Protocol of the Session on March 25, 2020

Um das tun zu können, benötigen wir einen Nachtragshaushalt und die finanziellen Spielräume, um aktiv helfen zu können.

Mein ausdrücklicher Dank gilt Ihnen von der Landtagsverwaltung und auch Ihnen, liebe Parlamentarier und Parlamentarierinnen, dass uns dieser Nachtragshaushalt heute ermöglicht wird, um handlungsfähig zu sein.

Die Bundeskanzlerin hat zusammen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Sonntag wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die uns alle in unserem Alltag, in unserer Freiheit und in unserer Art zu arbeiten und zu wirtschaften enorm einschränken.

Von besonderer Bedeutung ist jetzt, die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatzfähig und leistungsfähig zu halten. Dafür wollen wir gerade dem Mangel an Schutzausrüstungen entgegentreten. Der Produktionsausfall in China und Verwerfungen am Markt haben eine zentrale Beschaffung notwendig gemacht. Wir ermöglichen mit 400 Millionen Euro, hier gezielt helfen zu können, um unser Gesundheitswesen weiter ausbauen zu können.

Aber ebenso entschlossen wollen wir mit aller Kraft den gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Coronaviruskrise entgegenwirken. An sich wettbewerbsfähige Unternehmen müssen vor der realen und akuten Gefahr geschützt werden, durch diese bedrohliche Lage in eine finanzielle Schieflage zu geraten. In dieser Situation wollen wir einen Schutzschild für die niedersächsische Wirtschaft aufbauen; das halte ich für zwingend erforderlich. Meiner Meinung nach ist es nach wichtig, von Beginn an ein ganz besonderes Augenmerk auf die Liquidität zu legen.

(Zustimmung)

Ich brauche jetzt nicht die einzelnen Bundesmaßnahmen zu erläutern. Ich will Ihnen aber deutlich sagen, dass wir diese ergänzen wollen.

Die Landesregierung hatte schon Anfang letzter Woche beschlossen, in den Nachtragshaushalt eine Kreditermächtigungsgrundlage in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro aufzunehmen, sodass insgesamt Barmittel in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt werden. 400 Millionen Euro sollen dabei über den Umweg einer Entnahme aus dem Sondervermögen realisiert werden, das im Rahmen des Jahresabschlusses wieder aufgefüllt wird.

Dies ist ein Nachtragshaushalt, mit dem wir die Ausnahmevorschrift in Anspruch nehmen. Genau dafür haben wir sie verabschiedet. Auch ich habe mir bei der Implementierung der Schuldenbremse nicht vorstellen können, dass wir auf diese Maßnahme schon so früh zurückgreifen müssen. Wir werden das machen. Wir werden die Tilgung in den nächsten zehn Jahren vornehmen müssen.

Ich glaube, dass uns diese Krise noch lange beschäftigen wird. Auch die Auswirkungen werden uns viele Jahre durch Steuerausfälle, durch wirtschaftliche Entwicklungen und das, was noch vor uns liegt, beschäftigen.

Ich fasse zusammen. Der Nachtragshaushalt sieht Ausgabeermächtigungen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und Bürgschaften von bis zu 3 Milliarden

Euro vor. Mit diesem Paket können wir schnell, entschlossen und wirkungsvoll arbeiten.

Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das am Ende ausreichen wird. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir damit einen Rahmen geschaffen haben, der uns handlungsfähig macht. Auch ich kann nicht ausschließen, dass wir Fehler machen werden. Aber wir sind jetzt zum Handeln gezwungen. Wir müssen jetzt handeln! Wir wollen entschlossen, entschieden und schnell handeln.

Ich bedanke mich herzlich dafür, dass Sie uns die Möglichkeit dazu geben.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen, vielen Dank, Herr Minister Hilbers. Sie haben das Unmögliche wahr gemacht: Sie sind der einzige Redner von all den Rednerinnen und Rednern zu diesem Tagesordnungspunkt, der die Redezeit nicht überschritten hat. Also eine ganz besondere Auszeichnung an dieser Stelle!

(Beifall - Zuruf: Historisch! - Zwei Mit- arbeiter der Landtagsverwaltung des- infizieren das Redepult) )

Meine Damen und Herren, uns liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung, zunächst zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Wie bereits erwähnt, bedarf nach Artikel 71 Abs. 4 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung ein Beschluss „für die Aufnahme von Krediten in Höhe von über 0,5 vom Hundert des zuletzt festgestellten Haushaltsvolumens der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages“. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Landtages der 18. Wahlperiode beträgt 137. Somit ist die Zustimmung von mindestens 92 Mitgliedern des Landtages erforderlich.

