Dunja Kreiser
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der virtuelle Sport bildet sicherlich einen der zurzeit größten Generationskonflikte überhaupt ab. Vereinsvorsitzende und Spartenleiter halten an traditionellen Bewegungsmustern fest, die der Leichtathletik, dem Handball oder dem Tischtennis entsprechen, und wollen diese Sparten natürlich in der Vereinsstruktur gesichert sehen. Neue Sportarten, die virtuell betrieben werden und vielleicht eine Konkurrenz sind, werden zumindest zum Teil auch belächelt, weil die sportliche Aktivität bezweifelt wird.
Experten nennen Studien, deren Ergebnisse zeigen, dass insbesondere Jungen schulische Defizite aufweisen, wenn sie zu lange Computerspiele bedienen, und dass dadurch das Gewaltpotenzial wächst. Vereinsamung und Isolation, Gewaltverherrlichung und Verachtung von Menschenrechten sind inhaltliche Kernpunkte dieser Studien, die sich
jedoch mehr auf das Gaming beziehen, zu dem dann auch der E-Sport gehört.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat 2018 eine Position zum E-Sport vorgenommen. Danach handelt es sich dabei um ein vielfältiges Angebot von Sportsimulationen über Strategiespiele und Kartenspiele bis hin zu First Person Shootern mit expliziter Gewaltdarstellung. E-Sport wird aus Sicht des DOSB zum Teil dem Gaming zugeordnet und hat keine Schnittmenge mit dem gemeinwohlorientierten Sport.
Wir akzeptieren deutlich die autonome Entscheidung des DOSB und des Landessportbundes Niedersachsen, sehen jedoch eine Weiterentwicklung des Sports durch virtuelle Sportarten.
Sehr geehrte Damen und Herren, virtuelle Sportarten grenzen sich klar vom Gaming ab. So akzeptiert der DOSB die virtuellen Sportarten, die Tennis, Basketball, Fußball oder Motorsport entsprechen, und sieht dafür eine klare Förderfähigkeit.
Dem Antrag von SPD und CDU haben Sie entnommen, welche Fähigkeiten durch virtuelle
Sportarten gefördert werden können. Hervorheben möchte ich hier die Hand-Augen-Koordination und die asymmetrische Fähigkeit, bei der beide Hände bewegt werden und unterschiedliche Hirnregionen parallel genutzt werden. Diese Belastung kennt keine andere Sportart. Eine beispielhafte Sportart, die von der Hand-Augen-Koordination profitiert, ist das Tischtennis.
Auch das Vorurteil von „nur vor dem Rechner sitzen“ muss hier geglättet werden. Ein E-Sportler, der virtuell agiert, schafft bis zu 400 Bewegungen in der Minute. Die Sportler brauchen eine hohe Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit. Sie spielen Turniere über mehrere Stunden. Kleinste Fehler können da zu Sieg oder Niederlage führen. Das ist genauso wie bei einem Marathonlauf oder im Judo.
Die Belastung eines virtuellen Sportlers ist hoch, aber individuell, wie bei allen anderen Sportarten auch. Daher ist die Anerkennung des virtuellen Sports als Sport auch wichtig, um Präventionsmaßnahmen zu fördern. Natürlich geht es hier in erster Linie darum, dem Suchtverhalten entgegenzuwirken, was meines Erachtens am besten in einer vielfältigen Vereinsstruktur stattfinden kann, aber auch darum, die gesundheitlichen Folgen abzuschätzen.
Wir wollen eine Begleitung durch die Vereine, die Landesverbände und die Sportjugend, um Medi
enkompetenz zu vermitteln, sozialer Entfremdung entgegenzuwirken und eine pädagogische Jugendarbeit sinnvoll zu integrieren. Deshalb sehen wir die virtuellen Sportarten klar im organisierten Sport.
Warum also virtuelle Sportarten im Verein? - Virtuelle Sportler wollen ihre Interessen vertreten sehen. Virtuelle Sportler wollen den Sport gemeinsam erleben - im Fernsehen, im Netz oder vor Ort in Vereinsstätten. Kompetenz und Nachwuchsförderung profitieren von gesellschaftlichem Zusammenhalt - vereinsorientiert. Die Fangemeinde ist mittlerweile groß. Die Sportler wollen sich auch persönlich treffen. So schließt man auch im virtuellen Sport Freundschaften und wächst in gegenseitigem Kontakt als Team enger zusammen. Gerade bei den Teamdisziplinen wie z. B. virtuellem Fußball sind der Zusammenhalt und die Kommunikation sowie Achtung und Achtsamkeit untereinander wichtig. Virtuelle Sportarten bieten gerade im Breitensport neue Möglichkeiten, die jungen Menschen oder die Menschen mit Einschränkungen besser in Vereine zu integrieren bzw. sie zu gewinnen.
Für diesen Schritt ist es auch wichtig, dass der Breitbandausbau sowohl in Niedersachsen als auch in Deutschland kein leeres Versprechen ist, sondern beschleunigt wird. Jeder Haushalt, jedes Dorfhaus, jedes Vereinsheim muss dabei selbstverständlich mit einer guten Datenstruktur ausgestattet sein.
Die virtuellen Sportarten haben zu Fairness, Diversität und pädagogischem Rahmen viele Richtlinien und Regeln gesetzt. Für uns als SPD-Fraktion darf es keine Benachteiligung bei der Auslegung von virtuellen Sportarten geben, wie in anderen Sportarten auch nicht. So haben sexuelle Verherrlichung von Frauen oder anderen Geschlechtern und Menschen oder gar Inkompetenz der weiblichen Figur oder von Volksgruppen im virtuellen Sport keinen Platz. Fairness und Gleichberechtigung müssen dem sportlichen Kodex gerecht werden.
Wir sehen den V-Sport absolut barrierefrei, ohne Abgrenzung und für alle und von allen erreichbar. Daher ist er gesellschaftlich wichtig, verehrte Damen und Herren. Deswegen ist virtueller Sport auch für uns als Sport anzuerkennen.
Wer dennoch an dem Nutzen von virtuellen Sportarten zweifelt, muss sich einfach einmal erinnern, was wir in den letzten Plenartagen alles besprochen haben: Schule wird digitaler, Sitzungen finden virtuell statt, medizinische Versorgung wird durch Telemedizin unterstützt. Ich rede auch z. B. von Ausbildungsmethoden, die prozessorientiert entwickelt wurden, oder Großeinsatzlagen bei Katastrophen, die virtuell begleitet werden. Das alles hat etwas mit digitalen Medien zu tun. Daher dürfen wir uns bei dem Sport nicht davon abwenden.
Verehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Die Gemeinnützigkeit ist sehr umstritten, auch beim DOSB. Es ist in dem virtuellen Sportbereich aber auch akzeptanzfähig. Wir brauchen eine echte rechtliche Sicherung - keine Tricks wie z. B. bei dem Verein in Leipzig, wo die Förderung nur über die Jugendhilfe ermöglicht wurde. Deswegen muss eine Begleitung durch eine Finanzbehörde und den DOSB erfolgen.
Ich komme zum Ende.
Abschließend bedanke ich mich insbesondere beim Landessportbund für die Begleitung der Beratung der eingebrachten Anträge und für die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit E-Sport und virtuellen Sportarten.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für die Unterstützung unseres Antrags.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Telemedizin hatte bereits am 10. März 1876 ihren Ursprung. Der Erfinder der Telefonapparatur, Alexander Graham Bell, hatte sich Säure über seinen Anzug gegossen und seinen im Nebenzimmer sitzenden Kollegen Thomas A. Watson angerufen und um Hilfe gebeten. Die kam dann auch relativ schnell. Mittlerweile sind die Entfernungen etwas größer, und Telemedizin ist digitaler geworden. Die NASA untersucht in wesentlich größerer Entfernung von der Erde aus ihre im All beschäftigten Astronauten auf körperliche Vitalität hin.
