Protocol of the Session on May 14, 2019

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das möchte ich einfach einmal voranstellen.

Im Übrigen möchte ich auf einen sehr bemerkenswerten Vorgang hinweisen, den Sie hier gerade eingeläutet haben und der mir sehr zu denken gibt.

Dass Sie bei den Bürgerrechten, die Sie mit diesem Gesetz berühren, schon eine Auswahl treffen, welche Sie für richtig halten und welche Sie für nicht so wichtig halten, das ist uns wohl schon aufgefallen. Deswegen ist es uns auch so wichtig, diese Frage in Bückeburg zu klären.

Im Übrigen habe ich mir eben noch einmal aufgerufen, was der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst tatsächlich gesagt hat. Da steht, soweit ich lesen kann: Da die Gesamtdauer des Gewahrsams weiterhin über 14 Tage hinausgehen soll, werden

die verfassungsrechtlichen Bedenken allerdings nicht vollständig ausgeräumt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP - Helge Lim- burg [GRÜNE]: Ach, ach! - Belit Onay [GRÜNE]: Das ist verfassungswidrig! Das ist so! - Widerspruch bei der SPD)

Bei aller Lautstärke und aller Vehemenz, die Sie hier an den Tag gelegt haben, möchte ich Sie wirklich daran erinnern, dass Sie an der Stelle einfach einmal bei der Wahrheit bleiben könnten, wenn es um die Bedenken des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes geht.

Dann möchte ich Ihnen auch noch ein Wort zu der Frage der Oppositionsrechte sagen. Wir haben damals, als wir in diese Legislaturperiode gestartet sind, nicht von Ihnen, Herr Lechner, aber vom Ministerpräsidenten und seinem Stellvertreter Unterstützung bei den Oppositionsrechten zugesagt bekommen. Da hat es keine Auswahl gegeben, und da hat es keinen zweiten Satz gegeben, wie: Über die Ausführung und über die Art der Oppositionsrechte wird von Herrn Lechner entschieden. - Wir haben vielmehr eine Zusage hinsichtlich unserer Rechte bekommen. Auf diese berufen wir uns jetzt.

Deshalb bitten wir Sie auch, wenn Sie sich so sicher sind, dass es keine Lücken gibt, noch einmal in sich zu gehen, ob Sie nicht mit uns gemeinsam -

Frau Piel, jetzt das allerletzte Wort!

- wirklich für Rechtssicherheit sorgen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Kollege Lechner wird antworten.

Verehrter Herr Birkner, sehr geehrte Frau Piel, ich bin bei der Wahrheit geblieben. Ich wiederhole, was ich gesagt habe. Ich habe gesagt: Der GBD hat gesagt, dass das verfassungsrechtliche Risiko deutlich abgesenkt wurde. - Das impliziert, dass es nicht vollständig ausgeräumt worden ist. Aber er

hat gesagt, dass diese Regelung, die wir jetzt getroffen haben, eine verfassungsrechtliche Überprüfung wahrscheinlich bestehen wird und ihr gelassen entgegengesehen werden kann.

(Belit Onay [GRÜNE]: Dann lassen Sie uns das doch prüfen!)

Das war der Satz, den ich zu dem Thema gesagt habe, und dabei bleibe ich auch. Daran ist nichts falsch.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Nun zu den Oppositionsrechten. Herr Birkner, es mag der Eindruck entstanden sein, dass ich das falsch verstanden habe. Das habe ich aber nicht. Ich habe das gleiche Verständnis von der Normenkontrollklage wie Sie.

Allerdings haben Sie eben einen Satz gesagt: wenn im Landtag ein Fünftel der Mitglieder Zweifel an dem Gesetz hat.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Meinungs- verschiedenheiten oder Zweifel?)

Ich wollte Ihnen eben signalisieren, dass aktuell nicht ein Fünftel der Mitglieder Zweifel an oder Meinungsverschiedenheiten zu diesem Gesetz hat,

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wir haben doch Meinungsverschiedenheiten!)

weil die große Mehrheit, mehr als ein Fünftel, heute diesem Gesetz zustimmen will. Denn sie ist der Meinung, dass es ein gutes Gesetz ist, das wir heute beschließen können, das Niedersachsen sicherer macht.

Sie würden jetzt von uns verlangen - das ist der Punkt -, dass wir fingieren, dass ein Fünftel der Mitglieder des Landtags Zweifel hat. Manche Abgeordnete von uns müssten also gegen ihre eigene Einstellung auf eine Klageschrift setzen, obwohl sie dieses Gesetz gut finden. Das ist der große Unterschied. Das kann man aus meiner Sicht von Abgeordneten nicht verlangen.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD - Dr. Marco Genthe [FDP]: Es geht gar nicht um eine Kla- geschrift!)

