Protocol of the Session on July 15, 2020

stück gelegen ist. Deshalb spielt neben dem maßgeblichen Faktor der Fläche, vor allem Grund und Boden sowie die Fläche des Gebäudes, beim Flächen-Lage-Modell auch die Lage eine wichtige Rolle und wirkt in diesem Modell korrigierend bzw. verfeinernd.

Für jeden Stadt- und jeden Gemeindeteil wird nach den gesetzlichen Vorschriften ein Lagefaktor ermittelt. Das wird anhand des Durchschnitts der Bodenrichtwerte im jeweiligen Stadtteil berechnet und führt dazu, dass in besonders guten Lagen mehr Grundsteuer gezahlt wird als in weniger guten Lagen. Im Ergebnis ist das Modell so ausgestaltet, dass es im Zweifel dazu führen kann, dass im besten Stadtteil 50 % höhere Grundsteuern gezahlt werden als in einem schlechteren Gemeindeteil.

Zur Frage 2: Viele Länder überlegen noch - wie auch Niedersachsen -, welchen Weg sie gehen wollen. Derzeit finden länderübergreifende Gespräche statt. Wir sind mit mehreren Ländern auch über unser Modell im Gespräch und werben für unsere Lösung, für meine Lösung.

Die Frage 3 beantworte ich wie folgt: Die Grundsteuer sichert den Kommunen in Deutschland jährliche Einnahmen in Höhe von 14 Milliarden Euro. In Niedersachsen sind es 1,4 Milliarden Euro. Die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendige Neuregelung soll weder zu Mehreinnahmen noch zu Mindereinnahmen führen. Die Höhe der Grundsteuer, die die einzelne Kommune in ihrem Gemeindegebiet erzielt, bestimmt sich jedoch weiterhin auch nach dem festzusetzenden Hebesatz der Kommune. Die Landesregierung wird in einem Verfahren sicherstellen, den aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln und für die Bürgerinnen und Bürger transparent darzustellen. Die Grenze dessen, was wir dann an Aufkommensneutralität umsetzen können, bildet allerdings das Hebesatzrecht der jeweiligen Kommune, die mit der Steuermesszahl einen entsprechenden Hebesatz festlegen kann.

So weit meine Antwort zu den Fragen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Lilienthal, Sie können jetzt vier Zusatzfragen stellen. Was die Gestaltung angeht, wissen Sie ja, was wir uns wünschen. Aber Sie sind erst mal dran. Bitte!

Herr Präsident, Ihr Wunsch ist mir Befehl. Ich werde die Fragen am Stück stellen.

Aber so, dass der Minister sich das notieren kann!

Alles klar; ich bemühe mich.

Zunächst vielen Dank für die Ausführungen.

Meine erste Frage: Vor dem Hintergrund, dass Anfang Juni auf eine Anfrage der FDP geantwortet wurde, dass noch gar nicht ganz klar ist, ob und vor allem wie diese Öffnungsklausel genutzt wird, frage ich: Wann in den letzten Wochen hat sich das denn verdichtet? Also wann ist Ihr Haus zu der Entscheidung gekommen?

Meine zweite Frage vor dem Hintergrund, dass sich die Werte entsprechend der Lage ändern - gute Lagen von gestern können schlechte Lagen von morgen sein -: Ist tatsächlich nur eine Erhebung geplant und findet nie wieder eine Nacherhebung statt? Habe ich das richtig verstanden?

Meine dritte Frage: Können wir davon ausgehen, dass das gesamte Verfahren ausschließlich digital stattfindet, also von der Abgabe der Erklärung bis zum Einspruch?

Meine vierte und zunächst letzte Frage: Sie haben noch einmal die Aufkommensneutralität betont. Ich frage mich, wie das ausgestaltet werden soll. Gibt es für die Gemeinden beim Hebesatz eine Obergrenze, oder wie soll auf die Gemeinden eingewirkt werden, dass am Ende tatsächlich eine Aufkommensneutralität gewährleistet wird?

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Lilienthal. - Herr Minister, bitte sehr!

Die erste Frage war, wann sich bei uns ein Sinneswandel ergeben hat. - Bei uns hat sich kein Sinneswandel ergeben. Seit Beginn der Diskussion über die Grundsteuer ist unser Flächen-LageModell Gegenstand der Diskussion. Ich habe schon zu Beginn, als unter den Ländern die Diskussion anfing, wie wir das ausgestalten wollen, für dieses Modell geworben. Es gab viele Ideen und

auch eine Vielfalt von Interessen unter den Ländern. Unser Anliegen in Niedersachsen war immer, dass wir weitere Unterstützer für das Modell gewinnen, damit wir keinen Flickenteppich schaffen. Deswegen habe ich schon immer für das Modell geworben, das ich jetzt vorschlage.