Aber zurück nach Niedersachsen zu dem Antrag in der Drucksache 18/7348. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns im Unterausschuss „ Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ über das hohe Engagement des Ministeriums unterrichten lassen, die Beschäftigung von Medizinerinnen und Medizinern im niedersächsischen Justizvollzug voranzutreiben. Das geht aber leider nicht ganz auf, weil das Beschäftigungsinteresse von Medizinerinnen und Medizinern in diesem Bereich sehr gering ist. Gerade einmal 112 Medizinerinnen und Medizi
ner - 23 hauptberuflich, 89 nebenberuflich - arbeiten für den niedersächsischen Justizvollzug an den 13 Standorten mit 23 Abteilungen. Dazu kommt noch die Jugendarrestanstalt mit 4 weiteren Abteilungen. Wir reden dabei von knapp 4 800 Inhaftierten. Insgesamt könnte die ärztliche Versorgung verbessert werden. Telemedizin kann dafür eine zusätzliche Lösung sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich deshalb, dass die Telemedizin in einem Pilotprojekt für die JVA Hannover starten kann, und erhoffe mir eine mehrheitliche Zustimmung für diesen Antrag.
50 000 Euro sind in dem niedersächsischen Haushalt dafür vorgesehen. Ich denke, dass dafür zukünftig ein noch größerer Etatumfang benötigt werden wird. Denn die Telemedizin wird auch in personeller Hinsicht eine Unterstützung sein: Jede Ausführung eines Gefangenen oder einer Gefangenen zur ärztlichen Untersuchung oder Behandlung oder in die Notaufnahme außerhalb einer JVA bindet Personal. Durch die Telemedizin werden wir für mehr Sicherheit im niedersächsischen Justizvollzug sorgen, verehrte Damen und Herren.
Telemedizin kann neben ihrem Beitrag zur personellen Entlastung auch den medizinischen Standard heben: Der Krankenpflegedienst kann durch die Telemedizin auf die Expertisen der Medizinerinnen und Mediziner zurückgreifen. Mit Übersetzungsprogrammen wird es leichter, ausländische Gefangene zu behandeln. Künstliche Intelligenz wird die Behandlungsmethodik unterstützen. Diagnosen können schneller erfolgen. Aufgerundet bedeutet das eine Stärkung des Justizvollzugs.
Die Bedingungen für die Telemedizin müssen von daher mehr als ausreichend gesetzt werden. Die Prozessqualität ist eine Grundvoraussetzung. Dazu gehört insbesondere die Datensicherheit. Neben der Ausstattung mit einer guten Datenleitung und der Versorgung mit medizinischer Technik müssen eine gute Schulung und Begleitung für die Medizinerinnen und Mediziner vor dem Endgerät und auch vor Ort im Krankenpflegedienst gewährleistet sein.
Ich bin gespannt, welche Behandlungspfade und Behandlungsfelder sich entwickeln. Denn die Telemedizin, verehrte Damen und Herren, wird für uns nicht nur im Justizvollzug eine Zukunft sein, sondern auch in der Fläche des Landes Niedersachsen. Der ländliche Raum muss auskömmlich versorgt werden. Die regionale Daseinsvorsorge ist dabei ein ganz wichtiger Aspekt.
Telemedizin soll die ärztliche Kompetenz nicht ersetzen. Der Fokus soll weiterhin auf der Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten vor Ort liegen. Das Vieraugengespräch im persönlichen Kontakt ist ein hohes gesellschaftliches Bedürfnis. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten der Corona-Zeit gemerkt, dass Video- und Telefonkonferenzen nicht die Lösung sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Pilotprojekt „Telemedizin im Justizvollzug“ stärken wir den Justizvollzug in Niedersachsen. Als Folge erwarten wir verbesserte Haftbedingungen, was für die Gefangenen bedeutet, dass ihr Wiedereinstieg in das Berufsleben und in die Gesellschaft unterstützt wird.
Wir wollen insbesondere eine gesicherte Gesundheitsversorgung erzielen und werden in einem Jahr nach der Evaluation sehen, welche Fixkosten sich entwickeln und wie wir die Telemedizin in Niedersachsen anschließend ausbauen können. Das heißt, die eigentliche Diskussion beginnt in einem Jahr.
Die verbleibenden 2:09 Minuten hebe ich mir für die nächste Rede auf.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sportstättenförderung in Niedersachsen wird auch im kommenden Jahr entscheidend gestärkt. Mit 9 500 Sportvereinen ist der Sport in Niedersachsen stark aufgestellt. Fast jede Dritte und jeder Dritter in Niedersachsen macht Sport.
Die integrative Funktion des Sports für alle Teile der Gesellschaft ist unumstritten. Sport stärkt die Gesundheit, stärkt die Gesellschaftsnormen und fördert das Gemeinwesen in den niedersächsischen Gemeinden. Sport ist auch innovativ. Wir erleben das oftmals bei neuen Sportarten.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sportminister Pistorius hat in der Haushaltseinbringung über die Erhöhung der Finanzhilfen an den Landessportbund für 2020 gesprochen. Das Ergebnis der Evaluation des Sportfördergesetzes wurde somit übernommen. Insgesamt kommen dem Sport in Niedersachsen nächstes Jahr 66,6 Millionen Euro zugute. Das, verehrte Damen und Herren, ist eine Rekordsumme.
Diese erhebliche Erhöhung der jährlichen Mittel für den Sport ist ein wichtiges Signal für die Sportlerinnen und Sportler in Niedersachsen. Die Aufteilung erfolgt im Wesentlichen an den Landessportbund. Weitere 350 000 Euro werden für nächstes Jahr im Landeshaushalt zur eigenen Bewirtschaftung durch das Ministerium für Inneres und Sport bereitgestellt. So gelingt es nach Jahren, wieder aus dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Sport eine besondere Wertschätzung zukommen zu lassen und Veranstaltungen zu unterstützen. Ein weiterer Beitrag fließt in die Lotto-SportStiftung.
Mit dem 100-Millionen-Euro-Sanierungsprogramm, das in diesem Jahr mit insgesamt 13 Millionen Euro bereits angelaufen ist, werden für die Förderung der Sanierung im kommunalen Sportstättenbereich im Haushalt 2020 24 Millionen Euro bereitgestellt. 5 Millionen Euro für die Vereinssportstätten kommen hinzu und mit einer Verpflichtungsermächtigung weitere 10 Millionen Euro. Das entspricht 39 Millionen Euro für die Sportstätten in Niedersachsen. Zusätzlich werden 5,1 Millionen Euro durch die Finanzhilfe des Landessportbundes dazugegeben. Das ist ein großes Volumen für 2020 zur Sanierung der Sportstätten.
Sehr geehrter Herr Dr. Genthe, Ihr Antrag ist sicher ein gutes Zeichen. Wenn wir aber die Verpflichtungsermächtigung noch dazuzählen, haben wir den von Ihnen beantragten Beitrag übertroffen. Deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen, bzw. er hat sich damit erledigt. Dennoch möchte ich ganz klar sagen, dass die Diskussion in der Sportpolitik bei uns im Ausschuss immer fair und sachlich abgelaufen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktionen der SPD und der CDU haben sich bereits vor gut anderthalb Jahren für das 100-Millionen-EuroSportstättenprogramm eingesetzt. Dabei haben sie die Vereine nicht vergessen. Eigentlich sollten die 100 Millionen Euro nur den Kommunen zugutekommen, doch mit insgesamt 20 Millionen Euro aus dem Gesamtvolumen wird für die Vereine eine wichtige und richtige finanzielle Hilfe geschaffen, um dem bestehenden Investitionsstau entgegenzuwirken.
Das Programm ist ein Gewinn für den Breiten-, den Schul- und den Spitzensport. Es ermöglicht, dass Sporthallen, die multifunktional genutzt werden, Hallenschwimmbäder, in denen Kinder und Erwachsene schwimmen lernen, Sportfreianlagen und die dazugehörigen sanitären Anlagen saniert werden können. Insbesondere die Schwimmbäder haben einen hohen Stellenwert in dem Förderprogramm, um die nötigen Schwimmkurse zu gewährleisten.
