Rainer Fredermann

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Last Statements

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll es derzeit über 18 000 freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Beim NDR - wir haben es gerade gehört - beträgt der Anteil ein Viertel aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bilden im redaktionellen und im Medienbereich das Rückgrat unserer Sendeanstalt.
Einige von ihnen arbeiten einen Großteil ihrer Arbeitszeit für den NDR fast wie festangestellte Mitarbeiter. Begründet wird dies mit dem Hinweis auf die Kostenreduzierungen bei den Sendern durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz „KEF“ genannt. Dass die Sparmaßnahmen bei dem Sender meines Erachtens eher im kreativen Bereich und nicht im Overhead gesucht wurden, bedauere ich persönlich sehr.
Eine Verschlankung wäre an der einen oder anderen Stelle bestimmt sinnvoll und auch möglich. Aber es ist natürlich einfacher zu regeln, mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu arbeiten. Aber das ist ein anderes Thema. Nach meinen Recherchen ist der hohe Anteil der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter juristisch jedoch in Ordnung.
Meine Damen und Herren, die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt. Somit gilt dieses Gesetz auch für unseren NDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Das Personalvertretungsgesetz sieht derzeit keine Berücksichtigung der freien Mitarbeiter oder arbeitnehmerähnlichen Personen in der Mitarbeitervertretung vor. Der neueste Referentenentwurf zum Personalvertretungsgesetz verzichtet weiterhin
darauf, diese Personengruppe zu berücksichtigen. Auch die Möglichkeit, die Personalvertretung mitzuwählen, besteht für diese Mitarbeitergruppe leider nicht.
Meine Damen und Herren, ich finde, die hohe Quote der freien Mitarbeitern beim NDR rechtfertigt eine Mitbestimmung dieser Mitarbeitergruppe. Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, mit den Landesregierungen der weiteren NDR-Länder über die Schaffung einer Möglichkeit der Vertretung dieser Mitarbeitergruppe im NDR zu sprechen und nach Lösungen zu suchen und danach für den § 39 des NDR-Staatsvertrages eine entsprechende Regelung auszuarbeiten.
Meine Damen und Herren, bei anderen Sendern gibt es bereits Mitbestimmungsmöglichkeiten für diese Mitarbeitergruppe, sei es als Freienvertretung wie beim Bayerischen Rundfunk oder durch Personalräte wie beim WDR. In unserem Antrag haben wir bewusst darauf verzichtet, eine bestimmte Form der Mitbestimmung festzulegen. Dieses möchten wir den Verhandlungen der Länder überlassen.
Gleich. Einen Satz noch, und dann gerne!
Meine Damen und Herren, der CDU-Fraktion ist es wichtig, dass der NDR auch den freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukünftig die Mitbestimmung ermöglicht.
So, lieber Kollege, bitte schön!
Lieber Herr Bode, ich gehe davon aus, dass sie an den Plätzen, wo sie sind, mithören.
Und wir haben ja auch noch die Ausschussberatung, sodass sie sich über die dortigen Beiträge auf dem Laufenden halten können.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Brand- und Katastrophenschutz in Niedersachsen ist gut aufgestellt, Herr Meyer. Das haben wir vor allem den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu verdanken. Auf jeden von ihnen können wir stolz sein. Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihren vorbildlichen Einsatz!
Wir als Politik sind aber aufgefordert, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf die neuen Herausforderungen müssen wir deshalb umfassend reagieren. Die Corona-Pandemie, zunehmende Naturkatastrophen, Wald- und Flächenbrände, terroristische Anschlagsszenarien und Hackerangriffe auf kritische Infrastruktur zwingen uns zu schnellem und umfassendem Handeln.
Bereits im Rahmen des Bündelungsgesetzes haben wir schon vor den Sommerferien dringend notwendige Veränderungen in das Katastrophenschutzgesetz eingefügt. Wir begrüßen, dass zukünftig vor Feststellung des Katastrophenfalles auch ein Katastrophenvoralarm ausgelöst werden kann und dass die Mittel des Bevölkerungsschutzes auch schon bei außergewöhnlichen Ereignissen zum Einsatz kommen können.
Kern der Neuorganisation des Katastrophenschutzes ist der Aufbau eines Niedersächsischen Landesamtes für den Brand- und Katastrophenschutz. Diese Zentralisierung kann zu Optimierungen führen.
Für die CDU-Fraktion ist es aber wichtig, dass der Bezug zur örtlichen Ebene nicht verloren geht. Bisher wurde dieser durch die sechs Polizeidirektionen sichergestellt. Wir begrüßen, dass zunächst bis zum Ende der Legislaturperiode mehrere Standorte des Landesamtes in der Fläche erhalten bleiben.
Durch den Kabinettsbeschluss zur Neuausrichtung des Landesamtes soll dies festgeschrieben werden. Erst danach soll endgültig entschieden wer
den, ob ein Rückzug der Landesorganisation des Katastrophenschutzes in einem Flächenland wie Niedersachsen tatsächlich sinnvoll ist; denn Zentralisierung darf nicht zulasten der engen Verzahnung mit den Kommunen führen.
Der CDU-Fraktion ist es wichtig, dass bei landesweiten Schadenslagen die Verantwortung für die Krisenbewältigung beim Innenministerium liegt. Hier muss im Katastrophenfall der Landeskatastrophenschutzstab unter politischer Verantwortung gebildet werden. Wir sind froh, dass das neue Gesetz diesen Ansatz nunmehr festschreiben will. Eine Delegation auf die obere und nicht auf die oberste Katastrophenschutzbehörde, wie ur
sprünglich vom MI angedacht, wäre unseres Erachtens der falsche Ansatz gewesen.
Der Sitz des künftigen Lagezentrums des Landesamtes für den Brand- und Katastrophenschutz wird in Celle-Scheuen an der NABK liegen. Dort wird sich dann auch der Landeskatastrophenschutzstab zusammensetzen. An dieser Stelle zeigt sich, wie weitblickend die damalige Entscheidung von Innenminister Uwe Schünemann war, das Gelände zu erwerben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Neuorganisation des Katastrophenschutzes wollen wir den Brandschutz stärken und das ehrenamtliche Engagement in den Feuerwehren weiter fördern. Dazu erwarten wir jetzt jeden Tag den Entwurf des Brandschutzgesetzes der Landesregierung.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Verbänden und Organisationen, die sich an der Erarbeitung und an der Anhörung zum „Einsatzort Zukunft“ beteiligt haben, herzlich bedanken. Sie waren und sind uns mit Ihren Anregungen eine große Hilfe. Viele Ihrer Ideen werden wir gerne aufnehmen.
Insbesondere erwartet die CDU-Fraktion zu den folgenden Punkten gute Regelungen im Gesetz: ein Feuerwehrdienstausweis, Anerkennung der Dienstzeiten aus der Kinderfeuerwehr, Verbesserung der Freistellungsansprüche insbesondere für Betreuerinnen und Betreuer in den Jugendfeuerwehren, die Ausbildung und die Funktionsträgertätigkeit.
