Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Entnahme eines solchen Tieres immer das letzte Mittel ist und auch unter dem grünen Umweltminister Stefan Wenzel ein Tier entnommen worden ist, frage ich die Landesregierung, worin sich die beiden Ausnahmegenehmigungen - damals für MT6 und heute für GW717m - unterscheiden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bosse, die schwierige und politisch immer wieder diskutierte Entscheidung, die mein Vorgänger im Amt, Stefan Wenzel, treffen musste, bezog sich auf den Aspekt „Gesundheit des Menschen“, weil sich der Wolf einem Hund in der Nähe eines Menschen genähert hatte. Ange
Der Aspekt, mit dem wir die Ausnahmegenehmigung begründet haben, ist der Aspekt „Schäden in der Nutztierhaltung“.
Ich glaube, man muss immer beide Aspekte in den Blick nehmen. Die Erteilung einer Ausnahme ist im Fall „Gesundheit des Menschen“ aus unserer Sicht allerdings klarer geregelt und einfacher zu vollziehen als im Fall „Schäden in der Nutztierhaltung“. Dort ist die Beurteilung, wann ein Schaden ein ernster Schaden ist und wie die Prognose ist, durchaus komplexer. Hinzu kommt, dass sich das auch noch von Nutztier zu Nutztier unterschiedlich darstellt. So ist die Bewertung in Bezug auf Rinder auch davon abhängig, wie sie gehalten werden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage für die FDP stellt Herr Kollege Grupe. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung zu ergreifen, wenn sich ein oder mehrere Wölfe nachweislich auf Nutztiere spezialisiert haben, und zwar in Regionen, in denen eine wolfsabweisende Zäunung gar nicht möglich ist, z. B. bei der Deichschäferei?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, wir stehen zu diesen Fragestellungen in einem länderübergreifenden Austausch. In Schleswig-Holstein wurde ja die Entnahme eines Rüden aufgrund von Nutztierrissen, vor allen Dingen von Schafen, angeordnet. Wir stehen in einem sehr engen Austausch mit dem dortigen Minister Jan Philipp Albrecht.
Ich will es in dieser Runde einmal so sagen: Die Ministerkollegen, die persönlich betroffen sind, öffnen sich einer Diskussion anders als die Ministerkollegen, die nicht betroffen sind.
- Völlig richtig. Deswegen ist eine solche Initiative auch schwierig. Aber einige Dinge haben sich ja schon verfangen und werden umgesetzt. Am Ende wird es davon abhängen, ob Länder, die nicht betroffen sind, den Argumenten der Länder, die betroffen sind, folgen können - weil sie morgen möglicherweise auch betroffen sind.
Herr Grupe, Sie werfen zu Recht die Frage auf, wie wir die Weidetierhaltung als Nutztierhaltung, als naturschutzfachliche Aufgabe und als öffentliches Interesse, nämlich Küstenschutz, mit Herdenschutzmaßnahmen in Einklang bringen wollen - und im nächsten Schritt sogar mit unseren Maßgaben, die im Einzelfall zu Entnahmen führen können. Das ist für meinen Kollegen aus SchleswigHolstein und mich einer der Beweggründe dafür gewesen, die beiden zuständigen EU-Kommissare anzuschreiben und ihnen noch einmal deutlich darzustellen, dass die Umsetzung z. B. der Vorgabe „1,20 m Höhe und Elektrozaun“ in den Küstenregionen und an den Deichen von der Landseite nur schwer und von der Wasserseite überhaupt nicht darstellbar ist.
Das Gleiche gilt für den naturschutzfachlichen Teil; denn beispielsweise in der Lüneburger Heide findet die Beweidung ganz bewusst nicht eingezäunt statt. Dort kann man das also gar nicht machen. Da wird die Frage sein, ob man die Tiere in der Nacht irgendwo unterbringen kann. Wir haben bei uns regionale Strukturen, wo klassische Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich sind.
Genau diese Punkte werden wir in Brüssel noch einmal diskutieren. All dies ist aus meiner Sicht noch nicht vernünftig geklärt. Der notwendige Handlungsspielraum ist im Bundesnaturschutzgesetz noch nicht abgebildet.
Wir werden also nicht überall in gleicher Form Maßnahmen ergreifen. Aber auch wenn wir dort keine 1,20 m hohen Elektrozäune haben, müssen wir in der Lage sein zu handeln, wenn es vermehrt zu Rissen kommt. Wie das gehen soll, ist die Frage, die wir jetzt beantworten müssen. Wir als Land Niedersachsen sehen die Aspekte „Nutztierhaltung“, „öffentliches Interesse am Deich“ und „naturschutzfachliche Aufgaben“ jedenfalls als ganz wichtig an.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die für Bündnis 90/Die Grünen fünfte und letzte Frage stellt der Kollege Meyer. Er guckt überrascht - aber es ist so.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe noch einmal nachgeschaut: Auf der Website steht, dass das Cuxhavener Rudel „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr existent“ ist.
