Protocol of the Session on December 13, 2017

Den schätze ich auch über alles. Ich freue mich auch, und wir bedanken uns auch, dass er sich dort für die ganze CDU-Fraktion eingesetzt hat, weil das seine Aufgabe als wirtschaftspolitischer Sprecher ist.

(Beifall bei der CDU)

Lieber Herr Limburg, es ist eben nicht die Aufgabe des Wirtschaftsministers. Deswegen haben wir uns gefragt: Wieso diese Zielrichtung? - Wissen Sie, dem Herrn Meyer haben wir ja in der Vergangenheit in vielerlei Punkten die Sachkenntnis abgesprochen. Aber wir gehen davon aus, dass er weiß, wer für die Gewerbeaufsicht in diesem Land zuständig ist. Dann stellt sich die Frage: Warum diese Schussrichtung? Warum dieses Zielen auf den Wirtschaftsminister, wenn er ganz genau weiß, dass das Sozialministerium zuständig ist? - Das kann ich Ihnen sagen: Weil es Ihnen eben nicht um die Menschen geht. Es geht Ihnen nicht um das Schlachten. Es geht Ihnen nicht um den Feiertag. Es geht Ihnen darum, alte Schlachten mit alten Themen zu schlagen. Damit sollten Sie tunlichst aufhören.

(Lebhafter Beifall bei der CDU sowie Zustimmung bei der SPD und bei der AfD)

Herr Meyer, indem Sie so verfahren, zeigen Sie eigentlich nur eines: In der neuen Zeit sind Sie noch lange nicht angekommen. Wer so verfährt, der zeigt, dass ihm Fake News nicht fremd sind. Die alten Schlachten schlagen, und wenn das Ziel nicht da ist, eines erfinden. Sie sollten tunlichst anfangen, sich einfach neue Themen zu suchen. Ansonsten geht es Ihnen wie den Dinosauriern - die sind bekanntlich irgendwann verschwunden.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Toepffer. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Viehoff das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Toepffer, manchmal brauchen Sie ja vielleicht auch ein Lob. Insgesamt haben Sie das recht gut gemacht: Erst nehmen Sie offensichtlich ein Schlupfloch nicht wahr, dann gibt die SPD am 4. Dezember einen Erlass heraus, damit klar ist, dass nicht geschlachtet wird, und jetzt schreiten Sie forsch voran und besetzen das Thema für sich. So ist es aber nicht gewesen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf der anderen Seite ist es natürlich auch gut, dass Sie kurz vor dem Fest der Liebe entdeckt

haben, dass in Ihrem Parteinamen tatsächlich das „C“ noch vorkommt, und Sie deshalb der Überzeugung sind, dieses Thema jetzt zu besetzen. Doch Ihnen, der CDU, haben die Menschen bei den Schlachthöfen nicht zu verdanken, dass am 2. Weihnachtsfeiertag nicht geschlachtet wird. Das haben die Beschäftigten den engagierten Menschen vor Ort zu verdanken,

(Dirk Toepffer [CDU]: Und Karl-Heinz Bley!)

in besonderem Maße der örtlichen Kirchengemeinde und der Gewerkschaft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben auf diese familienfeindliche Anordnung der Schlachtbetriebe zunächst nicht reagiert. Die Engagierten vor Ort haben protestiert und für die prekär beschäftigten Lohnarbeiter gekämpft. Sie haben erreicht, worüber wahrscheinlich auch Sie sich heute freuen. Aber musste es eigentlich so weit kommen? Wie wichtig nehmen Behörden das Arbeitsverbot an Feiertagen? - Da haben Sie recht, da muss man dann tatsächlich einmal genauer hinschauen. Aber es ist bezeichnend, dass es notwendig war, Anfang Dezember einen Erlass durch das Sozialministerium herauszugeben, damit klar ist, dass am 2. Weihnachtstag nicht geschlachtet wird. Das scheint doch eine verquere Gewichtung der Feiertagsruhe zu sein. Uns ist diese tatsächlich wichtig.