Wir wünschen uns Klarheit zur Gleichstellung von Mann und Frau, Verpflichtung der Feuerwehrbedarfsplanung für die Kommunen, optionale Möglichkeiten des hauptamtlichen Stadtbrandmeisters - dann sicherlich unter Berücksichtigung einer nach
vollziehbaren Größe, z. B. 20 000 oder 40 000 Einwohner.
Wir wünschen uns die gesetzliche Absicherung von Umzugsbegleitung und die Klärung der Kassenhoheiten der Feuerwehren. Leider wird eine Ausweitung der Erstattung an die Arbeitgeber aus unserer Sicht aufgrund der Corona-bedingten Haushaltslage 2021 nicht möglich sein.
- Ein letzter Satz.
Wir können froh sein, dass es den Feuerwehren vor Ort gelingt, immer mehr Kinder und Jugendliche zum Mitmachen zu motivieren. Wir wollen ihnen den Übergang in die aktive Feuerwehr so attraktiv wie möglich gestalten. Diese Reformen dienen dem in besonderem Maße.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden gleich ein, wie ich finde, gutes Gesetz mit nachvollziehbaren, klaren Regelungen zum Auswahlverfahren bei Spielhallenkonkurrenzen sowie zu den Spielersperrdateien und damit Regelungen für einen erhöhten Spielerschutz. Jedoch betrachte ich persönlich das Gesetz als Übergangsgesetz - dazu später mehr.
Im Rahmen der Gesetzesberatung fand eine, wie ich finde, ausgezeichnete Anhörung statt. Dabei wurden alle Facetten dieses Gesetzes aus unterschiedlichen Blickwinkeln und unterschiedlichen Erwartungshaltungen beleuchtet. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Anzuhörenden und dem GBD für ihre fachliche Expertise.
Auch wenn es je nach Blickwinkel die eine oder andere kritische Anmerkung gab, überwog aus meiner Sicht bei allen durchaus das Positive. Denn grundsätzlich sahen alle Anzuhörenden Niedersachsen auf einem guten Weg bei Spielerschutz und Suchtprävention.
Auf der einen Seite wünschen sich die Verbraucherschützer und die Suchtberatungsstellen natürlich einen noch stärkeren Eingriff. Auf der anderen Seite hätte sich die Glücksspielbranche natürlich
noch die eine oder andere Regelung in ihrem Sinne gewünscht.
Die kommunalen Spitzenverbände wünschten sich eine Verankerung des Losverfahrens für Fälle von Konkurrenzen einzelner Spielhallen. Ich persönlich bin sehr zufrieden, dass das Losverfahren nicht in den § 10 a aufgenommen wird. Denn auch wenn wir das Glücksspiel regeln, sollten die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doch bitte nicht von Losentscheidungen abhängig gemacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie stark die Ängste vor einem möglichen Arbeitsplatzverlust bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind, können, glaube ich, wir alle ganz gut nachvollziehen, hatten sich doch im Jahr 2017 rund 1 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Übergangsplenarsaal versammelt, um gegen das Losverfahren zu demonstrieren.
Aufgrund der Vielzahl der eben von Herrn Henning beschriebenen Auswahlkriterien ist es meines Erachtens wenig wahrscheinlich, dass es bei der Abarbeitung all dieser Punkte nicht zu einer Entscheidung für einen der Standorte kommen könnte. Sollte dies wider Erwarten doch einmal der Fall sein, entscheidet eben die Vollzugsbehörde nach sachlich gerechtfertigten Gründen. Als Ultima Ratio kann sie - auch wenn es nicht im Gesetz steht - das Losverfahren anwenden. Ich persönlich würde jedoch immer dafür sorgen, dass rechtfertigende Gründe vorliegen.
In der Anhörung spielte auch das Thema Qualität eine Rolle. Ich habe die meisten Anzuhörenden nach ihrer Meinung dazu gefragt. Der geneigte Betrachter konnte den Eindruck gewinnen, dass ich mich für eine Festschreibung von Qualitätsmerkmalen bei den Auswahlkriterien durchaus begeistern könnte. Und das ist auch so.
Meine Damen und Herren, ich will heute noch einen Schritt weiter gehen: Warum sollte die Qualität nur bei Konkurrenzsituationen eine Rolle spielen? Warum sollten wir diese Qualitätsanforderungen nicht für alle Spielhallen geltend machen?
Herr Henning hat es eben angesprochen: Aufgrund der auslaufenden Befristung ist es unser Ziel, das Gesetz so schnell wie möglich zu verabschieden und damit an dieser Stelle Klarheit für die Glücksspielbranche zu schaffen. Die Ausarbeitung von rechtssicheren Qualitätsmerkmalen für eine Zertifizierung ist leider - wir haben es gerade gehört - in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich
gewesen. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
Ich betrachte dieses Gesetz als Übergangsgesetz; das habe ich schon gesagt. Meine Begründung dazu ist: Der uns gestern übersandte Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages 2021 - in der Fassung nach der Konferenz der Regierungschefs der Länder am 12. März 2020 - wird die Grundlage für das nächste, noch bessere Glücksspielgesetz sein. Er ist das Ergebnis langer und intensiver Verhandlungen der Länder zur Regelung des Glücksspiels in Deutschland.
Diese Verhandlungen haben endlich im Bereich des Onlineglücksspiels zu einer Einigung der Länder geführt, was wir aus CDU-Sicht ausdrücklich begrüßen. Damit wird es zu einer bundeseinheitlichen Regelung beim Onlineglücksspiel kommen. Ich hoffe, damit wird das illegale Onlineglücksspiel zurückgedrängt.
Des Weiteren wird den Ländern ein neuer Spielraum bei den Übergangsregelungen in § 29 des Staatsvertrages gegeben. Ich zitiere:
„Die Länder können in ihren Ausführungsbestimmungen vorsehen, dass für am 1. Januar 2020 bestehende Spielhallen, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen, für bis zu drei Spielhallen je Gebäude oder Gebäudekomplex auf gemeinsamen Antrag der Betreiber abweichend von § 25 Abs. 2 eine befristete Erlaubnis erteilt werden kann, wenn mindestens alle Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert worden sind und die Zertifizierung in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, wiederholt wird, die Betreiber über einen aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung erworbenen
Sachkundenachweis verfügen und das Personal der Spielhallen besonders geschult wird. Die Übergangsfrist ist landesgesetzlich festzulegen. Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Formulierung lässt uns als Landesgesetzgeber beim nächsten Glücksspielgesetz eine ganze Menge Möglichkeiten, wie ich finde. Insbesondere die Ausführungen zur Zertifizierung durch Prüforganisationen sind ganz in meinem Sinne.
