Protocol of the Session on May 14, 2019

Zweitens wird angeführt, dass bereits mit dem Ablegen der Fischerprüfung dem Tierschutz entsprechend Rechnung getragen werde; denn Jugendlichen würden im Rahmen der Fischerprüfung entsprechende Fachkenntnisse vermittelt.

Zum ersten Punkt Folgendes: Das Angeln erfreut sich auch noch heute großer Beliebtheit. Die Anglerverbände haben nicht die hier unterstellten großen Nachwuchssorgen. Anglervereine und insbesondere ihre Jugendabteilungen leisten hier eine gute Arbeit. Außerdem können bereits heute in Niedersachsen Jugendliche unter 14 Jahren in geeigneter Begleitung den Angelsport ausüben.

Bei der Nachwuchsgewinnung haben wir es eher mit Tierrechtsorganisationen wie PETA zu tun, die das Angeln verteufeln und Rufschädigung betreiben. Ferienpassaktionen oder Bestrebungen, Angelangebote im Rahmen des Ganztagsunterrichts zu etablieren, werden von Tierrechtsorganisationen wie PETA torpediert. Man könne diese Angebote laut PETA mit einer „Erziehung zur Grausamkeit“ gleichsetzen. Die Ostsee-Zeitung zitiert die Organisation in einem Beitrag vom 7. März dieses Jahres wie folgt:

„Kinder würden lernen, wie man friedliche Tiere in eine Falle locke und ihnen einen Haken in den Mund bohre.“

Wir sollten bei diesen von den Anglerverbänden begleiteten Aktionen mehr Sicherheit schaffen und es nicht hinnehmen, dass unsere ehrenamtlich

Tätigen solchen haltlosen Anschuldigungen ausgesetzt sind.

Die geschulten Kräfte in den Fischereivereinen können Kindern und Jugendlichen jeden Alters so viel über Natur- und Umweltschutz sowie auch über die Eigenheiten der Fischerei vermitteln, dass diese Angebote von uns unterstützt werden müssen.

Den zweiten Punkt, den die AfD-Fraktion anführt, dass man doch bereits mit dem Ablegen der Fischerprüfung dem Tierschutz entsprechend Rechnung trage, da Jugendlichen im Rahmen der Fischerprüfung die entsprechenden Fachkenntnisse vermittelt werden, können wir ebenfalls nicht teilen.

Wir können doch nicht sicher sein, dass es nicht zu Tierschutzverstößen kommt, nur weil die Prüfung abgelegt wurde. Bei allen aktuell diskutierten Tierschutzverstößen, wie z. B. in den Schlachthöfen, war es doch auch so, dass es sich jedenfalls auf dem Papier um ausgebildetes, zertifiziertes und geprüftes Personal handelte. In der Praxis haben sich diese Profis trotzdem nicht entsprechend verhalten.

(Dana Guth [AfD]: Werden sie deswe- gen geschlossen?)

- Wir verbieten deswegen nicht die Schlachthöfe. Und wenn Sie sagen - im Ausschuss haben Sie es auch gesagt -, dass die Kinder in anderen Bundesländern heutzutage schlauer sind: Da gibt es sicherlich genug Eltern, die das anders sehen.

Der GBD hat in der vom Ausschuss geforderten Stellungnahme die entsprechende Altersgrenze der Schuldfähigkeit im Strafrecht nochmals erläutert und insbesondere darauf hingewiesen, dass Personen unter 14 Jahren, die nach Absenkung der fischereirechtlichen Altersgrenzen eine Fischereierlaubnis erwerben könnten, keiner strafrechtlichen Verfolgung unterliegen, wenn sie bei der Ausübung der Fischerei gegen Vorschriften des Tierschutzes verstoßen.

Die Erfahrung zeigt leider: Tierschutz ist nur wirksam, wenn bei Zuwiderhandlungen mit Konsequenzen zu rechnen ist. Wenn diverse Bundesländer eine anderweitige Auffassung vertreten und niedrigere Altersgrenzen wählen, ist das deren Entscheidung. Rechte bringen auch Pflichten sowie gegebenenfalls Konsequenzen mit sich.

Wir erachten die Altersgrenze von 14 Jahren für eigenverantwortliches Angeln als angemessen. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Gesetzentwurf abzulehnen.

Vielen Dank und Petri Heil!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Eilers. - Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Oliver Lottke zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zuweilen hat man den Eindruck, dass an der Umsetzung eines parlamentarischen Anliegens mehr Leute beteiligt sind, als später davon Nutzen haben. Wir beraten heute ein solches Thema, bei dem man sich unter fachlichsachlichen Gesichtspunkten mindestens fragen muss, was die antragstellende Fraktion antreibt.

Das Niedersächsische Fischereigesetz regelt in § 59, dass Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine entsprechende Fischerprüfung bei einem anerkannten Fischereiverband abgelegt haben, einen Fischereischein beantragen können, der dann für unbeschränkte Zeit gilt.

