Der Kollege Bosse hat ja gesagt, dass die Gewässerrandstreifen in anderen Ländern weniger breit sein müssen. Ich erinnere daran: In Bayern müssen die Gewässerrandstreifen 5 m breit sein. In Niedersachsen sollen es 3 m sein - in Ausnahmefällen 1 m.
Die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg hat aufgrund des Drucks durch ein Volksbegehren ein Totalverbot von Pestiziden in Schutzgebieten beschlossen,
und zwar auch auf artenreichem Grünland etc. - und das mit einem CDU-Agrarminister! Aber ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass er das auch nur wegen des Volksbegehrens umgesetzt hat und weil sich in Baden
Württemberg mindestens so viele Menschen für die Natur begeistern und dafür unterschreiben wie in Niedersachsen.
Sie haben auch gefragt, warum wir das in der rotgrünen Regierungszeit nicht umgesetzt haben. Liebe SPD, seid ihr eigentlich so vergesslich? Umweltminister Stefan Wenzel hatte ein mit allen Ressorts abgestimmtes Wassergesetz, das 5 m breite Gewässerrandstreifen vorsah, durchs Kabinett gebracht. Es wurde dort einstimmig verabschiedet. Dann gab es ein paar Proteste, und dann erklärte die SPD bzw. der damalige Wirtschaftsminister Olaf Lies - das alles kann man in den Zeitungen nachlesen -, mit ihm werde es dieses Gesetz niemals geben,
maximal 1 m breite Gewässerrandstreifen usw. usf., obwohl er das vorher im Kabinett mit beschlossen hatte. Ich kann mich im Übrigen nicht daran erinnern, dass wir eine absolute Mehrheit hatten, und es gab damals leider auch kein von der Opposition unterstütztes Volksbegehren, das die Regierung getrieben hätte.
(Beifall bei den GRÜNEN - Wiard Sie- bels [SPD]: Und dann hatten wir auch keine Mehrheit mehr, weil eine grüne Abgeordnete zur CDU gewechselt ist!)
Meine Damen und Herren, seien Sie doch mal ehrlich! Sie haben doch Angst vor Bayern! Herr Söder ist doch auch nicht deshalb zum Naturschützer geworden, weil er dazugelernt hätte, sondern weil die Bayerinnen und Bayern ihn dazu getrieben haben, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu übernehmen. Deshalb gibt es ein gutes Naturschutzgesetz in Bayern.
Ich habe es eben angesprochen: Auch in BadenWürttemberg - in einer Koalition mit der CDU, die ja nicht einfach ist - gibt es nur deshalb ein gutes Naturschutzgesetz, weil es dort ein Volksbegehren gegeben hat.
Frau Modder, Sie halten uns ja immer vor, das wäre Wahlkampf. Gestern gab es eine interessante Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen, aus der die Grünen als starker Sieger hervorgegangen sind. Die Themen Umwelt und Klima waren die wichtigsten für die dortige Bevölkerung. Dort ist am 23. Juli vom BUND und dem NABU inmitten der Kommunalwahlen ein Volksbegehren gestartet worden. Und wer war dort neben den Grünen Unterstützer? Die SPD NRW! Drei, vier Wochen vor der Wahl! Ich fürchte leider, dass sie ab morgen
nicht mehr sammeln werden, weil die Wahl jetzt vorbei ist. Vielleicht war das nur ein WahlkampfGag der SPD Nordrhein-Westfalen, aber dort wurde es gemacht. Und hier ist es eben bewusst deutlich vor einer Kommunalwahl eingeleitet worden, und wir hoffen darauf, dass Sie unseren Gesetzentwurf des Volksbegehrens, der breit ausgearbeitet ist, ebenfalls übernehmen.
Wo sind eigentlich Ihre Lücken im Haushalt? Herr Hilbers hat es hier im Parlament auf die Frage des Kollegen Wenzel ja auch klar gesagt: Wir haben im Haushalt 120 Millionen Euro zur Verhinderung eines Volksbegehrens. Das heißt, wenn es das Volksbegehren nicht gäbe, gäbe es auch dieses Geld nicht. Brauchen wir ja nicht! Dann würden Sie es für etwas anderes ausgeben. Und dieses Geld ist weiterhin unzureichend. Wir Grüne haben für den Haushalt 2020 230 Millionen Euro für den Naturschutz beantragt. Ob 30 Millionen Euro für die insektenfreundliche Weidenprämie, von der die Agrarministerin nichts hält, ob 100 Millionen Euro für die Kommunen, um die FFH-Richtlinie umzusetzen, ob es die Wasserrahmenrichtlinie betrifft, wir haben das hier vorgelegt, und Sie haben alles abgelehnt. Auf meine Anfrage, wie viel Geld in diesem Haushalt 2020 - es kam ja der Nachtrag - zur Verfügung steht, hieß es: 0 Euro. - Jetzt kündigen sie 120 Millionen Euro an. Das wird bei Weitem nicht reichen, um die Naturschutzziele zu erreichen.