Meine Damen und Herren, damit wir nicht noch am 4. Advent, der in diesem Jahr zufällig gleichzeitig der Heilige Abend ist, bis 14 Uhr in die Kaufhäuser stürmen, musste ein Erlass geschaffen werden, auf den sich jetzt Kommunen berufen können, damit die Geschäfte tatsächlich geschlossen bleiben. Dies und die Ereignisse um das Schlachten zeigen deutlich: Die Feiertags- und Sonntagsarbeit ist inzwischen nicht mehr Ausnahme, sondern Normalität.

Es ist heute nicht die Zeit, den Erfolg zu feiern, sondern es müssen Taten folgen, die zum Ziel haben, dass die Sonn- und Feiertagsruhe wieder eine Bedeutung hat. Es geht nämlich nicht nur um dieses Weihnachten. Es geht um alle Sonn- und Feiertage im Allgemeinen. Es geht aber auch darum, endlich Verantwortung für die osteuropäischen Lohnarbeiter zu übernehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und da geht es tatsächlich um ganz normale Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte: um

gerechte Bezahlung, um vernünftige Unterbringung und eben auch um die Einhaltung der Feiertagsruhe.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Feiertag ist Feiertag. Er ist kein Arbeitstag und auch kein Vielleicht-Arbeitstag und schon gar kein Mit-prekär-beschäftigtenLohnarbeitern-können-wir-es-ja-machen-Arbeitstag. Er ist und bleibt ein Feiertag. Und es geht nicht nur um dieses Weihnachten. Es geht um alle Weihnachten und um jeden Feiertag. Denn jedes Weihnachten gehört der Familie und nicht der Arbeit.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort für die SPD-Fraktion erhält nun Herr Kollege Klein.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Toepffer, herzlichen Dank dafür, dass Sie dieses Thema heute für die Aktuelle Stunde angemeldet haben. Das begrüßen wir einerseits, weil es brandaktuell ist - Weihnachten steht vor der Tür -, andererseits aber auch, weil Sie damit noch einmal die problematische Situation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in vielen Schlachthöfen hier zum Thema machen.

Wir als Parlament haben uns mit diesem Thema in den letzten Jahren oft befasst. Ich muss deutlich sagen, dass wir in den letzten Jahren mit Unterstützung von Minister Lies, Minister Meyer und Ministerpräsident Weil, die sich mit hohem persönlichen Einsatz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gegen die Ausbeutung in Schlachthöfen eingebracht und Fortschritte erzielt haben.

(Beifall bei der SPD)

- Das verdient auch Applaus, genau.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich möchte einige Punkte beispielhaft nennen: die Wohnraumkontrolle, die mobilen Beratungsstellen, die Einführung eines Branchenmindestlohns und die Übernahme von Mitarbeitern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Das waren Fortschritte. Allerdings wissen wir auch, dass es in dieser Branche weiterhin riesige Handlungsbedarfe gibt. Sie wollen wir natürlich auch gemeinsam angehen.

Nun mag bei der Aufzählung dieses Thema auf den ersten Blick als nicht so gravierend angesehen werden. Es zeigt aber auch, welche Facetten es bei der Ausbeutung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt. Hier ist ein Punkt genannt, der heute konkret thematisiert wird. Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ziemlich klar geregelt, nämlich in § 9 des Arbeitszeitgesetzes.

„Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“

So steht es dort. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen - die haben Sie zum Teil auch angeführt -, etwa für Polizistinnen und Polizisten, für Feuerwehrkameradinnen und -kameraden oder auch für die Pflegebranche. Diese Ausnahmen sind auch nachvollziehbar. Nicht unter den Ausnahmen aufgeführt ist aber die Schlacht- und Zerlegebranche. Das heißt: Daraus kann der Anspruch nicht abgeleitet werden, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten oder Arbeit anzuordnen.