§ 15 desselben Gesetzes besagt, dass „einem Jugendlichen unter 14 Jahren … eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden“ darf. Die von der antragstellenden Fraktion ausgemachte Regelungslücke, § 15 betreffe die privatrechtliche Fischereierlaubnis und nicht den Erwerb des Fischereischeins, soll nun herhalten für die Begründung der Notwendigkeit der parlamentarischen Debatte.

In der Ausschusssitzung hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dazu ausgeführt, dass nach Rücksprache mit dem Fachministerium keine Notwendigkeit gesehen wird, die genannte Regelungslücke zu schließen. Stattdessen sollen die mit der Durchführung beauftragten Landesfischereiverbände das Ablegen der Fischereiprüfung erst kurz vor dem 14. Lebensjahr oder aber mit Erreichen des 14. Lebensjahres ermöglichen. Dann kommt es zu keinem praktisch denkbaren Problemfall.

Meine Damen und Herren, das bestehende Gesetz definiert den Einstiegsrahmen mit 14 Jahren. Das begründet sich aus dem Tierschutzrecht. Wenn ein Jugendlicher tatsächlich vor seinem 14. Geburtstag einen Angelschein machen würde, dürfte er danach theoretisch bis zum seinem Geburtstag nicht mehr fischen. Schauen wir uns vergleichend das Jagdrecht an! Die Jägerprüfung darf erst mit fünfzehneinhalb Jahren ermöglicht werden, und ab sechszehn Jahren darf die- oder derjenige dann tatsächlich an der Jagd teilnehmen.

Die AfD hat in der Ausschussberatung versucht, die Kompetenzvermittlung in den Fokus ihres Anliegens zu stellen. In unseren Gesprächen mit einem der beiden Verbände wollten wir wissen, ob es tatsächlich Nachwuchssorgen und den Bedarf, die Altersgrenze herunterzusetzen, gibt. Rückmeldung: Die Fischereiverbände klagen nicht über Nachwuchssorgen. Schon jetzt werden Jugendliche, die sich in jüngeren Jahren für das Thema interessieren, unterrichtet. Und die geltenden Rahmenbedingungen werden sehr liberal ausgelegt, sodass kein junger Mensch in der Praxis am Fischen gehindert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPDLandtagsfraktion können in der Gesamtschau und unter Würdigung der vorgebrachten Hinweise und Argumente keinen Nutzen in der vorgeschlagenen Änderung erkennen. Deshalb - da kann ich für die SPD-Fraktion sprechen - werden wir dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von Ulf Thiele [CDU])

Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Miriam Staudte, bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch wir Grünen werden das Anliegen der AfD ablehnen, die Altersgrenze für den Erwerb von Angelscheinen von 14 auf zwölf Jahre herabzusetzen. Es ist richtig: Es gibt Bundesländer, die hierzu andere Regelungen haben. Sie sehen aber auch Stufenpläne vor. Dort geht es in den meisten Fällen nicht einfach nur darum, dass die 14 durch die zwölf ersetzt ist, sondern es gibt sozusagen begleitende andere Maßnahmen.

Die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt: Einfach nur heruntersetzen, das ist nicht durchdacht. Man muss auch sagen: Schon jetzt ist das Angeln für unter 14-Jährige faktisch möglich, nämlich in Begleitung von sachkundigen Erwachsenen. Ich glaube, das ist richtig so; denn es geht ja nicht nur darum, einfach die Angel ins Wasser zu halten und eine schöne Zeit zu haben, sondern irgendwann kommt es dazu, dass eventuell sogar ein Fisch anbeißt. Dann steht das Töten an, wenn es sich um einen Fisch handelt, der die nötigen Maße aufweist und nicht geschützt ist. Dieses Töten ist nicht trivial. Das Tier muss durch einen Schlag auf den Kopf betäubt werden. Es muss dann ein Stich ins Herz durchgeführt werden; dafür muss man es treffen, während der Fisch aber zappelt.

Das alles ist nicht so einfach. Ich glaube, es ist gut, dass dann Erwachsene dabei sind und die Verantwortung haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Es wundert mich wirklich sehr - Sie haben es eben selbst angesprochen, Frau Guth -: Beim Thema Schächten u. Ä. sind Sie ganz vorne weg, wenn es um das Betäuben geht. Aber bei den Fischen scheint das doch nicht ganz so relevant zu sein wie bei den niedlichen Lämmchen. Da darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden!

Nachdem, was Sie vorschlagen, wäre es theoretisch möglich, dass ein Zwölfjähriger oder eine Zwölfjährige alleine angelt und dann womöglich einen Wels an der Angel hat, der vielleicht 50 kg schwerer ist als er bzw. sie selbst. Bei mir ergeben sich große Fragezeichen, wie da das gesetzeskonforme Töten möglich sein soll.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns auf diese Problematik - auf das Konfliktfeld mit der Strafmündigkeit - hingewiesen.