Weil der Minister gerechtfertigt hat, dass die Wölfe dort „verschwunden“ sind - auf der Website steht, dass sie illegal getötet worden sind -,
frage ich ihn, ob die Begründung für den Abschuss des Rodewalder Rüden ist, dass die Leute sonst Selbstjustiz üben. Wenn ja, wäre das ein sehr komisches Vorbild für einen Umweltminister.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Meyer, ich habe das weder gesagt noch jemals als These in den Raum gestellt.
Was war denn damals die Situation? - Es ist ein Gutachten angefordert worden. Dieses Gutachten hat festgestellt, dass die Tiere bleiben sollen. Und danach waren sie verschwunden oder sind illegal getötet worden.
Meine Botschaft ist immer, dass man jeden Einzelfall bewerten muss, und genau das das haben wir beim Rodewalder Rudel getan. Wir haben geschaut, ob es dort vermehrt zu Rissen gekommen ist, und bewertet, ob damit die Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung gegeben war. Diese Genehmigung haben dann wir erteilt. Aber wir haben
das nie mit der Handlung begründet, die danach im Cuxhavener Rudel erfolgt ist, sondern wir haben sie damit begründet, dass die Jungtiere im Cuxhavener Rudel von den Alttieren gelernt haben, dass Risse von Rindern eine Möglichkeit sind.
Welche Aussage ich aber ganz klar gemacht habe, ist die, dass es wichtig ist, dass der Staat unter Beweis stellt, dass er handlungsfähig ist. Das ist eine grundsätzliche Sache. Wir wollen über die Bundesratsinitiative zu Regelungen kommen, die uns handlungsfähig machen.
Ich würde Sie also bitten davon abzusehen, Dinge, die ich im Übrigen nicht so gesagt habe, zu vermischen und daraus Ihre eigene Schlussfolgerung zu ziehen. Die Begründung für die Entnahme des Rüden im Rodewalder Rudel ist klar dargestellt und vom Gericht auch bestätigt worden.
Die Frage, was in Cuxhaven ohne die Entnahme passiert ist, sollten wir aber zumindest berücksichtigen und nicht einfach so tun, als hätte es das nicht gegeben.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Frage der AfD-Fraktion kommt von Herrn Kollegen Wirtz. Bitte sehr!
Danke sehr. - Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass in Deutschland inzwischen wohl über 1 000 Wölfe leben - davon 200 in mehr als 20 Rudeln allein in Niedersachsen - und der „günstige Erhaltungszustand“ in Zusammenarbeit mit der Bundesebene festgestellt werden muss: Welche Anstrengungen hat die Landesregierung auf Bundesebene unternommen, um diesen „günstigen Erhaltungszustand“ feststellen zu lassen, und zwar über den Anteil in der Bundesratsinitiative hinaus?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wirtz, die Bundesratsinitiative ist nur ein Aspekt. Wir haben auch regelmäßige Umweltministerkonferenzen, und auf der Fachebene finden regelmäßige Arbeitskreissitzungen statt.
Wir haben auch einen regelmäßigen Austausch mit der Bundesministerin und ihrer Hausspitze in Berlin.
Das hier war eines der Ergebnisse meines Besuchs in Brüssel. Vorher ging die Debatte dahin, dass alle sechs Jahre in Brüssel festgestellt werden soll, ob der „günstige Erhaltungszustand“ gegeben ist. Das Ergebnis meines Gesprächs war: Das ist natürlich nicht so, sondern das kann jährlich national festgestellt werden. Damit haben wir seit dem Besuch im März letzten Jahres deutlich gemacht, dass wir vom Bund erwarten - das können wir nicht für den Bund machen; das kann er nur selbst machen -, dass er genau diese Feststellung vornimmt.
Der erste Schritt ist schon erfolgt: Das gemeinsame Monitoring mit Polen ist auf den Weg gebracht worden. Weil es sich um eine deutschwestpolnische Population handelt, darf man nicht nur den Anteil der Wölfe in Deutschland nehmen, sondern muss auch die in Polen getroffenen Feststellungen berücksichtigen. Dieses gemeinsame Monitoring hat es vorher nicht gegeben. Jetzt findet es statt. Die Zahlen werden ausgewertet, und ich gehe fest davon aus - das werden wir weiter mit Nachdruck einfordern -, dass damit auch die jährliche Feststellung erfolgt, wann der „günstige Erhaltungszustand“ eingetreten ist.