Zur Vorbereitung des Glücksspielgesetzes bitte ich schon heute das Wirtschaftsministerium, die Zertifizierung von Qualitätsmerkmalen mit vorzusehen
und alle dahin gehenden rechtlichen Fragen zu klären. Da die Zertifizierung jetzt im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen ist, wird es auch bundeseinheitliche Merkmale und Standards dafür geben.
Abschließend habe ich noch eine Bitte an das Sozialministerium: Bitte prüfen Sie wohlwollend für die nächste Änderung der Corona-Verordnung die Öffnung der Spielhallen! Denn nicht nur aus meiner Sicht erfüllen die Spielhallen aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum Spielerschutz schon heute alle Abstandsgebote der Verordnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte stimmen Sie für dieses Gesetz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab Mai 2021 wird der nächste Zensus in Deutschland erfolgen. Grundlage hierfür ist die EU-Verordnung 763/2008, mit der alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle zehn Jahre eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2021 treffen wir nun die Vorbereitungen für den Zensus im nächsten Jahr in Niedersachsen.
Was ist eigentlich der Zensus? - Es ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung statistischer Bevölkerungsdaten. Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine Volkszählung. Leider ist das Thema Volkszählung - Herr Genthe hat es angesprochen - seit Anfang der 80er-Jahre negativ behaftet und sorgt heute immer noch für heftige Reaktionen in manchen Teilen der Bevölkerung. Damals hieß es: „Volkszählung - nein, danke!“ Die Volkszählung sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat. Hinter den Protesten stand damals die Angst vor dem gläsernen Bürger. Doch wenn wir ehrlich sind: Ich glaube, dass wir heute in den sozialen Medien mehr über uns preisgeben, als damals über uns in Erfahrung zu bringen war.
Erfolgten damals die Proteste aus der Sorge, dass der Staat zu viel über uns wissen wollte, waren es 2021 im Wesentlichen die statistischen Ergebnisse, die für Kritik insbesondere bei den Kommunen sorgten. Durch den Abgleich der Registerangaben der Kommunen mit den Zensusergebnissen gingen vielfach - statistisch gesehen - Einwohner in den Städten und Kommunen verloren. Das heißt, viele Kommunen hatten weniger Einwohnerinnen und Einwohner, als sie annahmen. Das hat zu erheblichen Konsequenzen geführt; denn die Finanzausgleiche innerhalb der Bundesrepublik erfolgen über die statistischen Bevölkerungsangaben. Für die betroffenen Kommunen waren die finanziellen Folgen zum Teil nicht unerheblich.
Als Folge der Proteste ist das Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 anzusehen, welches heute als Vorreiter für den Datenschutz gilt. Mit diesem Urteil und dem Urteil zum Zensus 2011 aus dem Jahr 2018 werden dem Gesetzgeber aber nun klare Grenzen aufgezeigt und der Auftrag erteilt, die für das Jahr 2011 nachgewiesenen Mängel abzustellen.
Warum braucht der Staat diese Angaben eigentlich? - Der Staat erstellt uns ein Bild der Bevölkerung und der Gesellschaft. Anhand dieser Angaben weiß der Staat und wissen auch wir, wie alt die Bürgerinnen und Bürger sind, ob sie arbeiten, ob sie verheiratet sind und wo und wie sie wohnen. Der Staat möchte aber nicht nur über seine Bürgerinnen und Bürger informiert werden, sondern auch über seine Gebäude. So erheben die Statistiker
bei jedem einzelnen Haus, wie viele Wohnungen es hat, wie alt es ist und wie es beheizt wird.
Nun stellt sich die Frage, was wir eigentlich mit diesem Wissen anfangen. Gestern Abend habe ich eine Antwort auf diese Frage erhalten. In der Region Hannover fand eine Veranstaltung zum Thema „Wohnraum für alle“ statt. Anhand der ermittelten Daten können bessere Planungen vorgenommen werden und Vorbereitungen z. B. zur Entwicklung der Dörfer getroffen werden.
Meine Damen und Herren, neben der Erhebung der Daten und der folgenden Auswertung ist es wichtig, dass die Ergebnisse schnell publiziert werden und nicht - wie beim letzten Mal - so lange auf sich warten lassen. Nach dem letzten Zensus dauerte es zwei Jahre, bis die ersten Ergebnisse veröffentlicht wurden. Damit waren sie für die meisten schon viel zu alt.
Darüber hinaus ist es nötig, dass die statistischen Verfahren diesmal besser mit den Experten abgestimmt wurden und werden und somit auch weniger Misstrauen aufkommt.
Einen weiteren Kritikpunkt zum letzten Zensus möchte ich am Schluss ansprechen. Für mich ist es von großer Bedeutung, dass die Erhebungsbeauftragten für ihr ehrenamtliches Engagement angemessen vergütet werden. Denn nur so ist gewährleistet, dass die Ehrenamtlichen mit Elan an die Aufgabe herangehen, die sie letztlich für uns alle übernehmen.
Meine Damen und Herren, wenn ich den Entwurf richtig gelesen und verstanden habe, ist der Gesetzgeber auf alle Punkte, die im Jahr 2011 Anlass zum Protest gaben, eingegangen und hat an diesen Stellen nachgearbeitet. Jetzt gilt es mit gemeinsamer Kraft positiv Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und mit der Werbung zu beginnen, am Zensus auch teilzunehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht hat ja auch der eine oder andere von Ihnen Lust, daran als Erhebungsbeauftragter teilzunehmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihm alle Landesparlamente bis zum Jahresende zustimmen. Wir tun das heute. Damit werden wir - da bin ich anderer Meinung als Herr Meyer - in Deutschland zu Rechtssicherheit beim Glücksspiel kommen; denn die vorgesehenen Änderungen führen zu einem rechtssicheren Vollzug bei den Sportwetten.
Mit der Aufhebung der quantitativen Beschränkung der zu erteilenden Konzessionen entfällt auch die Notwendigkeit eines Auswahlverfahrens, an dessen Umsetzung und Durchführung die Gerichte Anstoß genommen haben. In der Vorlage des GBD findet sich auch die andere Position, nämlich dass die in dem Staatsvertrag enthaltenen Änderungen dafür sorgen, dass insofern Klarheit und Rechtssicherheit eintritt.
Des Weiteren wird künftig im Niedersächsischen Glücksspielgesetz klarer definiert, wer eine Wettvermittlungsstelle betreibt. Ich freue mich, dass wir damit auch mit der Suchtprävention beim Jugendschutz vorankommen. Dies geschieht durch die neue Regelung zu den Abständen bei Wettvermittlungsstellen. Diese neuen Regelungen geben den Kommunen meines Erachtens eine größere Flexibilität. Dadurch kann jeweils anhand der örtlichen Situation entschieden werden, wie die Abstände ausfallen werden. Damit greifen wir im Übrigen die Anregungen aus der Verbandsanhörung zur räumlichen Beschränkung von Wettvermittlungsstellen auf.
