Frau Havliza, ich gebe Ihnen vollkommen recht: Da ist auch die Justiz gefragt. Gezielte Einschüchterungen müssen im Keim erstickt werden.
Da darf die Justiz keine Systematik der Nachsicht und der Hoffnung auf Einsicht und Besserung an den Tag legen. Vielmehr ist dann konkrete Intervention nötig. Ich freue mich, dass Sie angekündigt haben, in diesem Bereich noch einmal zu sensibilisieren. Denn gerade die Kette von Ereignissen in Braunschweig in den letzten Jahren macht deutlich: Da ist viel versäumt worden, und da besteht extremer Handlungsbedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr wenig geredet haben wir jetzt darüber, was jenseits der Sicherheitsbehörden geschieht. Wir dürfen nicht zulassen, dass Programme gegen rechts derzeit entweder gekürzt oder geschliffen werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie aufgeweicht werden. Nein, vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass sie geschärft, aufgestockt und ausgeweitet werden.
Wir haben in ganz Niedersachsen vier Stellen für die mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und zwei Stellen für die mobile Opferberatung. Überlegen Sie sich einmal, wie groß unser Bundesland ist und was es für Menschen, die von Nazis bedroht werden, bedeutet, wenn ihre nächste Ansprechperson in Hannover sitzt, obwohl sie in Göttingen wohnen, oder wenn sie in Oldenburg sitzt, wohin man erst einmal drei Stunden fahren muss! Wir müssen dieses System ausbauen, ausweiten und verstärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle miteinander sind in der Pflicht, genau das zu tun.
Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Rainer Fredermann zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Fredermann!
Sie haben vier Minuten plus eine Minute Redezeit, also fünf Minuten. Lassen Sie sich nicht von der Uhr irritieren!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat gerade ihre Einschätzung zur Gefährdung in Niedersachsen in Bezug auf Rechtsextremismus und sogenannte Feindeslisten dargestellt.
Die CDU-Fraktion steht seit jeher für ein konsequentes Vorgehen gegen alle Gegner unserer Demokratie. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein. Er muss Zähne zeigen, wenn Extremisten gegen unser Staatswesen vorgehen. Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Bürgerinnen und Bürger vor extremistischem Terror geschützt werden.
Daher erwarten wir zu Recht, dass unsere Sicherheitskräfte, in erster Linie natürlich Polizei und Verfassungsschutz, Extremisten ermitteln und in geeigneter Form gegen sie vorgehen. Nach den schrecklichen Taten von Halle gilt dies insbesondere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage der Grünen möchte ich anmerken: Ich finde es gut und richtig, dass die Personen, deren Namen auf den „Feindeslisten“ von Extremisten stehen, von der Polizei informiert werden.
Das muss natürlich dann der Fall sein, wenn eine konkrete Gefährdung besteht. Dabei erwarte ich ausdrücklich auch eine Aufklärung der Betroffenen durch die Sicherheitsbehörden über das Ausmaß einer eventuellen Gefährdung.
Wenn auf diesen Listen u. a. Namen von Vertretern des Staates und seiner Behörden stehen, von Mandatsträgern oder Personen, die sich öffentlich positioniert haben, dann ist aus meiner Sicht zwingend Aufmerksamkeit geboten.
Eines, meine Damen und Herren, ist für mich persönlich klar: Kein Mensch legt eine Liste an, wenn er nicht vorhat, diese einmal in irgendeiner Form zu nutzen.
Wenn ein Verfasser derartiger Listen einem extremistischen Kreis zuzuordnen ist, dann sind meines Erachtens Sicherheitsbehörden gefordert, ernsthaft zu prüfen, warum und zu welchem Zweck diesen Listen angelegt wurden. Wollen die Verfas
Oder wurden bereits Drohbriefe verschickt? Oder wurde vielleicht schon gegen bestimmte Personen auf einer solchen Liste vorgegangen, nach dem Motto: „Ich weiß, wo du wohnst“
Wir können und müssen von unseren Sicherheitsbehörden erwarten, dass sie sogenannte Feindeslisten in jedem Fall ernst nehmen und in jedem Einzelfall eine Gefährdungsanalyse durchführen.
Nicht erst seit Halle hat sich die Gefährdungslage in unserem Land verschärft. Drohungen folgen mittlerweile leider auch Taten. Das ist die bittere Wahrheit.
Meine Damen und Herren, wenn wir auf der einen Seite von unseren Sicherheitsbehörden erwarten, jedem Hinweis nachzugehen und eventuell Gefährdungsanalysen zu erstellen, dann müssen wir auf der anderen Seite die rechtlichen Instrumente dafür bereitstellen. Das ist der Beitrag, den wir Parlamentarier dafür im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus leisten - das müssen wir sogar. Mit dem niedersächsischen Polizeigesetz hat diese Regierungskoalition bereits die rechtlichen Möglichkeiten der polizeilichen Gefahrenabwehr wesentlich verbessert und der verschärften Sicherheitslage angepasst.
Meine Damen und Herren, wir haben damit den ersten Schritt getan. Nunmehr muss der zweite folgen. Als Landesparlament sind wir nicht nur für das Polizeirecht zuständig, sondern auch für den Verfassungsschutz. Auch der Verfassungsschutz muss mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet werden.
(Beifall bei der CDU - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Oje! Stärken Sie lieber die Zivilgesellschaft!)
Nur im Zusammenspiel zwischen Polizei und Verfassungsschutz können wir Extremisten und Terroristen rechtzeitig aufspüren und ihnen das Handwerk legen, bevor Personen, die auf diesen Feindeslisten stehen, zu Schaden kommen.
Ich begrüße ganz besonders, dass die Justizministerin gerade angekündigt hat, die staatsanwaltschaftlichen Strukturen dahin gehend aufzubauen, in diesem Bereich präventiv mit IT- und Netzspezialisten nachzulegen.
Vielen Dank, Herr Fredermann. - Für die FDPFraktion: der Abgeordnete Dr. Stefan Birkner. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Fredermann, leider folgen Sie einem Reflex, der insbesondere bei der CDU immer wieder zu beobachten ist:
Immer, wenn eine schwerwiegende Tat passiert ist - unterschiedlicher Natur, das lässt sich sagen -, kommt sofort der Reflex: Jetzt müssen aber die Gesetze verschärft werden.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie diese Taten dann ein Stück weit instrumentalisieren, um damit Ihre innenpolitischen und auch rechtspolitischen Ziele zu verwirklichen.
Auch zu dem, worüber wir jetzt diskutieren, habe ich von Ihnen nicht ein konkretes Beispiel gehört, wie die Tat hätte verhindert werden können, wenn die von Ihnen erwünschten Ermittlungsinstrumente