In diesem Stadium befinden wir uns immer noch. Ich werbe immer noch bei den Ländern, die möglicherweise darüber nachdenken, nicht das Bundesmodell anzuwenden, für unser Modell. Ich sagte ja, die Modelle von Hessen und Bayern sind Abwandlungen davon. Wir sind alle in einem Äquivalenzmodell mit entsprechenden Anpassungen unterwegs. Andere Länder diskutieren noch darüber, das zu tun.

Das Modell, das wir haben, besticht durch die Einfachheit der Handhabung und durch die Transparenz. Dadurch, dass die Bürger nicht alle sieben Jahre erneut eine Erklärung über Alter, Größe, Zustand ihres Gebäudes und Ähnliches abgeben müssen, besticht es durch Einfachheit. Daran hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert.

Da wir auf dem bayerischen Gesetzentwurf aufsetzen, haben wir uns im Finanzministerium mittlerweile auch Gedanken darüber gemacht, wie man einen entsprechenden Gesetzentwurf gestalten kann. Der befindet sich aber immer noch im Entwurfsstadium und ist insofern in der Landesregierung noch nicht diskutiert worden. Wir werden sehen, wie sich die Entwicklung an der Stelle weiter gestaltet. Auf jeden Fall sind das Überlegungen, die wir im Stadium der Diskussion eingebracht haben. Die Art und Weise, wie wir damit umgehen, hat sich bisher nicht geändert. Eine Festlegung, ob man von der Bundesregelung abweichen möchte, ist augenblicklich noch nicht erforderlich; sie muss aber in absehbarer Zeit erfolgen.

Die Werte, die Lagefaktoren werden automatisch überprüft. Das Verfahren, das ich vorschlage, wird vollständig automatisiert ablaufen; denn wir haben diese Daten. Etwaige Anpassungen bei einer Veränderung der Bodenrichtwerte können automatisch vorgenommen werden. Das brauchen wir nicht gesondert zu erheben. Das könnte also, wenn Änderungsbedarf bestünde, entsprechend mit einfließen, und man könnte das den Kommunen dann mitteilen.

Wie war noch die dritte Frage?

(Peer Lilienthal [AfD]: Die Aufkom- mensneutralität!)

- Wie man mit der Aufkommensneutralität umgeht.

Die Aufkommensneutralität ist eine Maßgabe, die man bundesweit umsetzen möchte. Das geschieht alles über die Steuermesszahlen. Über die Ausgestaltung der Steuermesszahl kann man am Ende steuern, dass es aufkommensneutral ist.

Ich wiederhole aber noch einmal, was mir wichtig ist: Das Bundesverfassungsgericht hätte uns nicht verurteilt, wenn alles so bleiben könnte, wie es ist. Es wird bei dieser Aktion also Gewinner und Verlierer geben. Es soll insgesamt in der Summe aufkommensneutral sein. Dann kommen wir am Hebesatzrecht der Kommunen nicht vorbei, und das wollen wir auch nicht. Die Kommunen sollen ein eigenes Hebesatzrecht behalten. Es wird uns nicht gelingen, jeder Kommune eine Steuermesszahl zu liefern, die beim alten Hebesatz das gleiche Aufkommen liefert. Das wird nicht gehen.

Wenn man eine Steuermesszahl hat, die in Niedersachsen in der Summe der Hebesatzmesszahlen dazu führt, dass das insgesamt aufkommensneutral ist - das streben wir an -, dann muss eine Kommune gucken, wie sie damit umgeht. Wenn sie dann zu Senkungen oder zu Erhöhungen kommt, würden wir die Sätze mitteilen, die eine Aufkommensneutralität bedeuten würden. Dann liegt es in der Hoheit der Kommune, diese Möglichkeit, dass sich die Basis ändert, nicht dazu zu nutzen, um sich Mehreinahmen zu verschaffen. Das wird aber dann die Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung sein.

Es gibt aber vom Städtetag und von den kommunalen Spitzenverbänden - beim Städtetag habe ich es jüngst noch einmal gelesen - deutliche Erklärungen, dass sie das nicht nutzen wollen, um sich zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Insofern bin ich guter Dinge, dass wir mit den Kommunen zusammen dahin kommen, dass wir auch für den Bürger eine Aufkommensneutralität sicherstellen - in der Summe, auch pro Kommune.