Eine moderne und intakte Sportstätte ist nicht nur entscheidend für den Sport, sie ist auch ein idealer Begegnungsort und erhöht damit immer die Lebensqualität in den Gemeinden. 27 Kommunen und 74 Vereine haben bereits davon profitiert. Die freiwilligen Leistungen der Kommunen sind seit vielen Jahren rückläufig. Das 100-Millionen-EuroProgramm ist ein Anreiz, mehr in die örtliche Infrastruktur zu investieren. Denn die Verantwortung liegt immerhin noch bei den Kommunen und bei den Vereinen.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Kommunen in Deutschland und damit auch in Niedersachsen wurden die Aufgaben der Integration übertragen. Integration findet im Sport oder über den Sport statt. Deshalb werden wir unabhängig von der Finanzhilfe an den Landessportbund wieder
500 000 Euro für die Förderung der Integration im und durch den Sport bereitstellen. Die Verantwortung für die Projekte mit Menschen mit Migrationshintergrund und geflüchteten Menschen ist uns
gerade im Sport sehr wichtig - weil Sport verbindet und Sport Spielregeln hat.
Auch die Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft am Breiten- und Leistungssport ist für uns selbstverständlich. Es ist gelungen, im nächsten Jahr die Special Olympics in Niedersachsen mit 150 000 Euro seitens des Ministeriums für Inneres und Sport zu unterstützen. Ich bin froh, dass wir diesen richtigen Schritt durchgesetzt haben. Ich habe gerade letztens die Heimspiele von Special Olympics besucht. Was dort an sportlichem Einsatz und Ehrgeiz gezeigt wird, ist schon herausragend. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Fraktionen, die sich für Special Olympics eingesetzt haben, bei denen Vielfalt ein Grundprinzip ist. Verehrte Damen und Herren, herzlichen Dank!
Der Leistungssport ist unbestritten eine Grundlage für den Breitensport. Leistungssport schafft erst die Motivation und die Begeisterung, selbst in den Breitensport einzutreten, und spornt Ehrgeiz und die Teilhabe an Wettkämpfen an. Deshalb ist es klar, dass wir sowohl Breiten- als auch Leistungssport in der ganzen Fläche Niedersachsens fördern. Mit unseren Fördervorhaben ergänzen wir die bisherigen Förderangebote auch in der Nachwuchsbindung im Leistungssport. Niedersachsen wird sich mit 150 000 Euro nach Berechnung des Königsteiner Schlüssels an dem länderübergreifenden Programm der Trainingswissenschaften beteiligen. Auch in der aktuellen Diskussion ist die Förderung der Nationalen Anti-Doping-Agentur, der NADA, aus Landesmitteln wichtig für einen fairen und sauberen Leistungssport in Niedersachsen.
Zum Schluss möchte ich noch eine Summe erwähnen. Die Dynamisierung im Sport wurde vor ganz vielen Jahren einmal abgeschafft. Im Haushalt wurden 650 000 Euro eingesetzt - ein weiteres Bonbon in Niedersachsen, das für die Verlässlichkeit der Fachkompetenz und Stärke im Sport sorgen soll, um dies wieder entsprechend wertzuschätzen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt.
Abschließend möchte ich mich natürlich auch noch bei dem Landessportbund bedanken, dem im Großen und Ganzen die Sportförderung übertragen wird. Der Landessportbund führt seine Arbeit dementsprechend exzellent aus und bietet diverse
Veranstaltungen, damit wir auch die Facetten und Möglichkeiten im Sport kennenlernen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wollte ich Ihnen das Angebot machen, nach diesem langen Plenartag mit mir morgen früh um sechs um den Maschsee zu laufen, aber Sie hören, ich bin etwas erkältet. Wir verlegen das auf das nächste Plenum.
Ich wünsche Ihnen einen frohen Abend und frohe Weihnachten!
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in Niedersachsen bereits fünf Häuser des Jugendrechts: Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Salzgitter. Das sind zwei mehr als die im Koalitionsvertrag vereinbarten drei Häuser des Jugendrechts. Das freut mich insbesondere, weil sich Abgeordnete von SPD und CDU vor Ort auch zusätzlich für Salzgitter eingesetzt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kooperation von Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgerichten, Jugendgerichtshilfen - - -
Die Kooperation von Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgerichten, Jugendgerichtshilfen und Jugendämtern zeigt bereits erste Erfolge. Die intensive Zusammenarbeit erfolgt teilweise in echten Häusern und teilweise in virtuellen Häusern.
Den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen als auch den Amtsgerichten an den fünf Standorten wurden jeweils eine zusätzliche Stelle zugewiesen, was zu einer Beschleunigung der Jugendstrafverfahren führt und diese effektiver macht.
Vor Ort, sehr geehrte Damen und Herren, müssen sich die Akteure den jeweiligen Strukturen anpassen, auf die Art und den Anfall der jugendlichen Straftaten reagieren. Außerdem müssen Menschen gefunden werden, die in dieser Arbeit aufgehen. Intensive Arbeit vor Ort, Tür an Tür, die konsequenten Arbeiten im Täter-Opfer-Ausgleich, das Erkennen von Kriminalitätsschwerpunkten örtlicher und sachlicher Art und die Erarbeitung von Interventionsmaßnahmen bringen das Projekt voran.
Bei den vielen beteiligten Akteuren bedarf es deshalb einer regelmäßigen Evaluation; denn gerade die virtuellen Häuser müssen in der nächsten Zeit beweisen, dass sie genauso effektiv sind wie die echten Häuser des Jugendrechts.
Dass wir die Häuser bereits jetzt schon zum Erfolgsmodell erklären, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Grünen, liegt daran, dass wir uns bereits die Ergebnisse und den Sachstand vor Ort erläutern ließen. Wir haben uns in Niedersachsen von der guten Zusammenarbeit und der Effektivität überzeugen lassen. BadenWürttemberg zeigt, dass es auch mehr als fünf Häuser des Jugendrechts geben kann. Das könnte vielleicht auch in Niedersachsen Sinn machen. - „Wir“, das sind Abgeordnete des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen als auch für Inneres und Sport der SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, das in Ihrem Änderungsantrag erhobene unterschwellige Misstrauen kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das beschleunigte Verfahren ist eine Errungenschaft. Aber sowohl die präventiven Maßnahmen wie Fallkonferenzen als auch eine konsequente Durchführung der Sozialstunden sollten auch in Ihrem Interesse sein; denn Sie unterstützen unseren Antrag ja im Großen und Ganzen. Das finde ich sehr bewundernswert und auch sehr gut.
Sehr geehrte Damen und Herren, die präventiven Maßnahmen, die unmittelbare Reaktion, die wirksamen Maßnahmen des Jugendstrafrechts und den Täter-Opfer-Ausgleich - das alles unterstützen Sie. Das begrüße ich; ich kann das nur wiederholen.
Sie sprechen aber auch von Sensibilisierung zur Einhaltung des Datenschutzes. Okay, das hört sich erst mal gut an. Aber meinen Sie denn, dass Akteure wie die Polizei, die Jugendgerichte, die Staatsanwaltschaften und die Jugendämter nicht ausreichend geschult sind? Ich denke schon; das spiegelte sich auch in der Unterrichtung wider, die in der letzten Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen stattfand.
Im Übrigen: Sollte sich aus der Evaluation ergeben, dass irgendwelche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, wäre die entsprechende Beratung doch abzuwarten. Und falls sich in der nächsten Zeit ergeben sollte, dass die Einrichtung eines weiteren Hauses des Jugendrechts nötig ist, verehrte Damen und Herren, würden wir dem auf jeden Fall nicht im Weg stehen.
Von daher lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab, sehr geehrte Damen und Herren.
