Protocol of the Session on October 30, 2020

Dann gibt es noch die Unternehmen, die erst nach November 2019 gegründet wurden. Das ist tatsächlich ein rechtssystematisches Problem. Diese nehmen auf den Vormonat Oktober 2020 Bezug, um eine Grundlage für die Höhe des ausgefallenen Umsatzes zu haben.

Der Erstattungssatz für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats. Die Fixkosten des Unternehmens werden pauschaliert errechnet. Damit sollen detaillierte Nachweise überflüssig gemacht werden.

Bisher ist die Auszahlung über die Plattform der Überbrückungshilfe geplant. Das war bis zum heutigen Tage noch nicht so ganz klar; das muss ich zugeben. Ich bin als Mitglied der Landesregierung auch noch nicht bis ins letzte Detail darüber informiert, ob am Ende vielleicht doch die Förderbanken des Landes die Auszahlung übernehmen sollen. Wir wollen auf jeden Fall versuchen, die bisherige Systematik der Überbrückungshilfe - Stichworte „Steuerberater“, „Onlineplattform“ -, die nicht

ganz unkomplex war, zu vermeiden. Dafür setzen wir uns seitens des Landes auf jeden Fall ein.

Im Moment versuchen wir, zu klären, inwieweit sich bestimmte Maßnahmen der neuen Wirtschaftshilfe, der Entschädigungsleistungen, möglichst umfassend auf die Wirtschaft in Niedersachsen auswirken können; denn im Moment spricht der Bund davon, dass es sich um Betriebe handeln muss, die aufgrund einer staatlichen Anordnung geschlossen worden sind. Beispielsweise werden die Hotels, die von Geschäftsreisenden genutzt werden, nicht geschlossen. Es geht also um Hotels, in denen man übernachten kann, wenn man beruflich unterwegs ist. Insofern bedarf die neue Wirtschaftshilfe des Bundes einer detaillierten Umsetzung durch Bund und Länder. Ich führe morgen ein Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister, um diese Details im direkten Kontakt zu besprechen.

Ob es dabei zur Anrechnung bisheriger Landesleistungen kommt? - Ich präferiere eine Regelung, nach der das nicht der Fall ist. Wir versuchen, die Bundeshilfen und die Landeshilfen miteinander zu kombinieren. So kann beispielsweise im Bereich der Schausteller - damit habe ich, glaube ich, Ihre Frage beantwortet - eine Unterstützung von bis zu 250 000 Euro - davon 50 000 Euro aus der Bundeshilfe und 200 000 Euro aus der Landeshilfe - erfolgen.

Darüber hinaus hat der Bund ein KfW-Schnellkredit-Programm für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten mit einer maximalen Kredithöhe von 300 000 Euro geöffnet sowie weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen aus der angekündigten Überbrückungshilfe III, die bis zum Juni 2021 laufen soll. Damit werden die kommenden acht Monate abgedeckt werden. Sie wissen, dass der Nutzungszeitraum für die Überbrückungshilfe II bis Dezember dieses Jahres erweitert wurde.

Ich hoffe, ich konnte damit Ihren Informationsbedarf decken.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Sie haben meine Frage nicht beantwortet! - Christian Meyer [GRÜNE]: Restau- rants, Außer-Haus-Verkauf? - Dr. Ste- fan Birkner [FDP]: Anrechnung?)

- Ich gehe davon aus, dass die Maßnahmen, wie ich sie gerade dargestellt habe, wirkungsgleich übertragen werden, sodass derartige Restaurants nicht betroffen sind. Das bedeutet, dass diese Umsätze nicht angerechnet werden. Ich gehe da

von aus, dass man diese Hilfe trotzdem beantragen kann, wenn man seinen Geschäftsbetrieb mit Außer-Haus-Verkauf aufrechterhält.

Endgültige Klärung kann ich Ihnen leider aufgrund des Zeitablaufs der Gespräche, die wir mit dem Bund führen, noch nicht geben. Ich werde das aber gerne nachreichen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage kommt von der FDP-Fraktion. Es ist die erste des Abgeordneten Jörg Bode.

