Darüber hinaus soll das Niedersächsische Jagdgesetz mit einer kleinen Novelle kurzfristig geändert werden, um erforderliche Regelungen zur Prävention und Bekämpfung der ASP in das Gesetz aufzunehmen. Dafür sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
Ermächtigung des Ministeriums, Ausnahmen von sachlichen Verboten zuzulassen, z. B. Genehmigungspflicht für Saufänge, Schussabgabe vom Kraftfahrzeug bei Erntejagden, Jagdverbot an Fütterungen,
Die Jagdbehörden sind bereits in der Lage, von der Aufhebung der Schonzeit für Bachen und Keiler nach § 26 Abs. 2 bzw. Abs. 3 des Niedersächsischen Jagdgesetzes Gebrauch zu machen. Dabei bleibt die Elterntierregelung nach § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes unberührt. Als Elterntier gelten Bachen, deren Frischlinge noch gelbe Längsstreifen aufweisen.
Zu Frage 2: Jede erfolgreiche Schwarzwildbejagung hat eine eindämmende Wirkung auf die Verbreitung der ASP. Konzertierte Jagdaktionen entlang von Fernverkehrsstrecken mögen sinnvoll sein, bergen aber auch ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Zum Beispiel können Jagdhunde und Wild auf die Straße laufen. Daher muss die Durchführung solcher Jagdaktionen auf regionaler Ebene durch die Beurteilung des Gefahrenrisikos für Ver
kehrs- und Jagdteilnehmer sowie Jagdhunde entschieden werden; denn der Jagdleiter trägt hierbei allein die Verantwortung.
Zu Frage 3: Die Niedersächsische Tierseuchenkasse leistet finanzielle Entschädigungen für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet wurden oder die nach der behördlichen Tötungsanordnung verendet sind. Wird also in einem Schweinebestand der Ausbruch der ASP amtlich festgestellt oder gibt es in einem Bestand deutliche Anhaltspunkte für den Ausbruch der ASP, so ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung aller Schweine dieses Bestandes an.
In einem solchen Falle zahlt die Niedersächsische Tierseuchenkasse eine Entschädigung für die getöteten Tiere und übernimmt zusätzlich die bei der Tötung und der unschädlichen Beseitigung der Tiere entstehenden Kosten. Darüber hinaus zahlt die Niedersächsische Tierseuchenkasse gemäß der Satzung über die Gewährung von Beihilfen eine freiwillige Beihilfe zu den Kosten für die Reinigung und Desinfektion nach Stallräumungen aufgrund amtlicher Tötungsanordnungen.
Während die finanziellen Mittel für die Kosten der Entschädigung und Tötung zur Hälfte von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und zur anderen Hälfte vom Land Niedersachsen getragen werden, wird die Beihilfe für die Reinigung und Desinfektion zu 100 % durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse finanziert. Die Kosten für die Beseitigung der getöteten Tiere übernimmt gemäß Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz die Tierseuchenkasse zu 60 %, während die jeweilige Gebietskörperschaft die anderen 40 % der Kosten trägt. Darüber hinaus übernimmt die Tierseuchenkasse im Zuge der Aufhebung von Restriktionsgebieten die Kosten für die Probenahmen und die Untersuchung.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse hat sowohl durch eigene Kalkulationen als auch mittels einer statistischen Modellierung durch einen Epidemiologen die Höhe der erforderlichen Rücklagen berechnet. Dabei wurden die Gesamtkosten inklusive der Landesleistungen, der Kompensation und dem Anteil der Tierseuchenkasse an den Gesamtkosten - also die notwendigen Rücklagen - sowie die anteiligen Kosten für insgesamt 25 Tierkategorien bzw. Subkategorien an letzteren ermittelt.
Um parallele Seuchenzüge in mittlerer Größe finanzieren zu können, sind danach für den Bereich der Schweine ca. 61 Millionen Euro erforderlich. Damit werden 80 % aller finanziellen Risiken der Tierseuchenkasse durch die Maul- und Klauenseuche und die klassische Schweinepest abgedeckt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im Falle des Ausbruchs der ASP bei Hausschweinen eine Kofinanzierung der EU in der Regel in Höhe von 50 % greift, sodass die Rücklage de facto doppelt so hoch ist.
Insofern ist mit höchstmöglicher Sicherheit davon auszugehen, dass die jetzt vorhandene Rücklage für Schweine in Höhe von 60,9 Millionen Euro ausreichend ist, um die finanziellen Leistungen der Tierseuchenkasse für Entschädigungen an die Tierhalter, für die Übernahme der Kosten der Tötung, der Untersuchung, der Tierkörperbeseitigung sowie für die Beihilfe für Reinigung und Desinfektion im Rahmen eines ASP-Seuchenzuges zu decken.
Weitere finanzielle Einbußen landwirtschaftlicher Betriebe werden seitens der Niedersächsischen Tierseuchenkasse nicht kompensiert. Zum Ausgleich wären gegebenenfalls, weitere gesetzliche Entschädigungsregelungen zu schaffen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, es gibt etliche Wünsche nach Zusatzfragen. Es beginnt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Dragos Pancescu. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bewertet die Landesregierung die Annahme, dass selbst bei einer Reduzierung des Schwarzwildbestandes um 70 % die Populationsgröße sofort wieder erreicht wird, wenn sich hinsichtlich der üppigen Futtergrundlage - z. B. Maisfelder - nichts verändert?
