabe und Sanitätsbereiche, eine Tragepflicht von Mund-Nase-Bedeckungen. Darüber hinaus wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den Fluren und überall dort, wo man den Mindestabstand zu anderen nicht einhalten kann, empfohlen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner werden von der Landesaufnahmebehörde mit Masken ausgestattet, und es gibt noch eine Menge organisatorischer Maßnahmen wie Bodenaufkleber, die die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sichern sollen, insbesondere wenn sie eben nicht in einem Hausstand leben. Darüber hinaus hat die Landesaufnahmebehörde die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner dahin gehend umgestellt, dass es eben keine Mahlzeiten mehr in großen Gruppen in den Speisesälen gibt.
Die originäre Zuständigkeit für Maßnahmen im Bereich des Infektionsschutzes liegt dabei immer bei den kommunalen Gesundheitsämtern. In Abstimmung mit diesen werden dann auch vor Ort die entsprechenden Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt. Das gilt auch für die Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern in Gemeinschaftsunterkünften.
Ausländische Staatsangehörige werden in niedersächsischen Kommunen auch während der Pandemie und unter den erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen nach den Maßgaben des Aufnahmegesetztes verteilt. Das passiert natürlich
unter der Berücksichtigung der besonderen Situation, jeweils lageangepasst und mit besonderer Rücksicht auf bestehende Infektionsrisiken und besonders vulnerable Personengruppen.
Die dritte Frage war: Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung kurzfristig konkret ergreifen, um insbesondere Risikogruppen in den Einrichtungen besser zu schützen und Kindern und Jugendlichen eine angemessene soziale Teilhabe zu ermöglichen?
Um größere Infektionsausbrüche in Gemeinschaftsunterkünften zu vermeiden, sind grundsätzlich folgende Aspekte von Bedeutung: Es gilt, die Wahrscheinlichkeit des Eintrags in die Einrichtung durch Quarantäne- und Hygienemaßnahmen
durch Testungen zu verringern und die Ausbreitung innerhalb einer Einrichtung möglichst gut zu begrenzen. Das heißt, Bildung von festen Kohorten und die Einhaltung der AHA+L-Regeln. Wichtig ist auch, durch gute Information der Bewohnerinnen und Bewohner und einen niedrigschwelligen barrierefreien Zugang zu Diagnostik bei ersten Symptomen Infektionen schnell zu erkennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, je größer die Verbreitung von COVID innerhalb der Bevölkerung ist, desto mehr Infektionseinträge wird es in Gemeinschaftsunterkünfte geben. Alle Beteiligten müssen deshalb ihre Bemühungen weiter fortsetzen. Die Träger der Unterkünfte haben in den letzten Monaten viel dazugelernt und Erfahrungen gesammelt und gewonnen. Es sind immer wieder angepasste und praktikable Hygienekonzepte umgesetzt worden. Trotzdem bleibt der Infektionsschutz in großen Gemeinschaftsunterkünften weiterhin eine große Herausforderung.
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich dafür eingesetzt, Schutzkleidung zu beschaffen. Grundsätzlich deckt jede Einrichtung ihren Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung, Desinfektionsmitteln und allen anderen Güter selbständig und in eigener Verantwortung. Anfang des Jahres hat sich allerdings eine große Knappheit an Schutzausrüstung gezeigt. Auf den nationalen und internationalen Märkten gab es ganz extreme Konkurrenzsituationen; Sie alle haben das in Erinnerung. Deshalb hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Verantwortlichen in Bund und Ländern mit allen Akteuren des Gesundheitswesens Maßnahmen ergriffen, um ein hohes Schutzniveau zu erhalten und für ausreichende Schutzausrüstung zu sorgen. Die vom Bund beschafften Güter werden in der Regel nach einem festen Schlüssel
Zu den Maßnahmen für die Obdachlosen: Die angeordneten Kontaktbeschränkungen und die gebotenen hygienischen Schutzmaßnahmen sind mit Lebensumständen wohnungsloser Menschen nur schwer vereinbar. Außerdem sind viele wohnungslose Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind oder in prekären Mietverhältnissen oder in Dauerprovisorien leben, natürlich auch eine gesundheitlich hochbelastete Bevölkerungsgruppe. Sie leiden mehrheitlich, wie wir wissen, häufiger als die Mehrheitsbevölkerung an Mehrfacherkrankungen. Viele
Wohnungslose gehören zu Risikogruppen. Dabei können sie weniger als andere ihre sozialen Kontakte reduzieren und die notwendigen Hygienemaßnahmen einhalten. Vor allen Dingen können sie sich nicht wie andere in ihre eigene Wohnung zurückziehen. Für sie ist der Schutz deshalb von besonderer Bedeutung.
Sie fragten nach den Werkvertragsnehmerinnen und -nehmern in der Fleischindustrie. Hier sind die Hygienekonzepte der Fleischbranche mittlerweile sehr umfassend und beinhalten oft Hygienemaßnahmen in den Unterkünften. Dazu gehören auch Konzepte zur Bildung von überschaubaren Personengruppen, die zusammen wohnen und zusammen arbeiten.
