Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im letzten Plenum einen Nachtragshaushalt vorgelegt, der genau die Bestandteile beinhaltete, die wir mit unserer Schulgesetzänderung auf den
Weg bringen wollten. Beispielsweise wollten wir damit das Geld für die kostenfreie Schülerbeförderung im Sekundarbereich II zur Verfügung stellen. Es ist doch kein Geheimnis, dass viele Kommunen in Niedersachsen - z. B. Region Hannover, Landkreis Wolfenbüttel - schon den Weg gegangen sind, ihre Schülerinnen und Schüler auch für den Besuch der gymnasialen Oberstufe von den Kosten der Schülerbeförderung freizustellen.
Es kann doch nicht sein, dass das Land Niedersachsen die Ungerechtigkeit aufrechterhält, dass in Teilen des Landes die kostenfreie Schülerbeförderung für den Sekundarbereich II besteht und in den anderen Teilen z. B. 80 Euro für eine Monatskarte bezahlt werden müssen, damit die Schüler in die Lage versetzt werden, ihr Abitur abzulegen.
Wir haben sehr wohl darüber diskutiert, dass es notwendig ist, in die Besoldungserhöhung auf A 13 für die Grund-, Haupt- und Realschullehrer einzusteigen, um die Unterrichtsversorgung auf ein hohes Niveau zu bringen und um den Lehrernachwuchs sicherzustellen. Das haben wir sehr wohl angesprochen!
Wir diskutieren doch schon seit Wochen und Monaten, dass jeder zweite Viertklässler in Niedersachsen die Rechtschreibung nicht richtig beherrscht. Und da reden Sie noch über Prüfaufträge! Wir wollten jetzt mal konkret handeln und die Methode „Schreiben nach Gehör“ abschaffen. Auch darüber wollten Sie noch nicht einmal im Ausschuss diskutieren.
Wir haben Ihnen sogar angeboten, unsere inhaltlichen Punkte gemeinsam mit Ihrem Schulgesetzentwurf zu diskutieren, so, wie es in diesem Haus seit langer Zeit Tradition ist. Aber noch nicht einmal das wollten Sie,
Vielen Dank, Herr Försterling. - Meine Damen und Herren, wir setzen die Beratung fort. Es hat sich nun für die SPD-Fraktion der Kollege Christoph Bratmann gemeldet. Herr Bratmann, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Försterling, ich zerreiße jetzt hier vorne nichts, nicht einmal den Antrag der FDP-Fraktion. Ich denke, solche Showeffekte sind des Parlaments nicht unbedingt würdig.
Ihr Verhalten, lieber Herr Kollege Försterling, hat mich ein bisschen an einen Schwimmkurs erinnert, den meine Tochter vor Jahren absolviert hat, den Seepferdchenkurs; jeder kennt das. Dazu gehört das Aufsagen der Baderegeln. Manchmal stellt dieses Aufsagen der Baderegeln die größte Herausforderung beim Schwimmabzeichen dar. Eine Baderegel lautet: Man soll nicht ohne Not um Hilfe rufen, weil es sonst niemand mehr ernst nimmt, wenn man tatsächlich mal in Not ist. - Ich glaube, das kann man auch auf Sie als Oppositionspolitiker übertragen: Man soll nicht ohne Not ständig „Skandal!“ rufen, weil es dann niemand mehr ernst nimmt, wenn es wirklich mal etwas zu skandalisieren gibt, lieber Kollege Försterling.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Wie nennen Sie denn diese Beratung?)
Was haben Sie für diesen Antrag gemacht? - Sie haben ein Sammelsurium von Forderungen aus dem Wahlkampf zusammengetragen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Bratmann, vor dem Hintergrund, dass Sie diesen Gesetzentwurf einfach abgelehnt haben, ohnehin eine Schulgesetznovelle planen und noch nicht einmal beachtet
haben, was sonst in diesem Haus alte Sitte war, dass man solche Gesetzentwürfe nämlich einfach mit in die Anhörung zieht, frage ich Sie: Was nennen Sie dann Skandal, wenn das noch kein Skandal ist?
Die Antwort ist quasi ein Vorgriff auf meine weitere Rede. Ich halte den FDP-Antrag für ein Sammelsurium aus Themen, die auch in der vergangenen Legislaturperiode in diesem Hohen Haus diskutiert wurden, aus Themen, die aus den Wahlkampfforderungen zusammengetragen wurden. Ein einziger Blick in den Koalitionsvertrag hätte genügt,
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Dürfen wir nur beantragen, was im Koalitionsver- trag steht? Das ist doch unfassbar! Diese Arroganz!)
um zu wissen, dass dieser Antrag völlig unausgegoren ist, und um zu wissen, wohin die Reise mit der Schulgesetznovelle geht, die die regierungstragenden Fraktionen demnächst vorlegen werden und zu der eine breite und sehr umfangreiche Anhörung mit über 30 relevanten Verbänden stattfinden wird. Ich denke, das ist der richtige Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Von daher wurde hier überhaupt nichts abgebügelt. Es ist auch keine Debatte totgemacht worden. Wir haben über das, was hier Thema ist, schon lange diskutiert. Ich prognostiziere, wir werden darüber auch noch lange diskutieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt nun mal in der Natur der Sache, dass man, wenn Bildung ein zentraler Aspekt des Wahlkampfes ist, am Ende, wenn Koalitionen gebildet werden, die Wahlprogramme und die Wahlkampfforderungen übereinander legt und zu Kom
promissen kommt. Der Kompromiss ist nun einmal das Grundwesen der Demokratie. Das scheint in dieser Zeit manchmal etwas außer Acht zu geraten. Aber dieser Koalitionsvertrag ist nun mal von Kompromissen getragen. Wir haben sehr genau darauf geachtet, dass dies keine faulen Kompromisse sind, sondern dass es tragfähige und gute Kompromisse sind.
