Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Bley.
Nein, das habe nicht nur ich so gesehen, Herr Kollege. Eine! Und bevor Sie die zweite Frage aussprechen können, ist das Mikro schon abgestellt. Ich passe auf.
Herr Präsident! Ich habe ja viel über VW gehört und darüber, was dort anliegt. Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt die Landesregierung, um niedersächsische Unternehmen auch außerhalb von VW bei ihrer Auslandstätigkeit für Menschenrechtsfragen zu sensibilisieren?
Vielen Dank. - Herr Abgeordneter, ich habe dazu schon wenige Punkte ausgeführt: dass wir im Rahmen der Unternehmensdelegationsreisen alle Unternehmerinnen und Unternehmer frühzeitig auf diese Menschenrechtsfragen hinweisen, sie einbinden, dass Gespräche mit NGOs, politischen Stiftungen und weiteren Organisationen machbar und möglich sind und dass wir jederzeit einen Verhaltenskodex haben, der von 2016 stammt und in dem es um die Frage von Wirtschaft und Menschenrechten geht, und dass die niedersächsischen Unternehmen auf diese grundsätzliche Festlegung ebenfalls hingewiesen werden.
Das machen wir automatisch. Das ist auch eine ständige Aufgabe. Der hat sich die Wirtschaft in Deutschland im Übrigen selbst verpflichtet. Insofern ist es eine Frage des Wollens, es zur Kenntnis zu nehmen und dafür auch entsprechend einzutreten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Für die AfD-Fraktion stellt der Kollege Wirtz die zweite Zusatzfrage. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Minister, wie schätzen Sie vor dem Hintergrund, dass die Kapazität des Werkes bei 50 000 Autos im Jahr liegt, diese aber noch nicht völlig ausgeschöpft ist, und dort 650 Mitarbeiter beschäftigt sind, von denen Viertel einer Minderheit angehört - nicht zwangsläufig einer Minderheit aus der Region -, den menschenrechtsverbessernden Wohlstandseffekt von dieser Beschäftigung in einer 3,5-Millionen-Stadt wie Urumqi - ganz zu schweigen von der Provinz - ein?
Herr Abgeordneter, das mag auf den ersten Blick vielleicht wenig erscheinen. Ich hatte allerdings vorhin angekündigt, dass die Produktion ausgeweitet werden soll, in welcher Größenordnung und mit welchen Kapazitäten, kann ich derzeit nicht sagen.
Aber die zusätzliche neue Produktion eines leichten SUV in Nachfolge des Santana wird die Produktionskapazitäten erhöhen. Dass sich wirtschaftlicher Wohlstand üblicherweise auf bestimmte Situationen in Gesellschaften positiv auswirkt bzw. einen positiven Beitrag leistet, dürfte unbestritten sein.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen jetzt zur dritten Zusatzfrage der FDP-Fraktion, gestellt durch Herrn Kollegen Bode.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, Sie haben auf meine Frage geantwortet, dass, falls neue Informationen zu der Menschenrechtssituation bei den Uiguren vorliegen, die Landesregierung bzw. die in den Aufsichtsrat entsandten Vertreter die Position des Landes neu bewerten würden. Mich würde interessieren, was „neu bewerten“ tatsächlich bedeuten könnte. Von daher frage ich die Landesregierung: Wäre es für die Landesregierung vorstellbar, bei Bestätigung der Berichte über
Herr Abgeordneter Bode, wir bewerten bestimmte Positionen auch in solchen Fragen grundsätzlich ständig und kontinuierlich neu. Sollten sich dabei neue Erkenntnisse ergeben, wird sicherlich auch eine grundsätzliche Erörterung darüber stattfinden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir keinerlei Veranlassung, daran zu zweifeln, dass dieser Produktionsstandort von VW weiter aufrechterhalten wird.
