Vielen Dank, Herr Emden. - Für die FDP-Fraktion bekommt nun noch einmal der Kollege JanChristoph Oetjen das Wort. - Aber erst, wenn die anderen Herren etwas ruhiger sind.
Werte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den Kollegen Lechner entgegnen, der hier gerade gesagt hat, es sei sachlich geboten, dieses Gesetz zu beschließen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist niemals sachlich geboten, vorsätzlich die Verfassung zu brechen.
Ich möchte aber Ihr Augenmerk auf eine Thematik richten, die heute bisher keine große Rolle gespielt hat. Das ist die Umsetzung der JI-Richtlinie. Wir feiern ja im Moment ganz viele europapolitische Themen. Die Landesregierung weiht mit großem Pomp ein Europaministerium ein, und wir betonen an jeder Ecke, wie wichtig Europa ist.
Seit 2016 ist die JI-Richtlinie - das ist die Richtlinie Datenschutz für Justiz und Inneres - in Kraft. Es waren zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen. Diese Latte wurde von der Landesregierung gerissen. Mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung wurde die JI-Richtlinie ausgeklammert. Es wurde gesagt: Ja, das machen wir aber bei der Novelle des Polizeigesetzes. Dann setzen wir das Thema Datenschutz, das Europarecht, um.
Aber was passiert jetzt? - Es wird wieder verschoben, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das aufgrund eines selbstgemachten Zeitdrucks, für den es keinen sachlichen Grund gibt.
Sie treten Europarecht mit Füßen. Das ist nicht akzeptabel. Sie beschließen heute ein Gesetz, das europarechtswidrig ist.
Danke, Herr Kollege Oetjen. - Jetzt bekommt der Kollege Wiard Siebels für die SPD-Fraktion das Wort. 2:13 Minuten!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da das Thema Minderheitenrechte hier im Rahmen der Auseinandersetzungen um das Polizeigesetz einen, wie ich finde, doch recht breiten Raum einnimmt - was man möglicherweise darauf zurückführen könnte, dass Sie konkrete Kritikpunkte am neuen Polizeigesetz gar nicht so recht vorbringen können -,
erlauben Sie mir ein, zwei kleine Anmerkungen, weil ich das ungern so im Raum stehen lassen möchte, Herr Kollege Onay.
Erstens. Wir haben seitens der Großen Koalition in den vergangenen Monaten an sehr vielen Stellen im parlamentarischen Zusammenspiel Minderheitenrechte ausgebaut, z. B. was die Größe der Ausschüsse oder den Oppositionszuschlag angeht. Gerade heute haben wir eine Änderung der Geschäftsordnung in Bezug auf den Verfassungsschutz auf der Tagesordnung, die nichts anderes zum Ziel hat, als die Rechte der kleinen Fraktionen zu stärken. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen, meine Damen und Herren.
Im Übrigen - um das deutlich zu machen, Herr Kollege von der AfD -: Unsere Zusage bezieht sich ausdrücklich auf die Fraktionen der Grünen und der FDP, damit sie gerade nicht in die missliche Situation hineingebracht werden, mit der AfD gemeinsam hier vorgehen zu müssen.
(Belit Onay [GRÜNE]: Das können Sie den Kollegen von der CDU mal sa- gen! - Zuruf von Dana Guth [AfD])
- Frau Guth, Sie können dagegen agieren, aber so ist dieses Angebot von uns gemeint gewesen, und daran halten wir uns auch.
Allerdings haben wir uns in den Beratungen über die Frage der Minderheitenrechte auf das Thema „Untersuchungsausschuss“ und auf das Thema „Aktenvorlage“ beschränkt. Wenn die Ausgestaltung des Aktenvorlagebegehrens nicht geeint werden kann, dann sind wir schon in den Gefilden des Staatsgerichtshofgesetzes gelandet.
Dabei geht es z. B. um die Frage der Prozessstandschaft. Aber es geht gerade nicht um die Frage einer Normenkontrollklage. Denn es wäre - wie der Kollege Lechner schon ausgeführt hat - in der Tat ein etwas schizophrenes Verhalten, ein Gesetz, das man selbst in Gang setzt, an dieser Stelle selbst beklagen zu wollen.
Also: Wenn es keine darüber stehende Vereinbarung zwischen den Fraktionen gibt, gilt schlicht Verfassungsrecht. Dort ist ein Quorum von einem Fünftel des Landtages vorgesehen, und dabei wird es bleiben, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Angst vor dem Staatsgerichtshof! Pure Angst!)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Siebels, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie hier noch einmal die Chronologie dargestellt haben. In der Tat haben weder FDP noch Grüne jemals bestritten, dass Sie in einigen Punkten der Opposition bereits entgegengekommen sind und dass die Parlamentspraxis so ist.
Sie haben eben zu Recht auch darauf hingewiesen, Herr Siebels, dass dieses Angebot von der Großen Koalition an Grüne und FDP gemacht wurde, damit wir nicht in die missliche Lage geraten müssen, auf Stimmen der AfD angewiesen zu sein - was wir aus nachvollziehbaren Gründen nicht wollen -, um ein Minderheitenrecht in Anspruch zu nehmen.
Genau das, Herr Siebels, ist doch hier die Situation! Wir möchten gerne ein Minderheitenrecht in Anspruch nehmen. Die AfD hat mutmaßlich aus strategischen Gründen in den Raum gestellt, sie könne dabei vielleicht mitmachen. Das heißt, es ist genau die Situation eingetreten, für die wir Gespräche geführt haben. Und dann stehen Sie doch jetzt zu Ihrem Wort! Bringen Sie uns nicht in diese missliche Lage, sondern unterstützen Sie die Normenkontrollklage!
Ich möchte Ihnen, weil Sie Herrn Dr. Birkner bedauerlicherweise offensichtlich nicht zugehört haben, den Artikel 54 Nr. 3 der Landesverfassung vorlesen, Herr Siebels. Da steht nämlich nichts davon, dass es ein irgendwie widersprüchliches Verhalten wäre oder dass Sie dann sinngemäß quasi gegen Ihr eigenes Gesetz klagen müssten. Da steht:
3. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung auf Antrag der Landesregierung
Dass es hier Meinungsverschiedenheiten und Zweifel gibt, können Sie wohl kaum bestreiten, Herr Kollege Siebels. Dann stellen Sie doch mit uns gemeinsam diesen Antrag!
Damit ist nicht verbunden, dass Sie zum Ausdruck bringen müssten, Sie hielten das Gesetz für verfassungswidrig, sondern damit ist nur verbunden, dass Sie sich einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stellen. Aber dazu fehlt der GroKo in Niedersachsen offenbar der Mut.
Herr Limburg, zunächst vielen Dank für Ihre wirklich sachliche Kurzintervention. Wir haben an dieser Stelle keine gemeinsame Linie. Aber ich glaube, dass man das sachlich auseinanderdividieren kann.