Weiterhin wird geregelt, dass künftig kein Ausschank, Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken mehr erlaubt ist - zum Schutz der Spie
lerinnen und Spieler. Im selben Zuge wird auch die Aufstellung von Geldautomaten in Sportwettarealen verboten. Mit der vorliegende Änderung werden nunmehr auch die landesrechtlichen Regelungen im Bereich der Sportwetten konkretisiert.
Ich möchte auch noch auf das Losverfahren eingehen. Können wegen der Regelung über die Mindestabstände nicht alle beantragten Erlaubnisse erteilt werden, dann ist die Auswahlentscheidung zu treffen, und zwar so, dass für die größtmögliche Anzahl von Wettvermittlungsstellen Erlaubnisse erteilt werden. Ist im ersten Schritt danach eine Entscheidung nicht möglich, so trifft die zuständige Behörde die Auswahlentscheidung nach weiteren sachlich gerechtfertigten Gründen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Meyer, im Gesetz wird auf die Aufnahme des Losverfahrens verzichtet. Das wollen wir so, und das ist auch gut so. Zum einen führt ein Losverfahren nicht zu einer gerechten Entscheidung. Zum anderen hat sich insbesondere bei der heftigen Debatte 2017, als wir das letzte Mal darüber debattiert haben, gezeigt, dass dies insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trifft. Wir wollen nicht, dass die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Vermittlungsstellen am Losglück hängen!
Diesen Verzicht auf das Losverfahren wollen wir mit der zurzeit im Wirtschaftsausschuss liegenden Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes auch für die Spielhallen umsetzen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat gerade ihre Einschätzung zur Gefährdung in Niedersachsen in Bezug auf Rechtsextremismus und sogenannte Feindeslisten dargestellt.
Die CDU-Fraktion steht seit jeher für ein konsequentes Vorgehen gegen alle Gegner unserer Demokratie. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein. Er muss Zähne zeigen, wenn Extremisten gegen unser Staatswesen vorgehen. Wir müssen alles dafür tun, dass unsere Bürgerinnen und Bürger vor extremistischem Terror geschützt werden.
Daher erwarten wir zu Recht, dass unsere Sicherheitskräfte, in erster Linie natürlich Polizei und Verfassungsschutz, Extremisten ermitteln und in geeigneter Form gegen sie vorgehen. Nach den schrecklichen Taten von Halle gilt dies insbesondere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage der Grünen möchte ich anmerken: Ich finde es gut und richtig, dass die Personen, deren Namen auf den „Feindeslisten“ von Extremisten stehen, von der Polizei informiert werden.
Das muss natürlich dann der Fall sein, wenn eine konkrete Gefährdung besteht. Dabei erwarte ich ausdrücklich auch eine Aufklärung der Betroffenen durch die Sicherheitsbehörden über das Ausmaß einer eventuellen Gefährdung.
Wenn auf diesen Listen u. a. Namen von Vertretern des Staates und seiner Behörden stehen, von Mandatsträgern oder Personen, die sich öffentlich positioniert haben, dann ist aus meiner Sicht zwingend Aufmerksamkeit geboten.
Eines, meine Damen und Herren, ist für mich persönlich klar: Kein Mensch legt eine Liste an, wenn er nicht vorhat, diese einmal in irgendeiner Form zu nutzen.
Wenn ein Verfasser derartiger Listen einem extremistischen Kreis zuzuordnen ist, dann sind meines Erachtens Sicherheitsbehörden gefordert, ernsthaft zu prüfen, warum und zu welchem Zweck diesen Listen angelegt wurden. Wollen die Verfas
ser den Personen, die auf den Listen stehen, nur nett zum Geburtstag gratulieren? - Wohl kaum.
Oder wurden bereits Drohbriefe verschickt? Oder wurde vielleicht schon gegen bestimmte Personen auf einer solchen Liste vorgegangen, nach dem Motto: „Ich weiß, wo du wohnst“
oder vielleicht noch schlimmer?
Wir können und müssen von unseren Sicherheitsbehörden erwarten, dass sie sogenannte Feindeslisten in jedem Fall ernst nehmen und in jedem Einzelfall eine Gefährdungsanalyse durchführen.
Nicht erst seit Halle hat sich die Gefährdungslage in unserem Land verschärft. Drohungen folgen mittlerweile leider auch Taten. Das ist die bittere Wahrheit.
Meine Damen und Herren, wenn wir auf der einen Seite von unseren Sicherheitsbehörden erwarten, jedem Hinweis nachzugehen und eventuell Gefährdungsanalysen zu erstellen, dann müssen wir auf der anderen Seite die rechtlichen Instrumente dafür bereitstellen. Das ist der Beitrag, den wir Parlamentarier dafür im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus leisten - das müssen wir sogar. Mit dem niedersächsischen Polizeigesetz hat diese Regierungskoalition bereits die rechtlichen Möglichkeiten der polizeilichen Gefahrenabwehr wesentlich verbessert und der verschärften Sicherheitslage angepasst.
Der Polizei stehen nunmehr die Mittel der QuellenTKÜ und der Onlinedurchsuchung zur Verfügung.
Dies war zwingend erforderlich, gerade vor dem Hintergrund der digitalen Kommunikation.
Meine Damen und Herren, wir haben damit den ersten Schritt getan. Nunmehr muss der zweite folgen. Als Landesparlament sind wir nicht nur für das Polizeirecht zuständig, sondern auch für den Verfassungsschutz. Auch der Verfassungsschutz muss mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet werden.
Nur im Zusammenspiel zwischen Polizei und Verfassungsschutz können wir Extremisten und Terroristen rechtzeitig aufspüren und ihnen das Handwerk legen, bevor Personen, die auf diesen Feindeslisten stehen, zu Schaden kommen.
Ich begrüße ganz besonders, dass die Justizministerin gerade angekündigt hat, die staatsanwaltschaftlichen Strukturen dahin gehend aufzubauen, in diesem Bereich präventiv mit IT- und Netzspezialisten nachzulegen.
Ich finde das sehr gut.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Beim Lesen dieses Antrages kamen mir gleich Bilder in den Kopf. Ich sehe das Jahr 2015 vor mir: Frauen mit kleinen Kindern auf dem Arm auf der einen Seite und auf der anderen Seite ungarische Soldaten. Das muss man sich mit Blick auf diesen Antrag vorstellen.
Aber mit diesem Kopfkino soll ja Politik gemacht werden. Das hat Herr Orban damals schon gemacht. Diese Bilder, meine Damen und Herren, sollen Wirkung erzielen. Zum einen sollen sie den Menschen im Ausland deutlich machen: Wenn sie unberechtigt zu uns kommen, wird das Militär sie zurückbringen. Zum anderen sollen sie den Menschen in Deutschland zeigen: Die Antragstellerin zeigt Härte und ist dafür auch bereit, die Bundeswehr einzusetzen. Dass es keinen rechtlichen Rahmen dafür gibt und auch mit Sicherheit keiner konstruiert werden kann, spielt hierbei - das hat man ja gerade gehört - keine große Rolle.
