Protocol of the Session on February 28, 2018

(Belit Onay [GRÜNE]: Schön formuliert!)

Wir können das gemeinsam im Ausschuss beraten, lieber Rainer Fredermann.

Was die Strukturkommission angeht, so finde ich, das ist ein interessantes Instrument, mit dem man arbeiten kann. Ich möchte nur um eines bitten - diese Bitte richtet sich an die Kollegen von der

SPD-Fraktion genauso wie an die Kollegen von der CDU-Fraktion -: Nutzt bitte diese Strukturkommission nicht, um Themen, die vielleicht schon im Rahmen der Novellierung des Brandschutzgesetzes entscheidungsreif sind, zwei Jahre zu verschieben und dann alles noch einmal zu diskutieren!

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Novellierung des Brandschutzgesetzes steht jetzt auf der Tagesordnung. Sie wird an den Ausschuss überwiesen. Solche Ausschussberatungen sind nicht nur dafür da, das abzunicken, was die Landesregierung bereits aufgeschrieben hat, sondern sie haben gerade die Aufgabe, dass in ihnen gemeinsam mit den Verbänden diskutiert wird, was man darüber hinaus noch machen und in das Gesetz hineinschreiben kann.

Also: Nutzt diese Strukturkommission nicht als Argument dafür, solche Entscheidungen hinauszuzögern und dann zu sagen: Ja, das wird alles in der Strukturkommission behandelt, wo es mit allen diskutiert werden kann. - Das Parlament ist der Ort, an dem darüber diskutiert wird. Wir im Innenausschuss haben die Verantwortung, über das Gesetz zu beraten und eine Beschlussvorlage für die zweite Lesung im Hohen Haus zu erarbeiten.

(Zustimmung von Belit Onay [GRÜNE])

In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatten im Ausschuss und auf eine weiterhin sachliche, konstruktive und unterstützende Arbeit im Parlament für die niedersächsischen Feuerwehren.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. Sie haben auf die Sekunde genau die Redezeit eingehalten.

(Zuruf von der SPD: Alter Hase!)

- Alter Hase, nicht? Wenn es danach geht. - Als nächster Redner erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Meyer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir wollen einen gut ausgestatteten Brandschutz. Wenn ich allerdings den Antrag mit der Strukturkommission lese und die Reden höre, dann kann ich nur sagen: Ganz viele Redner haben über das Gesetz geredet. Jan-Christoph Oet

jen, Sie haben gefragt, warum das nicht verabschiedet wird und nicht auf der Tagesordnung steht. Dem Rundblick zufolge war das Grünkohlessen in Brüssel schuld. Der Landesregierung ist eine Panne unterlaufen, sodass der Gesetzentwurf, von dem SPD und CDU hier reden und über den wir heute gerne diskutiert hätten, in dem es um die Altersfrage und vieles mehr geht, worüber wir uns unter Rot-Grün zur Verbesserung der Feuerwehren geeinigt haben, noch nicht vorlag.

Von dem, was im Antrag steht, erwarten die Feuerwehrfrauen und -männer meines Erachtens deutlich mehr. Darin steht: Wir setzen eine Kommission ein und berichten 2019, was herausgekommen ist. Wir begrüßen, dass die Landesregierung eine Kommission einsetzt. - Das finde ich sehr dürftig. Wir sollten uns mit den konkreten Herausforderungen beschäftigen.

Als wir uns vor drei Monaten konstituiert haben, fand eine Demonstration der Feuerwehrleute vor dem Landtag statt, die hier sogar bei Wind und Wetter genächtigt hatten. Dort haben sie Forderungen z. B. der ver.di-Fachgruppe gestellt. Ich erwarte schon, dass dazu kurzfristig Lösungen gefunden werden. Sie haben z. B. das gefordert, was wir unter Rot-Grün zur Nachwuchsgewinnung eingeführt haben, den Anwärtersonderzuschlag. Der ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Ich hätte jetzt gern eine Antwort der Landesregierung, ob er auch darüber hinaus gilt. Denn wir können nicht erst 2019 darüber diskutieren, ob wir die Nachwuchsgewinnung der Feuerwehrleute fördern, ob es vielleicht auch eine Erhöhung der Anwärterbezüge gibt. Wie sieht es mit den Forderungen aus, die ver.di gestellt hat, also z. B. auf Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten? Wie ist es mit der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage? Wie ist es insgesamt mit der Erhöhung der Feuerwehrzulage, die wir ja nach 20 Jahren erhöht haben, die aber immer noch nicht ausreichend ist?

