Protocol of the Session on May 12, 2020

Sie aufzufordern, etwas zu tun, was nicht gesetzlich wäre, würde mir jedenfalls völlig fern liegen. Ich habe Sie, denke ich mal, ausreichend zitiert.

Bitte aber eine Frage jetzt!

Ich habe die Hoffnung, dass das neue Gesetz noch ganz andere Möglichkeiten bietet. Nun aber sehen wir: Wir spannen wieder, aber es passiert nichts. Der Vorwurf ist, dass das Gesetz im Land im Grunde nicht so angepasst wird, dass man wirklich etwas erreicht.

Herr Kollege, Sie wollten eine Zwischenfrage stellen. Jetzt muss der Minister suchen, ob das eine war. - Bitte!

Herr Präsident, lieber Herr Grupe, die Frage habe ich verstanden.

(Heiterkeit)

Ich antworte auch gerne darauf.

Ja, es ist ein Schritt, aber ich glaube, es reicht nicht aus. Die Gesetzesänderung, die vorgenommen worden ist, gibt uns Spielräume. Wir hätten mit dem alten Gesetz diese Ausnahmegenehmigungen nicht machen können, und wir hätten mit dem alten Gesetz auch nicht die Jäger dafür einsetzen können. Trotzdem - das gebe ich zu - waren wir nicht erfolgreich. Das kann ich nicht ändern. Ich will das gar nicht leugnen.

Ich habe eingangs gesagt, wir müssen endlich mal auch vom Ende her denken - wo wollen wir denn ankommen? - und dann die Maßnahmen dafür beschreiben und nicht den Weg des sukzessiven, immer ein bisschen Mehr gehen. Das machen wir konsequent für das Thema Herdenschutz. Den wird es weiterhin geben müssen. Daran führt überhaupt kein Weg vorbei. Das müssen wir konsequent auch für die Frage der Entnahme machen.

Lieber Herr Meyer, es ist natürlich nicht richtig: Natürlich geben wir Geld für Herdenschutzmaßnahmen bei Pferden und Rindern aus. Ich kann Ihnen die Zahlen nennen. Es sind 1,3 Millionen Euro für Schafe, Ziegen und Gatterwild bei 253

Anträgen, 600 000 Euro für Pferde bei 48 Anträgen, 800 000 Euro für Rinder bei 78 Anträgen.

(Zurufe: Oh, Herr Meyer!)

Also, das stimmt doch nicht. Warum sagen Sie das? Was soll das? Ich verstehe, dass man politisch sagt: Der hat das nicht hingekriegt. Es ist kein Wolf besendert worden. - Stimmt. Mir ist leider keiner zugelaufen, wie es bei Stefan Wenzel der Fall war.

(Beifall bei der SPD - Christian Meyer [GRÜNE]: Klar, zugelaufen!)

Das wäre mir auch lieber gewesen. Aber ich kann es nicht ändern. - Ja, der ist ihm zugelaufen. Das war doch das Problem mit dem Wolf! Das wissen wir doch, und das ist gar nicht schlimm.

Ich respektiere und akzeptiere auch die gesamte Kritik: Da ist null. - Ja, das ist so. Das kann ich doch gar nicht leugnen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Eigentlich bedauern Sie, dass Ihnen keiner zu- gelaufen ist! Seien Sie ehrlich!)

- Nein, das tue ich nicht, weil ich froh bin, dass der sich den Menschen nicht nähert; denn das war ja ein Problem. Stefan Wenzel hat gehandelt. Das ist doch die Botschaft dahinter. Auch absolut richtig; da sind wir uns auch einig.

Aber lassen Sie uns an der Stelle bei aller notwendigen Auseinandersetzung wirklich versuchen, die Sachlichkeit zu wahren. Wir werden mit dem jetzigen Gesetz eine ganze Menge an Einzellösungen haben. Es ist jedes Mal, für jeden Fall ein unglaublicher Aufwand hinsichtlich der Bewertung der Ausnahmemöglichkeiten, die das Bundesnaturschutzgesetz zulässt. Die Verordnung ist fertig. Die Verordnung ist gestern in die Ressortbeteiligung gegangen. Ich glaube, dass die Ressorts relativ schnell zuliefern werden. Dann werden wir in die Verbandsbeteiligung gehen.

Ich wünsche mir eine sachliche Auseinandersetzung mit der Botschaft: Es geht darum, die Art Wolf zu schützen. Es geht nicht darum, jedes Individuum zu schützen. Es geht darum, eine Lösung zu finden, wie Weidetierhaltung und Wolf möglich ist. Aber es wird nicht möglich sein, jedes Tier in den Stall zu sperren und jedes Tier so einzuzäunen, dass am Ende überhaupt keine Biodiversität in unserem Land mehr möglich ist.

Einen vernünftigen und sachlichen Umgang im Miteinander, das wäre eine Lösung. Ich glaube, dass wir alle gemeinsam mit unserer Diskussion dazu beitragen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Lies.

Zu diesem Antrag zur Aktuellen Stunde - Thema Wölfe - liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Heute ist noch ein zweites Thema im Rahmen der Aktuellen Stunde dran, beantragt von der SPD. Bevor wir damit starten, nehmen wir auch hier oben einen Wechsel vor. Auch unten wird gereinigt, und dann geht es weiter. Danke.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult sowie die Plätze der Sitzungsleitung und der Schriftführe- rinnen und Schriftführer)

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir kommen jetzt zu

b) Pandemie, Klimawandel und veränderte Bedrohungslagen: Jetzt die Weichen für einen modernen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen stellen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 18/6435

Wir beginnen mit der Einbringung durch den Kollegen Rüdiger Kauroff von der SPD-Fraktion.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, Sie in diesen Tagen wohlauf hier im Niedersächsischen Landtag zu sehen.

