Die empfohlene Einfügung der Worte „nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (§ 14) dient - auch hier - der Abgrenzung von Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 g. F. (vgl. Ausführungen zu Absatz 1 Satz 2 Nr. 1).
Durch die empfohlene Änderung („dieser“) soll klargestellt werden, dass sich die Regelung insoweit auf die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer in Niedersachsen und nicht auf die Mitgliedschaft im Versorgungswerk bezieht.
allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch, insofern werden wir auch so verfahren.
Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer für diese Änderungsempfehlung stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Meine Damen und Herren, wenn Sie dem Gesetzentwurf als Ganzes zustimmen möchten, bitte ich Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz vom Landtag einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/149 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/2281 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/2331
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Ich erteile sodann der Abgeordneten Dunja Kreiser dafür das Wort. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt schon entschuldigen, falls meine Stimme sich nicht ganz erheben kann. Ich bin mehr als ein wenig erkältet.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen das Niedersächsische Beamtengesetz, das Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz, das Niedersächsische Richtergesetz
Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen, eine Neuregelung der Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis, die Einführung einer Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen als Fürsorgeleistung des Dienstherrn, die Schließung einer besoldungsrechtlichen Lücke für in den Landtag gewählte Beamtinnen und Beamte, eine Neuregelung bei der Ruhegehaltfähigkeit der Ausgleichszulage von Professorinnen und Professoren bei Dienstherrnwechsel und Konkretisierungen im Bereich der Dienstunfallfürsorge.
Außerdem haben die Fraktionen von SPD und CDU drei Änderungsvorschläge eingebracht, die Regelungen im Niedersächsischen Beamtengesetz, im Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz und in der Niedersächsischen Laufbahnverordnung betreffen. Dabei geht es im Wesentlichen um Änderungen im Beihilfe- und Heilfürsorgerecht, eine Neufassung der gesetzlichen Regelungen über die Umzugskostenvergütung und das Trennungsgeld, eine datenschutzrechtliche Regelung, weitere Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bei der Bemessung der Probezeit und eine Lockerung der Anrechnung von Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auf beamtenrechtliche Versorgungsbezüge.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde im Januar dieses Jahres direkt an die Ausschüsse überwiesen. Federführend war der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberatend waren die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen. Zu Beginn der Beratungen im federführenden Ausschuss stellte ein Vertreter der Landesregierung im Februar den Gesetzentwurf in seinen Grundzügen vor. Der federführende Ausschuss hat dann im Juni eine mündliche Anhörung durchgeführt. In die Beratungen und in die Beschlussempfehlung sind außerdem die drei Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und der CDU einbezogen worden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf und die Änderungsvorschläge waren in den Ausschüssen vollständig unstreitig. Die gleichwohl empfohlenen Änderungen sind mit der Landesregierung abgestimmt und vor allem regelungstechnischer Art. Wesentliche inhaltliche Änderungen
gegenüber den Regelungszielen des Gesetzentwurfs und der Änderungsvorschläge sind damit nicht verbunden.
Wegen der weiteren Einzelheiten verweise ich an dieser Stelle auf den Gesetzentwurf, die drei Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen, die als Vorlagen zu dem Gesetzentwurf verteilt wurden, sowie auf den Schriftlichen Bericht, der Ihnen in der Drucksache 18/2331 vorliegt.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/2281, den Gesetzentwurf mit den aus dieser Drucksache ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss einstimmig zustande. Die mitberatenden Ausschüsse haben mit dem gleichen Ergebnis abgestimmt.
Danach bitte ich Sie nun im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kreiser. - Wie gesagt, meine Damen und Herren, auf eine allgemeine Aussprache soll verzichtet werden.
Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer für die Änderungsempfehlung stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Änderungsempfehlung soweit gebilligt.
Artikel 2. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig.
Artikel 3. - Hierzu ist ebenfalls über eine Änderungsempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Wer dafür ist, hebe die Hand! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 4. - Hierzu gibt es ebenfalls die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 5. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, möge die Hand heben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 6. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, hebe die Hand! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 7. - Wiederum gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, hebe die Hand! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf als Ganzes zustimmen möchte, der möge sich erheben. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Möchte sich jemand enthalten? - Das ist beides nicht der Fall, sodass das Gesetz einstimmig angenommen wurde.
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes „Großraum Braunschweig“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/1408 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/2282 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/2336
Ich erteile zunächst für die SPD-Fraktion dem Kollegen Bernd Lynack das Wort. Bitte sehr, Herr Lynack!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon in meiner Rede bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs habe ich den Vergleich zum Text einer Ereigniskarte aus dem Spiel „Monopoly“ gezogen: „Gehen Sie nicht über Los! Zie
hen Sie nicht 4 000 Euro ein!“ - Denn eigentlich ist das Gesetz nicht nur im Wesentlichen, sondern einzig und allein dazu da, eine Regelung wieder abzuschaffen, der auch ich vor einigen Monaten noch zugestimmt habe.