Danke sehr, Herr Kollege Lechner. - Für die AfDFraktion bekommt jetzt Herr Christopher Emden das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahrung, der Schutz und die Stärkung von Rechtsstaat und Verfassung sind eine Kernkompetenz der AfD.

(Lachen bei der SPD)

Ich möchte in Anbetracht der Entwicklung der letzten Jahre hinsichtlich der übrigen hier im Parlament vertretenen Parteien sagen: Nach meinem Dafürhalten und nach meinem Verständnis ist es inzwischen nicht nur eine Kernkompetenz, sondern auch ein Kernauftrag, den wir haben, weil die anderen Parteien zunehmend Tendenzen zeigen, sich vom Rechtsstaat und von der Verfassung lösen zu wollen.

(Beifall bei der AfD - Belit Onay [GRÜNE]: Oh!)

Aber damit sind wir auch schon bei dem Dilemma, das wir haben. Denn wir wollen natürlich innere Sicherheit. Wir wollen ein Höchstmaß an innerer Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Was wir nicht wollen - mein Kollege hat es vorhin schon angesprochen -, ist, hier einem nach unserem Dafürhalten in mehreren Punkten verfassungswidrigen Gesetzentwurf die Stimme zu erteilen und ihn durchzuwinken. Denn sehenden Auges ein Gesetz zu verabschieden, das vor der Verfassung nicht standhalten wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht unser Anspruch an die Politik. Im Gegenteil: Wir erwarten mehr. Von der Politik dürfen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verlangen, dass wir Abgeordnete in der Lage sind, ein Gesetz zu verabschieden, das einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

Wie gesagt, das haben wir hier nicht. Ich nenne drei Punkte. Es ist ja schon einiges angeklungen. Ich möchte nur noch einmal drei Punkte kurz herausgreifen.

Das ist einmal das Problem der Schleierfahndung. Mir ist jedenfalls seit Dezember des letzten Jahres seitens des Bundesverfassungsgerichts bekannt, dass es so, wie es im bisherigen Gesetz steht und wie es im Gesetz bleiben soll, nicht verfassungskonform ist.

Das ist zum anderen die Aufzeichnung über die Bodycam im Vorfeld einer Situation, die dazu führen könnte, hier Beweiserhebungsmaßnahmen über diese Bodycam durchführen zu müssen.

Und das ist natürlich auch die elektronische Fußfessel, die auch dann sendet, wenn sich der Betroffene in der Wohnung frei aufhält. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Verstoß gegen das Grundrecht in Artikel 13.

Nur drei Punkte. Man könnte noch über einige mehr sprechen. Es ist ja auch schon einiges angeklungen.

Diese Dinge - wir haben es vom GBD ja gehört -, auf jeden Fall der erstgenannte Punkt - der GBD sieht es jedenfalls so, und das meiner Meinung nach auch völlig zu Recht -, sind verfassungswidrig.

Einem solchen Gesetzentwurf können wir deshalb nach intensiven Beratungen in unserer Fraktion nicht die Zustimmung erteilen, auch wenn wir sagen, dass einige Maßnahmen die richtige Richtung vorgeben, dass in dem Gesetzentwurf durchaus auch Punkte enthalten sind, denen man entnehmen kann: Ja, dadurch wird die innere Sicherheit gestärkt. - Dem stehen wir, wie gesagt, selbstverständlich unterstützend gegenüber. Nur, ein verfassungswidriges Gesetz können wir so nicht auf den Weg bringen.

Jetzt komme ich noch zu einem Punkt, weil das Thema angesprochen wurde und zwei Oppositionsparteien geradezu darum betteln, von den beiden Regierungsparteien noch Unterstützung für ein Normenkontrollverfahren zu bekommen.

Ich gebe Ihnen einmal einen ganz einfachen Vorschlag mit. Es gibt noch eine andere Partei, die, wie Sie es jetzt anhand meiner Rede gehört haben, durchaus verfassungsrechtliche Zweifel hat. Auch wir unterstützen einen Normenkontrollantrag in Bückeburg,

(Beifall bei der AfD)

was dazu führen würde, meine Damen und Herren, dass wir das nötige Ein-Fünftel-Quorum erreichten.

Also insofern: Lassen Sie doch parteipolitisches Geplänkel, Scheuklappendenken und Ähnliches einfach mal zu Hause. Lassen Sie uns gemeinsam - wir drei Oppositionsparteien - diesen Gesetzentwurf in Bückeburg überprüfen! Wenn das dann bestätigt wird, haben wir einen guten Dienst getan.

Insofern meine Aufforderung an die beiden anderen Oppositionsparteien: Gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg! Lassen Sie dieses Gesetz im Rahmen einer Normenkontrollklage überprüfen!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Emden. - Für die FDP-Fraktion bekommt nun noch einmal der Kollege JanChristoph Oetjen das Wort. - Aber erst, wenn die anderen Herren etwas ruhiger sind.