Protocol of the Session on October 25, 2018

(Beifall bei der SPD)

Das reicht leider nicht, auch wenn ich sehr viel Vertrauen in die Botschaften habe. Das muss festgestellt werden.

Am Anfang des Jahres hieß es noch - das wurde immer wieder kommuniziert -: Das stellt die EU alle sechs Jahre fest. - Das ist natürlich Quatsch. Das kann der Nationalstaat feststellen, jedes Jahr. Das ist die erste Erwartung: Der Bund muss jedes Jahr prüfen, ob genau dieser Erhaltungszustand erreicht ist. Und damit es auch sinnhaft ist, muss der Bund auch feststellen, was er dann macht. Das kann er übrigens schon heute klären. Er kann heute klären, welche Managementmaßnahmen nötig sind, wenn dieser günstige Erhaltungszustand erreicht ist, der dann eben am Ende auch bedeutet, dass es eine begrenzte Zahl von Tieren in unserem Land gibt. Das ist übrigens auch nichts Schlimmes und überhaupt nicht unnatürlich. Der günstige Erhaltungszustand ist ein definierter Begriff, und ich glaube, damit können wir alle gut leben. Es muss aber eben auch klar sein, wie wir damit umgehen, welche Konsequenzen das hat und wie wir das managen. Dann ist die Debatte über das Jagdrecht absolut richtig, aber erst dann. Deswegen sollte man jetzt nicht den Menschen Sand in die Augen streuen und Botschaften kommunizieren, die uns nicht weiterhelfen.

Wichtig ist, dass wir alle Handlungsspielräume haben, die es gibt. Die Handlungsspielräume, die die FFH-Richtlinie vorsieht, sind nicht die Handlungsspielräume, die das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht, weil man damals - wer auch immer es war; das ist völlig egal, das hilft uns nicht weiter - nicht alle Regelungen übernommen hat. Eine der Forderungen ist es, alle Regelungen zu übernehmen - auch die Regelungen, die es uns möglich machen, bestimmte Elemente schon heute zu managen. Das ist genau das, was ich gefordert habe - auch nach vielen Gesprächen in Brüssel und mit anderen Vertretern -, das französische Modell zu nutzen. Denn ich glaube, dass wir die Akzeptanz für die Art Wolf steigern können, wenn das Anwachsen der Population langsamer erfolgt. Das ändert nichts daran, dass die Zielsetzung bleibt, diesen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Das müssen wir offen diskutieren.

Ich sage jetzt einmal ganz offen: Das war nicht die Haltung des Umweltministeriums vor dem Regierungswechsel. Die Haltung hat sich geändert, und das gehört insofern auch zur Botschaft mit dazu.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE] lacht)

Das muss es übrigens auch nicht. Dafür habe ich Verständnis. Aber ich habe eine andere Haltung.

Der Vorwurf lautet jetzt ja immer: Der Lies hat eine Haltung, aber er macht ja nichts!

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜ- NE]: Genau!)

- Ja, genau. Deswegen spreche ich es ja an. Das müssen Sie gar nicht tun.

Ich glaube, es gibt zwei Wege: Ich verstecke mich hinter dem, was rechtlich möglich ist, und sage, was nicht geht, oder ich habe eine klare Vorstellung davon, was morgen notwendig ist, stehe hinter der Haltung und sorge mit allem politischen Engagement dafür, dass das morgen auch möglich ist - und das ist meine Haltung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir haben noch ein paar weitere Begriffe, um die es geht: ernster Schaden, erheblicher Schaden. Alles das haben Sie, glaube ich, nachgelesen. Ich muss das nicht immer sagen.

Die Botschaft ist dabei klar: Wir brauchen eine klare Regelung auf Bundesebene, damit wir nicht 16-mal unterschiedlich in den Ländern agieren. Ich würde alle, die hier im Raum sind, die Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Fraktionen bitten, sozusagen unsere Diskussion hier zu übertragen in die Länder, die heute von der Wolfssituation noch nicht betroffen sind. Bei meiner ersten Umweltministerkonferenz habe ich erlebt, dass die anderen, glaube ich, gedacht haben: Da kommt ein Spinner aus Niedersachsen! - Denn ich habe sehr deutlich geschildert, in welcher Situation wir sind, und ich habe viele unverständliche Gesichter gesehen und sozusagen die Debatte erlebt, die wir vor fünf Jahren geführt haben. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass in den Ländern, die diese Problematik heute noch nicht haben, uns in unserem Vorgehen unterstützen, damit sie morgen die Lösung haben, die wir heute schon brauchen können. Das muss unser gemeinsames Ziel sein.

Ich glaube, dass Niedersachsen mit dem starken Anwachsen der Population gerade in den vergangenen Jahren extrem betroffen ist. Ich habe großes Verständnis - das will ich noch einmal sagen; das habe ich auch gestern getan - für die Menschen, die über ihre Situation berichten. Aber wir brauchen eine Versachlichung der Debatte, die auf die rechtlichen Handlungsspielräume zurückzuführen sind, die wir benötigen und umsetzen müssen, und wir brauchen dazu entsprechende Maßnahmen - dazu gehören die Maßnahmen, die ich ge

nannt habe -, um in unserem Land Akzeptanz zu schaffen. Akzeptanz für Artenschutz setzt auch konsequentes staatliches Handeln voraus. Akzeptanz und Artenschutz bedeuten nicht den Schutz des einzelnen Individuums, sondern den Schutz der Art. Wenn wir uns darauf verständigen, schaffen wir es, glaube ich, auch, in der Gesellschaft eine etwas weniger emotionale, eine etwas stärker versachlichte und eine mit etwas mehr Vertrauen in die Politik gerichtete Diskussion zu führen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Mir liegen jetzt zu diesem Antrag zur Aktuellen Stunde und damit insgesamt zur Aktuellen Stunde keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir den Tagesordnungspunkt beschließen können.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 22: Dringliche Anfragen