In der Hand haben wir es aber nicht, weil das Hebesatzrecht bei den Kommunen bleiben soll. Ich glaube, das ist auch wichtig. Es gehört zur kommunalen Selbstverwaltung, dass Kommunen ein Hebesatzrecht haben. Das halte ich auch für ganz wichtig als verbindendes Glied zu den Bürgern. So bringt man Ausgabenverantwortung und Ergebnisverantwortung zusammen, da man über das He

besatzrecht mit seinen eigenen Bürgern verantwortungsvoll diskutieren muss.

Danke schön, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die CDU stellt Herr Kollege Fühner. Bitte!

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, welche Vorteile sie bei dem Flächen-Lage-Modell detailliert beschreiben kann im Vergleich zu dem, was das Bundesmodell vorsieht.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist zum einen die Administrierbarkeit. Dieses Modell bedarf 40 % weniger Personal gegenüber dem Bundesmodell. Wenn wir schon die Chance haben, ein eigenes Gesetz aufzusetzen, dann sollten wir die Gelegenheit nutzen, finde ich, bürokratiearm vorzugehen. Es ist schon schwierig genug, Bürokratie in vorhandenen Verfahren abzubauen. Wenn wir dann schon ein neues Verfahren aufsetzen, sollte es zumindest ein ganz entscheidender Faktor dabei sein, wie man damit umgeht.

Es ist zum anderen viel transparenter für die Bürger und damit auch viel weniger streitanfällig. Bewertungen von Gebäuden mit verschiedensten Faktoren sind immer auch streitanfällig und sehr schwierig zu prüfen und nachzuvollziehen. Deswegen wird es dabei auch immer zu viel mehr Streitfällen kommen.

Es gibt auch nicht alle sieben Jahre eine erneute Steuererklärung. Das ist ein ganz wesentlicher Faktor, der eine Rolle spielt. Die Lagefaktoren muss ich von Jahr zu Jahr überprüfen. Die kann ich aber automatisch überprüfen. Insofern habe ich eine wesentliche Aufwandsreduzierung, auch bei der Wiederholung dieser Dinge.

Ich glaube auch, dass wir eine größere Gerechtigkeit haben, auch subjektiv im Gefühl der Menschen. Eine Objektsteuer ist schwierig nach der Leistungsfähigkeit auszurichten, weil sie sich am Objekt orientiert. Sie differenziert nach Lagen in der Kommune. Diese Lagen bringen ja auch zum Ausdruck, wie intensiv ich bestimmte Dinge nutzen

kann. Ich kann beispielsweise in einer Innenstadt gewisse Leistungen des öffentlichen Lebens stärker nutzen als in Randbereichen, weil z. B. das ÖPNV-Angebot dort vielleicht besser ist. Das liegt, glaube ich, auf der Hand.

Wenn ich dabei differenziere, bekomme ich eine andere Differenzierung, als wenn ich danach differenziere, wie mögliche Faktoren sind, wie der Bodenrichtwert in Wirklichkeit ist. Wenn der Bodenrichtwert, das Alter des Gebäudes oder Ähnliches einfließt, sagt das nichts über die Leistungsfähigkeit der Person aus, die in diesem Gebäude wohnt. Deswegen ist das ein Vorteil.

Der nächste Vorteil, den ich auch für wichtig halte, ist: In dem Bundesmodell wird bei den gewerblichen Objekten das vereinfachte Sachwertverfahren angewendet. Da kann ich nicht die vereinfachte Miete ansetzen, weil es diese dort nicht gibt. Dort gibt es dann nur das vereinfachte Sachwertverfahren. Dann habe ich auf der einen Seite beim Wohnen diese fiktive Miete, die kapitalisiert wird, und auf der anderen Seite habe ich das vereinfachte Sachwertverfahren bei den gewerblichen Objekten.

Dabei kann es auf Dauer zu Verwerfungen zwischen diesen beiden Kategorien kommen. Diese Frage muss man im Blick behalten. Sie ist beim Äquivalenzmodell besser gelöst, und man kommt zu ähnlichen Ergebnissen.

Ich möchte, dass es später möglichst wenige Verwerfungen gibt zwischen dem, was augenblicklich stattfindet, und dem, was zukünftig erhoben wird. Wir werden das nicht immer genau treffen. Dieses Modell gibt uns aber die Möglichkeit, das gut auszugestalten.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Dr. Siemer, CDU-Fraktion.

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen.

Vor dem Hintergrund, dass Sie ausgeführt haben, dass die Erhebungen zu automatisieren sind, frage ich die Landesregierung, ob schon untersucht wurde, wie leicht sich ein solches Modell pro-

grammieren ließe und ob sich bezüglich des Programmierumfangs vielleicht auch Unterschiede zu anderen Modellen ergeben.