Die Perspektiven für die jugendlichen Straftäter hatte ich bereits in meiner Einbringungsrede genannt: Das sind natürlich zum einen keine weiteren Straftaten und im besten Fall eine erfolgreiche Sozialisierung, ein Schulabschluss und die Möglichkeit einer Berufsausbildung. Es sind zum anderen aber auch die konsequente Ableistung der Sozialstunden im Rahmen des Opferausgleichs, eine effektive Hilfe für die Opfer, der Erziehungseffekt und die Einsicht hinsichtlich der Auswirkung der Tat bzw. der Taten.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Häuser des Jugendrechts haben Entwicklungspotenzial und nehmen eine große gesellschaftliche Verantwortung wahr. In vielen Bundesländern sind die Häuser des Jugendrechts schon lange etabliert. Sie verzeichnen in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und dem Mittelstand eine Verbesserung der Facharbeiterbindung.
Die Häuser des Jugendrechts sind auch Partner der Schulen, der kommunalen Präventionsräte, der Wohlfahrtsverbände und somit auch des Ehrenamtes. Verehrte Damen und Herren, ich wiederhole
mich da gern: Das sind für mich die eigentlichen Errungenschaften der Häuser des Jugendrechts.
Bitte unterstützen Sie deshalb den Auftrag einer jährlichen Evaluierung! Ich sehe hier insbesondere, dass wir alle den gleichen Weg einschlagen und Sie im Großen und Ganzen die Häuser des Jugendrechts unterstützen. Die Ergebnisse sind ein Gewinn für die Gesellschaft; sie geben ein Bild der örtlichen Gegebenheiten und stellen vor allem eine schnelle Hilfe für die Opfer dar. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, sie sollen auch eine Chance für jugendliche Straftäter sein, aus den Konsequenzen zu lernen und das Angebot, sich gesellschaftlich zu integrieren und ihre Zukunft zu gestalten, anzunehmen.
Ich freue mich deshalb sehr, dass die Häuser des Jugendrechts nun endlich in Niedersachsen etabliert sind.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit bei dieser Thematik.
Danke.
Sehr geehrter Herr Limburg, danke, dass ich eine Zwischenfrage stellen darf.
Haben Sie wahrgenommen, dass ich in meiner Rede angekündigt habe, dass wir, falls es sich ergeben sollte, dass weitere Häuser des Jugendrechts etabliert werden müssten, dem auf keinen Fall im Wege stehen würden?
Danke.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die fünf Häuser des Jugendrechts in Niedersachsen arbeiten erfolgreich, weil durch die Kooperation von Staatsanwaltschaft, Polizei, Amtsgerichten, Jugendgerichtshilfe und Jugendämtern die Kriminalität bei Jugendlichen und Heranwachsenden nachhaltig bekämpft wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Prävention, die unmittelbare Reaktion und wirksame Maßnahmen des Jugendstrafrechts wirken sich auf die Deliktsqualität mindernd und auf die Fallzahlen reduzierend aus. Die Häuser des Jugendrechts erhöhen die Quoten der Diversion. Verehrte Damen und Herren, das bedeutet, das Jugendstrafrecht in Jugendhilfe umzuleiten, einschließlich des Täter-Opfer-Ausgleiches.
Sehr geehrte Damen und Herren, um an diesen Erfolgen festzuhalten, ist das Zusammenspiel der örtlichen Kooperationspartner von hoher Bedeutung. Die Einstufung und der Wegfall vom Delinquenten zum jungen Intensivtäter werden in Fallkonferenzen und Hausbesprechungen, bei besonderen Anlässen auch im vierwöchigen Turnus, durchgeführt, um schnelle Maßnahmen durchzuführen.
Deshalb ist es für uns wichtig, wie oft diese Fallkonferenzen und Hausbesprechungen stattfanden. Eine jährliche Abfrage der Ergebnisse dient dazu, sich den örtlichen Strukturen anzupassen und Systeme zu entwickeln, wie vor Ort schnellstmöglich auf Straftaten Jugendlicher reagiert werden kann.
Verehrte Damen und Herren, die Häuser des Jugendrechts sind insbesondere dann ein Erfolgsprojekt, wenn die Kooperationspartner sich des Projekts in besonderer Weise annehmen und ihr Herz dafür brennt.
Intensive Arbeit, Tür an Tür, die konsequente Arbeit im Täter-Opfer-Ausgleich, das Erkennen von Kriminalitätsschwerpunkten örtlicher und sachlicher Art und die Erarbeitung von Interventionsmaßnahmen bringen das Projekt voran. Aufgrund der vielen beteiligten Akteure bedarf es einer regelmäßigen Evaluation.
Beim letzten Tagesordnungspunkt ist es immer schwierig.
Danke.
Wir möchten erfahren, wie sich die Verfahrensdauer geändert hat - schnellere Verfahrensabläufe werden das Ziel sein -, ob die Zahl der Schulverweigerer sinkt und die Verhinderung des Rückfalls delinquenter Jugendstraftäter messbar ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Häuser des Jugendrechts haben Entwicklungspotenzial und nehmen eine große gesellschaftliche Verantwortung wahr. Es geht nicht allein darum, dass der Tat die Strafe auf den Fuß folgt; es geht auch um sozialpädagogische Angebote für straffällige junge Menschen, um Gruppenarbeit und um konsequente Arbeitsstundenprojekte. Gerade der Arbeitsmarkt - das wird Sie vielleicht verwundern - kann davon profitieren.
In Baden-Württemberg sind die Häuser des Jugendrechts schon lange etabliert und verzeichnen in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und dem Mittelstand eine Verbesserung der Facharbeiterbindung. Durch unterschiedliche Arbeitsstundenangebote, die sich immer auch der Öffentlichkeit anpassen müssen, ist es mittlerweile gelungen, dem Handwerk junge Menschen für eine Ausbildung zu vermitteln. Und nicht nur das: Nachhaltig haben sich sogar einige junge Menschen bis zu einer Meisterausbildung bzw. -qualifikation hochgearbeitet.
Das, verehrte Damen und Herren, ist für mich ein Erfolg der Häuser des Jugendrechts.
Davon habe ich mich persönlich überzeugen können, und ich habe mich seitdem für die Gründung der Häuser des Jugendrechts auch in der Fläche eingesetzt. Die Häuser des Jugendrechts können Partner in Schulen, in kommunalen Präventionseinrichtungen, in freien Wohlfahrtsverbänden und
in ehrenamtlichen Unterstützern finden. Die Häuser des Jugendrechts müssen für effektive Ergebnisse ein örtliches Netzwerk bilden und die Akteure von ihrer guten Sache überzeugen. Die Häuser des Jugendrechts können fest, wie z. B. in Osnabrück, unter einem Dach mit allen Akteuren installiert sein. Sie können aber auch in einem Verbund mit unterschiedlichen Akteuren aus unterschiedlichen Orten mit regelmäßigen Treffen - wie in Salzgitter - organisiert sein.
Bitte unterstützen Sie den Auftrag einer jährlichen Evaluation, damit sich die Häuser gut den örtlichen Gegebenheiten anpassen können. Die Ergebnisse sind ein Gewinn für die Gesellschaft; sie geben ein Bild der örtlichen Gegebenheiten und stellen vor allem eine schnelle Hilfe für die Opfer dar. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, sie sollten auch eine Chance für jugendliche Straftäter sein, aus den Konsequenzen zu lernen und das Angebot, sich gesellschaftlich zu integrieren und ihre Zukunft zu gestalten, anzunehmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die folgende Beratung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen war ich zum Interview durch die Multimedia Berufsbildende Schule aus Hannover eingeladen. Ich begrüße das Engagement dieser Schülerinnen und Schüler sehr, dass sie sich politisch interessieren und gerade zu den aktuellen Themen, die hier im Parlament besprochen werden, ein dementsprechendes Interview durchführen und dieses auch in die Öffentlichkeit tragen. Ein Thema dazu war auch „Ehrenamt stärken - Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbarer machen“.
Zwei Fragen hat der Schülerreporter mir z. B. gestellt. Das waren: Die Vereine sind durch die Datenschutz-Grundverordnung vor hohe Aufgaben gestellt. Wie können wir die Vereine und das Ehrenamt besser unterstützen? - Und: Wer schützt die Daten, und wie kann dem Missbrauch von Daten entgegengewirkt werden?