Deshalb gibt es noch viele, viele Leerstellen. Wir können über den Wald reden. Warum fehlt das Thema insektenfreundliche Straßenbeleuchtung? Warum gibt es kein Verbot von Himmelsstrahlern wie in Bayern? Warum werden nicht die Alleebäume geschützt wie in Bayern? Hier gibt es immer noch Erlasse von Herrn Althusmann als Verkehrsminister, die besagen, dass die Alleebäume weg müssen, wenn eine Straße erneuert wird. In Bayern sind sie geschützte Landschaftsbestandteile. Es schadet nun wirklich keinem Landwirt, wenn man die Bäume an der Straße stehen lässt. Wir sind das Land der Alleen.
Deshalb müssen wir die großen Lücken, die Sie an vielen Stellen haben, durch das Volksbegehren stopfen. Nur die Unterstützung für das Volksbegehren wird Sie dazu bringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja eine spannende Debatte. So wollen wir das. Da ist Stimmung in der Bude. Das ist gut.
Erst einmal in die Richtung von Hermann Grupe: Ganz herzlichen Dank für die Zustimmung, und ganz herzlichen Dank für das Angebot, bei der weiteren Entwicklung konstruktiv an unserer Seite mitzugehen!
Die Einbringung dieses Gesetzentwurfes ist konsequent. Nicht reden, sondern handeln! Das ist nämlich hier die Devise, Herr Meyer. Niedersachsen schreibt mit diesem bisher einmaligen Vorgehen Geschichte. Schauen wir uns ehrlich in die Gesichter! Wer hätte gedacht, dass solche Verabredungen miteinander möglich sind und nicht als „nice to have“-Arbeitspapier, wie es durchaus an der einen oder anderen Stelle geschieht, in der Schublade verschwinden, sondern konsequent umgesetzt, ja, in Gesetzesvorlagen gegossen werden. Stark!
Ein großer Dank an Ministerin Otte-Kinast und an Minister Olaf Lies! Ein großer Dank an der Stelle auch einmal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien für den fantastischen und hoch engagierten Job, den dort alle gemacht haben und auch weiterhin machen werden! Davon bin ich zutiefst überzeugt.
Es ist aber auch richtungsweisend, was möglich ist, wenn sich Landwirtschaft und Umweltverbände partnerschaftlich, gleichberechtigt und auf Augenhöhe auf den Weg machen und nicht übereinander, sondern miteinander reden. Deshalb auch Dank an die, die sich eisern auf den Weg gemacht haben und gemeinsam ein Ziel verfolgen: mehr Natur- und Artenschutz!
Die Landwirtschaft ist die Gestalterin der Umsetzung des Niedersächsischen Weges. Das muss uns klar sein. Sie wird die Vereinbarung umsetzen. Es wird z. B. Veränderungen beim Grünlandumbruch, bei der Nutzung der Gewässerrandstreifen und beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geben, um einige wenige Maßnahmen zu skizzieren.
Zurzeit geht es in den Arbeitsgruppen um die Formulierungen für die Verordnungstexte. Es liegt in der Natur der Sache, dass weiterhin hart miteinan
der gerungen wird, aber die Unterzeichner des Vertrags sehen sich ihrer Unterschrift verpflichtet. Ich hoffe, das durchdringt auch den Vorsitzenden des NABU, der durch sein undifferenziertes Verhalten für Unruhe und Querfeuer sorgte, was dem Niedersächsischen Weg schadet.
Bündnis 90/Die Grünen, denen man ja eigentlich unterstellen sollte, dass ihr erstes Interesse dem Arten- und Naturschutz gilt, spielen hier eine unrühmliche Rolle. Kürzlich sagte mir jemand von außerhalb dieses Hauses, es sehe doch bannig so aus, als ob Sie einen Verband für Ihre politischen Ziele instrumentalisieren würden. Ich lasse das mal dahingestellt. Herr Meyer, ich muss es Ihnen lassen: Im Verdrehen von Wahrheiten und Tatsachen sind Sie wahrer Meister.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Oh, oh! - Johanne Modder [SPD]: Jawohl!)
SPD, CDU, Landvolk, Natur- und Umweltverbände haben den Niedersächsischen Weg für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zugunsten von mehr Arten- und Naturschutz sowie biologischer Vielfalt eingeschlagen. Das sind entscheidende Schritte für den Erhalt der Artenvielfalt.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Und wo hat er da was verdreht? - Christian Meyer [GRÜNE]: Nennen Sie mal ein Bei- spiel!)
