Herr Hillmer, einen Moment, bitte! - Ich bitte darum, dass hier grundsätzlich Ruhe herrscht und dass der Redner insbesondere aus der GrünenFraktion nicht gestört wird. - Weiter geht’s!
Drittens. Die SPD wird auch im 21. Jahrhundert gebraucht, wenn sie die soziale Dimension der Energiewende eindeutig besetzt. Sonst stehen die Nationalen schon bereit, diese soziale Frage zu übernehmen.
Viertens. Am Ende werden wir diese gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderung nicht mit Staatsdirigismus meistern, sondern mit den bewährten und ausgleichenden Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft, und die gibt es nur mit der CDU.
Vielen Dank, Herr Hillmer. - Ich habe natürlich die AfD-Fraktion nicht vergessen. Herr Kollege Bothe, Sie haben das Wort. Bitte!
Ich bin ziemlich überrascht über die Redebeiträge heute. Da fragt man sich: Wer hat eigentlich die Agenda 2010 damals beschlossen, Frau Kollegin Piel? Waren das nicht die Grünen?
Und wer trägt das seit 20 Jahren mit? - Jetzt wollen Sie hier eine Kurskorrektur vornehmen, weil es Ihnen um die Hartz-IV-Sanktionen geht. Die Realität ist: Sanktionen betreffen überhaupt nur 3 % der Hartz-IV-Empfänger. Das, was Sie hier machen, ist eine reine politische Nebelkerze.
Sie sprachen eben von einer Wohnungsbaugesellschaft. Alle Fraktionen außer der AfD haben die Schaffung einer Landeswohnungsbaugesellschaft im letzten Plenarsitzungsabschnitt abgelehnt.
Sie, Herr Meyer, waren der Wortführer zu dem, was jetzt hier passiert. Dass Sie jetzt mit dem gleichen Antrag hier hineingehen, zeigt die Qualität.
Herr Kollege Hillmer, Sie sprachen von den hohen Stromkosten in Deutschland, die eine soziale Belastung seien. Dabei ist Ihre Partei der Vorantreiber. Sie sind der Motor der Erhöhung der Strompreise. Das ist Ihre Verantwortung. Wenn Sie etwas dagegen tun wollen, dann machen Sie das und unterstützen Sie, dass das EEG abgeschafft wird.
Ich wundere mich, dass in der Diskussion über dieses Thema hier niemand den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung erwähnt hat. Der ist nämlich ein wahrer Fundus für das Thema der sozialen Frage. Im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung steht z. B. zur Langzeitarbeitslosigkeit: „Langzeitarbeitslose konnten allerdings in den letzten Jahren nicht proportional vom gleichzeitig stattfindenden Beschäftigungsaufbau profitieren“, sodass sich die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt habe.
Über die Einkommensverteilung wird in diesem Bericht Folgendes gesagt: Seit den 2000er Jahren seien die Vermögen in Deutschland immer ungleicher verteilt - also eine Verschlechterung für die sozial schlechter gestellten Menschen in unserem Land.
Die Anzahl der auf Mindestsicherung angewiesenen Personen wird auch aufgeführt. Der Anteil der Bezieher im Mindestsicherungssystem läge mittlerweile zwischen 9 % und 10 %. Das heißt, 7 Mil
Auf weite Teile der Bevölkerung rollt die Altersarmut zu - Grundrente hin oder her. 19,5 % aller Rentnerhaushalte - und damit fast jeder fünfte - gelten 2019 armutsgefährdet. Das Standardrentenniveau liegt heute vor Steuern bei 48 % des Durchschnittsgehaltes. Im Jahr 2030 wird das Standardrentenniveau auf 43 % sinken. Rund 40 % der Bürger werden dann von Altersarmut betroffen sein, weil sie weniger als 800 Euro als gesetzliche Altersrente erhalten. Wer von der Reform in Berlin profitiert, wird sich noch zeigen.
Eng verknüpft mit dem Thema Armut sind Wohnungsnot und Pflegenotstand. Eine erste notwendige und kostengünstige Maßnahme zur Entspannung auf dem Markt für bezahlbaren Wohnraum wäre die Beendigung der illegalen Massenmigration nach Deutschland und der Schutz der Grenzen. Bei der Zuwanderungsthematik kommen hinzu die Rückkehr zu geltendem Recht und Gesetz sowie die konsequente Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger. Zu alldem fehlt Ihnen aber der politische Wille.
„Hohe Werte hingegen weisen nicht nur Arbeitslose, sondern auch Alleinerziehende, niedrig Qualifizierte und insbesondere auch Menschen mit Migrationshintergrund auf.“
Es ist natürlich überhaupt keine Überraschung, dass gerade diese Gruppe dort aufgeführt wird. Immerhin gibt die Bundesregierung aber erstmals zu, dass die seit 2015 gekommene Einwanderungswelle eine Einwanderung in die Sozialsysteme ist.