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Entschließungsantrag der SPD und CDU wollen wir die 56 000 Vereine - davon 9 500 Sportvereine - in Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten in die Lage versetzen, die Anforderungen einzuhalten. Es ist natürlich wichtig, Daten - insbesondere personenbezogene Daten - sensibel zu behandeln. Herr Onay, ich glaube, wir alle sind uns einig, dass das schon sehr wichtig ist.
Es ist wichtig, dass sich jedes Vereinsmitglied darauf verlassen kann, dass seine Daten nicht ohne seine Zustimmung bearbeitet oder gar weitergeleitet werden. Wir bitten jedoch, die Einwilligungsvorbehalte nicht in vollem Umfang durchzuführen, Vereine zu schulen und den Beratungsgedanken vor die Sanktion zu stellen. Wir bitten darum, dass bei Erstverstößen kein Bußgeld gezahlt werden muss, sondern der richtige Weg erklärt wird. Am besten wäre es selbstverständlich, wenn es gar nicht erst zu einem Verstoß käme.
Wir bitten die Datenschutzbeauftragte des Landes, unter Einbindung des Datenschutzinstituts Niedersachsen konkrete Formulierungs- und Handlungslinien zu erstellen, sodass die Datenschutz-Grundverordnung auch durch Ehrenamtliche in den Vereinen richtig angewendet werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ehrenamt hält unsere Gesellschaft maßgeblich zusammen. Sie alle haben in Ihren Wahlkreisen Vereine, Initiativen und Institutionen. Ohne Vereine wäre unsere Gesellschaft nicht denkbar, ohne Initiativen und Institutionen wäre gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht möglich - das ist sicherlich uns allen bewusst. Aus unserer Sicht ist es daher besonders wichtig, das Ehrenamt zu schützen, zu würdigen und zu stärken. Es geht vor allem darum, das Ehrenamt nicht zu überfordern. Daher fordern wir die Landesregierung des Weiteren auf, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Datenschutzrechts einzusetzen, damit kleinere Vereine z. B. nicht verpflichtet sind, Datenschutzbeauftragte zu bestellen.
Digitalisierung entlastet das Ehrenamt: Einladungen zu versenden, Mitgliederlisten zu führen oder sich einfach im digitalen Raum zu präsentieren - das alles ist mit der Digitalisierung wesentlich einfacher. Wie in allen anderen Bereichen auch müssen wir dafür sorgen, dass Fortschritt das Bestehende ergänzt oder ersetzt, aber nicht Bestehendes verhindert.
Die Datenerfassung und -bearbeitung darf auf keinen Fall zur Überforderung des Ehrenamtes führen. Wir wollen eine Brücke zwischen der unbedingten Notwendigkeit eines modernen Datenschutzes und der Leistbarkeit im Ehrenamt schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Beratung und Hilfestellung durch die Landesdatenschutzbeauftragte ist uns deshalb so wichtig, damit es den Menschen in Niedersachsen weiterhin Spaß macht, sich im Verein zu engagieren.
Ich möchte mich in diesem Zusammenhang für die gemeinschaftliche Zusammenarbeit bedanken, Herr Fredermann, und bitte um Unterstützung für unseren Entschließungsantrag. Den Antrag der Grünen lehnen wir ab; denn auch wir setzen uns selbstverständlich für die Vereine in Niedersachsen ein.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Ich frage die Landesregierung: Ist das psychosoziale Angebot in der Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, hinreichend bekannt, und wird es genutzt?
Danke.
Sehr geehrter Herr Emden, danke für die Gelegenheit zur Zwischenfrage.
Können Sie mir erklären, warum Sie den Ethikkodex des FC Landtag nicht unterschrieben haben?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 320 Kaderathleten in Niedersachsen streben zurzeit eine Karriere im Spitzensport an, 36 davon in paralympischen Sportarten. 10 davon stehen kurz vor einem Schulabschluss und fokussieren eine berufliche Karriere. Sehr geehrte Damen und Herren, das entspricht genau unserer Forderung, bis zu zehn Sportförderstellen, nämlich Ausbildungsplätze in den Landesverwaltungen, zu schaffen.
Einige der Sportlerinnen und Sportler, die das Schicksal dazu geführt hat, dass sie als paralympische Athleten großartige Wettkämpfe bestreiten können, haben bereits eine gute berufliche Absicherung. Sie sind z. B. durch Unfälle beeinträchtigt und konnten vor diesen Ereignissen bereits ihre berufliche Karriere absichern.
Deshalb legen wir den Fokus auf die jungen Spitzensportlerinnen und -sportler und fordern, möglichst schnell und flexibel ein Konzept für zehn Ausbildungsplätze zu schaffen. Nicht jede Sportlerin bzw. nicht jeder Sportler schafft es, den Sport zum Beruf zu machen - sprich: den Lebensunterhalt dadurch zu sichern. So muss auch nach der Ausbildung eine berufliche Absicherung für die Sportlerinnen und Sportler gewährleistet sein, da
mit sie die großen Ziele, die sie sich gesetzt haben, auch erreichen können - unabhängig von der Sorge, wie es im Leben weitergeht.
Spitzensport, sehr geehrte Damen und Herren, verlangt den einzelnen Athletinnen und Athleten viel ab. Kaum einer kann sich vorstellen, was es bedeutet, pro Tag drei bis fünf Trainingseinheiten zu leisten, sich dann zu regenerieren und anschließend noch zur Arbeit zu gehen oder sich mit der Ausbildung auseinanderzusetzen. Ein flexibles Arbeitszeitmodell muss somit zur Verfügung stehen, um genau diesen Strauß von Herausforderungen bewältigen zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren, von der Errungenschaft, für Sportlerinnen und Sportler beste Bedingungen zu schaffen, werden auch die Verwaltungen profitieren. Zehn zusätzliche Stellen wirken schon rechnerisch dem Facharbeiterinnen- und Facharbeitermangel entgegen.
Die Verwaltung wird aber auch durch sogenannte Role Models profitieren. Wer hätte nicht gerne einen richtig prominenten Sportler als Arbeitskollegen? Das ist eine gute Sache, denke ich. Es bewährt sich auch schon in anderen Bereichen, beispielsweise bei der Polizei. Sowohl die Polizei als auch Wirtschaftsunternehmen profitieren mittlerweile von diesen Vorzügen und ermöglichen in Zusammenarbeit mit dem LandesSportBund Niedersachsen die duale Karriere im Spitzensport.
Wir alle wollen den gleichen Weg in der Landesverwaltung ermöglichen, und zwar insbesondere auch für die paralympischen Athletinnen und Athleten. Ich bedanke mich noch einmal ganz konkret bei meinen Kollegen Belit Onay, Jan-Christoph Oetjen und André Bock für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und diesen geeinten Antrag.
Sehr geehrte Damen und Herren, unterstützen Sie uns dabei, den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in Niedersachsen beste Bedingungen zu bieten. Nur so ist ein guter Medaillenspiegel zu erreichen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Onay, wegen des Gesetzentwurfs, den Sie uns hier - ich sage einmal - vorgegeben haben, bin ich doch ein wenig verwundert. Denn eigentlich dachte ich bisher, es sei klar, wer in unserem Land Strafen ausspricht und vollstreckt. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun aber auch die Landesdatenschutzbeauftragte Sanktionen verhängen und vollstrecken dürfen. Das untergräbt nichts weniger als die Gewaltenteilung und ist daher für uns auf gar keinen Fall zu unterstützen.
Sehr geehrter Herr Onay, mit der Nr. 2 Ihres Gesetzentwurfs bezwecken Sie - auch wenn die beiden Herren gerade sehr rege diskutieren; vielleicht könnten Sie mir kurz zuhören! -, dass die Landesbeauftragte für den Datenschutz die Datenerhebung von Polizei und Staatsanwaltschaft bereits vor dem Beginn des Strafverfahrens beaufsichtigen könnte.
