Der Umfang von 20 % für die Vorabquoten bleibt bestehen. In dieser Quote finden z. B. beruflich Qualifizierte, Stipendiaten oder anerkannte Asylberechtigte Berücksichtigung.
Bei der Verteilung der verbleibenden Plätze wird die Abiturbestenquote von 20 auf 30 % erhöht. Im Umfang von 10 % wird die sogenannte zusätzliche
Das Auswahlverfahren der Hochschulen bleibt im bisherigen Umfang von 60 % erhalten. Bereits in diesem Kontingent wird auch die Möglichkeit im Umfang von bis zu 15 %, z. B. für eine Landarztquote, angelegt.
Unbedingt erwähnen möchte ich, dass dieses Gesetz, das nach mehreren Änderungen etwas unübersichtlich geworden war, im Zuge der Ausschussberatungen in eine gut nachvollziehbare Systematik gebracht werden konnte. Dafür möchte ich mich sehr herzlich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, bei unseren Landtagsjuristen, namentlich Herrn Oppenborn-Reccius, bedanken.
Es gibt also viele Gründe, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielleicht geben sich auch FDP und Grüne, die sich im Ausschuss enthalten haben, noch einen Ruck.
Vielen Dank, Herr Kollege Hillmer. - Für die Fraktion der AfD hat sich gemeldet der Kollege Rykena. Bitte sehr, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Vorschriften hat ungefähr 17 Seiten. Zusammen mit der Begründung kommt er auf 46 Seiten. Es handelt sich in diesem Fall um eine Einigung der Länder, die in einem Staatsvertrag zusammengestellt wurde. Deshalb haben diesen Gesetzentwurf auch alle 16 Ministerpräsidenten unterschreiben. Die Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Vorschriften ist
Am 16. August wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur überwiesen. Am 2. September war die erste Beratung im Ausschuss. Dort haben wir erfahren, dass einmal mehr alles ganz schnell gehen muss; denn laut Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts sollten die gesetzlichen Regelungen bereits für das Sommersemester 2020 Anwendung finden, und Bewerbungen sollten ab dem 1. Dezember 2019
Im Ausschuss hatten wir dann ungefähr sechs Wochen Zeit, um den Entwurf zu beraten. In Anbetracht der kurzen Zeit für diese nicht unkomplizierte Materie konnte keine sorgfältige Prüfung vorgenommen werden. Gerade einmal der Schein einer ordentlichen Beratung mit Unterrichtung und dieses Mal nur schriftlicher Anhörung wurde aufrechterhalten; denn auch die Anzuhörenden hatten kaum Zeit, sich mit der Materie zu befassen. Was wäre eigentlich passiert, wenn jemand ernsthafte Änderungswünsche hätte einbringen wollen?
Wir schenken dem MWK und Herrn Minister Thümler unser Vertrauen, dass sie ihre Arbeit gut gemacht haben. Daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir kritisieren allerdings das Verfahren.
Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Für die FDPFraktion hat sich nun die Kollegin Schütz gemeldet. Bitte sehr, Frau Kollegin!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde schon erwähnt, worum es geht. Es geht im Wesentlichen um die Umsetzung der Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Die Abiturnote wurde jetzt in ihrer Bedeutung bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen aufgewertet. Die Ortspräferenz in dem Bereich wurde eingeschränkt. Statt Wartesemestern wird die Vergabe nach schulnotenunabhängiger Eignung möglich gemacht. Eine bessere Vergleichbarkeit der Abiturnoten wird hergestellt. Das wurde schon erklärt.
Wir haben uns im Ausschuss enthalten, weil wir die Kritik teilen, die die Kollegin Viehoff dargebracht hat. Das war ein ziemlicher Schweinsgalopp, wie man umgangssprachlich sagen würde. Aber da wir inhaltlich keine Kritik haben, werden wir Herrn Hillmers Aufforderung Folge leisten und zustimmen.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung. Es wurde schon erwähnt, wie umfangreich das Ganze ist. Das Lesen von Gesetzentwürfen ist ja selten vergnügungssteuerpflichtig. Die Lyrik ist oft eher sper
rig. Auch als Nichtjurist muss man sich da durchbeißen. Das war in diesem Fall schon etwas extrem; das wurde bereits geschildert. Die Umsetzung eines Staatsvertrags mit begrenzter Übersichtlichkeit in Landesrecht war schon eine besondere Liga.