Ich möchte dazu ein Beispiel nennen: Förderschule Schwerpunkt Lernen. Sie werden sich sehr genau daran erinnern können, dass hierüber in der vergangenen Legislaturperiode lange diskutiert worden ist und dass insbesondere CDU und SPD hierzu völlig unterschiedliche Sichtweisen hatten. Wir sind nun dazu gekommen, dass die Förderschulen Schwerpunkt Lernen die Möglichkeit bekommen, weitergeführt zu werden, wenn es vor Ort den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und den Wünschen der Eltern entspricht. Wir haben die Expertise genau dorthin gegeben, wohin sie gehört, nämlich zu den Schulträgern vor Ort. Es besteht die Möglichkeit, diese Schulform bis zum Jahr 2028 weiterzuführen, wenn der Bedarf vorhanden ist. Ansonsten bleibt es bei ihrem Auslaufen.
Das wird dem Umstand gerecht, dass es vor Ort ganz unterschiedliche Bedingungen gibt. Es gibt Schulstandorte, an denen diese Schulform längst ausgelaufen ist. Aber es gibt auch Schulstandorte, an denen sich Eltern ebenso wie auch Lehrkräfte dagegen wehren, dass diese Schulform ausläuft. Von daher ist das ein gutes Beispiel für einen tragfähigen Kompromiss, den wir erzielt haben.
über den wir lange diskutiert haben. Eltern bekommen Orientierung durch Beratungsgespräche. Diese Beratungsgespräche sind wesentlich effektiver und wesentlich nachhaltiger als die bloße Nennung einer Schulform im Zeugnis. Ihnen von der FDP geht in es in Wirklichkeit - auch das ist klar, das haben Sie immer wieder deutlich gemacht - um die Möglichkeit der Abschulung, aber nicht darum, den Eltern Orientierung zu geben. Wir haben auch dazu einen sinnvollen Kompromiss im Koalitionsvertrag erzielt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
ge Försterling, empfehle ich, sich mal vor Ort in den Schulen schlau zu machen und sich mit den Pädagoginnen und Pädagogen in der so wichtigen Schulform Grundschule zu unterhalten. Dann werden Sie feststellen, dass es viele Grundschulen gibt, zu deren Profil dies gehört und die von den Eltern angewählt werden, gerade weil es zum Profil gehört, dass es dort Leistungsstandsberichte gibt und keine Benotung. Leistung lässt sich nicht nur mit Noten bemessen, Herr Kollege Försterling. Aber ich glaube, das werden Sie nicht mehr verstehen.
Auch hierzu sind wir aus meiner Sicht im Koalitionsvertrag zu einem tragfähigen Kompromiss gekommen.
Und wenn Sie schon vor Ort an den Grundschulen sind und sich mit den Pädagoginnen und Pädagogen unterhalten, dann können Sie mit ihnen auch über die Methode „Schreiben nach Gehör“ sprechen. Klar ist, dass diese Methode sehr kritisch gesehen wird. Klar ist aber auch: Es gibt Pädagoginnen und Pädagogen, die auf diese Methode schwören. Es gibt auch manche, die sie sehr stark kritisieren.
Wir sind bei den Koalitionsvereinbarungen zu dem Schluss gekommen, dass es lohnenswert und wichtig ist, diese Methode kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen.
Denn eines ist unstrittig - ich glaube, da sind wir alle im Parlament uns einig -, nämlich dass es bei den Grundschulabsolventinnen und -absolventen große Probleme im Bereich der Lese- und Rechtschreibkompetenz gibt. Deswegen werden wir diese Methode kritisch überprüfen und gegebenenfalls abschaffen. Ich glaube, das ist in dem Fall der richtige und sinnvolle Weg.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Warum lassen Sie den Schulen nicht die Wahlfreiheit, Herr Bratmann?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende greifen Sie noch das wichtige Thema der Lehrkräftebesoldung und der Arbeitszeit auf. Auch dazu sind wir auf dem Weg. Aber auch da gilt natürlich: Die Grundschullehrkräfte brauchen eine besondere Beachtung. Sie leisten eine immens wichtige Arbeit. Ich glaube, jeder, der sich an seine Schulzeit erinnert, erinnert sich wohl am ehesten und am besten an die Grundschullehrerin oder den Grundschullehrer. Das sind in der Regel Lehrkräfte, die möglicherweise über vier Jahre hinweg begleiten und vor allen Dingen wichtige Grundlagen für die Bildung unserer Kinder legen. Von daher haben sie Wertschätzung verdient. Von daher haben sie auch Entlastung verdient. Und sie haben auch eine Höherbesoldung verdient. Darüber sind wir uns, glaube ich, völlig einig.
Der Unterschied zwischen uns ist aber: Wenn man in der Opposition ist, muss man nicht den Nachweis der Finanzierung erbringen.