Protocol of the Session on December 13, 2018

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die fünfte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich die Kollegin Janssen-Kucz gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des Beschlusses des CDUParteitages, aber auch kritischer Ausführungen seitens des Umweltministeriums hier frage ich: Wird die Politik zukünftig die Gemeinnützigkeit kritischer als gemeinnützig anerkannter Verbände infrage stellen?

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustim- mung bei der CDU)

Danke schön. - Herr Minister!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dafür sehe ich zurzeit keinen Anlass.

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Sehr schön! - Detlev Schulz-Hendel [GRÜ- NE]: Was heißt „zurzeit“?)

Danke schön, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Bode.

(Unruhe)

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit! - Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie hier eben angekündigt haben, die nicht der EU-Luftqualitätsrichtlinie und der 39. BImSchV entsprechende Messstation in Oldenburg am Heiligengeistwall jetzt rechtskonform verändern zu wollen, und dass in dieser BImSchV - Anlage 3 unter Buchstabe C - steht, dass, soweit möglich, zu berücksichtigen ist, dass der Messeinlass einige Meter von Bäumen entfernt sein soll und „nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden“ darf, „um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden“, die Messstation dort aber direkt im Stop-and-Go-Bereich der Busstation steht, frage ich Sie: Werden Sie auch diese Män

gel - Bäume, Stop-and-Go-Bereich der Busstation, direkter Einlass von Busemissionen - beheben, bzw. gibt es aus Ihrer Sicht auf der 125-m-Strecke keinen anderen Standort, der die vorgegebenen Bedingungen erfüllen könnte?

(Zustimmung bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Bode. - Herr Minister, bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, die Messstation ist rechtskonform. Ich glaube, das habe ich gerade gesagt. Ich würde auch darum bitten, meine Aussage nicht anders darzustellen.

1,5 m: Das bedeutet, auch 1,47 m ist rechtskonform. Ich glaube, dass wir diese Debatte, vielleicht auch mit aller Vernunft, die dazu notwendig ist, an der Stelle beenden sollten.

Ansonsten ist das eine Messstation, die das Verkehrsaufkommen und die Verkehrssituation berücksichtigt und entsprechende Messergebnisse erzielt - deswegen steht sie da. Sonst würde man sie da hinstellen, wo kein Verkehr ist; dann gäbe es auch keine Beeinflussung der Messwerte durch den Verkehr. Das würde aber, glaube ich, nicht dem Sinn entsprechen. Vielleicht muss man das an der Stelle noch mal sagen.

Der Sachverhalt mit der Bushaltestelle: Der falsche Zusammenhang muss auch noch einmal geklärt werden. Es ist nicht richtig, dass die Messstelle direkt hinter einer Bushaltestelle ist. Das ist nicht so. Vielmehr beginnt in etwa 20 m Entfernung von dem Messpunkt in östlicher Richtung eine Busspur.

Also: In 20 m Entfernung beginnt eine Busspur, die die Busse an die angesprochene Bushaltestelle in ca. 100 m Entfernung in östlicher Richtung heranführt. Sie glauben ja auch nicht, dass sich dieser Wert 100 m lang so fortsetzt. Das vermischt sich sofort. Damit wird klar, dass es ein richtig gewählter Standort ist, der genau die Verkehrssituation, die an dieser Stelle vorherrscht, berücksichtigt und damit auch den entsprechenden Wert erfasst.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt der Kollege Bode.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass ich anscheinend an einer anderen Messstation in Oldenburg als der Minister Lies war, oder es dort eine Phantommessstation gibt, höre ich mit dem Thema der Oldenburger Station jetzt auf.

Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass die Messstation an der Göttinger Straße in Hannover zunächst an drei anderen Standorten in dem räumlichen Bereich gestanden hat, an denen es keine Grenzwertüberschreitungen gab, wo auch Menschen wohnten und betroffen waren, und jetzt an einen Standort an der Göttinger Straße verlegt worden ist, wo weder Menschen leben, noch sich aufhalten, allerdings der Wind aus der entsprechenden Straßenschlucht sämtliche NO2-belastete Luft in einer Luftverwirbelung direkt über die Messstation legt, frage ich Sie: Ist diese besondere Emissionsbelastung an einer Stelle, wo Menschen nicht betroffen sind, vereinbar mit der 39. BImSchV?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Herr Minister!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bode, ich will eines vorweg sagen: Wenn man sich einmal die Werte ansieht, stellt man fest, dass die Göttinger Straße nicht unser Problem ist.

(Dirk Toepffer [CDU]: Aber meins!)

- Vielleicht ist es das Problem des Herrn Fraktionsvorsitzenden. Ich meinte, ein Problem im Sinne einer Grenzwertüberschreitung.

In der Göttinger Straße sind wir bei 42 µg/m³ angekommen. Nach unserer Einschätzung können wir davon ausgehen, dass wir den Wert von 40 µg/m³ rechtzeitig unterschreiten. Das Problem liegt eher in der Friedrich-Ebert-Straße, wo wir einen Wert von 47 µg/m³ haben.

Nichtsdestotrotz betrifft Ihre Frage ja die Bewertung der Repräsentativität. Sehen wir uns das einmal an! Vielleicht darf ich das kurz schildern, dann sieht man den Gesamtzusammenhang. Es besteht ja der Wunsch, einmal zu sehen, wie sich das entwickelt hat.

Bis 2005 standen die Messgeräte in einem Raum im Erdgeschoss des damaligen NLÖ. Die Probenahme erfolgte zu dem Zeitpunkt straßennah in 1,50 m Höhe. Am 1. Januar 2006 wurde der im Gebäude liegende Messraum aufgegeben. Stattdessen wurde ein Messcontainer am heutigen Standort, an dem wir auch jetzt messen, eingerichtet.

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten am Hanomag-Gebäude wurde der Messcontainer dann am 28. September 2009 außer Betrieb genommen und auf die gegenüberliegende Straßenseite verbracht. Kurz davor lag der Wert dort zwischen 56 und 51 µg/m³, nur um diesen Wert einmal zu nennen.

Nach 2009, also in der Phase, wo der Messcontainer auf der anderen Straßenseite stand, wechselten die Werte zwischen 43, 44, 45 und 46 µg/m³. Nur damit man einmal eine Größenordnung hat! Wir hatten also sehr wohl auch auf der anderen Straßenseite Grenzwertüberschreitungen, wenn man die Messwerte von damals berücksichtigt. Das glaube ich, müsste man ergänzen.

In Vorbereitung des Wechsels der Messstation zurück auf den alten Standort wurde bereits am 23. Oktober 2014 am alten Standort im HanomagGebäude ein neuer Messcontainer aufgestellt, der die Belange des Denkmalschutzes der Stadt Hannover berücksichtigt. Am 1. Januar 2015 nahm der heutige Messcontainer seinen Betrieb wieder auf und startete an der Stelle mit einem Wert von 49 µg/m³ - nur damit man diese Werte mal hat.

Die Messwerte, die wir dort in der langjährigen Reihe haben - das ist ja das Spannende für uns - zeigen, dass wir ehemals - z. B. im Jahr 2005 - bei weit über 60 µg/m³, sogar bei 69 µg/m³, waren.

Damit zeigen wir doch eines auf - darum muss es uns ja auch gehen; das war auch mein Versuch mit meiner einleitenden Bemerkung -: Es ist uns gelungen, dass das Thema Gesundheitsschutz eine hohe Priorität hat. Dass uns dies gelungen ist, zeigt sich an der Kontinuität bei den Messstationen. Durch das Umsetzen von Messstationen bekommt man keine geringeren Werte. Nur durch die Verlässlichkeit hinsichtlich der Standorte der

Messstationen können wir belegen, dass die Werte immer weiter sinken und unser Ziel des Gesundheitsschutzes damit berücksichtigt wird.