(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Auf einfache Fragen gibt es einfache Antworten! So ist das im Leben! - Ge- genruf von Ulrich Watermann [SPD]: Das war früher auch schon so!)
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt ebenfalls für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Viehoff.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum werden die Landesmittel ausschließlich für jagdliche Maßnahmen ausgegeben - jedenfalls habe ich das dem Bericht der Ministerin gerade entnommen -, obwohl - wie der Kollege von der FDPFraktion bei der Einbringung der Frage sehr deutlich gemacht hat - das Risiko der direkten Übertragung durch das Einschleppen von kontaminiertem Schweinefleisch in die Region, nach Niedersachsen und nach Deutschland viel größer ist? Von der Ministerin habe ich nicht gehört, dass diesbezüglich Maßnahmen vorgesehen sind. Oder habe ich das überhört?
Frau Kollegin, wenn ich bösartig wäre, würde ich den letzten Halbsatz als zweite Frage werten. Das sehen wir jetzt aber nicht so. - Frau Ministerin, bitte!
Für präventive Maßnahmen müssen wir Gelder in den Nachtragshaushalt einstellen. Das hatte ich gesagt.
Aber natürlich ist das nicht die einzige Maßnahme. Zur Prävention gehören auch Plakatkampagnen und Merkblätter. Bereits seit dem letzten Sommer klärt das BMEL an den Bundesfernstraßen mit Plakaten in mehreren osteuropäischen Sprachen auf. Weiterhin stehen den niedersächsischen Vete
rinärbehörden und den Arbeitgebern von Erntehelfern auf der Homepage des LAVES Merkblätter für Saisonarbeitskräfte in fünf osteuropäischen Landessprachen zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, die Spargelernte steht vor der Tür. Im Februar/März beginnen die Arbeiten in diesen Betrieben. Alle Verbände sind sensibilisiert, nicht nur die Landesjägerschaft, sondern auch das Landvolk. Auch die Logistikunternehmen und der Touristikbereich werden sensibilisiert. Die Gefahr einer Einschleppung ist groß. Wir gehen davon aus, dass - - -
(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist Abgeordnetenbeschimpfung! Unver- schämtheit!)
Die größte Gefahr bei dieser Seuche ist tatsächlich der Mensch. Wir wissen nicht, wann und wo sie kommt, wir wissen nur, dass sie kommt. Deswegen müssen wir die Menschen sensibilisieren, diese Seuche nicht einzuschleppen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Limburg, für Ruhe sorgt das Präsidium. Abgeordnetenbeschimpfung war das nun nicht; ich bitte Sie!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die illegale Verbringung kontaminierten Materials nach Einschätzung der Experten die höchste Gefahr darstellt, und vor dem Hintergrund, dass wir als Landvolkverband an der A 2 die Erfahrung gemacht haben, dass Landwirte auf ihre Aufforderung hin, dort Plakate aufzuhängen, Ärger mit den Ordnungshütern gekriegt haben - mir kommt das doch sehr wenig professionell vor -, frage ich Sie zu diesem Sachverhalt noch einmal:
dass Reisende aus den unterschiedlichsten Ländern - Fernfahrer vor allen Dingen - an Raststätten, an Parkplätzen und an den Straßen nachhaltig auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden?
Ich habe in letzter Zeit, auch sonntags, bewusst Rastplätze entlang der A 2 - bis in den Ruhrpott hinein; zu mehr hat meine Zeit nicht gereicht - angefahren, um zu gucken, wie der Informationsfluss dort aussieht. Es gibt wirklich überall Aufklärung.
Aber es geht nicht nur um Aufklärung. Wir haben mit den für Bundesstraßen und Landesstraßen zuständigen Straßenbaubehörden und den Kommunen Kontakt aufgenommen, um zu erreichen, dass Abfallbehälter regelmäßig geleert und überwacht werden und dass auf den Rastplätzen Abfallbehälter mit Deckeln - also geschlossene Abfallbehälter - stehen; das ist nicht überall der Fall. Das haben wir in der letzten Woche auf der Agrarministerkonferenz deutlich gesagt, und das haben wir gestern auf dem Niedersachsenabend mit Bundesminister Schmidt noch einmal geklärt. Alle Bundesländer sind aufgefordert, dies mit im Blick zu haben.
Wir müssen einfach immer wieder den Finger in die Wunde legen und auf die Gefahr aufmerksam machen. Sie haben recht: Die Gefahr besteht, und da müssen wir ran.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass das natürlich nicht die einzige Gefahr ist, sondern der Wildschweinebestand von den Experten als die zweitgrößte Gefahr beschrieben wird - wir haben mit die höchste Bestandsdichte in Europa, und die Bestandsdichte
hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen -, frage ich Sie: Wie stellt die Landesregierung, wenn die Vermarktung einer deutlich höheren Schwarzwildstrecke nicht möglich ist, sicher, dass die Tiere den Jägern trotzdem abgenommen werden? Die Nachfrage, das Kaufverhalten der Verbraucher darf nicht das Seuchengeschehen beeinflussen. Es muss sichergestellt wird, dass das erlegte Wild den Jägern auch wirklich abgenommen wird. Wie stellen Sie das sicher?