Protocol of the Session on February 27, 2019

Wir werden aber als FDP heute dennoch, auch als Anerkennung für die Leistung des Kollegen Bley, dem Antrag der Großen Koalition zustimmen. Er ist ein Signal und ein erster Schritt. Wir werden nicht aufhören, dafür zu werben und dafür zu streiten, dass die anderen Schritte folgen müssen, weil da der Landtag, also CDU und SPD, zumindest moralisch weiterhin in der Verpflichtung sind und im Wort stehen. Dafür werden wir uns weiter einsetzen und streiten.

Wir wollen dennoch anerkennen, dass nach über einem Jahr Beratung der Kollege Bley in der GroKo nicht lockergelassen hat und erklärt hat, er könne doch heute nicht etwas ablehnen, was er vor einem Monat bzw. vor einem Jahr selber noch gefordert habe. Er hat wahrscheinlich so lange genervt, bis der Finanzminister, der Kultusminister oder der Wirtschaftsminister - ich weiß nicht, wer es war - zugestanden hat, zumindest diesen ersten Schritt zu gehen.

Deswegen, lieber Kollege Bley, danke für das Rückgrat, danke für die Unterstützung. Wenn wir heute ein Signal an das Handwerk senden können, ist das ein guter Tag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Bode. - Die SPD-Fraktion schickt nun als Redner Herrn Rüdiger Kauroff.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Fachkräftemangel im Handwerk ist vielleicht spürbarer denn je. Die Auftragsbücher der Handwerksbetriebe sind voll, viele Kunden müssen mit langen Wartezeiten rechnen. Ergo: Die Meisterausbildung muss attraktiver werden, damit sich mehr Menschen für diese entscheiden und so die Voraussetzung für eine eigene Betriebsgründung bzw. Betriebsübernahme schaffen. Um dies zu erreichen, rief die Niedersächsische Landesregierung im Jahr 2017 die Meisterprämie ins Leben. Nach nun eineinhalb Jahren lässt sich mit voller Überzeugung feststellen: Die Meisterprämie im Handwerk ist ein großer Erfolg.

(Beifall bei der SPD)

Seit Mai 2018 kann jeder, der seit dem 1. September 2017 in Niedersachsen seine Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat, diese Prämie in Höhe von 4 000 Euro beantragen. Die Betriebe loben die effiziente, unbürokratische und digitale Abwicklung. Von den Handwerkskammern sowie den Absolventinnen und Absolventen wird die Erstattung der Meisterprämie als große Wertschätzung angesehen. Dies verdeutlicht auch die große Nachfrage. In den ersten Monaten seit ihrer Einführung wurden bis zum Jahresende 2018 2 112 Anträge auf die Meisterprämie bei der NBank bewilligt und ausgezahlt. Prognosen gehen künftig von 2 500 Förderfällen pro Jahr aus, Tendenz steigend. Insgesamt wurden im Jahr 2018 somit die angesetzten Landesmittel in Höhe von 10 Millionen Euro ausgegeben.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wollen nun mit Ihrer Vorlage in der Drucksache 18/30 „Die uneingeschränkte Gebührenfreistellung bei allen Aufstiegsfortbildungen des dualen Systems einführen“ und mit der Vorlage in der Drucksache 18/1625 erreichen, dass dauerhaft Mittel für Meis

terprämien in den Landeshaushalt eingestellt werden.

Wir sind mit unseren Anträgen eigentlich ganz dicht beieinander. Die Meisterprämie ist ein Erfolgsmodell, und sie muss weiter gezahlt werden.

(Beifall bei der SPD)

Allerdings sehen wir, die regierungstragenden Fraktionen, den Weg zur Finanzierung etwas anders. Und deshalb haben wir zu Ihren Anträgen einen Änderungsantrag vorgelegt. Sie wissen genau wie wir, dass im Berliner Koalitionsvertrag geplant ist, die Hürden für den beruflichen Aufstieg abzubauen und Meisterinnen und Meistern im Handwerk bei bestandener Meisterprüfung die Kosten ganz oder teilweise vom Bund zu erstatten.

Unser Änderungsantrag sieht nun vor, falls die Bundesregierung bis zur Aufstellung des Landeshaushaltes 2020 keine Kosten für das Fördergesetz zur Aufstiegsfortbildung bereitstellt, dass das Land Niedersachsen die Förderrichtlinien zur Erstattung der Meisterprämien über den 31. Dezember 2019 hinaus verlängern wird und damit allen Interessierten an einer Meisterschulung im Handwerk die Meisterprämie auch im Jahr 2020 auszahlt.

(Beifall bei der SPD)

Auf gut Deutsch gesprochen heißt das: Die Kosten für die Meisterausbildung werden auch im Jahr 2020 erstattet, wenn nicht vom Bund, dann eben vom Land.

(Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Mit der Fortführung des Landesprogramms senden wir ein starkes Signal für die Meisterausbildung im Handwerk und steigern die Attraktivität des Berufszweigs. Die Erstattung der Meisterprämie in Höhe von 4 000 Euro schafft Planungssicherheit sowie einen zusätzlichen Anreiz für die Nachwuchskräfte, sich im Handwerk kontinuierlich weiterzubilden und die fachliche Qualifikation zu erhöhen.

Gleichzeitig stärken wir durch die erhöhten Anreize die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung. Die SPD-Fraktion wird sich zudem weiterhin dafür einsetzen, dass die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der Meisterprüfung im Rahmen des Fördergesetzes zur Aufstiegsfortbildung durch die Bundesregierung übernommen werden.

Wir werden auch zukünftig dafür Sorge tragen, die Meisterprämie im Haushaltsjahr 2020 und darüber hinaus zu gewährleisten, und so die Erfolgsgeschichte der Meisterprämie weiter fortschreiben.

In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr, Herr Kollege Kauroff. - Jetzt hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Karl-Heinz Bley das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Themen „Die uneingeschränkte Gebührenfreistellung bei allen Aufstiegsfortbildungen des dualen Systems einführen!“ und „Dauerhaft Mittel für ‚Meisterprämien‘ in den Landeshaushalt einstellen!“ sind in der Tat wichtige Themen für die Landespolitik. Wenn wir es ernst meinen mit der Beseitigung des Fachkräftemangels und es ernst meinen mit der Unterstützung der dualen Ausbildung, muss der Landtag hier Prioritäten setzen.

Meine Damen und Herren, die Meisterprämie ist wie die Übernahme von Fahrt- und Unterbringungskosten für Auszubildende des dualen Systems bereits in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden. Die entsprechenden Entschließungsanträge waren damals, wie Herr Bode schon gesagt hat, zum einen von der FDP und zum anderen von der CDU in den Landtag eingebracht worden. Einstimmige Beschlüsse sind gefasst worden. Das war eine sehr gute Situation. Der damalige Wirtschaftsminister Olaf Lies hatte für die Meisterprämie im Handwerk schnell eine Lösung gefunden. Ein herzlicher Dank an alle Fraktionen, die damals diesen Anträgen zugestimmt haben.

Der weitere Entschließungsantrag aus dem Jahr 2017 zur Übernahme der Fahrt- und Unterbringungskosten für Auszubildende des dualen Systems, deren Beschulung in Landes- und Bundesfachklassen erfolgt, wurde ebenfalls im Jahr 2017 einstimmig beschlossen.

Umgesetzt werden konnten diese Beschlüsse in der letzten Wahlperiode dann aber nicht mehr. Es gab Landtagswahlen, ein Koalitionsvertrag wurde zwischen SPD und CDU geschlossen. Dieser greift auch die Umsetzung der Meisterprämie auf. Die Prämie in Höhe von 4 000 Euro wurde für den erfolgreichen Meister im Handwerk eingeführt, also

in dem Bereich, der die größten Bedarfe hatte und auch noch hat. Seit Mai 2018 kann sie beantragt werden. Antragsberechtigt ist jeder, der ab 1. September 2017 die Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt hat. Hier gilt mein Dank auch dem jetzigen Wirtschaftsminister, Dr. Bernd Althusmann, für die schnelle Einführung. Der große Ansturm auf die Prämie zeigt: Sie ist ein Renner und war die richtige Entscheidung.

Allerdings: Die Zahlung der Meisterprämie ist bisher nur bis Ende 2019 gesichert. Das muss sich ändern. In anderen Ausbildungsbereichen des dualen Systems wie auch in der Industrie oder im landwirtschaftlichen Bereich konnte diese Förderung noch nicht - ich betone: noch nicht - umgesetzt werden. Wir werden insoweit eine Lösung finden müssen. Auch brauchen wir eine Lösung für die Übernahme der Lehrgangs- und Fahrtkosten bei der dualen Ausbildung.

Meine Damen und Herren, die Mehrheitsfraktionen von SPD und CDU sowie die neue Landesregierung von SPD und CDU stehen uneingeschränkt zur dualen Ausbildung, zur Meisterpflicht. zur hochwertigen Aus- und Weiterbildung, zur Fachkräftegewinnung und zu Unternehmensgründungen, alle von hoher Qualität und Wettbewerbsfähigkeit.

Meine Damen und Herren, nun zu den beiden Anträgen der FDP-Fraktion, die wir heute beraten. Erstens. Ich bin der FDP dankbar, dass beide Anträge noch einmal eingebracht wurden und nun zur abschließenden Beratung anstehen. Zweitens. Wir wollen uns im Sinne der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass eine vollständige Übernahme von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für sämtliche nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Qualifizierungen eingeführt wird. Drittens. Wir wollen und werden wir dafür Sorge tragen, dass die Fortführung der Meisterprämie im Handwerk auch ab dem Haushaltsjahr 2020 gewährleistet werden kann.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Johanne Modder [SPD])

Die Einführung der Meisterprämie im Handwerk ist sehr gut angekommen und wird sehr stark in Anspruch genommen. Meisterschüler und Meisterschülerinnen, aber auch die Meisterschulen brauchen jedoch auch über 2019 hinaus Planungssicherheit. Es wäre wünschenswert, dass der Bund im Jahre 2019 die erforderlichen Beschlüsse beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz fasst, mög

lichst für die gesamte duale Ausbildung. Davon würden alle Meisterbetriebe profitieren. Damit wäre dann auch die Landeskasse entlastet, Industrie und Handwerk und Landwirtschaft würden ebenfalls davon profitieren.

