Protocol of the Session on September 10, 2019

(Glocke der Präsidentin)

Deswegen bestehen da schlichtweg keine Regelungslücke und auch kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Ich glaube, meine Zeit ist vorbei.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Nur die Redezeit!)

- Ja, die Redezeit.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Ausschussberatungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Auch wir danken, Herr Kollege Prange. - Jetzt kommt Herr Kollege Emden, AfD-Fraktion. Bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meiner Meinung nach reden wir eigentlich über eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass politische, weltanschauliche und religiöse Symbole in einem Gerichtssaal nichts zu suchen haben. Das sollte eigentlich klar sein. Insofern finde ich es völlig korrekt und absolut zu unterstützen, dass dies seitens der Landesregierung jetzt in Angriff genommen wurde.

In der Tat gibt es je ein Kreuz in je einem Gerichtssaal. Insgesamt sind es zwei. Soweit jetzt hier Kritik geäußert wurde, auch diese Kreuze müsse man abhängen, weil ansonsten keine Gleichbehandlung gegeben sei, möchte ich auf einen Punkt hinweisen. Es war ganz richtig, was die Frau Justizministerin eben schon gesagt hat:

Es hat eine historische Implikation, dass diese Kreuze noch hängen.

Der andere Punkt ist - ich meine, es ist ganz wichtig, dass man dies mit berücksichtigt -:

Es ist ein Unterschied, ob eine Person, die z. B. als Richterin oder als Richter, als Staatsanwältin oder als Staatsanwalt an einem Verfahren beteiligt ist, ein religiöses, weltanschauliches oder politisches Symbol trägt oder ob ein solches irgendwo verstaubt in der Ecke hängt. Das ist schon deshalb ein Unterschied, weil das eine historisch gewachsen ist, das andere aber etwas ausdrückt, nämlich dass die Person, die maßgeblich an diesem Verfahren beteiligt ist, eine bestimmte Haltung hat, durch die sie - jedenfalls läuft man Gefahr, wenn man diese Haltung dermaßen ausdrücklich zum Ausdruck bringt - den Eindruck erweckt, sich eventuell auch in einer bestimmten Weise im Einklang mit diesem Symbol zu verhalten. Das heißt, dass dadurch die Neutralität verletzt sein könnte.

Allein die Gefahr, dass es zu einer Verletzung kommen kann, allein das Gefühl bei den anderen Beteiligten - vor allen Dingen bei demjenigen, über den eine Entscheidung zu fällen ist - vermittelt zu bekommen, dass hier eventuell nicht nur nach rechtsstaatlichen und rechtlichen Prinzipien geurteilt wird, sondern auch eine weltanschauliche Komponente eine Rolle spielt, gilt es definitiv auszuschließen. Insofern ist es völlig richtig, dass derartige Symbole in Gerichtssälen keine Verwendung finden dürfen.

Was die übrigen Maßnahmen im Gesetzentwurf betrifft, möchte ich vor allem das sogenannte Sabbatical ansprechen. Das Sabbatical ist sehr löblich. Es dient der Flexibilisierung und auch der Attraktivitätssteigerung. Denn viele Großkanzleien, mit denen man ja, wenn man die Justiz mit gutem Personal ausstatten will, immer um die besten Köpfe konkurrieren muss, kennen dieses sogenannte Sabbatical. Deshalb hat dieser Begriff ja auch Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Es ist ganz wichtig, dass wir das auf Justizebene ebenfalls einführen und insofern attraktivitätssteigernd wirken. Denn es kann immer einmal aus persönlichen Lebensumständen heraus gewollt sein, ein Jahr auszusetzen, um anschließend weitermachen zu können.

Insofern zeigt der Gesetzentwurf in die richtige Richtung und findet unsere Unterstützung.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Emden. - Herr Kollege Limburg, Sie haben sich noch zu Wort gemeldet. Weil die Landesregierung ihre Redezeit leicht überzogen hat, gebe ich Ihnen eine Minute. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, das Zahlenargument, dass es ja nur noch zwei Kreuze gebe, fällt auf Sie zurück. Denn auf unsere Nachfragen, wie viele Fälle von Kopftuchtragenden es in der Vergangenheit gegeben habe, hat Ihr Haus bislang immer einen einzigen Fall genannt. Demnach müssten Sie ja diese Thematik überhaupt nicht angehen. Nein, das Zahlenargument taugt an der Stelle nicht.

