Protocol of the Session on February 27, 2019

Sie haben den Schöffenverband und seine Stellungnahme angesprochen. Die haben wir uns gründlich angesehen. Sie ist ja auch Gegenstand für unseren Änderungsantrag.

Bei der Gelegenheit möchte ich mich auch noch mal ganz herzlich beim Schöffenverband bedanken - nicht nur für die schriftliche Stellungnahme, die eingegangen ist, sondern auch für die gute Zusammenarbeit, den Austausch und das, was er für die Schöffinnen und Schöffen im Land ehrenamtlich leistet, nämlich ein Fortbildungsangebot

zur Verfügung zu stellen, für Vernetzung zu sorgen und eben auch Beratung in allen Fragen rund um das Schöffenamt anzubieten.

Ich möchte noch einmal ausdrücklich für unseren Antrag werben. Unterstützen Sie unseren Antrag! Mit dem Antrag stärken wir das Schöffenamt und machen deutlich, dass wir die gute Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Schöffenvereinigung fortsetzen und diesen auch zukünftig bei seiner wichtigen Arbeit unterstützen wollen - finanziell und organisatorisch.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Vielen Dank, Herr Kollege Prange. - Es gibt den Wunsch nach einer Kurzintervention. Herr Kollege Limburg, wenn das noch gilt, 90 Sekunden, bitte sehr!

(Unruhe)

- Und Ruhe, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Ablauf, Herr Prange: Dass wir über den Änderungsantrag nicht mit Ihnen gesprochen haben, das fällt leider - und das wissen Sie doch in Wahrheit auch - auf Sie zurück. Sie als SPD und CDU waren es, die am Abend vor der Ausschusssitzung einen Änderungsvorschlag vorgelegt haben. Als Grüne und FDP in der Ausschusssitzung noch Diskussionsbedarf hatten, haben Sie gesagt: Das ist uns aber völlig egal, was ihr diskutieren wollt. Wir verabschieden das jetzt und ziehen das durch.

Wir - Herr Dr. Genthe und ich - haben gesagt: Dann lassen Sie uns doch noch mal darüber reden, dann kann man sehen, wie man zusammenkommt. - In der Konsequenz haben wir gestern gemeinsam einen Änderungsantrag vorgelegt, der überhaupt keinen neuen Punkt enthält, Herr Prange. Das alles sind Aspekte, die Ihnen seit August letzten Jahres vorliegen.

Aber wenn Sie sagen, Sie hätten da längeren Beratungsbedarf gehabt, will ich ausdrücklich vorschlagen, wir überweisen das Ganze an den Ausschuss zurück und schauen noch mal in Ruhe, worauf wir uns einigen können - das ist doch überhaupt kein Problem, da bricht doch keinem ein

Zacken aus der Krone -, um dann gemeinsam zu einer kraftvollen Entschließung im Sinne der Schöffinnen und Schöffen in diesem Land zu kommen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zu den anderen Aspekten, die Sie genannt haben: Mir erschließt sich nicht, wo in Ihrem Antrag irgendwo Supervision drin sein soll. Die habe ich darin jetzt auch nach mehrmaligem Suchen nicht gefunden. Insofern stimmen Sie doch für den Änderungsantrag von Grünen und FDP, damit wir in der Tat diese wichtige Supervision aufnehmen!

Die Vereinbarkeit von Familie und Schöffenamt ist in der Tat keine Sache, die nur auf Bundesebene geregelt werden kann. Zum Beispiel die Bereitstellung von Notfallunterstützung und Ähnliches kann natürlich die Landesebene machen. Insofern ist auch das nicht zutreffend, was Sie hier als Argument genannt haben.

Zur letzten Sache: Eine Bundesratsinitiative fordern wir gar nicht, sondern wir sagen ja nur, man soll sich auf Bundesebene einigen. Es gibt ja mehr Gremien auf Bundesebene als den Bundesrat. Also, Herr Prange, geben Sie sich doch einen Ruck, und stimmen Sie für diesen sinnvollen Änderungsantrag, oder stimmen Sie für die Rücküberweisung!

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Herr Kollege Prange, wenn Sie erwidern wollen, gibt auch für Sie: 90 Sekunden.

Danke, Herr Präsident. - Lieber Kollege Limburg, zu den Abläufen habe ich in der Tat eine andere Erinnerung. Ich kann mich erinnern, dass ich im Ausschuss gesagt habe, dass bis zum Plenum noch Zeit bleibt. Sie haben einen Tag vorher unseren Antrag zur Kenntnis genommen, skandalisieren das ein Stück weit und kommen jetzt selbst sehr kurzfristig mit einem Antrag.

Es ist schon etwas schwierig, wie das hier dargestellt wird. Das muss man von den Abläufen her noch einmal klarstellen. Wir haben geschaut - das ist das, was mit „Priorisierung“ gemeint ist -, was der landespolitische Handlungsrahmen hergibt. Da haben wir drei gute Vorschläge gemacht. Der Prü

fungsauftrag im Hinblick auf weitere Unterstützung ist ja umfassend.

Ich hatte, was die Supervision anbelangt, nicht auf den Antrag verwiesen, sondern auf die Unterrichtung, die uns das Justizministerium im Ausschuss hat zuteilwerden lassen. Da ist ausdrücklich gesagt worden, dass das in Vorbereitung ist. Und etwas, was im Haus schon läuft, muss man ja nun wirklich nicht nochmal reinschreiben.

Die Fragestellungen Verdienstausfall und Verbesserung von Vereinbarkeit mit Pflege, Kindererziehung und dergleichen sind uns auch sehr wichtig. Das gibt es ja auch teilweise schon.

(Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

Aber was Sie in Ihrem Antrag gefordert haben - so habe ich es zumindest verstanden -, ist eine Bezugnahme auf das Bundesrecht. So stand es zumindest im Ursprungsantrag.

Ich schlage noch einmal vor: Lassen Sie uns diesen Antrag doch heute mit breiter Mehrheit beschließen! Der bringt die Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen weiter.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Ich komme zum Schluss.

Weitere Punkte kann man ja noch zu einem späteren Zeitpunkt machen. Von daher werbe ich noch einmal für unseren Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist doch kein Thema für Streit!)

Wir danken auch, Herr Kollege Prange. - Jetzt spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Marcel Scharrelmann. Herr Scharrelmann, bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU - Un- ruhe)

- Und ich darf noch einmal allseits um Ruhe und Aufmerksamkeit bitten.

Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner bereits betont haben, leisten die Schöffinnen und Schöffen bei uns in den niedersächsischen Strafgerichten eine wichtige ehrenamtliche Arbeit für unser Gemeinwesen. Sie bringen ein hohes Maß an Lebens- und Berufserfahrung in ihre Entscheidungen ein. Schöffen können und müssen unbefangen an die Fälle herangehen. Sie ermöglichen den Berufsrichtern eine andere Sichtweise auf den Fall und sind an der Urteilsfindung gleichberechtigt beteiligt. Das möchte ich einfach noch einmal so ausführlich erwähnen, weil ich diesen Aspekt für sehr wichtig und vor allen Dingen grundlegend halte.

Auch ich möchte allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich dieser ehrenamtlichen Aufgabe stellen, meinen herzlichsten Dank und meine Anerkennung aussprechen.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Wir stellen aber leider fest, dass die Bereitschaft, sich als Schöffe über mehrere Jahre ehrenamtlich zu engagieren, immer weiter abnimmt. Das ist aber leider nicht nur ein Phänomen an unseren Gerichten. Es gilt für das Ehrenamt in unserer Gesellschaft insgesamt, sei es in der Kirche, im Sport und Schützenwesen, in der freiwilligen Feuerwehr oder im sozialen Bereich.

Wir werden diesen gesellschaftlichen Trend nicht per Gesetz einfach umkehren können. Aber Folgendes gilt gerade für die Attraktivität des Ehrenamtes Schöffe: Die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Wir dürfen unsere Schöffinnen und Schöffen mit ihrer Aufgabe nicht alleinlassen. Wir müssen sie in ihrer Arbeit unterstützen. Da sind wir uns, glaube ich, fraktionsübergreifend einig.

Dazu gehören insbesondere die Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen, die ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf ihre Arbeit vorbereiten. Die Gerichte bieten hierzu entsprechende Angebote. Hinzu kommen die Fortbildungsangebote der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen im Landesverband Niedersachsen/Bremen.

Das Angebot an Fortbildungsveranstaltungen ist durchaus vielfältig und richtet sich nach dem aktuellen Bedarf. Neben den Einführungsveranstaltungen findet man auch Seminare zu speziellen Fragestellungen des Straf- und des Jugendstrafrechts. Die Vielfalt der Veranstaltungen ist aber regional

sehr unterschiedlich. Neben aktuellen Terminen wird teilweise bei einigen Standorten über die Website des Schöffenverbandes noch auf Einführungsveranstaltungen in Kooperation mit den Volkshochschulen hingewiesen, die bereits 2014 stattgefunden haben.

Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass es aktuell auf der Webseite des Verbandes keine Angebote für den westlichen Teil unseres Bundeslandes gibt. Die Regionen Osnabrück/Emsland und Ostfriesland sind weiße Flecken auf der Karte der Fortbildungsangebote. Das, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist so leider nicht tragbar. Wir brauchen ein vielfältiges thematisches Angebot für die Schöffinnen und Schöffen, und wir brauchen es auch in örtlicher Nähe.

Die Koalitionsfraktionen haben deshalb im Haushalt 2019 erstmalig seit Jahren 20 000 Euro für die Weiterentwicklung dieser Fortbildungsangebote bereitgestellt. Herr Prange hat das bereits hervorgehoben. Wir bitten das Justizministerium, auch zu prüfen, ob man durch die Schaffung eines zentralen Ansprechpartners im Niedersächsischen Justizministerium die Unterstützung der Schöffinnen und Schöffen weiter verbessern kann. Ich meine, dass diese Unterstützung nicht nur auf Rechts- und Verfassungsfragen hinauslaufen darf, sondern alle Herausforderungen der Schöffentätigkeit abdecken sollte.

(Beifall bei der CDU)

Schöffeninnen und Schöffen haben mir auch berichtet, dass manche Arbeitgeber ihre Tätigkeit nicht unterstützen und sich daraus Konflikte hinsichtlich ihres gesetzlichen Freistellungsanspruchs ergeben. Auch darüber haben wir hier bereits gesprochen. Wir kennen diese Probleme auch aus anderen Bereichen, u. a. von der Feuerwehr oder auch aus der Kommunalpolitik. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Landespolitik, weiter intensiv für das Ehrenamt zu werben, damit wir genügend Freiwillige für alle diese wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben finden.

Es ist wichtig, dass nicht nur bestimmte Berufsgruppen für diese Aufgabe infrage kommen; denn auch Schöffinnen und Schöffen stellen einen Querschnitt der Bevölkerung dar. Dazu gehört es auch, die Arbeitgeber für die Einhaltung des gesetzlichen Freistellungsanspruches zu sensibilisieren. Wir müssen deutlich machen, dass Schöffinnen und Schöffen in unserem Land einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft übernehmen und dass es auch im Interesse von Unternehmen sein