Zu den Entschließungsanträgen der FDP haben wir, die Fraktionen von SPD und CDU, einen Änderungsvorschlag eingebracht. Dieser Vorschlag belässt die Kernpunkte der FDP-Anträge, soweit sie dringend, erforderlich und bezahlbar sind. Bei meiner Aufzählung habe ich die Punkte aufgezeigt.

Meine Damen und Herren, unsere Handwerksbetriebe loben die effiziente, unbürokratische und digitale Abwicklung der Meisterprämie. Aktuell schätzen wir, dass es ca. 2 500 Förderungen pro Jahr sein werden. Durch den heutigen Beschluss des Landtages ist die Meisterprämie im Handwerk auch über das Jahr 2019 hinaus gesichert.

Abschließend darf ich nicht nur den Fraktionen von SPD und CDU, sondern auch den Oppositionsfraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Mit großer Freude wurde im Ausschuss bei Stimmenthaltung von FDP und Grünen der Änderungsvorschlag von SPD und CDU angenommen. Die FDP hat eben angekündigt, heute zuzustimmen. Das Gleiche erhoffe ich mir von den anderen Fraktionen.

Ich bitte um Zustimmung aller Fraktionen zu diesem Änderungsvorschlag und danke fürs Zuhören.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bley. - Jetzt spricht für Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Eva Viehoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie die Redebeiträge zuvor schon gezeigt haben, sind wir uns im Großen und Ganzen alle darüber einig, dass die Meisterprämie im Handwerk über das Jahr 2020 hinaus fortzuführen, die richtige Entscheidung ist und dass entsprechend Geld im Haushalt bereitzustellen ist. Der Schritt ist sinnvoll; denn die Nachfrage ist groß, und die Menschen brauchen Planungssicherheit.

Es ist wichtig, diese Meisterprämie zu erhalten; denn die duale Ausbildung muss attraktiv sein, und wir wollen sie attraktiv machen. Das bedeutet auch, dass die Weiterqualifizierung im Handwerk ohne Gebühren erfolgen muss.

Da wir immer noch nicht wissen, was die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ab 2020 bringen und ob sie tatsächlich ab 2020 kommen wird, ist es richtig, heute diese Entscheidung zu treffen.

Trotz aller Euphorie möchte ich ein wenig Wasser in den Wein gießen: In den ersten sechs Monaten nach Start der Richtlinie gab es 2 000 Anträge bei der NBank. Schade finden wir allerdings, dass von diesen Anträgen nur 14,5 % von Frauen gestellt worden sind. Hier lohnt es aus unserer Sicht, einmal zu evaluieren, was die Gründe dafür sind, genauer hinzuschauen, Frauen proaktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen und auch proaktiv die Hürden für Frauen, diese Meisterprämie zu beantragen, und die Hürden für den Schritt, den Meister zu machen, deutlich zu senken. Dies gilt auch, wenn die Novelle des AFBG in Kraft getreten ist. Unser Ziel sollte es sein, den Frauenanteil bei der Meisterausbildung deutlich zu erhöhen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Die FDP hätte nach ihren Anträgen gern mehr gehabt. Das wird uns heute nicht davon abhalten, dem vorliegenden Änderungsantrag zuzustimmen. Wir hätten uns von der FDP allerdings auch ein bisschen mehr Engagement bei der Frage der Ausweitung der Prämie gewünscht; denn es wäre natürlich gut gewesen, mal eine solide Schätzung zu erhalten, was das Ganze tatsächlich kostet und an welcher Stelle das Geld eingespart werden soll.

Außerdem ist es unserer Meinung nach ein Irrglaube, zu hoffen, mit der Meisterprämie könne die absolute Anzahl der Meisterprüfungen erhöht werden. Dazu muss man wissen, dass im Jahr 2004 die Anzahl der meisterpflichtigen Handwerke von 94 auf 41 deutlich reduziert worden ist. Da hilft dann auch die Meisterprämie nicht, die Zahl der Meisterprüfungen deutlich anzuheben, sodass man die Zahl von 2004 zumindest annähernd erreicht.

Vielmehr müssen wir unsere Anstrengungen zur Attraktivitätssteigerung des dualen Systems erhöhen. Dazu gehört sicherlich die Frage der Fahrtkosten. Dazu gehört aber auch, dass Höherqualifizierungen mit Studiengängen durch eine Gebührenfreiheit gleichgestellt werden. Das wollen wir heute entscheiden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)