Zum anderen taugt es nicht, weil gesagt wurde, wir reduzierten es auf das Kopftuch. Nicht ich habe die Debatte auf das Kopftuch reduziert, sondern die Große Koalition, der Koalitionsvertrag, unterschieben von Herrn Weil und Herrn Dr. Althusmann, hat ausdrücklich nur von einem Kopftuchverbot als politisches Ziel gesprochen. Das hat in der Tat die GroKo in die Welt gesetzt. Das, Herr Prange, meinte ich auch mit dem gesellschaftlichen Konflikt, den Sie beschworen haben.

Zum Letzten, zum Kreuzkampf im Oldenburger Münsterland: Natürlich ist er mir bekannt, Frau Ministerin. Ich meine, die Lehre daraus ist, dass Sie diese Thematik besser auf sich hätten beruhen lassen und diesen Konflikt nicht wieder neu aufgemacht hätten, wie Sie es jetzt mit diesem Gesetzentwurf getan haben.

Nun mein allerletzter Satz: Wenn Sie dieses Thema schon wieder aufmachen, dann warten Sie doch wenigstens die Hauptsacheentscheidung in dem hessischen Verfahren ab, anstatt hier jetzt überstürzt nach der Sommerpause damit vorzupreschen. Diese Monate hätten Sie auch noch warten können. Dann hätte man an der Stelle juristisch Klarheit gehabt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Limburg. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor, sodass wir die Beratung schließen können.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Mit diesem Gesetzentwurf soll sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen befassen. Wer das auch so sieht, der möge die Hand heben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, damit kommen wir jetzt zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7, die vereinbarungsgemäß zusammen beraten werden sollen.

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz) - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/4417

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei früheren Mitgliedern der Landesregierung und des Landtages - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4452

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/4470

Die Einbringungen erfolgen in der Reihenfolge der Drucksachen.

Zunächst hat nach den Wortmeldungen, die dem Präsidium vorliegen, Herr Christopher Emden von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Überlegungen des Ministers Lies während der Sommerpause, sein Ministeramt zu verlassen und in die Wirtschaft zu wechseln, haben ein Schlaglicht auf einen Umstand geworfen, den, glaube ich, viele in diesem Land noch gar nicht im Blick hatten, nämlich dass wir in Niedersachsen keine Regelung haben, nach der ein solcher Wechsel Anzeigenpflichten gegenüber der Landesregierung und gegebenenfalls eine Karenzzeit erfordert, um zu vermeiden, dass jemand direkt aus einem Ministeramt in eine Wirtschaftsposition wechselt und dadurch seine Erfahrungen, aber

natürlich vor allen Dingen seine Kenntnisse und auch seine Verbindungen zu anderen Entscheidungsträgern aus dem Ministerium mitnimmt und diese dann für sich und für das Unternehmen, für das er dann tätig ist, oder für den Verband, für den er dann tätig ist, nutzbar machen kann.

(Vizepräsident Frank Oesterhelweg übernimmt den Vorsitz)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD sieht Lobbyismus insgesamt kritisch. Ich denke, das ist bekannt. Das gehört zu unserer DNA. Insofern sind wir natürlich auch ganz besonders aufgeschreckt worden, als wir feststellen mussten, dass es in Niedersachsen eine derartige Regelung noch gar nicht gibt. Deshalb unsere Gesetzesinitiative dazu.

Wir meinen, 36 Monate sind als Karenzzeit angemessen und notwendig. Wir wollen da nicht, wie es der Gesetzentwurf der Landesregierung oder auch der Gesetzentwurf der Grünen vorsieht, die sich ja zwischen 18 und 36 Monaten hin- und her bewegen, Reduzierungen vornehmen. Nein, im Gegenteil, 36 Monate, sind nötig. Immerhin geht es hier nicht um irgendetwas. Es geht hier um einen Minister und um die sowieso schon vorhandene starke Verbindung zwischen einem Ministerium, zwischen der Politik und der Wirtschaft.