Insofern werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staudte. - Für die FDP-Fraktion: der Abgeordnete Hermann Grupe. Bitte schön, Herr Grupe!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden diesen Gesetzent

wurf ablehnen. Es geht hier um die Altersgrenze, wie die Kollegen Eilers, Lottke und Staudte schon ausgeführt haben. Es geht hier nicht darum, ob man die Fischerei fördern will, ob man die Arbeit der Fischereivereine anerkennt. Ganz im Gegenteil! Hierbei geht es einfach nur darum, ab welchem Zeitpunkt junge Menschen diese Arbeiten völlig selbstständig ausführen dürfen. Die Zusammenhänge mit dem Tierschutz wurden eben ja schon angesprochen.

Natürlich können die Menschen schon früher an die Fischerei herangeführt werden, aber nur unter Aufsicht. Das ist genau das, was wir bei den Angel- und Fischereivereinen so besonders schätzen: Sie reden nicht nur über Natur- und Tierschutz, sondern sie bilden sich qualifiziert. Es geht um eine entsprechende Ausbildung. Irgendwann können die jungen Menschen diese Arbeiten völlig selbstständig machen.

Aber - das hat Frau Staudte eben vollkommen zu Recht angesprochen - es handelt sich hierbei nicht um niedliche Lämmchen; diese kann man ja viel besser bewerben. Deswegen ist die Arbeit der Fischereiverbände besonders wertvoll, weil die Fische nicht immer so augenscheinlich niedliche Tiere sind.

Deswegen ist es besonders wichtig, dass gerade junge Menschen an diesen Sport herangeführt werden und damit auch an die Notwendigkeit, Gewässerschutz zu betreiben. Dazu zählt auch, sich für das zu interessieren, was es unter der Wasseroberfläche an Fauna und an Flora gibt. Dabei schärfen die jungen Menschen die Sensibilität für diesen gesamten Bereich. Wenn jemand schon mit elf, zwölf oder 13 Jahren in diese Bereiche eingeführt wird und dann wirklich so weit ist, dass er mit 14 Jahre das alles, was Frau Staudte und die anderen Kollegen eben ausgeführt haben, selbstständig ausführen kann, dann ist das eine ganz tolle Sache.

Aber durch diesen Gesetzentwurf den Eindruck hervorrufen zu wollen, als sei die AfD für die Fischerei und die Angelvereine, und die anderen Parteien würden ihnen Klötze in den Weg legen: Das wäre völlig falsch. Ganz im Gegenteil! Wir wissen die Arbeit der Angel- und Fischereivereine sehr zu schätzen. Wir freuen uns, dass es in diesen Bereichen Zuwachs gibt. Wir haben eben gehört, dass es dort zum Glück keine Nachwuchssorgen gibt.

Wir freuen uns, wenn dieser Bereich wächst und gedeiht und Natur- und Umweltschutz von qualifizierten Leuten betrieben wird und die jungen Menschen ab 14 Jahren - so, wie es bisher gesetzlich vorgesehen ist - das alles selbstständig erledigen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie Zustim- mung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Barbara Otte-Kinast zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fischerei ist bekanntlich Ländersache. So unterschiedlich unsere Bundesländer sind, so verschieden sind auch unsere Landesfischereigesetze. Auf unser Niedersächsisches Fischereigesetz können wir stolz sein; denn es ist trotz seines Alters mit Weitsicht formuliert, indem es in seinen wesentlichen Teilen nicht mehr als erforderlich in die Lebenssachverhalte eingreift und viele Fragen in die Verantwortung der Fischereirechtsinhaber oder der Fischereipächter übergibt. Das Gesetz muss in seiner jetzigen Form als liberal bezeichnet werden. Gleichzeitig genügt es sogar den gestiegenen Anforderungen des Tierschutzes.

Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Fischereigesetzes zielt darauf ab, das Alter zum unbeaufsichtigten Fischen von 14 auf zwölf Jahre zu senken. Das Strafmündigkeitsalter beträgt aber 14 Jahre. Eine Absenkung des Alters zum selbstständigen Fischen auf zwölf Jahre käme somit einer Aufweichung des Tierschutzgedankens gleich, da für zwölf- oder 13-jährige Angelfischer keine rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten bestünden.

Bereits bei der Verabschiedung des Fischereigesetzes im Jahre 1978 entschied der Gesetzgeber weitsichtig im Sinne des Tierschutzes, die Altersgrenze für unbeaufsichtigtes Fischen mit dem Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren zu verbinden; denn wir müssen vergegenwärtigen, dass jeder Angelfischer bereits beim Fang eines Fisches und auf jeden Fall beim Töten des Fisches tierschutzrechtliche Vorschriften zu beachten hat.