Heute darf sie das erst nach Beendigung des Strafverfahrens. Dies hat gute Gründe, die ich Ihnen hier noch einmal vorbringe, Herr Onay. Die Landesbeauftragte darf auf keinen Fall in eine inhaltliche Konkurrenz zu den Gerichten in unserem Land treten. Ob in einem Strafverfahren eine rechtmäßige Datenverarbeitung vorliegt oder nicht, entscheiden hierzulande ausschließlich die Gerichte.
Ihre Aussage, dass eine Kontrolle, ob die Strafverfolgungsbehörden die Datenschutzbestimmungen einhalten, die erst nach dem Abschluss des Strafverfahrens durchgeführt wird, verfassungs- und europawidrig sei, ist schlichtweg falsch, weil diese Entscheidung den Mitgliedstaaten überlassen wurde.
Zu Ihrem Antrag: Zur Stärkung der Landesbeauftragten für den Datenschutz oder zur Stärkung des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger bedarf es keiner Gesetzesänderung oder -verschärfung. Sie können sich mit den Menschen, die jetziges Recht anwenden, gern einmal unterhalten,
auch mit Firmen, Unternehmen und Verbänden. Glauben Sie wirklich, dass die eine Verschärfung der Datenschutz-Grundverordnung oder des Datenschutzgesetzes zurzeit benötigen? - Wohl
kaum. Für eine Verschärfung werden Sie mit Sicherheit nicht viel Zustimmung erhalten.
Wir wollen - dies haben Sie schon gesagt - mehr Beratung anbieten. Beratung gibt es zurzeit schon - dazu hatten wir auch eine Unterrichtung -, nämlich drei Tage in der Woche, die auch dementsprechend angenommen wird. Auf meine Nachfrage, ob das ausreicht, haben wir die Antwort bekommen, dass dies in erster Linie ausreichend ist.
Der Handlungsspielraum ist natürlich vorhanden. Cybersicherheit, sehr geehrte Damen und Herren, werden Sie grundsätzlich nicht nur mit einer Verschärfung des Gesetzes gewährleisten können, weil es eine administrative Tätigkeit der Unternehmen, Verbände und Vereine ist, sich täglich mit der Technik auseinanderzusetzen und sich auf den aktuellen Stand zu bringen. Das wird sicherlich nicht eine Verschärfung der Gesetze bringen, sondern das ist das tägliche Leben mit den entsprechenden technischen Voraussetzungen. Ich selbst komme aus einer kritischen Infrastruktur und weiß, was es bedeutet, die Unternehmen und dort die personenbezogenen Daten zu schützen.
Eines, was Ihnen vielleicht besonders am Herzen liegt, Herr Onay, nämlich solche Vorfälle wie den Hack zu vermeiden, werden Sie, wie gesagt, mit einer Verschärfung nicht verhindern. Grundsätzlich ist jeder in erster Linie selbst verantwortlich, wie er mit seinen Daten umgeht.. Alles Weitere geben die entsprechenden Gesetze und Verordnungen her.
Man kann jetzt auch nicht sagen, dass sich der Datenschutz in Niedersachsen abgeschwächt habe. Vielmehr gibt es genügend Kritik, weil das Ni
veau eher angehoben worden ist. Deswegen wollen wir auch die Beratung insbesondere für Vereine und Ehrenamtliche anbieten.
In einem kann ich Ihnen, Herr Onay, auf jeden Fall zustimmen: Die Stellenaufstockung wird sicherlich noch etwas Redebedarf mit sich bringen. Das ist sicherlich auch wichtig, damit die Mitarbeiter gestärkt werden und die Handlungsfähigkeit gewährleistet ist.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch heute habe ich noch das gleiche Problem wie gestern - meine Stimme -, aber ich habe gehört, es war gar nicht so schlimm, Sie haben mich ganz gut verstanden.
Der Sport in Niedersachsen erfährt 2019 eine herausragende Beachtung. Neben dem unveränderten Haushaltsansätzen wird ein 100 Millionen Euro schweres Sportstättenförderprogramm für Kommunen und Vereine auf den Weg gebracht. Die Fansozialprojekte im Fußball erfahren einen Anstieg der Mittel auf bis zu 50 000 Euro pro Fanprojekt. 500 000 Euro werden für die Integration durch Sport vorgesehen. Der Landessportbund erhält zusätzlich 1 Million Euro insbesondere für den Leistungs- und Breitensport und nicht zuletzt 150 000 Euro für die Special Olympics, die sich dem Leistungssport für Menschen mit geistiger Behinderung verschrieben haben.
Dies alles ist ein erster Schritt, um den Forderungen des Landessportbundes nachzukommen, dem Leistungs- und Breitensport die nötige Finanzsicherheit zu bieten, um unsere Sportstätten zu verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren, warum soll nun der Sport so viel Beachtung erhalten? - Weil jede dritte Niedersächsin und jeder dritte Niedersachse bei uns im Land sportlich aktiv ist und Breitensport eine gesellschaftliche Säule darstellt, die stark sein muss. Sport leistet Prävention, Kommunikation, Verantwortung, Spaß, Disziplin und Ausdauer. Ich würde mal sagen, das alles sind Voraussetzungen für viele Lebenslagen.
Und - auch das darf nicht unerwähnt sein - der Sport schafft auch Arbeitsplätze, sehr geehrte Damen und Herren. Sowohl die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Verbände als auch die hauptamtlichen Trainerinnen und Trainer, abgerundet von den Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern, und viele mehr haben Verträge in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu kommt noch ein immenser Forschungsaufwand für Sporttechnik, Medizin und Leistung, sodass dieser volkswirtschaftliche Aspekt hier erwähnt sein sollte, um die hohe Beachtung des Sports in Niedersachsen aus einer anderen Perspektive zu begründen.
Aber ich möchte mich nunmehr auf die vielen ehrenamtlich Aktiven konzentrieren, die mit den ersten 13 Millionen Euro der Sportstättenförderung in
den nächsten vier Jahren von besseren Bedingungen profitieren. Sowohl Vereine als auch Kommunen können nun insbesondere multifunktionelle Sportstätten optimieren. Auf diese Unterstützung warten sie schon lange.
Die Finanzierung von 500 000 Euro für die Integrationsmaßnahmen, also Integration durch Sport, ist ein weiterer wichtiger Schritt; denn durch Sport werden Regeln und Disziplin erlernt. Sport ist auch Ablenkung und Entlastung für Geflüchtete oder Menschen, die einen Integrationsweg vor sich haben. Die Sprache ist dabei erst einmal zweitrangig; denn die Regeln im Sport sind bekannt, aber nicht unnötig, und durch den spielerischen Aspekt sogar einfacher zu vermitteln. Deshalb wollen wir Integration durch Sport nicht außer Acht lassen und finden, dass das für die gesellschaftliche Bindung wichtig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, letzten Samstag hospitierte ich bei dem AWO-Fanprojekt bei Eintracht Braunschweig.
Klar, der Frust ist groß. Ein Traditionsverein fällt immer tiefer und die Stimmung der Fans auch. Um insbesondere in den unteren Ligen und im Amateurbereich Fansozialarbeit zu sichern, ist die Erhöhung der Mittel wichtig. Die Fraktionen hier im Landtag haben dies geeint beschlossen. Fansozialarbeit ist in den Quartieren Niedersachsens oftmals eine der wenigen Jugendarbeiten oder die einzige Jugendarbeit und unterstützt junge Männer und Frauen in sozialpraktischen Angelegenheiten. Fansozialarbeit verhindert die extremistische politische Orientierung von jungen Menschen und ist ein Teil der Demokratiestärkung.
Durch das Finanzierungsmodell der Fanprojekte in Niedersachsen erhöht sich der Anteil von DFL und DFB automatisch, sodass es zu keiner ungerechten Kostenübernahme durch das Innenministerium und das Sozialministerium kommt.
Ich bedanke mich deshalb heute für den hohen ehrenamtlichen Einsatz der Menschen, die sich in solchen und anderen sportlichen, demokratiefördernden Projekten einbringen, und allen anderen, die viel Freizeit für ein gutes sportliches Angebot in Niedersachsen einbringen, sowie bei den Sportlerinnen und Sportlern, die für Niedersachsen eine herausragende Leistung in den Wettkämpfen erzielen.