Das sagte kürzlich der Vorsitzende des BUND, Heiner Baumgarten. Genau das ist das Ziel. Vielen Dank an den BUND für diese klaren Worte! Nun geht es in die Ausschüsse und in die Beratung, und ich freue mich sehr auf konstruktive und zielführende Beratungen in den Ausschüssen.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Wo hat Herr Meyer was Unwahres gesagt? Eine Unverschämtheit ist das!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Logemann. - Es folgt jetzt der Abgeordnete Stefan Wirtz, AfD-Fraktion. Herr Wirtz, auf geht‘s!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich zitiere: Schützengräben, Querfeuer, weiterfeuern, Keulen rausholen. - Ich
hoffe, ich kriege hier keinen Einblick in die Arbeitsweise auf Ihren Parteitagen! Das, was Sie hier an Rhetorik aufbieten, ist hoffentlich nicht der Niedersächsische Weg, wie er so schön betitelt ist.
Ich muss doch sagen: Sie haben hier einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Praktisch im Tiefflug hat Herr Meyer hier eben versucht, ungefähr alle Punkte gleichzeitig aufzuführen.
Wir sind in der ersten Beratung dieser Vorlage, haben also in den Ausschüssen durchaus noch ausgiebig Zeit, das Ganze zu beraten.
Es ist aber ganz offensichtlich so, dass Ihnen hier die Demokratie im Nacken sitzt. Eine gar nicht mal große Zahl macht Ihnen zu schaffen: 50 000. Der Herr Meyer hat sie genannt. 50 000 Unterschriften im ersten Schritt eines Volksbegehrens, obwohl nur 25 000 Unterschriften nötig wären - doppelt erfüllt, übererfüllt auf jeden Fall jetzt schon, nach kurzer Zeit. Das Artenschutz-Volksbegehren ist auf einem zumindest am Anfang sehr rasanten Weg, und das obwohl an diesem Volksbegehren auch jeweils ein sehr umfassendes Regelwerk dranhängt.
Es ist vielleicht nicht so, dass jeder, der unterschreibt, alles gelesen hat. Aber das hindert offensichtlich ganz viele nicht daran zu unterschreiben. Es ist ja auch einfach im Bereich Artenschutz. Das ist ganz sicher etwas Positives. Das ist ein hoher moralischer Wert. Wer möchte da nicht unterschreiben?
So hören wir hier von zwei Seiten, die sich auf den Niedersächsischen Weg geeinigt haben. Offensichtlich gibt es eine dritte Seite, die da ganz konträr steht.
Wenn man reinschaut und liest, was Sie geschrieben haben, dann stellt man fest, dass Sie nur nachlegen.
Sie legen Zahlen nach; auch Sie arbeiten mit Zahlen. Sie möchten den Ökolandbau bis 2030 auf 15 % der landwirtschaftlichen Fläche ausweiten; das Volksbegehren spricht von 20 %. Sie sind also schon hinterher.
Sie legen nach. Sie möchten mitbieten. Ihr § 5 enthält eine Positivliste von Landschaftselementen. Künftig sollen schon Arbeiten an Baumreihen, an Feldhecken oder sonstigen Feldgehölzen als Eingriffe in schützenswerte Natur gelten. Wenn Sie weitermachen und weiter steigern, dann ist fast damit zu rechnen, dass Sie in Zukunft jede einzelne Ackerfurche unter Schutz stellen.
So möchten Sie toppen, so möchten Sie mithalten, so möchten Sie einem Volksbegehren entgegenkommen, das Ihnen ganz offensichtlich - na ja, jetzt formuliere ich es auch einmal so - die Pistole auf die Brust setzt.
Und Sie haben es eilig. Bis November wollen Sie fertig sein. Denn die nächste Zahl droht schon: 610 000 Unterschriften. Auch die könnten mit Leichtigkeit zusammenkommen und Ihnen makabrerweise die Arbeit abnehmen, indem sie Ihnen etwas vorgeben, das Sie dann zumindest zu beraten und zu beachten haben.
Proteste gibt es auch schon. Es werden 200 Verbände genannt, die das Volksbegehren unterstützen. Aber es gibt natürlich auch Verbände, die sich hier querstellen. Wir haben es eben schon gehört. Im Wald kann man nicht einfach für ein halbes Jahr aufhören zu arbeiten.
Es geht z. B. um die Verdopplung des Totholzanteils in Wäldern. Welche Art von Lebewesen Sie dann schützen, ist völlig klar. Denn den Borkenkäfer werden Sie damit sicherlich fördern.
Ob es automatisch Artenschutz bedeutet, wenn man die landwirtschaftliche Nutzung einschränkt oder einstellt, das ist auch für die Verbände sehr fraglich.
Es wird auch in unseren Ausschüssen zu beraten sein, dass es nicht unbedingt ein Widerspruch ist, einen Wald oder einen Forst zu nutzen und trotzdem Arten zu schützen und zu erhalten.