Danke vielmals. - Die dritte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt nun der Abgeordnete Stefan Wirtz.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gerade noch einmal beschrieben, wie ständig überprüft wird, wie die Situation an diesem Standort ist. Gelten Ihre Maßstäbe und der Wertekanon, den Sie vorhin beschrieben haben, auch für andere Produktionsstandorte, auch für geplante, z. B. für den in der Türkei, in Erdogans Türkei - jedenfalls während dessen Amtszeit - geplanten VW-Standort? Ist dort z. B. eine Christenquote vorgesehen?
Der Code of Conduct gilt für den gesamten Konzern und auch hinsichtlich der Neueinrichtung von Produktionsstandorten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Althusmann, Sie haben eben auf meine Frage nach Konsequenzen für das VW-Engagement in Gesamtchina am Ende die Maßnahmen, die Sie andenken, auf den Standort Urumqi beschränkt. Deshalb frage ich noch einmal: Wäre es, falls sich die Meldungen über Menschenrechtsverstöße bei den Uiguren von offizieller Seite in der Form bestätigen, für die Landesregierung vorstellbar, das Gesamtengagement von Volkswagen in China infrage zu stellen, sowohl was andere Standorte als auch was die Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden betrifft?
Herr Abgeordneter Bode, ich hatte den Eindruck, dass ich das jetzt schon mehrfach beantwortet hatte.
- Das ist eine Frage der Sichtweise. Ich sage immer gern: Das Parlament ist groß genug für zwei Meinungen.
Wir haben hier offensichtlich eine unterschiedliche Bewertung. Ich habe jetzt mehrfach ausgeführt, dass sowohl der VW-Konzern als auch die Landesregierung kontinuierlich die Menschenrechtssituation beobachtet und auch bewertet. Von daher wird mit Blick auf die Zukunft zu entscheiden sein, welche Standortpolitik in den kommenden Jahren getätigt wird. Das betrifft auch die Frage der Türkei. Insofern ist das zunächst einmal eine Vorstandsentscheidung.
Sollten wir zu neuen Erkenntnissen kommen, wird der Vorstand mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eine Neubewertung der Situation an den Aufsichtsrat herantragen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich sagen, dass ich keinerlei Veranlassung sehe, an dieser Standortentscheidung etwas zu
verändern. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, die nachweislich die von Ihnen beschriebene Situation so darstellen, dass man zu einer Neubewertung kommen muss, wird dies mit Sicherheit so geschehen.
Ob damit grundsätzlich eine Neubewertung des Standortes in Gänze zusammenhängt, obliegt am Ende unzweifelhaft auch einer Vorstandsentscheidung. Ich sehe diese Notwendigkeit im Moment nicht.
b) Sieht die Landesregierung noch Möglichkeiten, die eigenen Verbesserungsvorschläge zur Düngeverordnung durchzusetzen, oder wird der aktuelle Entwurf „abgeschmettert“? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/5906
Sieht die Landesregierung noch Möglichkeiten, die eigenen Verbesserungsvorschläge zur Düngeverordnung durchzusetzen, oder wird der aktuelle Entwurf „abgeschmettert“?
Presseberichten zufolge hat der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zur Düngeverordnung die notwendige Zustimmung der EU-Kommission gefunden. Der Entwurf wurde am 21. Februar 2020 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Die Abstimmung darüber soll in der Bundesratssitzung am 3. April 2020 stattfinden.
In einer gemeinsamen Stellungnahme von Ministerin Otte-Kinast und Minister Lies vom 16. Januar 2020 forderten diese Nachbesserungen an der Düngeverordnung des Bundes. Dabei wurden u. a. Forderungen nach einer betriebsgenauen Anpassung der sogenannten roten Gebiete und die Berücksichtigung einer trinkwasserschonenden Bewirtschaftung erhoben.
Ausweislich des Plenarprotokolls vom 30. Januar 2020 äußerte sich Ministerin Otte-Kinast zur Düngeverordnung wie folgt: „Wir werden für die Landwirte rausholen, was es rauszuholen gibt. Und wenn diese Düngeverordnung, diese Gesetzgebung, nicht im Sinne Niedersachsens ist, dann werden wir sie abschmettern müssen.“