Meine Damen und Herren, wie sehen die Zuständigkeitsverteilungen bei Abschiebungen und die Voraussetzungen für eine Amtshilfe durch die Bundeswehr bei Abschiebungen durch Bereitstellung von Transportflugzeugen und Luftfahrzeug
führern aus? - Für die Entscheidung auf Grundlage der §§ 58 und 59 des Aufenthaltsgesetzes sind die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Auch die sich anschließende Durchführung der Abschiebung liegt bis zur Überstellung an die Grenzbehörden im Rahmen des allgemeinen Polizeirechts in der Zuständigkeit der Länder. Die Zuständigkeit der Landespolizei erstreckt sich in diesem Zusammenhang auf die Beförderung des Ausländers bis zur innerstaatlichen Grenzbehörde z. B. am Flughafen. Die sich anschließende ordnungsgemäße Rückführung, also die Begleitung des Ausländers über die Grenze hinaus bis zum Zielort und die Überstellung an die Grenzbehörden im Zielstaat, liegt sodann im Verantwortungsbereich der Bundespolizei.
Nach Artikel 35 Abs. 1 des Grundgesetzes leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Amts- und Rechtshilfe, das umfasst also auch die Bundeswehr. Es gibt jedoch besondere Voraussetzungen bei Amtshilfe durch die Bundeswehr. Die Bundeswehr darf lediglich Amtshilfe leisten, aber keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Der Transport von Flüchtlingen geht aber für viele Juristen weit über die Amtshilfe hinaus.
Meine Damen und Herren, einen Einsatz der Bundeswehr außer zur Verteidigung muss das Grundgesetz ausdrücklich positiv zulassen. Die begrenzende Funktion dieser Regelung ist durch strikte Rechtstreue bei der Auslegung grundgesetzlicher Bestimmungen über den Einsatz der Streitkräfte im Inneren zu wahren. Dabei muss eine Abgrenzung zwischen Einsatz und technischer Hilfeleistung stattfinden. Nur wenn die Bundeswehr ausschließlich technische Hilfe bei der Abschiebung leistet, wäre der Antrag überhaupt diskutabel.
Im Wege einer strengen Aufgabenverteilung zwischen vollziehender Gewalt, die den Polizeikräften vorbehalten bleiben soll, und der Verteidigung sollen aus historischen Gründen eine Militarisierung von Polizeiaufgaben und die Bildung von militärischen Polizeieinheiten verhindert werden. Eine solche Verwendung liegt allerdings nicht erst bei einem konkreten Vorgehen mit Zwang vor, sondern bereits dann, wenn personelle oder sachliche Mittel der Streitkräfte mit Droh- und Einschüchterungspotenzial genutzt werden. Und von einer Einschüchterung kann man wohl ausgehen bei einer Abschiebung durch die Bundeswehr mit Militärflugzeugen.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus meiner Sicht ist noch ein weiteres Argument wichtig. Die Bundeswehr ist im Auslandseinsatz in der Regel nicht allein, sondern mit anderen Verbündeten im Einsatz.
Sie hat damit auch Bündnisverpflichtungen zu erfüllen, und zwar in erster Linie. Das alleine schließt meines Erachtens schon die Mitnahme von abzuschiebenden Personen bei diesen Flügen aus.
Darüber hinaus ist ein Militärflugzeug in manchen Lufträumen einem höheren Risiko ausgesetzt als eine Verkehrsmaschine.
Sie sehen, meine Damen und Herren, der Antrag wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, die nicht oder nur schwer in den Griff zu bekommen sind. Aber wenn ich den Antrag richtig verstehe, sehen die Antragsteller die grundgesetzlichen Probleme ebenfalls und wollen daher wohl eine Grundgesetzänderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe den größten Respekt vor unserem Grundgesetz, und ich bin auch kein Freund davon, mal eben die Verfassung zu ändern, nur weil ich es gerade brauche.
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben unter dem Eindruck der Erfahrungen aus der Weimarer Republik und der NS-Zeit eine wegweisende Verfassung geschrieben und beschlossen. Dabei spielt gerade die klare Trennung von hoheitlichen Aufgaben von Bundeswehr und Polizei eine herausgehobene Rolle.
Um es deutlich zu sagen: Von der CDU-Fraktion wird es keine Unterstützung für eine Initiative zur Grundgesetzänderung geben.
Zum Schluss möchte ich auf das eingangs vorgestellte Bild zurückkommen. Stellen Sie sich noch einmal die Flüchtlingsfamilie auf der einen und die Soldaten auf der anderen Seite vor, und hauen Sie ein dickes Stopp auf das Bild - dann passt das schon!
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wetterlage im letzten Jahr, aber auch in diesem Jahr hat gezeigt, dass der Brandschutz in den Wäldern und auf den Flächen unserer Aufmerksamkeit bedarf.
Vorgestern Abend konnten wir in der ARD anhand von Übersichtskarten sehen, wie sich die Trockenheit in den Böden in Deutschland im letzten Jahr und in diesem Jahr entwickelt hat. Im März letzten Jahres sah alles noch ganz gut aus, nämlich weiß. Im August letzten Jahres - das verwundert natürlich niemanden - war es ziemlich rot. Mich hat aber, ehrlich gesagt, die Karte vom Juni 2019 überrascht, wonach in Niedersachsen alles bis zu einer Tiefe von 1,80 m schon relativ trocken war.
Meine Damen und Herren, nur die Älteren von uns können sich an den Waldbrand 1975 erinnern, bei dem - Frau Staudte hat es gerade gesagt - sieben Feuerwehrkameraden ums Leben gekommen sind. Er hatte aber im Nachgang erhebliche Auswirkungen auf den Brand- und Katastrophenschutz in Niedersachsen. Im Anschluss berücksichtigten die Kommunen bei der Anschaffung von Fahrzeugen, Ausstattungen und Ausrüstungen die Anforderungen für Waldbrandsituationen. Als ich Mitte der 80er-Jahre an einem Führungslehrgang an der damaligen Katastrophenschutzschule in Bad Nenndorf teilgenommen habe, wurden dort auch entsprechende Einsatzszenarien für Waldbrand simuliert.
Doch nicht nur die Welt in der Landesverteidigung hat sich seit Ende der 80er-Jahre verändert, sondern auch die Welt im Brand- und Katastrophenschutz. Haben wir damals z. B. geländegängige Tanklöschfahrzeuge angeschafft, folgten daraufhin in der Ersatzbeschaffung mangels Erfordernis Fahrzeuge mit Straßenfahrwerk.
Insgesamt haben sich dann in diesen Jahren die Einsatzzahlen schwerpunktmäßig weg vom Brandschutz hin zur Hilfeleistung weiterentwickelt. Darüber hinaus waren es in den letzten Jahren die Wasserlagen, die die Einsatzkräfte bewältigen mussten. Hier nenne ich nur das Elbehochwasser und die Überschwemmungen in Goslar und im Harzvorland.