Demnach bleibt nur die Möglichkeit, über eine Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde eine Genehmigung für eine Abweichung von diesem Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot zu bekommen. Dazu heißt es in dem Gesetz, möglich sei dies

„an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern, …“

Nun kann man natürlich schauen: Wo liegt dieser Schaden? - Er erschließt sich mir auf den ersten Blick nicht, muss ich zugeben. Denn man muss den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Interesse der Unternehmen, aus verschiedenen Gründen die Arbeit anzuordnen, in Relation setzen. Unternehmen begründen das natürlich, und zwar mit der Forderung des Handels, frisches Fleisch anbieten zu können, aber auch mit dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher, Fleisch zu den marktüblichen Frische- und Qualitätsstandards angeboten zu bekommen.

Ganz unabhängig davon, ob das der tatsächliche oder ein vorgeschobener Grund ist - manche sprechen ja davon, es ginge nur um höhere Profite der

Unternehmen -, muss die Frage zulässig sein, ob die Rechte dieser Menschen, die ohnehin - ich sagte es bereits - unter schwierigsten Bedingungen arbeiten müssen, auch noch an Weihnachten beschnitten werden müssen.

Und da sagen wir als SPD-Fraktion ganz klar: Nein, das soll nicht der Fall sein - auch deshalb nicht, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Denn heute beantragen es zwei Unternehmen, aber im nächsten Jahr beantragen es vielleicht schon 15 Unternehmen. Das heißt, dass wir damit die Tür aufmachen würden, und das wollen wir nicht zulassen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es muss auch für die Menschen in dieser Branche möglich sein, Weihnachten mit ihren Familien zu feiern. Das ist unser Ziel. Deshalb erhoffen wir uns eine stärkere Berücksichtigung von Arbeitnehmerschutz bei der Gewichtung und der Auslegung dieses Gesetzes.

Den Erlass der Ministerin begrüßen wir außerordentlich. Er ist in der Debatte auch sehr zügig gekommen und ist richtig. Damit haben Sie eine klare Ansage gemacht, wie das auch in Zukunft sein soll.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der CDU)

Mein Dank und unser Dank geht an das Protestbündnis vor Ort, an die Kirchen, an die Gewerkschaften, an die Verbände, an die Parteien und an die Bevölkerung, die Druck ausgeübt haben. Danke auch für die Einmütigkeit hier in diesem Haus! Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD positionieren sich hier klar gemeinsam. Ich bin sicher: Die Betroffenen vor Ort erkennen, dass sich viele für ihre Interessen eingesetzt haben, womit letztlich erreicht werden konnte, dass die Anträge der Unternehmen dann auch zurückgezogen worden sind.

In diesem Sinne wünsche ich im Namen der SPDFraktion allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern speziell in dieser Branche ein erholsames, schönes und vor allem arbeitsfreies Wochenende. Glück auf!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. - Nun hat das Wort für die FDP-Fraktion Herr Kollege Bode. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich in der Debatte zu dieser Aktuellen Stunde zunächst gefragt, was hier eigentlich thematisiert werden soll. Denn es gibt in Deutschland für den Sonn- und Feiertagsschutz eine sehr umfassende gesetzliche Regelung, die auch nicht neu ist, sondern eigentlich erprobt sein müsste und bekannt sein müsste.

Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich geschützt. „Grundsätzlich“ sagt für den Juristen natürlich schon aus, dass es Ausnahmen gibt. Und es muss ja auch Ausnahmen geben. Selbstverständlich müssen an Sonn- und Feiertagen Polizistinnen und Polizisten arbeiten. Es müssen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie arbeiten. In anderen Einrichtungen müssen Menschen ebenfalls arbeiten. Übrigens muss auch der Priester bzw. der Pastor arbeiten. Für alle diejenigen Dinge, die wir an Sonn- und Feiertagen brauchen, kann es Ausnahmen geben.