Um es nicht noch länger zu machen, möchte ich zu den Geflüchteten sagen: Für die Landesaufnahmebehörde steht weiterhin außer Frage, dass Risikogruppen besonders betreut und unterstützt werden müssen. Personen mit bekanntem Risiko, mit einem schweren Verlauf werden daher schnellstmöglich und vorrangig kommunal verteilt. Ihnen wird eine geschützte Unterbringung in der Einrichtung in deutlich entzerrter Belegung angeboten.
Sie hatten nach Kindern und Jugendlichen gefragt. Die Sozialdienste der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sind fortwährend aktiv und kümmern sich um die Belange der Kinder und Jugendlichen. Soweit es die Lage zulässt - das ist natürlich immer vor dem Infektionshintergrund zu sehen -, werden die Bildungsangebote und die gemeinsamen Aktivitäten, die in den Einrichtungen angeboten werden, mit entsprechenden Hygienekonzepten ermöglicht. Seit Beginn des Schuljahres erfolgt der Unterricht für Kinder und Jugendliche in den Standorten der Landesaufnahmebehörde -
angepasst an den Niedersächsischen RahmenHygieneplan Corona Schule, der vom 5. August ist - mit den entsprechenden Szenarien A, B und C, wie Sie sie alle kennen, auch an den Standorten der Landesaufnahmebehörde.
Meine Damen und Herren, es besteht jetzt die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen. Eine erste Zusatzfrage kommt von der Kollegin Susanne Menge, Bündnis 90/Die Grünen.
Danke. - Herr Präsident! Werte Frau Ministerin, wie begründen Sie die pauschale dreiwöchige Quarantänemaßnahme in der Landesaufnahmeeinrichtung in Celle - immerhin sind 161 Menschen, darunter Kinder und Jugendliche, betroffen - vor dem Hintergrund Ihres gerade erläuterten Konzeptes?
Sprechen mit Maske ist nicht ganz so einfach. Es gilt für alle anderen auch: laut sprechen - wenn schon, denn schon.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Menge, die Antwort liegt in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes in Celle, weil alle Maßnahmen in der Landesaufnahmebehörde vor Ort in Abstimmung mit den dortigen Gesundheitsämtern geschehen.
Danke schön, Herr Minister Pistorius. - Die nächste Zusatzfrage stellt ebenfalls für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Meta Janssen-Kucz.
Die Landesregierung weist in ihren Antworten immer wieder auf die Zuständigkeit der kommunalen Gesundheitsämter hin, wohlwissend, dass die Mehrheit überlastet ist. Ich frage: Wie stellt die Landesregierung vor diesem Hintergrund sicher und kontrolliert, dass die Empfehlungen des RKI umgesetzt werden, die für Gemeinschaftsunterkünfte und Sammelunterkünfte gelten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben keine Hinweise darauf, dass die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts durch die Gesundheitsämter nicht umgesetzt werden.
Dass die Gesundheitsämter sehr belastet sind, haben wir im Plenum häufiger erörtert. Ich hatte hier auch schon dargestellt, wie die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen insbesondere bei der Kontaktnachverfolgung sind, um die Gesundheitsämter da zu entlasten. Das ist die Bundeswehr, das sind Scouts, die vom Robert Koch-Institut zur Verfügung gestellt werden, das ist das IKT, über das gestern noch gesprochen worden ist. Es sind jetzt noch mal Beamte der Landesverwaltungen in Aussicht gestellt und vorbereitet, um in den Gesundheitsämtern zu unterstützen.
Das sehen wir schon sehr, aber wir haben keine Hinweise, dass die fachlichen Belange auf der kommunalen Ebene nicht berücksichtigt werden.
Vor dem Hintergrund der Pandemie frage ich den Innenminister, ob sich das Land Niedersachsen an den Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligen wird.
Danke schön. - Gefragt ist die Landesregierung - gewünscht, aber nicht verpflichtet. Der Innenminister ist schon im Anmarsch. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Augenblick sind mir keine Fälle von ausreisepflichtigen Afghanen bekannt, die in Sammelabschiebungen involviert wären.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin eben die Ziele verschiedener Maßnahmen aufgezeigt hat, frage ich nach, welches konkrete Testkonzept in den Einrichtungen der LAB NI besteht und ob die ankommenden Flüchtlinge in der Einrichtung oder bereits bei der Einreise getestet werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Testkonzept beinhaltet Folgendes: Alle, die in die Aufnahmeeinrichtung kommen, werden getestet - das erste Mal direkt bei der Aufnahme. Alle Einrichtungen haben einen Separierungsbereich, sodass man auffällige und Verdachtsfälle sofort isolieren kann. Nach fünf Tagen wird erneut getestet. Dann ist man quasi sicher, sodass sich diese neu Aufgenommenen komplett frei bewegen können.