Global betrachtet, haben die niedersächsischen Einsatzkräfte kaum aktive Einsatzerfahrungen im Vegetationsbrandbereich. Insofern, meine Damen und Herren, begrüße ich den Vorstoß der FDP.
Was muss passieren? - Die Kommunen, Feuerwehren und Rettungskräfte vor Ort müssen sich vermehrt auf Wald- und Flächenbrandszenarien einstellen und dies auch bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Ausstattungen berücksichtigen. Die Anschaffung der persönlichen Schutzausstattung obliegt den Kommunen, Herr Genthe. Das Land und die NABK müssen das Aus- und Fortbildungsangebot überprüfen und eventuell anpassen. Für die Gruppenführer gibt es aber bereits Angebote. In diesem Jahr finden Tageslehrgänge zu Vegetationsbränden im Oktober und November statt.
Die Kommunen müssen die Brandbekämpfung wieder in den Fokus der Planung stellen und Übungsszenarien entwickeln, wie sie sie schon einmal hatten.
Loben - das gestatten Sie mir - möchte ich meine heimische Feuerwehr, die im alten Löschbezirk Wettmar mit den Nachbarwehren auch über die Stadtgrenzen hinaus seit damals regelmäßig einmal im Jahr Feuerbekämpfung im Wald übt.
Neue Techniken, insbesondere - aber nicht nur - für Wald- und Flächenbrandszenarien, erscheinen sinnvoll, sind aber leider auch nicht überall vorhanden.
Noch ein Punkt, der mir besonders wichtig ist: Die Mittel des Landes für den Katastrophenschutz dürfen nicht gekürzt werden. Die CDU wird sich, genauso wie im letzten Jahr, dafür einsetzen, dass das Niveau erhalten bleibt.
Beide Anträge enthalten meines Erachtens gute Ansätze, wobei mir beim Lesen des Antrags der Grünen das Zitat von Herrn Schäfer-Gümbel zu den Grünen eingefallen ist, versuchen doch hier die Grünen, über das Thema Brandschutz den Klimawandel und grüne Forderungen neu zu platzieren.
Das Vernässen von Moorflächen ist nicht so einfach, leben und wirtschaften hier doch Menschen und Betriebe. Die können wir nicht einfach unter Wasser setzen. Dieses Thema ist viel zu komplex, um es in diesem Antrag mit zu behandeln. So empfinden wir das zumindest.
Meine Damen und Herren, das Programm LÖWE, das mit dem Ziel aufgelegt wurde, den Umbau der Wälder voranzubringen, läuft seit 1991 sehr erfolgreich und sollte weitergeführt werden. Ich möchte
hier kurz auf die Publikation „Das LÖWE-Programm“ des damaligen Ministers Meyer eingehen:
„Darum LÖWE! … Behutsame Anpassung für ökologische und multifunktionale Waldwirtschaft - Veränderte ökologische, ökonomische und sozioökonomische Rahmenbedingungen sind in der Vergangenheit durch wohldosierte Aktualisierungen und Anpassungen des LÖWE-Programms aufgegriffen worden und haben für seine Akzeptanz innerhalb und außerhalb der Landesforsten gesorgt. Diese behutsame Anpassung wird auch in Zukunft erfolgen und die erfolgreiche ökologische Waldentwicklung fortführen.“
Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens das Thema Umbau vom leicht brennbaren Nadelwald eigentlich erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Chance, das, was gesetzlich geregelt werden muss, noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. Zusammen mit den Änderungen, die sich aufgrund der Ergebnisse der Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ ergeben, können wir das in Angriff nehmen. Der Kollege Kauroff hat es schon angesprochen: Seit Dienstag liegen uns die Ergebnisse vor. Das ist die Drucksache 18/3971, Herr Genthe.
Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dass der Brandschutz in Niedersachsen gut aufgestellt wird!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will versuchen, nicht über das Stöcken, das die AfD hier mal wieder hingehalten hat, zu springen.
Ich will mich auf die Inhalte des Antrages und nicht auf das Beiwerk konzentrieren.
Mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, suggerieren Sie, dass die Niedersächsische Landesregierung auf dem linken Auge blind ist. Diesen Vorwurf weise ich ausdrücklich und aus voller Überzeugung zurück.
Über die Inhalte Ihres Antrages und die Spitzfindigkeiten haben sich die Kollegen eben bereits sehr deutlich ausgelassen. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die CDU insgesamt, aber natürlich auch die CDU-Landtagsfraktion gegen jede Art von Extremismus aussprechen, sei es von Links, sei es von Rechts oder aus anderen Richtungen. Mit der CDU in Regierungsverantwortung werden alle Extreme in den Blick genommen und auch im Blick behalten. Das galt, und das gilt auch in Zukunft für alle extremistischen Formen, die wir ausdrücklich bekämpfen.
Gestern wurde bei der Beratung über das Polizeigesetz noch einmal darauf hingewiesen: Wir sind die Partei der inneren Sicherheit. Das gilt natürlich auch im Bereich des Extremismus.
Dass das so ist, hat die Unterrichtung im Innenausschuss deutlich bewiesen. Wie zu hören war - der Kollege Ahrends war dabei -, baut unser Justizministerium das Präventionsprogramm auf sämtliche Formen des Extremismus aus und um. Damit wird Aufklärungsarbeit betrieben und sensibilisiert und den Menschen, die auf den falschen Weg geraten sind, hoffentlich wieder eine Perspektive gegeben, in die richtige Richtung zu gehen, sich von Gewalt, Hass und Terror abzuwenden und sich in eine demokratische Gesellschaft einzuordnen.
Also, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, diese Landesregierung tut etwas, und Ihr Antrag ist somit erledigt.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meinen wir es mit der Wertschätzung für die Ehrenamtlichen in unseren Vereinen wirklich ernst? - Wenn ja, sollten wir nicht nur warme Worte für ihren Einsatz finden, sondern dort, wo es Schwachpunkte im System gibt, diese benennen und, wenn es rechtlich möglich ist, auch Abhilfe schaffen.
CDU und SPD meinen es ernst.