Es dauert eine Weile, bis Kompetenzen, Verbindungen, Kenntnisse über den aktuellen Geschäftsbetrieb in einem Ministerium so weit in der Vergangenheit liegen, dass man sie nicht mehr unbedingt nutzbar machen kann, wenn man dann in der Wirtschaft ist.

Warum ist es denn gerade attraktiv, ein Mitglied einer Landesregierung oder ein Mitglied einer Bundesregierung abzuwerben? - Genau deshalb, weil diese Verbindungen bestehen, weil der gute Draht zum Ministerium mitgebracht wird und weil dann durchaus auch Kenntnisse von Interna vorhanden sind, die dem Wirtschaftsverband oder dem Unternehmen ansonsten nicht bekannt sein würden.

Genau da fängt Lobbyismus an. Das ist eine Schiene von Lobbyismus, einer unangenehmen Art von Lobbyismus, dass sich hier durch den „Einkauf“ - so möchte ich es einmal nennen - eines Ministers oder einer Ministerin Vorteile verschafft werden.

Insofern ist es nötig, hier eine große Zeitspanne vorzusehen, die man auch nicht reduzieren kann, sondern die fix ist. Wer aus einem Ministeramt

wechselt, hat das dann nicht nur anzuzeigen, sondern wenn die Landesregierung die Möglichkeit - das ist ja noch die Prüfungsinstanz dazwischen; die Landesregierung muss ja darüber befinden - bzw. die Gefahr sieht, dass durch diesen Wechsel das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung verletzt wird, ist eine Karenzzeit von drei Jahren festzulegen. Dann muss es eben 36 Monate dauern, bis ein solcher Wechsel vollzogen werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch ein Gebot der Transparenz, dass ein Minister bzw. eine Ministerin ein solches Vorhaben, einen solchen Plan, einen Wechsel vorzunehmen, meldet, dass die Landesregierung darüber befinden kann und dass es eine öffentliche Debatte darüber gibt. Wir meinen deshalb auch nicht, dass es partout nötig ist, Sanktionen in den Gesetzentwurf einzubauen. Die beiden anderen Gesetzentwürfe weisen ja jeweils darauf hin, dass sich dann, wenn die Anzeigepflicht verletzt wird oder ihr nicht rechtzeitig Rechnung getragen wird, ein etwaiger Wechsel um einen Monat - nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung - oder um drei Monate - nach dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - verschiebt. Das halten wir nicht für nötig.

Im Gegenteil, ich glaube, die maßgebliche Sanktion, die es in diesem Fall gibt, ist, dass das auf jemanden, der eine solche Anzeigepflicht verletzt und damit zeigt, dass ihm an dieser Integrität seiner eigenen Regierung - er ist ja noch Bestandteil dieser Regierung - nicht viel liegt, selbst und auch auf die gesamte Landesregierung zurückfallen wird.

Ich meine, dass das wesentlich effektiver ist, als etwas um einen oder drei Monate aufzuschieben. Denn das ist zahnlos. Das wird im Endeffekt keine Rolle spielen. Das wird niemanden davon abhalten, die Frist zu versäumen, und niemanden davon abhalten zu wechseln.

Insofern ist es wichtig, dass wir hier ein transparentes Verfahren haben, dass hier darüber diskutiert wird und dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis nimmt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auf einen anderen, ganz wichtigen, recht weitgehenden Punkt im Entwurf der Grünen eingehen. Dabei geht es auch um die Abgeordneten. Danach soll auch jeder Abgeordnete, wenn er in die Wirtschaft wechselt, dieses anzeigen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ohnehin ein Problem: Wir haben das Problem der guten Köpfe. Es gibt zu wenig gute Köpfe in der Politik. Es gibt auch zu wenig Quereinsteiger, die Erfahrungen, vor allen Dingen Berufserfahrungen mitbringen, die z. B. schon einmal in der Wirtschaft aktiv waren und dann in die Politik gehen.

Wenn wir jedem Abgeordneten eine solche Anzeigepflicht mit der etwaig damit einhergehenden Diskussion auferlegen, dann machen wir den Beruf des Abgeordneten wahrlich nicht attraktiver. Nein, im Gegenteil.