Die Station - ich habe das nicht entschieden - ist damals zurückverlegt worden, damit man eine lange Kontinuität in der Messreihe hat. Trotzdem - das ist mein Hinweis - nehmen wir das zum Anlass - selbst wenn die Göttinger Straße nicht entscheidend ist, weil wir die Grenzwerte unterschreiten werden -, das Thema der Repräsentativität zu prüfen.

Da entsteht eine ganz spannende Frage, die ich nicht beantworten kann - fachlich nicht und juristisch nicht; ich glaube, dass sich Juristen dazu auch unterschiedlich äußern werden -: Inwieweit ist eigentlich die Wohnbevölkerung betroffen? Ist das abhängig davon, dass Wohnbevölkerung in einem bestimmten Umfeld lebt und wohnt? Ist das irgendwo definiert? Das lässt sich sozusagen nicht 1 : 1 herauslesen.

Oder ist es dadurch definiert, dass Wohnen dort möglich ist, weil man sagt, dass das ein im Bebauungsplan ausgewiesenes Wohngebiet ist? Das heißt, Wohnen wäre möglich. Wenn man nur darauf abheben würde, dass dort niemand wohnt: Was machen wir dann, wenn morgen jemand dort hinzieht? Ändern wir das dann wieder? Sagen wir dann: Upps, jetzt müssen wir aber wieder andere Grenzwerte haben, weil da jetzt jemand wohnt? Das kann ja auch nicht die Logik sein.

Mein Eindruck ist an dieser Stelle: Zumindest in der Fokussierung darauf muss man in den Luftreinhalteplänen am Ende doch Fahrverbote haben. Diese Situation ist für mich nicht sauber geklärt. So habe ich auch Ihre Ausführungen verstanden. Das ist der Grund, warum wir diese Klärung noch einmal aufnehmen und bewerten lassen, mindestens in den Kommissionen. Das Kriterium ist dort Wohnbebauung. Aber was ist mit „Wohnbebauung“ gemeint? Wohnt da jemand, oder ist Wohnen dort möglich? Das könnte man vielleicht nicht 1 : 1 herauslesen. Noch einmal: Da streiten wir wieder an der falschen Stelle. Das ist ein bisschen so wie die 3 cm.

Die Göttinger Straße ist mit Blick auf das nächste und übernächste Jahr nicht das Problem, das wir haben. Sie dient an der Stelle nur zur Klärung dieses Sachverhalts. Ich glaube, dass das in den zuständigen Gremien auch erfolgen muss.

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Zu Tagesordnungspunkt 46 b liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit beenden wir diesen Punkt und kommen zu:

c) Reform der Grundsteuer - wie positioniert sich die Landesregierung? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 18/2309

Die Frage wird eingebracht vom Kollegen Lilienthal. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2019 eine Reform der Grundsteuer auszuarbeiten, die eine Neubewertung der Immobilien ermöglicht. Nach dem Urteil sind verschiedene Modelle einer neuen Grundsteuer diskutiert worden.

Die Landesregierung war ausweislich des Plenarprotokolls vom 17. Mai 2018 „bewusst noch nicht … festgelegt“, ob sie ein wertabhängiges oder ein wertunabhängiges Modell präferieren würde. Am 29. November 2018 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Mitteilung veröffentlicht, wonach in die Diskussion mit den Ländern zwei Modelle eingebracht werden sollen. Verschiedene Medien berichten seit dem 5. Dezember 2019, dass eines der Modelle für die niedersächsischen Kommunen zu Mindereinnahmen von gut 25 % des bisherigen Grundsteueraufkommens führen würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welches der durch das BMF eingebrachten Modelle präferiert die Landesregierung?

2. Mit welchen Mindereinnahmen müssen die niedersächsischen Kommunen nach Auffassung der Landesregierung unter einer neuen Grundsteuer rechnen?

3. Wie bringt sich die Landesregierung in den Entscheidungsprozess ein?

Vielen Dank.