Gleichzeitig freue ich mich, dass der Sport in Niedersachsen in vielen Bereichen inklusive Wettkampfbedingungen erarbeitet hat. Wir wollen die Inklusion weiter stärken. Doch ist der Weg noch nicht für alles bereitet. So ist die herausragende Förderung der Special Olympics für mich ein besonderes Zeichen, damit jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, sich im Sport zu messen und unter ganz speziellen und unter ganz gezielten Trainingsmethoden ihren oder seinen persönlichen Triumph feiern zu können.
Ich bitte Sie deshalb, sich für den Einzelplan 03 und für die individuelle Sportförderung in Niedersachsen auszusprechen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und das Verständnis für die schlechte Stimme.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt schon entschuldigen, falls meine Stimme sich nicht ganz erheben kann. Ich bin mehr als ein wenig erkältet.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen das Niedersächsische Beamtengesetz, das Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz, das Niedersächsische Richtergesetz
und das Niedersächsische Hochschulgesetz sowie zwei Laufbahnverordnungen geändert werden.
Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen, eine Neuregelung der Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis, die Einführung einer Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen als Fürsorgeleistung des Dienstherrn, die Schließung einer besoldungsrechtlichen Lücke für in den Landtag gewählte Beamtinnen und Beamte, eine Neuregelung bei der Ruhegehaltfähigkeit der Ausgleichszulage von Professorinnen und Professoren bei Dienstherrnwechsel und Konkretisierungen im Bereich der Dienstunfallfürsorge.
Außerdem haben die Fraktionen von SPD und CDU drei Änderungsvorschläge eingebracht, die Regelungen im Niedersächsischen Beamtengesetz, im Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz und in der Niedersächsischen Laufbahnverordnung betreffen. Dabei geht es im Wesentlichen um Änderungen im Beihilfe- und Heilfürsorgerecht, eine Neufassung der gesetzlichen Regelungen über die Umzugskostenvergütung und das Trennungsgeld, eine datenschutzrechtliche Regelung, weitere Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bei der Bemessung der Probezeit und eine Lockerung der Anrechnung von Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auf beamtenrechtliche Versorgungsbezüge.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde im Januar dieses Jahres direkt an die Ausschüsse überwiesen. Federführend war der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberatend waren die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen. Zu Beginn der Beratungen im federführenden Ausschuss stellte ein Vertreter der Landesregierung im Februar den Gesetzentwurf in seinen Grundzügen vor. Der federführende Ausschuss hat dann im Juni eine mündliche Anhörung durchgeführt. In die Beratungen und in die Beschlussempfehlung sind außerdem die drei Änderungsvorschläge der Fraktionen der SPD und der CDU einbezogen worden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf und die Änderungsvorschläge waren in den Ausschüssen vollständig unstreitig. Die gleichwohl empfohlenen Änderungen sind mit der Landesregierung abgestimmt und vor allem regelungstechnischer Art. Wesentliche inhaltliche Änderungen
gegenüber den Regelungszielen des Gesetzentwurfs und der Änderungsvorschläge sind damit nicht verbunden.
Wegen der weiteren Einzelheiten verweise ich an dieser Stelle auf den Gesetzentwurf, die drei Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen, die als Vorlagen zu dem Gesetzentwurf verteilt wurden, sowie auf den Schriftlichen Bericht, der Ihnen in der Drucksache 18/2331 vorliegt.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/2281, den Gesetzentwurf mit den aus dieser Drucksache ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss einstimmig zustande. Die mitberatenden Ausschüsse haben mit dem gleichen Ergebnis abgestimmt.
Danach bitte ich Sie nun im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es alle schon gesagt: Die Sportstättenförderung in Niedersachsen wird in den kommenden Jahren entschieden gestärkt, und wir werden das auch unterstützen. Mit 9 500 Sportvereinen ist der Sport in Niedersachsen stark aufgestellt. Fast jeder dritte Einwohner Niedersachsens ist sportlich aktiv. Das soll auch so bleiben und sich im schönsten Falle noch weiter erhöhen. Wir fördern das bereits jetzt und bleiben auch dran.
Die integrative Funktion des Sports für alle Teile der Gesellschaft ist - ich denke, auch hier im Parlament - unbestritten. Sport stärkt die Gesundheit, stärkt Gesellschaftsnormen und fördert das Gemeinwesen in den niedersächsischen Gemeinden.
In den nächsten vier Jahren werden wir daher bis zu 100 Millionen Euro in die niedersächsische Sportinfrastruktur stecken. Entscheidend ist dabei für uns, dass nicht nur die Kommunen, sondern auch die Vereine davon profitieren sollen.
Sportstättenförderung ist immer auch eine Förderung der Kommunen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir wollen zahlreiche Maßnahmen zum Erhalt der Sportstätteninfrastruktur umsetzen und den bestehenden Investitionsstau reduzieren. Sporthallen, die multifunktional genutzt werden können, Hallenschwimmbäder, in denen Kinder und Erwachsene schwimmen lernen, Sportfreianlagen und die dazugehörigen Sanitäranlagen sowie der Leistungssport können durch unsere Förderung profitieren. Die Eckpunkte haben wir bereits in der 30. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport durch unseren Innenminister erfahren.
Eine moderne und intakte Sportstätte ist nicht nur entscheidend für den Sport. Sie ist auch ein idealer Begegnungsort und erhöht damit immer auch die
Lebensqualität der Gemeinde. Daher meine Aussage: Die Sportstättenförderung fördert immer auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir berücksichtigen in der Förderung der kommunalen Sportstätten natürlich auch die Vereine. Gerade im ländlichen Raum sind Vereine ein wichtiger - wenn nicht gar der wichtigste - Anziehungspunkt und Bindepunkt der Bevölkerung. Neben Schulen, Einkaufszentren oder der ärztlichen Versorgung ist für viele Bürgerinnen und Bürger auch das gesellschaftliche Freizeitangebot für die Attraktivität der Wohnorte entscheidend. In einer Veranstaltung zur Stärkung des ländlichen Raums, die ich gerade besuchte, wurde dieses noch einmal betont.
In unserer Förderung legen wir einen Förderschwerpunkt auf Sporthallen. Als multifunktionale Orte sind besonders Sporthallen oder Sportfreianlagen für die Kommunen und Vereine wichtig. Hier profitieren der Breitensport und der Schulsport gleichermaßen. Ebenso werden wir die Hallenbäder für den Lehr- und Wettkampfsport in den Fokus setzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie alle kennen die Zahlen, die die DLRG jährlich veröffentlicht. Bei uns sind zu viele Menschen ab dem schulpflichtigen Alter noch schwimmunfähig. Das überträgt sich dann bis in das Erwachsenenalter. Und immer noch passieren leider - zum Teil auch tödliche - Unfälle.
Der Leistungssport ist die unbestrittene Grundlage für den Breitensport. Leistungssport schafft erst die Motivation und die Begeisterung, selbst in den Breitensport einzutreten, und spornt den Ehrgeiz für die Teilnahme an Wettkämpfen an. Deshalb ist es klar, dass wir sowohl Breitensport als auch Leistungssport in der gesamten Fläche Niedersachsens fördern wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Fördervorhaben, das wir anstreben, ergänzen wir das bisherige Förderangebot. Die Evaluierung des Niedersächsischen Sportfördergesetzes ist in Arbeit; das wurde eben schon genannt. Anfang 2019 wird das abgeschlossen sein. Wir werden die diesbezüglichen Ergebnisse erfahren.
Von daher, Herr Oetjen, denke ich mir, sollten wir dies im Ausschuss beraten und sehen, wie die Ergebnisse dazu ausfallen, und dann erst anfangen, die Mittel dementsprechend zu verteilen. Ich denke, das sollten wir eigentlich anstreben. Von
daher sind Ihre eben genannten Forderungen eigentlich erst einmal unangemessen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sportförderung ist Ländersache; das ist keine Frage. Ich möchte jedoch erwähnen, dass es auch Bundesprogramme zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in dem Bereich Sport, Jugend und Kultur gibt. Auch die Programme KIP I und KIP II fördern die Sportlandschaft und den Schulsport.