An dieser Stelle auch von der Opposition meinen herzlichen Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Da wurden größere Umschichtungen vorgenommen, die die Sache deutlich lesbarer gemacht haben.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schütz. - Das Wort hat nun für die Landesregierung Herr Minister Thümler. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staatsvertrag ist notwendig geworden - wir haben es gehört -, weil das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil zur Vergabe der Medizinstudienplätze gefasst hat. Eine Neuregelung war notwendig.
Was soll dieser Staatsvertrag regeln? - Erstens die Abschaffung der 20-prozentigen Wartezeitquote, weil sie ungerecht ist. Zweitens die Festlegung der Abiturbestenquote auf 30 %. Drittens die Beibehaltung der Hochschulauswahlquote von 60 % und viertens die Einführung der zusätzlichen sogenannten Eignungsquote von 10 %. In dieser Eignungsquote finden alle schulnotenunabhängigen Kriterien Anwendung wie z. B. Studieneignungstests, einschlägige Berufsausbildung oder soziales Engagement. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren wird hier die Wartezeit noch berücksichtigt.
Für den Studiengang Medizin sieht dieser Staatsvertrag folglich vor, dass neben der Abiturdurchschnittsnote zwei weitere Kriterien wichtig werden. Damit wird insgesamt der Stellenwert des Abiturs zugunsten einer Mischung verschiedener Kriterien verringert. Dies bietet insbesondere denjenigen erhöhte Chancen, die eine einschlägige Berufsausbildung, ein gutes Ergebnis eines Testes für
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf, der durch die Beratung im Wissenschaftsausschuss und durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst klarer strukturiert worden ist, eröffnet durch die Quoten- und Kriterienvielfalt als Gesamtsystem die vom Bundesverfassungsgericht erwartete Chancenoffenheit. Das ist wichtig, weil wir jetzt mehr Möglichkeiten haben, mit diesen Quoten auch ein bisschen zu jonglieren.
Mein Dank gilt allen Abgeordneten, die sich daran beteiligt haben, dieses zugegebenermaßen etwas sperrige Werk zu lesen und zu verstehen, aber insbesondere auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie meinem Ministerium, weil die Umsetzung nicht so ganz trivial ist - dies muss am Ende funktionieren - und wir in gutem Einvernehmen mit allen Ländern sind.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe auf:
Artikel 1 einschließlich Anlage. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer dieser Änderungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf bzw. über die Empfehlung des Ausschusses. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das mit großer Mehrheit des Hauses beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/5066
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem von der FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf schlagen wir Ihnen eine Änderung von § 69 des Niedersächsischen Beamtengesetzes
vor. Es geht insbesondere um Absatz 3. Dieser regelt, dass ein Beamter, der in die Volksvertretung eines anderen Landes gewählt wird, einen Anspruch auf einen Sonderurlaub hat. Dieser Anspruch soll zumindest für Wahlbeamte mit einem entsprechenden Zusatz in Absatz 4 des betreffenden Paragrafen nunmehr gestrichen werden.
Das, meine Damen und Herren, hat folgenden aktuellen Hintergrund: Der ehemalige Bürgermeister von der SPD in meiner Heimatgemeinde Weyhe hat sich vor Ablauf seiner Amtszeit für ein Mandat in der Bremer Bürgerschaft beworben. Er wurde in die Bürgerschaft gewählt und strebte dann dort das Amt des Bremer Bürgermeisters an.
Um dieses Amt in Bremen antreten zu können, musste er irgendwie das Amt des Bürgermeisters in der niedersächsischen Gemeinde Weyhe loswerden. Ein einfacher Rücktritt kam für den Sozialdemokraten nicht infrage, da er nachteilige Auswirkungen auf seine persönlichen Pensionsansprüche befürchtete. Aus diesem Grund beantragte er den besagten Sonderurlaub für gut zweieinhalb Jahre - meine Damen und Herren, für zweieinhalb Jahre!