Wir haben erkannt, dass die DatenschutzGrundverordnung einen erheblichen Mehraufwand für alle Betroffenen verursacht. Insbesondere kleinen und mittleren Vereinen, die auf das ehrenamt
liche Engagement angewiesen sind, bereiten diese Anforderungen erhebliche Probleme. Mit unserem Antrag haben wir diese Problematik aufgegriffen, und mit unserem Änderungsantrag greifen wir zusätzlich die Anregungen und Impulse aus der Anhörung vom 10. Januar 2019 auf. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei allen an dieser Anhörung Beteiligten für ihre anschaulichen Schilderungen bedanken. Ich danke Ihnen auch für das Engagement bei der Umsetzung der Regelungen der DSGVO, was, wie wir gehört haben, ziemlich aufwendig ist. Insbesondere die Verbandsvertreter haben uns sehr deutlich gemacht, welcher Schulungsbedarf für die Vereinsvertreter bestand, aber auch noch besteht und wie sie die Vereine hierbei unterstützen.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Anzuhörenden mit Ausnahme des Vertreters der Landesbeauftragten für den Datenschutz die Positionen unseres Antrages eindrucksvoll bestätigt haben. In der Anhörung wurde durch die Beiträge sehr deutlich, welche Belastungen die Anforderungen für die Vereine bedeuten und wie schwierig es auch ohne die DSGVO schon ist, engagierte Vorstandsmitglieder oder Abteilungsleiter zu gewinnen. Gerade die kleinen und die mittleren Vereine haben schon länger Personalprobleme. Wenn diese Vereine nun durch die Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung zusätzlich belastet werden, wird sich diese Situation kaum verändern. Wie wir gehört haben, hat sich diese eher noch verschärft.
Der Mehraufwand durch die DSGVO ist das eine. Die Haftungsfragen sind das andere. Gerade diese bereiten den Vereinen und Ehrenamtlichen Sorgen. Meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich! Keiner von uns möchte durch sein ehrenamtliches Engagement noch haftungsrechtliche Konflikte bekommen. Dr. Lahmann als Vertreter der Landesbeauftragten für den Datenschutz hat uns aufgezeigt, welche Unterstützungen für die Vereine bereits geleistet wurden und wie der Grundsatz „Beratung vor Sanktionen“ gehandhabt wird. Somit hat die Landesbeauftragte schon Teile unserer Bitte aus dem Antrag aufgenommen. Wir danken ihr herzlich dafür.
Leider zeigte Dr. Lahmann wenig Verständnis für die eigentlichen Probleme der kleinen und mittleren Vereine, die durch die DSGVO noch verstärkt werden. Diese werden meines Erachtens eher verdrängt, und es wird die Position vertreten: Das Recht - sprich: die DSGVO - gilt für alle, und es besteht kein Grund, etwas zu unternehmen. - Das
mag ja juristisch richtig sein. Aber nicht einmal bereit zu sein, nach Lösungen und Erleichterungen für unsere Vereine zu suchen, finde ich, ehrlich gesagt, nicht in Ordnung. Meine Damen und Herren, Wertschätzung für ehrenamtliche Arbeit sieht anders aus.
Meine Damen und Herren, die CDU möchte, dass kleine und mittlere Vereine von einigen gesetzlichen Verpflichtungen freigestellt werden. Daher bitten wir die Landesregierung, Bestimmungen im Datenschutzrecht zu identifizieren, die das Ehrenamt belasten, und auf Bundesebene Änderungen anzustoßen. Impulse hat die Anhörung zuhauf gebracht.
Weiter bitten wir um die Befreiung von der Pflicht, im Rahmen der Datenverarbeitung Verarbeitungsverzeichnisse zu erstellen und zu führen, und darum, gesetzlich eindeutig klarzustellen, dass insbesondere kleine und mittelgroße Vereine keinen Datenschutzbeauftragten zu bestellen brauchen, und - ganz wichtig - zu prüfen, ob und inwieweit für Ehrenamtliche bei unbeabsichtigten Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften Ausnahmen von einer Haftung nach Artikel 82 DSGVO geschaffen werden können.
Es ist daher nötig, auf Bundes- und Europaebene Änderungen anzustoßen oder - soweit dies bereits erfolgt ist - weiter dafür zu werben, dass an den genannten Punkten Abhilfe geschaffen wird.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mein letzter Satz: Die Ehrenamtlichen in Niedersachsen zählen auf uns. Lassen wir sie bitte nicht im Stich! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Den Änderungsantrag der Grünen lehnen wir ab.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Onay.
Noch einmal nachgefragt: Nachdem, was Sie bislang gesagt haben, Herr Onay, möchten Sie nicht, dass für die kleinen und mittleren Vereine auf ei
nen Datenschutzbeauftragten verzichtet wird. Diese Initiative wollen Sie nicht unterstützen. Ist das richtig?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Onay, ich möchte noch einmal auf den Datenschutzbeauftragten in den Vereinen kommen. Der Punkt ist doch Folgendes: Die kleinen Vereine müssen nach der DSGVO die gleichen rechtlichen Bedingungen erfüllen wie die großen Vereine, wie Bayern Mün
chen und Hannover 96, die dafür Mitarbeiter einstellen.
Die kleinen Vereine in Niedersachsen sind aber ehrenamtlich geführt. Sie haben ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Sie brauchen Ehrenamtliche, die Datenschutzbeauftragter werden. Sie haben jetzt schon Personalprobleme, ihre ganzen Vorstandsposten zu besetzen.
Warum wollen Sie nicht, dass wir die Initiative ergreifen, dass gerade für diese kleinen Vereine auf einen Datenschutzbeauftragten verzichtet werden kann? Wenn wir nicht versuchen, diesen Weg überhaupt zu gehen, lassen wir die Vereine heute schon im Stich.
Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der CDU-Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Niedersachsen ehrenamtlich engagieren.
Auch wenn das die Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion jetzt vielleicht nicht so gern hören: Wir meinen das auch so, wie wir es sagen, und setzen da nicht irgendeinen komischen Antrag in die Welt.
Sehr geehrter Herr Emden, Sie hatten vorhin das Desinteresse beklagt. Das Desinteresse an Ihrem Antrag hat vielleicht auch etwas mit der Qualität des Antrags zu tun.
Sie greifen mit Ihrem Antrag die Förderung des Ehrenamtes auf. Das hört sich auch gut an. Sie haben das vorhin sehr schön beschrieben. Aber insbesondere sind Sie nur auf die ersten beiden Punkte eingegangen und nicht auf den dritten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, mit Ihrer dritten Forderung disqualifizieren Sie nämlich alles, was Sie mit den ersten beiden Forderungen letztendlich erreichen wollen.
Für uns ist es selbstverständlich, dass sich Ehrenamt und Extremismus ausschließen. Und dabei bleibt es auch. Das haben wir schon in der ersten Beratung hier im Plenarsaal gesagt.
Unsere Argumente haben wir vorgetragen. Die sind Ihnen bekannt. Die sind Ihnen auch vor der Ausschusssitzung bekannt gewesen. Also kann ich es jetzt an dieser Stelle auch relativ kurz machen: Der Antrag ist unausgegoren, geringschätzend, nicht durchdacht und im letzten Punkt - wie gesagt - banal. Das machen wir nicht mit.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Mein lieben Kolleginnen und Kollegen! In Niedersachsen ist jeder dritte Bürger ehrenamtlich tätig. Da sind wir bundesweit spitze. Ehrenamtliche leisten Außerordentliches und sind unverzichtbar für unser Land. Bürgerliches Engagement ist eine wichtige Voraussetzung für eine demokratische und soziale Gesellschaft. Dieses Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Es ist gelebte Solidarität. Ohne die Ehrenamtlichen wäre Niedersachsen nicht das, was es heute ist.