Wir beginnen mit

a) Wie wurde der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz „Valide NO2-Messungen als Grundlage für rechtssichere Luftreinhaltepläne“ in Niedersachsen umgesetzt? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/1895

Zur Einbringung dieser Anfrage hat sich der Abgeordnete Bode gemeldet. Herr Bode, bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß der Beschlusssammlung der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom 19. und 20. April 2018 begrüßt die VMK, „dass die Validität von Standorten und Messstellen gemäß den europäischen Vorgaben überprüft werden soll“ (Be- schlusssammlung VMK, TOP 4.2 b). Weiter heißt es:

„Die Verkehrsministerkonferenz bittet, dass die angekündigte Überprüfung in allen betroffenen Ländern nach gleichen Maßstäben durchgeführt wird“ (ebenda).

Ferner weist die VMK darauf hin, dass „die Einhaltung der Luftqualität zwischen verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten der Union“ und deren Vergleichbarkeit nur bei Einhaltung der europäischen Messvorschriften und nicht bei Abweichungen von diesen erzielt werden kann. Und weiter:

„Die Verkehrsministerkonferenz hält es für erforderlich, dass die Installation der Messeinrichtungen bundes- und europaweit nach einem einheitlichen Maßstab erfolgt, weil Vergleiche der Messergebnisse und die erforderliche rechtliche Gleichbehandlung der vor Ort Betroffenen anderenfalls unmöglich wären. Die Verkehrsministerkonferenz regt an, dass bei der Überprüfung insbesondere Fragen geklärt werden wie

a) der vorgeschriebenen räumlichen Repräsentativität der Messungen für ein größeres Gebiet in einer Stadt, nicht nur für einen kleinen Raum in unmittelbarer Nähe der Messstation,

b) der zeitlichen Relevanz hinsichtlich des Zeitraums, in dem die Bevölkerung einer relevanten Belastung ausgesetzt ist,

c) der korrekten Platzierung des Messeinlasses der Station,

d) der vorgeschriebenen Vermeidung von Messungen im Rückstau vor Kreuzungen,

e) die vorgeschriebene Vermeidung von Messungen unterhalb von Hindernissen wie z. B. Bäumen.“

Die VMK hat ferner darum gebeten, dass der Validierungsprozess kurzfristig, länderübergreifend, einheitlich und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Länder zu koordinieren ist und dass über die Ergebnisse der Validierung auf der Herbstsitzung der VMK berichtet werden soll.

Am 16. Oktober 2018 berichtet der NDR, dass es in Oldenburg trotz teilgesperrter Straße und geringen Kraftfahrzeugaufkommens zu einer Erhöhung der Stickoxidwerte gekommen sei. Eine Erklärung hierfür steht noch aus. In der gleichen Sendung sprach Verkehrsminister Dr. Althusmann davon, dass „in Hannover die Grenzwerte kontinuierlich sinken“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie und mit welchen Ergebnissen wurde der Beschluss der VMK aus April 2018 in Niedersachsen umgesetzt?

2. Welche verkehrsnahen Luftqualitätsmessstellen messen mit ihrem Messeinlass in einem Abstand, der geringer als 9,50 m zum Fahrbahnrand ist, und/oder unterhalb einer Einlasshöhe von 3,50 m zur Geländeoberkante bzw. Fahrbahnoberfläche?

3. Wie haben sich die Stickoxidmesswerte der Luftqualitätsüberwachung in den ersten drei Quartalen 2018 im Verhältnis zu den Werten des Jahres 2017 entwickelt?

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Bode. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt über Herrn Minister Lies. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorweg sagen, weil das im Rahmen der Fragen zu meiner Rede sicherlich noch ein paar Mal Thema sein wird.

Wir als Landesregierung werden alles dafür tun - ich bin fest davon überzeugt, dass uns das gelingt -, dass es in Niedersachsen keine Fahrverbote gibt. Das ist die erste klare Botschaft, die wir geben.

(Beifall bei der SPD)

Das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen, das sogenannte LÜN, wird vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz durchgeführt.

Neben dem Grundprinzip - ich gehe nachher noch kurz darauf ein -, am Ort der höchsten Belastung zu messen, macht die EU-Qualitätsrichtlinie konkrete Angaben zum Abstand verkehrsnaher Messstationen, zur nächsten Kreuzung, zum Fahrbahnrand, zu Gebäuden, zu den Anströmungsbedingungen und auch zur Höhe der Messeinlassöffnungen.

Demnach darf eine verkehrsnahe Station z. B. nicht weiter als 10 m vom Fahrbahnrand entfernt und muss mindestens 25 m von einer verkehrsrei

chen Kreuzung entfernt aufgestellt werden. Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 m - das ist die sogenannte Atemzone - und 4 m über dem Boden befinden. Zusätzlich müssen jedoch auch Störfaktoren, z. B. Bäume, Balkone, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung, Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstationen in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, bei der Standortauswahl berücksichtigt werden.

Die Festlegung der Zahl und Lage der Luftmessstationen muss von den verantwortlichen Landesbehörden entsprechend dokumentiert werden. Die Europäische Kommission prüft dann die Einhaltung dieser Vorgabe. Verstöße können - wir kennen das - entsprechende Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen.

Die Positionierung der Messeinrichtung erfolgt daher nach den Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie, die durch die 39. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt wurde. In der Anlage der 39. BImSchV sind die Kriterien für die Ortsbestimmung von Stickstoffdioxid-Probeentnahmestellen festgelegt.