Weiterhin wollen wir bei der Sportförderung auch den inklusiven Gedanken erhalten. Wir lassen die Sportler mit besonderem Förderbedarf nicht aus dem Auge. Ich erwähnte eingangs: Sport hat eine integrative Funktion für alle Teile der Gesellschaft. Wir haben dafür zu sorgen, dass wirklich alle Teile der Gesellschaft erreicht werden und teilhaben können. Integrative und inklusive Projekte, auch mit Blick auf Leistungssport, müssen betrachtet werden und die nötigen Mittel erhalten: nicht auf Kante genäht, sondern vernünftig angesetzt, zum Wohl aller Sportlerinnen und Sportler bei uns im Land Niedersachsen. Dementsprechend erwarten wir eine gute Beratung im Ausschuss.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Oetjen, ich habe nicht die Forderung des Landessportbundes infrage gestellt. Ich habe Ihre Forderung infrage gestellt.
Diese haben Sie wahrscheinlich von der Veranstaltung mitgenommen. Das mag ja sein. Wir haben aber vor - ich denke mal, das ist der übliche Gang -, nach einer dementsprechenden gründlichen Bewertung zu sagen, was letztendlich noch an Fördermitteln notwendig ist. Das kann auch eine ganz andere bedeutende Zahl sein.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie kann man sich am besten vor dem EPS schützen, und was sollte man in befallenen Gebieten beachten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenamt hält unsere Gesellschaft maßgeblich zusammen. Sie alle haben in Ihren Wahlkreisen Vereine, Initiativen und Institutionen. Sie sind vielleicht selbst aktiv oder profitieren von solchen. Ohne Vereine wäre unsere Gesellschaft nicht denkbar. Ohne Initiativen und Institutionen wäre gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht möglich.
Aus unserer Sicht ist es daher besonders wichtig, das Ehrenamt zu schützen, zu würdigen und zu stärken. Ganz besonders wichtig ist aber vor allem, das Ehrenamt nicht zu überfordern.
Diese Überforderung kann u. a. durch Bürokratie entstehen. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Regeln zur Bearbeitung personenbezogener Daten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018. Mit der neuen DatenschutzGrundverordnung - kurz: DSGVO - kann es zur Überforderung des Ehrenamtes kommen. Wir müssen handeln, damit die Stärkung des Ehrenamtes einen ernsthaften Fokus bei uns einnimmt.
Wir wollen die noch herrschende Verunsicherung beim Umgang mit personenbezogenen Daten vermindern und rasche Rechtssicherheit gewährleisten. Die knapp 57 000 Vereine und die über 9 500 Sportvereine in Niedersachsen sollen ihre Vorgänge gemäß der DSGVO anpassen. Das ist ohne ganz konkrete Unterstützung für die Vereine kaum zu leisten.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu dieser Unterstützung gehört zunächst der Grundsatz: Beratung vor Sanktionen. - Herr Onay, auch wenn wir das im Ausschuss von der Datenschutzbeauftragten dementsprechend erklärt bekommen haben, weiß
es aber nicht jeder im Land. Daher ist die folgende Beratung sicherlich sinnvoll.
Bei einem Erstverstoß gegen die DSGVO sollen nicht direkt Bußgelder folgen, sondern es sollen eine angemessene Beratung und Unterstützung stattfinden. Dieser Grundsatz ist durch die rechtliche Komplexität schlichtweg geboten.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Forderung ist, dass die Landesbeauftragte für den Datenschutz diese Beratung der Vereine übernehmen soll und dabei die Unterstützung durch das Datenschutzinstitut Niedersachsen mitnutzen muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, am besten soll es selbstverständlich gar nicht erst zu einem Verstoß kommen. Da fordert der Antrag eine Handreichung mit gezielten Formulierungs- und Handlungsleitlinien speziell für Vereine sowie ein entsprechendes Schulungsangebot, ebenfalls angeboten von der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dadurch schaffen wir eine Brücke zwischen der unbedingten Notwendigkeit eines modernen Datenschutzes und einer Leistbarkeit im Ehrenamt.
Bei dieser Thematik stellen sich noch weitere Fragen: Welche Änderungen gibt es gegenüber der bis zum 25. Mai geltenden Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Bearbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr? - Das ist eine lange Zusammenführung von Wörtern. Das ist die letzte Verordnung, die bis dahin galt. Welche Vereine brauchen überhaupt einen Datenschutzbeauftragten? - Der Kollege Fredermann hat es gerade vorgetragen: Auch dieser Punkt ist noch strittig. Welche Daten in Vereinen müssen besonders geschützt werden? Welche Informationspflicht hat ein Verein? Müssen Einwilligungen nochmals erneuert werden, und, und, und? - Das alles sind Fragen, die sich im ehrenamtlichen Engagement ergeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle können und wollen die Digitalisierung nicht aufhalten. Die Digitalisierung entlastet das Ehrenamt. Einladungen versenden, Mitgliederlisten führen oder sich einfach im digitalen Raum präsentieren - das alles wurde einfacher.
Wie auch in allen anderen Bereichen müssen wir dafür sorgen, dass Fortschritt das Bestehende ergänzt oder ersetzt, aber nicht Bestehendes verhindert. Die Datenerfassung und -bearbeitung darf auf keinen Fall zu einer Überforderung im Ehrenamt führen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Beratung und Hilfestellung durch die Datenschutzbeauftragte ist uns deshalb so wichtig, damit es den Menschen in Niedersachsen weiterhin Spaß macht, sich im Verein zu engagieren. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung für den Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1993 müssen die Clubs in der Bundesliga und in der 2. Bundesliga Fanbeauftragte benennen. Waren diese zunächst meist ehrenamtlich tätig, müssen sie seit der Saison 2011/2012 hauptamtlich tätig sein. Das sieht das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ vor.
Nachdem die Lizensierungsbedingungen den Vereinen einen intensiven und transparenten Dialog mit ihren Fanszenen vorgeschrieben haben, wurde die Zahl der hauptamtlichen Fanbeauftragten auf mindestens zwei erhöht. Auch die Vereine der 3. Liga müssen einen Fanbeauftragten benennen. Dieser ist zumeist ehrenamtlich tätig.
In Niedersachsen gibt es zurzeit fünf Projekte - Herr Oetjen hat sie gerade aufgeführt; ich zähle sie jetzt nicht noch einmal auf -, bundesweit gibt es 59 Projekte. Fußball-Fanprojekte begegnen gewaltförmigem Verhalten sowie rassistischen oder rechtsextremistischen Einstellungen in der Fanszene. Für uns ist es wichtig, dass die Anliegen der Fanbeauftragten und der Fans angehört werden. Insbesondere in den 3. Ligen gibt es oftmals
mehr Probleme als in der Bundesliga und in der 2. Bundesliga, sodass wir eine Anhebung auf mindestens 50 000 Euro pro Fanprojekt fordern. Das gilt vor allem für die 3. Liga und darunter.
In der Sitzung des Innenausschusses am 19. Dezember 2017 plädierte der Kollege Jan-Christoph Oetjen auf eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung, um aus der Mitte des Parlaments das Signal zu senden, dass die Arbeit der Fanprojekte nicht nur wertgeschätzt wird, sondern auch stärker finanziell unterstützt werden müsste. Sehr geehrte Damen und Herren, ich teile diese Auffassung des Kollegen Oetjen uneingeschränkt.
Mit dem jetzt geeinten Antrag ist die deutliche finanzielle Unterstützung gewährleistet. Aber nicht nur das. Wir fordern mit diesem Antrag zugleich mehr Kofinanzierung durch den DFL und den DFB in der Bundesliga und in der 2. Bundesliga. Dadurch können die Mittel von Land und Kommunen in der 3. Liga und darunter gezielter eingesetzt werden.