Ansonsten weise ich darauf hin, dass am Ende der Beantwortung durch die Landesregierung nicht noch Nachfragen per Zuruf gestellt werden können. Dafür müssen Sie sich zu Wort melden. Das sieht unsere Geschäftsordnung so vor. Freundlicherweise hat der Minister diesmal geantwortet. Aber solche Fragen entsprechen nicht der Geschäftsordnung.

Bitte, Herr Bode!

Meine Frage schließt an die Antwort an; denn sie hat mich etwas verwirrt.

Vor dem Hintergrund, Herr Minister Althusmann, dass Sie am Anfang Ihrer Stellungnahme gesagt haben, dass die Entschädigungsleistung des Bundes nur für geschlossene bzw. von Schließung bedrohte Betriebe bzw. Geschäfte von Selbstständigen gezahlt wird, aber ein Hotel, das Geschäftsreisende beherbergt und nur für Touristen geschlossen hat, teilweise geöffnet hat - genauso stellt ein Außer-Haus-Verkauf eine teilweise Öffnung eines Restaurants dar - und die Schließungszeit ja bereits am Sonntag beginnt, frage ich Sie:

Kann ausgeschlossen werden, dass ein Betrieb, der für Geschäftsreisende geöffnet hat bzw. der Außer-Haus-Verkauf anbietet, von der Inanspruchnahme der Entschädigungsregelung ausgeschlossen wird, weil er nur teilweise und nicht ganz geschlossen hat? Beziehungsweise wann sollen die Betroffenen das erfahren?

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister antwortet Ihnen. Bitte!

Herr Abgeordneter Bode, die ersten Informationen des Bundes zu den Beschlüssen, die gemeinsam von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten getroffen worden sind, haben wir heute im Laufe des Tages in Form eines kurzen Überblicks über die geplanten Maßnahmen erhalten. Diese Maßnahmen müssen jetzt detailscharf dargestellt werden, um in der nächsten Woche zu greifen.

Ohnehin müssen die Umsätze des gesamten Monats November herangezogen werden. Die Umsatzausfälle können also frühestens im Dezember genauer überprüft werden. Das heißt, wir haben noch ein paar Tage Zeit. Wir versuchen aber, alles Menschenmögliche mit dem Bund zu regeln, damit diese Maßnahmen schnell in Kraft treten können.

Sollte das Szenario Außer-Haus-Verkauf aber nicht von der Maßnahme erfasst sein, gilt das, was ich vorhin gesagt habe: Dann müssten wir als Land diese Lücke schließen. Ich wäre bereit und willens, diese Lücke zu schließen.

Im Zweifelsfall müssten wir innerhalb des Maßnahmenfinanzierungsplans - 1,4 Milliarden Euro - an der einen oder anderen Stelle nachsteuern oder umsteuern. Ich glaube, so viel Flexibilität sollten wir zeigen, um denjenigen, die innerhalb der nächsten vier Wochen insbesondere in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie - das gilt aber auch für andere Bereiche - massiv betroffen sein werden, zu helfen. Ihnen werden wir helfen, insbesondere mit Bundesmitteln. Aber mit Landesmitteln werden wir Lücken schließen. Ich glaube, das kann jeder in Niedersachsen von uns erwarten.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abgeordnete Eva Viehoff, bitte!

Vor dem Hintergrund, dass Minister Hilbers der Überzeugung ist, dass die Programme des MWK auch im November weiterlaufen, obwohl Veranstaltungen nicht stattfinden können und deshalb Soloselbstständige nicht unterstützt werden können - zumindest nicht im Monat November, weil es ein Veranstaltungsverbot gibt -, frage ich die Landesregierung, ob sie zumindest ab Dezember plant, eine Grundsicherung für Soloselbstständige z. B.

in Form eines Unternehmerlohns einzuführen, wenn der Bund in dieser Sache nicht reagiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Minister antwortet. Bitte schön!