Wir erwarten also schon etwas Konkretes. Es reicht nicht aus, einen Beschluss zu fassen und eine Kommission, die die Regierung schon eingerichtet hat, jetzt hier abzufeiern und zu begrüßen. Deshalb hätten wir hier gern konkret über das Gesetz diskutiert. Aber wahrscheinlich führte das Grünkohlessen in Brüssel dazu, dass es heute hier keine Diskussion zu diesem Gesetz geben kann, was wir sehr bedauern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Zu Ihrem Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention vom Abgeordneten Watermann, SPD-Fraktion. Bitte sehr!

(Unruhe bei der CDU)

- Ruhe bitte, Herr Meyer! - Meyer gegen Meyer gibt es hier nicht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass das alte Brandschutzgesetz nicht beschlossen werden konnte, Herr Kollege Meyer: Ich glaube, dazu sollten Sie sich einmal an die Vergangenheit erinnern. Damals ist Ihnen eine Abgeordnete abhandengekommen, und deshalb konnten wir das nicht machen. - Erstens.

(Beifall bei der SPD und Heiterkeit bei der CDU)

Zweitens würde ich das sauber trennen. Wir haben mit dem Landesfeuerwehrverband geredet. Beim Brandschutzgesetz reden wir vorwiegend über die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren. Die meiste Zeit haben Sie Ausführungen über die Forderungen von ver.di gemacht, die auch ganz wichtig sind. Das ist aber die Berufsfeuerwehr. Ich würde sehr vorsichtig sein, das alles zusammenzubringen. Denn bei den Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes, die noch im Raum stehen, geht es um sehr schwerwiegende strukturelle Fragen, von denen man sicherlich das eine oder andere noch mit aufnehmen kann. Aber wir haben die Situation, dass es dabei auch um strukturelle Fragen für die Zukunft geht, die nicht ganz einfach zu beantworten sind. Also wenn, dann sollte man, finde ich, das sehr an der Sache orientieren.

Der Gesetzentwurf ist hier eine halbe Stunde zu spät angekommen. Hätten wir das im Ältestenrat gewusst, hätte man darüber noch sprechen können. Aber es ist jetzt direkt überwiesen worden. Wir werden daran vernünftig arbeiten. Ich freue mich, dass wir mit Ihnen, Herr Meyer, einen neuen Feuerwehrfachmann haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Watermann. - Herr Meyer, Sie können erwidern, 90 Sekunden.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hätten Sie ja gern gelobt, wenn der Gesetzentwurf hier zur Debatte stünde, weil es das ist, was wir als rote und als grüne Fraktionen damals vorbereitet haben, was wir aber, wie Sie zu Recht gesagt haben, nicht mehr vollendet haben. Dabei geht es z. B. auch um Gesundheitsschäden im Dienst von Feuerwehrleuten, um die Regelung von Arbeitsunfällen und auch um die Frage der Altersgrenze, die diskutiert worden ist.

Ich will nur darauf hinweisen, dass sich die Beiträge der Regierungsfraktion kaum um den Antrag gedreht haben, sondern um den Gesetzentwurf und um die sich daraus ergebenden Fragen, die ja auch vorgestellt worden sind. Deshalb wäre es doch besser gewesen, wenn man nicht über den Entschließungsantrag geredet hätte, sondern über den Gesetzentwurf. Jetzt haben wir gehört, dass er eine halbe Stunde zu spät war. Aber das ist dann auch eine Frage, die die Landesregierung betrifft. Ich bin gespannt, ob der Minister doch etwas zum Gesetzentwurf sagt, obwohl er ja eigentlich nur zum Entschließungsantrag reden müsste, weil der Gesetzentwurf jetzt nicht auf der Tagesordnung steht.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Meyer. - In der Tat wäre jetzt noch die Landesregierung mit einer Wortmeldung dran. Es hat sich Herr Innenminister Pistorius gemeldet. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Bekämpfung von Bränden und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen spielen die freiwilligen Feuerwehren seit jeher eine zentrale Rolle in Niedersachsen.

Die niedersächsischen Feuerwehren gelten als Garanten für vorbildliches bürgerschaftliches Engagement sowie für Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit. Sie genießen bei den Menschen in unserem Land ein außerordentlich hohes Ansehen, und das mit Recht.

(Beifall bei der CDU sowie Zustim- mung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Mit ihren mehr als 130 000 ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitgliedern leisten die Feuerweh

ren einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und - nicht zu vergessen - für ein funktionierendes gesellschaftliches Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden. Ob nachts, am Wochenende, an Feiertagen - wir haben es gerade von Rüdiger Kauroff gehört -: Die Bürgerinnen und Bürger können sich jeweils und immer auf die Feuerwehren und auf das Engagement einzelner und großer Gruppen verlassen. Sie ist stets einsatzbereit und buchstäblich immer dann zur Stelle, wenn andere Menschen in Not sind.

Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen wir uns auch im Brand- und Katastrophenschutz den Herausforderungen der Zukunft stellen. In Niedersachsen nimmt die Bevölkerungszahl ab, das Durchschnittsalter steigt, und der wachsende Anteil von Menschen aus zugewanderten Familien macht die Gesellschaft bunter und vielfältiger. Von dieser Entwicklung sind natürlich auch die Feuerwehren betroffen.

Umso erfreulicher ist es, dass die in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen der Landesregierung wirken und sich die Mitgliederzahlen stetig positiv entwickeln. Für das Jahr 2016 konnte sogar die höchste Anzahl an Mitgliedern in den Feuerwehren in den zurückliegenden fünf Jahren verzeichnet werden. Diesen Trend verdanken wir vor allem dem hervorragenden Engagement und der Initiative der Kameradinnen und Kameraden vor Ort sowie der Unterstützung durch Land und Kommunen. Die positive Entwicklung zeigt ganz deutlich: Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren die richtige Strategie verfolgt, um dem demografischen Wandel zum Vorteil, zum Wohle der Feuerwehren zu begegnen.

Im Jahr 2016 wurde unter dem Titel „Perspektivprogramm 2025“ ein Bündel von Maßnahmen vorgestellt, um die niedersächsischen Feuerwehren langfristig, zukunftsfähig und leistungsstark aufzustellen.

Dreh- und Angelpunkt der strategischen Ausrichtung ist eine bedarfsgerechte und attraktive Aus- und Fortbildung an der NABK. Ziel ist eine den fachlichen Anforderungen geschuldete moderne, praxisnahe und ganzheitliche Ausbildung als Fundament eines dauerhaft leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutzes.

Damit reagieren wir als Landesregierung nicht nur auf stetig steigende Lehrgangsbedarfe, die von den Kommunen angemeldet werden, sondern erhöhen auch insgesamt die Attraktivität des Dienstes in den Feuerwehren. Dies wird auch anhand

der laufenden baulichen Erweiterungsmaßnahmen an den Akademiestandorten in Celle und in Loy unmittelbar und für jedermann sichtbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zentrale Frage ist und bleibt, wie wir das Ehrenamt demografiefest aufstellen und für die stetig steigenden Anforderungen wappnen. Ein wichtiger Schritt ist dabei die Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, die wir noch für dieses Jahr anstreben; Sie haben es gehört.

Um die Novelle möglichst schnell umzusetzen, hat das Kabinett den Entwurf des Gesetzes mit Bitte um anschließende Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages beschlossen. Die beabsichtigten Regelungen zum Gesundheitsfonds, zur Vollmitgliedschaft und zur Altersgrenze unterstützen das Ehrenamt und leisten einen entscheidenden Beitrag, um den Brandschutz in Niedersachsen sicherzustellen. In einem nächsten Schritt soll dieser für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre zukunftsfest aufgestellt werden.

Unser Blick richtet sich dabei auf die bestehenden Strukturen und auf die Potenziale des Brandschutzes in Niedersachsen. Die Grundvoraussetzung dafür ist ein Abgleich dessen, was ist, und natürlich dessen, was werden soll. Für diesen aussagekräftigen Soll-Ist-Abgleich richten wir die schon erwähnte Strukturkommission unter dem Vorsitz des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport ein. Die Kommission soll bis Ende des Jahres die vorhandenen Strukturen und Potenziale prüfen, Herausforderungen beschreiben und eben ein Zukunftskonzept entwickeln.

Die Strukturkommission soll unterschiedliche Themen und Handlungsfelder bearbeiten. Hierzu gehören strukturelle und organisatorische Themen genauso wie personelle und technische Fragestellungen.

Spätestens im Frühjahr 2019 wird in Abstimmung mit den Verbänden und Beteiligten der Landtag über die Resultate der Kommissionsarbeit unterrichtet. Sollte sich im Ergebnis ein weiterer Bedarf für die Anpassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ergeben, werden wir dies in einer weiteren Novelle selbstverständlich aufgreifen und gemeinsam angehen. In bewährter Weise werden wir die kommunalen Spitzenverbände - auch das versteht sich von selbst - zusammen mit Feuerwehren in den Prozess einbinden.

Mit all diesen Schritten, meine Damen und Herren, werden wir gemeinsam die Weichen für einen zukunftsfähigen Brandschutz in Niedersachsen stellen. Deshalb begrüßt die Landesregierung den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU ausdrücklich.

Vielen Dank.