Im Namen der CDU-Landtagsfraktion möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern ganz herzlich bedanken, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren.
Natürlich haben SPD und CDU dieses Thema auch im Koalitionsvertrag untergebracht. Wir wollen ein landesweites Programm schaffen, um vor Ort Anlaufstellen zur Stärkung des Ehrenamts einzurichten bzw. vorhandene zu stärken. Dies beinhaltet insbesondere die Freiwilligenagenturen,
das bürgerliche Engagement, Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, flexiblere Freistellungsregelungen, Arbeitszeitgestaltung für Beschäftigte im Landesdienst und noch vieles mehr.
Meine Damen und Herren, der Überschrift des AfD-Antrags könnten wir alle uns wahrscheinlich ganz schnell anschließen. Bei den einzelnen Forderungen nimmt die Zustimmung dann aber schon deutlich ab. Wir werden im Ausschuss ja die Gelegenheit haben, uns intensiv mit dem Antrag zu beschäftigen. Ich möchte heute nur auf diese drei Forderungen eingehen.
Es geht um Wertschätzung. In einigen Gesprächen, die ich mit Ehrenamtlichen geführt habe, kam es vor, dass Wertschätzung mit materieller Anerkennung gleichgesetzt wurde. Diesen Gedanken teile ich nicht unbedingt. Aber wenn man ihn trotzdem aufnimmt, kommt man ganz schnell zu einer anderen Fragestellung: Was ist die ehrenamtliche Leistung eigentlich wert? Ist der Einsatz in der Feuerwehr gleich viel wert wie z. B. die Vorstandsarbeit in Sportvereinen? Oder: Wie ist das Engagement in der Flüchtlingshilfe im Vergleich zur Pflege von Angehörigen zu bewerten?
Wie sollten die geforderten Rentenansprüche finanziert werden? - Die Mütterrente kostet mehrere Milliarden. Ich habe gerade gehört, Sie wollen einen gesetzlichen Rentenanspruch. Aber nicht jeder Träger des Ehrenamts ist öffentlich-rechtlich. - Diese Fragen machen sehr schnell deutlich, dass der Wunsch nach einer Ehrenamtsrente schnell mal formuliert ist. Aber Ihre Forderung ist eigentlich viel zu global.
Ich komme zum zweiten Punkt. Meine Damen und Herren, die Ehrenamtskarte ist Gold wert. Gold ist seltener als andere Materialien und damit wertvoller. Mit Ihrer zweiten Forderung wird meines Erachtens aber aus Gold Blech. Die Reduzierung der für die Verleihung der Ehrenamtskarte erforderlichen Stunden von 250 auf nur noch 100 im Jahr kommt meines Erachtens einem Verramschen der Ehrenamtskarte gleich. Eine solche Entwertung werden wir nicht mitmachen.
- Danke, dass Sie das auch unterstützen.
Meine Damen und Herren, als ich die dritte Forderung gelesen habe, musste ich zunächst daran denken, das uns die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion mal wieder ein Stöckchen hinhalten. Mein zweiter Gedanke war: Wenn ich Ihre Forde
rung auf den Bereich der Parteienfinanzierung übertrage, dann würde eine Partei vielleicht leer ausgehen.
Die Forderung lautet u. a., bei Nähe zu Extremismus - und sei es nur durch extremistische Mitglieder - von einer Förderung abzusehen. Darüber kann man nachdenken. Aber meines Erachtens ist es selbstverständlich, dass sich Ehrenamt und Extremismus ausschließen.
Fazit: Unausgegoren, geringschätzend, nicht durchdacht und im letzten Punkt banal. Das machen wir nicht mehr mit.
Aber wir beantragen die Überweisung in den Innenausschuss.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Der Herr Minister hat angekündigt, dass Fahrzeuge der Straßenbaubehörde zukünftig mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Welche Fahrzeuge werden hiervon betroffen sein? Gilt das schon ab 3,5 t?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, welche Fahrzeuge des Fuhrparks der Landesregierung bisher mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet sind.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während der Unterrichtung im Innenausschuss wurde sehr deutlich, dass der von meinem Kollegen Plett in der ersten Lesung angesprochene Punkt der Rechtsstaatlichkeit die Grundlage für dieses geordnete Verfahren ist.
Der Bundesgesetzgeber hat am 12. Juli das seit dem 1. August geltende Familiennachzugsneuregelungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht ein Kontingent von monatlich 1 000 nachzugsberechtigten Personen vor. Es enthält klare rechtliche
Anforderungen an den Familiennachzug. Zum Beispiel ist ein Nachzug möglich, wenn humanitäre Gründe vorliegen, wenn Leben und Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder wenn schwere Erkrankungen bei dem Flüchtling oder seiner Familie vorliegen.
Im Gesetz ist eine restriktive Handhabe mit klaren Ausschlussgründen implementiert. So muss z. B. die Ehe vor der Flucht geschlossen worden sein. Der Flüchtling darf strafrechtlich nicht unerheblich verurteilt sein. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels dürfen nicht zu erwarten sein. Flüchtlinge, die im weitesten Sinne als Gefährder eingestuft sind, sind von einem Familiennachzug ausgenommen.
Darüber hinaus hat das Bundesinnenministerium zwischenzeitlich umfangreiche Verfahrenshinweise zum Gesetz und seiner Umsetzung gegeben. Neben der Prüfung der Inlandssachverhalte prüfen die Auslandsvertretungen die auslandsbezogenen Sachverhalte. Dort wird u. a. die Frage geklärt, ob eigentlich humanitäre Gründe im Land vorliegen, die einen Familiennachzug oder die Zusammenführung vor Ort rechtfertigen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, gibt es auch keinen Nachzug.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt möchte ich noch kurz auf die Begründung des Antrags der AfD, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz auszusetzen, eingehen:
Zur Lage in Syrien wurde in einer Unterrichtung im Ausschuss erklärt, dass sich die Sicherheitslage nicht entspannt hat. Die Weltgemeinschaft hat Sorge, dass es viele Tausend Tote geben könnte.
Und dass das Sozialsystem beim Nachzug von maximal 12 000 Menschen im Jahr zusammenbricht, glauben Sie doch wohl selber nicht!
Meine Damen und Herren, Humanität darf nicht an der Stimmung im Land scheitern. Wir können zu Recht stolz sein auf die Humanität, die von Deutschland ausgeht. Das war leider schon mal anders, und das war ganz und gar nicht gut.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Eine Einzelfallbetrachtung gibt es auch bei der Kontingentierung. Ich bitte, dass Sie das noch einmal klarstellen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch diese Unterrichtung im Innenausschuss zu dem Antrag hat wieder gezeigt, wie gut es ist, in einem Rechtsstaat zu leben, und dass es gilt, Gesetze einzuhalten.