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Viehoff, die Frage, ob man einen fiktiven Unternehmerlohn zahlt, müsste in Berlin beantwortet werden. Unabhängig davon besteht immer die Möglichkeit - so hat der Bund das vorgesehen -, sich in der Grundsicherung anzumelden. Wenn man beide Systeme parallel laufen lassen würde, würde das dazu führen, dass wir Bundesgeld durch Landesgeld ersetzen. Das kann am Ende nicht klug sein. Deswegen ist das am Ende eine deutschlandweite Frage, die durch den Bund geregelt werden müsste.

(Zustimmung bei der CDU - Eva Viehoff [GRÜNE]: Das hat nicht funk- tioniert, und das wird nicht funktionie- ren!)

Danke. - Die vierte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt der Abgeordnete Volker Bajus. Bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts der gegebenen Lage und des Pandemiegeschehens steht ja doch zu befürchten, dass es wieder zu Kita- und Schulschließungen kommen muss. Welche Planungen hat die Landesregierung für diesen Fall, um den betroffenen Kindern die Teilhabe zu ermöglichen und den Familien gegebenenfalls eine finanzielle und strukturelle Hilfe zu gewähren?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank Ihnen. - Für die Landesregierung antwortet in diesem Fall der Kultusminister Tonne. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann den inhaltlichen Part dazu übernehmen.

Für den Fall, dass es wieder zu Schul- und KitaSchließungen kommen sollte - was wir alle uns nicht wünschen -: Bereits vor den Sommerferien haben wir für Schulen wie für Kitas die verschiedenen Szenarien ermittelt: A, B und C. Genauso ist selbstverständlich auch wieder eine Unterstützung im Rahmen von Notbetreuungsangeboten vorgesehen. Einzelnen kann bei einem solchen Szenario eine Unterstützung angeboten werden, sodass Eltern ihrer Arbeit nachgehen können. Vorgesehen ist auch, dass Räume geöffnet werden.

Es gibt modifizierte Planungen, damit wir mehr Unterstützung bei der Einrichtung der Betreuungsangebote vor Ort leisten können. Auch das Angebot der „LernRäume“, in denen Schülerinnen und Schüler zusammenkommen können, wird gemeinsam mit unseren Bündnispartnern fortgesetzt, um damit auch im Vergleich zum vorherigen Zustand deutlich mehr Unterstützung leisten zu können.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Noch eine Ergänzung zu der gestellten Frage seitens der Landesregierung. Bitte, Herr Minister Hilbers!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne einen Aspekt ergänzen: Für den Fall - was wir alle nicht hoffen -, dass es wieder zu Schließungen kommen sollte und die Kinderbetreuung in den Familien wieder zu Engpässen führt, würde das Infektionsschutzgesetz weiterhin greifen. Damit käme es zu entsprechenden Erstattungen - für die wir finanzielle Vorsorge getroffen haben.

(Beifall bei der CDU)

Danke. - Für die Fraktion der FDP die zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Jörg Bode. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund, dass mich die Antworten der beiden Minister zu der Erstattungshöhe bei der Bundeshilfe ein bisschen irritiert haben, frage ich noch einmal genau nach:

Was soll bei dem kommenden Bundesprogramm mit der 75-prozentigen Umsatzerstattung von diesen 75 % noch abgezogen werden, insbesondere

bei den Fragen der Betriebskosten und anderer Bundesförderungen wie z. B. Kurzarbeitergeld oder des Landesprogramms zur Umsatzentschädigung, das ja den Zeitraum von September bis Dezember abdecken soll? Was muss aus dieser November-Entschädigung noch in Abzug gebracht werden?

(Beifall bei der FDP)

Der Herr Wirtschaftsminister wird Ihnen antworten, Herr Bode. Bitte!

Sehr geehrter Abgeordneter Bode, ich versuche es nach bestem Wissen. Wie gesagt, steht es erst seit heute fest, und auch das ist noch nicht endgültig.