Bedarf ein Beschluss einer Mehrheit, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, so ist nach § 84 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung durch Namensaufruf abzustimmen.

Weil die Beschlussempfehlung einstimmig - bei Enthaltung des Ausschussmitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - gefasst wurde und in den Redebeiträgen hier die Zustimmung deutlich signalisiert wurde, schlage ich vor, von der Möglichkeit des § 99 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu

machen, nach der der Landtag im Einzelfall von Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen kann, wenn nicht zehn anwesende Mitglieder des Landtages widersprechen.

Ich frage daher, ob dem Verfahren widersprochen wird, auf den Namensaufruf zu verzichten und die Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung in der Weise durchzuführen, dass Zustimmung und Ablehnung durch Aufstehen signalisiert werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Ich sehe keinen. Ich danke Ihnen. Widerspruch gibt es nicht.

(Zuruf von Ulrich Watermann [SPD])

- Herr Kollege Watermann, das war kein Widerspruch, nicht wahr? - Alles klar!

Ich bitte jetzt diejenigen, die der Nr. 1 der Beschlussempfehlung ihre Zustimmung geben möchten, sich zu erheben und sich bitte einen Moment zu gedulden, bis der Sitzungsvorstand gezählt hat. Das sind etwas erschwerte Bedingungen. Ich möchte Sie bitten, von den Tischen etwas zurückzutreten, damit man auch die Damen und Herren Abgeordneten in den Logen und auch oben auf den Besucherplätzen wahrnehmen kann. Wir vom Präsidium treffen uns dann nach der Abstimmung mit der Landtagsverwaltung und gleichen ab, ob das Ergebnis der Abstimmung den Erfordernissen genau entspricht.

(Die Schriftführerin und der Schriftfüh- rer zählen die Jastimmen - Zuruf von Wiard Siebels [SPD])

- Herr Siebels, das ist nur die Platznummer. Sie hat sonst keine Bedeutung.

(Heiterkeit)

Wer mit Ja gestimmt hat, darf sich hinsetzen. Jetzt frage ich, wer mit Nein stimmen und deshalb aufstehen möchte. - Ich sehe keine Neinstimme. Dann kommen wir zu den Enthaltungen. Wer sich der Stimme enthalten möchte, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Enthaltungen sehe ich auch nicht.

Wir machen eine kurze Pause und gleichen jetzt das Ergebnis ab. - Vielen Dank an die Landtagsverwaltung und an die Kolleginnen und Kollegen Schriftführerinnen und Schriftführer für das Auszählen unter doch leicht erschwerten Bedingungen.

(Unruhe)

- Herr Watermann, vielleicht haben Sie Interesse am Ergebnis. Ich bitte alle darum, dass wieder etwas Ruhe einkehrt.

Im Einvernehmen mit den Schriftführern stelle ich fest, dass 118 Jastimmen vorliegen, keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen - wie Sie auch selbst feststellen konnten.

(Beifall)

Damit wurde der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt. Die erforderliche Zahl von 92 Stimmen wurde mehr als erreicht. Vielen Dank Ihnen.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Ich bitte noch einmal um Konzentration. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist ihr einstimmig gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich, aufzustehen. - Ich frage Gegenstimmen ab. - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit wurde auch der Nr. 2 der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die nach § 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages in die Beratung einbezogenen Anträge. Wer den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache - - -

(Jörg Bode [FDP]: Es wurde Überwei- sung in den Ausschuss beantragt!)

- Genau das hatte ich jetzt vor, meine lieben Damen und Herren!

(Heiterkeit)

Ich hätte Ihnen dann empfohlen, dass wir diese beiden Anträge, die ich gleich noch aufrufe, nach den Empfehlungen aus der SPD-Fraktion in den Haushaltsausschuss sowie in den Sozialausschuss überweisen, und die FDP hatte ergänzend die Mitberatung des Wirtschaftsausschusses beantragt.

Jetzt kommen wir zu dem Teil, den Sie so sehnsüchtig erwartet haben.

Wer den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/6134 federführend in den Haushaltsausschuss und mitberatend in den Sozial- und in den Wirtschaftsausschuss überwei

sen möchte, den bitte ich jetzt um Zustimmung. - Vielen Dank.