Die Corona-Pandemie hat das Leben aller Mitbürgerinnen und Mitbürger von heute auf morgen vor große Herausforderungen gestellt. Ausdrücklicher Dank - das will ich hier vorwegstellen - gilt allen,

die täglich das Virus an vorderster Front bekämpfen, unsere Versorgung und Sicherheit gewährleisten, und letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern, die die gesundheitsschützenden Maßnahmen der letzten Wochen mitgetragen haben.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Nicht zuletzt: Die Corona-Pandemie hat die Institutionen des Katastrophenschutzes in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Wir mussten in den vergangenen Jahren klar feststellen, dass sich die Gefährdungslagen für unser Bundesland drastisch verändert haben. Der Moorbrand bei Meppen, ein gesteigertes Waldbrandrisiko, das dritte drohende Dürrejahr in Folge, Pandemien oder terroristische Risiken stellen unseren Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vor gewaltige Hürden, die jedoch mit Weitsicht, Strategie und kühlem Kopf zu meistern sind.

Der Titel unseres Antrages zur Aktuellen Stunde beinhaltet bewusst den Passus: „Jetzt die Weichen für einen modernen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen stellen!“ Hierbei darf aber keineswegs der Eindruck entstehen, dass der Katastrophenschutz in unserem Bundesland

schlecht aufgestellt sei, ganz im Gegenteil. Doch die vergangenen Jahre haben uns gelehrt, dass sich die Welt in einer rasanten Geschwindigkeit verändert und wir stets getroffene Entscheidungen auf den Prüfstand stellen müssen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Strukturen, die vor Jahren sinnvoll und effektiv erschienen, vor dem Kontext aktueller Veränderungen angepasst werden müssen.

Um diesen neuen Herausforderungen gerecht zu werden, braucht es eine Reform des derzeitigen Katastrophenschutzes. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Folgen auch für die kommunalen Haushalte braucht es zur Sicherstellung des Katastrophenschutzes in unseren Städten und Gemeinden ein Unterstützungsprogramm für unsere Hilfsorganisationen. Da kommen ganz schnell 50 bis 60 Millionen Euro zusammen. Alle erleiden beispielsweise durch das Wegbrechen von Sanitätsdiensten bei Großveranstaltungen erhebliche Einnahmeausfälle. Da muss das Land unterstützend eingreifen; denn die massiven Liquiditätsausfälle dürfen nicht dazu führen, dass die Bewältigung zukünftiger Katastrophenfälle vorübergehend auf Eis gelegt wird.

Zusätzlich bedarf es mit Blick auf eine stark gesteigerte Waldbrandgefahr und Moorbrände in

unserem Bundesland eines Förderprogramms zur Stärkung unserer Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten, z. B. mit geländegängigen Feuerwehrfahrzeugen mit größerem Wassertank.

Eines ist in unseren Augen zwingend erforderlich: Es braucht zur besseren Vorsorge künftiger Katastrophenfälle die zeitnahe Einrichtung eines eigenen niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz in Celle und in Loy. Dieses ist mit ausreichenden Ressourcen zur Bewältigung künftiger Katastrophenfälle auszustatten. Im ersten Schritt sind aus unserer Sicht die aktuellen Betriebskosten der COVID-19-Krisen- und -Stabsorganisation in Höhe von 5 Millionen Euro und für die notwendige Ausrüstung von Sonder- und Hilfseinrichtungen im Katastrophenschutz 17 Millionen Euro bereitzustellen.

Ziel muss es sein, dass das Landesamt den Landkreisen fachliche Unterstützung bei der Katastrophenbewältigung leistet und eine koordinierende Rolle bei Landes-, Bundes- und EU-Einsätzen übernimmt.

Nachdem bereits das Kompetenzzentrum Großschadenslagen zur NABK verlegt worden ist, gilt es, diesen Standort weiter zu stärken und zur Schlagader des niedersächsischen Katastrophenschutzes auszubauen.

Das niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz könnte nach unseren Vorstellungen bereits zum Beginn des kommenden Jahres errichtet werden. Hier könnten auch zentrale Lagerkapazitäten und Logistikmöglichkeiten für medizinische Schutzkleidung angesiedelt sein, um im Bedarfsfall schnell handlungsfähig zu sein. Wir stehen hierzu in guten Gesprächen mit unserem Koalitionspartner und hoffen, Ihnen zeitnah Ergebnisse präsentieren zu können.

Der niedersächsische Katastrophenschutz und die zahlreichen Hilfsorganisationen nehmen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wahr, ob bei der Schaffung von Behelfskrankenhäusern oder der Logistikbündelung zur Beschaffung medizinischer Güter. Ohne die Arbeit der vielen Frauen und Männer sähe die Situation in unserem Bundesland anders aus.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Wir müssen aber auch darüber reden, dass wir den Katastrophenfällen besser präventiv begegnen können. Wir müssen die Debatte darüber führen, ob neue Kategorien jenseits des Katastrophenfalls

geschaffen werden, z. B. eine Art Katastrophenvoralarm oder auch Maßgaben für außergewöhnliche Ereignisse.

Gleichzeitig - dies ist meiner Fraktion außerordentlich wichtig - müssen wir uns um eine Freistellung aller Helferinnen und Helfer kümmern. Wer sich für unser Land und den Schutz der Bevölkerung bemüht, darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen spüren, sondern muss für das Engagement gefördert werden.