Die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit werden zeigen, dass mittlerweile jeder zweite Arbeitslose einen Migrationshintergrund hat; 2014 war es noch jeder dritte.
In diesem Bericht heißt es weiter, in den Jahren 2015 und 2016 seien rund 1 Millionen Schutzsuchende nach Deutschland zugewandert.
„Gerade für die ersten Jahre nach der Zuwanderung ist zu erwarten, dass ein Teil der Schutzsuchenden auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sein wird.“
Dort wird dann berichtet, dass nach ca. 15 Jahren das Erwerbstätigenniveau von Deutschen erreicht werden könnte - nach 15 Jahren!
Während Altersarmut, Pflegenotstand, Wohnungsnot, Überschuldung, prekäre Arbeitsverhältnisse die deutsche Bevölkerung immer stärker treffen, wird mit einer illegalen Migration die soziale Spaltung in Deutschland vorangetrieben. Die gilt es zu beenden.
Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. - Aus dem Plenum sind alle Redebeiträge erbracht worden, sodass ich jetzt die Landesregierung bitten möchte, das Wort zu ergreifen. Frau Ministerin Dr. Reimann, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Armut und soziale Ungleichheit beschäftigen mich in meiner Arbeit jeden Tag. Ich bin der Überzeugung, wir müssen hier einen doppelten Ansatz wählen: konkrete praktische Hilfe für Menschen in Not und die Befähigung, die eigene Lage in die Hand zu nehmen und aus eigener Kraft zu verbessern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Niedersachsen einen erfreulichen Rückgang der Armutsgefährdung auf nunmehr 15 % zu verzeichnen. Das ist der niedrigste Wert seit 2011. Niedersachsen liegt damit unter dem Bundesdurchschnitt. Dennoch gibt es bei uns eklatante Armut. Besonders erschreckend ist, dass Kinder und Jugendliche betroffen sind. Nach wie vor lebt jedes fünfte Kind in einem Haushalt, der droht abgehängt zu werden.
Daher ist für mich die Bekämpfung von Kinderarmut ein zentrales Anliegen. Wir wollen deshalb die staatlichen Leistungen so anpassen, dass sie tatsächlich auskömmlich sind und bei den Familien ankommen. Zurzeit erarbeitet eine Bund-LänderArbeitsgruppe unter unserer Federführung Wege zu einer Kindergrundsicherung.
Dabei geht es im Kern um die Zusammenführung und angemessene Ausgestaltung der SGB IIRegelleistungen, der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, des Kinderzuschlags sowie des Kindergeldes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 ist schon angesprochen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig
sind. Diese klarstellende Entscheidung begrüße ich ausdrücklich. Sanktionen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ihre Wohnung verlieren oder unter das Existenzminimum fallen.
grundsätzlich infrage zu stellen. Von der angekündigten gesetzlichen Neuregelung erwarte ich, dass die verschärften Sanktionsregelungen für unter 25Jährige endlich abgeschafft werden.
Unser oberstes Ziel muss es sein, die jungen Menschen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Ein anderes Thema beschäftigt mich besonders jetzt, zu Beginn des Winters, und bereitet mir wirklich Sorge: Es geht um die Hilfe für wohnungslose Menschen. Bereits im letzten Jahr haben wir für die Förderung investiver Maßnahmen zusätzlich 1 Million Euro bereitgestellt.
Unser besonderes Engagement geht weit darüber hinaus. Allein in diesem Jahr stellen wir für die Hilfe für wohnungslose Menschen nach dem SGB XII über 33 Millionen Euro bereit. Zusätzlich sind natürlich auch die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein wichtiges Anliegen der Landesregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Sozialministerin und Gleichstellungsministerin. Ich möchte betonen, dass bedauerlicherweise Armut immer noch vor allem ein Frauenthema ist - besonders für Alleinerziehende und für Frauen im Alter. Frauen zahlen nach wie vor einen hohen Preis dafür, dass sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen und die Hausarbeit verrichten.
So betrug die durchschnittliche Versichertenrente für Männer in der gesetzlichen Rentenversicherung 2016 1 065 Euro. Der durchschnittliche monatliche Betrag für Versichertenrenten an Frauen im gleichen Jahr lag jedoch bei 671 Euro. Damit beträgt die aktuelle Rentenlücke, die als Gender Pension
Gap bezeichnet wird, zwischen Frauen und Männern in der gesetzlichen Rentenversicherung immense 45 %.