Am 7. August 2018 hat Minister Lies die Forderung aufgestellt, den Anteil von Elektrofahrzeugen im Landesfuhrpark deutlich zu erhöhen Bis 2022 soll demnach jedes fünfte und bis 2030 mindestens jedes zweite Fahrzeug des Landes mit einem alternativen Antrieb fahren.
Am 9. August 2018 stellte Minister Lies unter dem Titel „ökologische Strategie zum Sedimentmanagement“ (Neue Osnabrücker Zeitung, 10. August 2018) einen Paradigmenwechsel beim Umgang mit den Sedimenten der Ems vor. Aus einem millionenteuren Problemstoff ist ein „wertvoller Rohstoff“ geworden. Die Schwebstoffe des Flusses sollen künftig bedarfsgerecht im Ökosystem Ems und binnendeichs Verwendung finden und dies als „Chance“ begriffen werden.
Am 14. August 2018 machte Minister Lies Zusagen in Richtung der Bürgermeister der Ostfriesischen Inseln. Themen waren u. a. die Förderbedingungen für Wohnraum auf den Inseln, der Hochwasserschutz und die Fahrrinnenanpassung für eine tideunabhängige Anbindung. Laut dem Ostfriesischen Kurier (Ausgabe 14. August 2018) will das Land den sieben Ostfriesischen Inseln durch „erweiterte Förderbedingungen“ bei der Schaffung von bezahlbaren Wohnraum helfen und die Anbindung der Inseln an das Festland durch eine Fahrwassertiefe von 2,25 m gewährleisten. Auch im Wattenmeer soll es nach den Vorstellungen von Minister Lies zu einer neuen Form des Sedimentmanagements kommen.
Der Klimaschutz soll vor dem Hintergrund des nassen Sommers 2017 und des trockenen und warmen Sommers 2018 (Radiointerview von Minis- ter Lies, NDR Info, 30. Juli 2018) nach Aussage von Minister Lies Verfassungsrang erhalten.
Des Weiteren möchte Minister Lies ein „Klimakompetenzzentrum“ in Hannover gründen und sich proaktiv für die Genehmigungen der niedersächsi
schen Netzausbauprojekte bis Ende 2020 einsetzen. Minister Lies: „Niedersachsen wird seine Verpflichtungen beim Stromnetzausbau pünktlich erfüllen.“
Minister Lies „will sich (auch) für eine bundeseinheitliche Lösung“ im Bereich des Qualitätsmanagements für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen (Anzeiger für Harlingerland, 14. August 2018) einsetzen, bis Mitte 2019 ein Konzept für „Naturschutzhöfe“ entwickeln und den Erhalt der Weidetierhaltung auf die Agenda der Landesregierung setzen (Anzeiger für Harlingerland, 14. Au- gust 2018).
1. Welche konkrete inhaltliche und zeitliche Umsetzung beabsichtigt die Landesregierung bezüglich der jeweiligen Äußerungen und Forderungen von Minister Lies?
2. Waren die Forderungen von Minister Lies vorher mit den jeweils zuständigen Ressorts und innerhalb der Landesregierung abgestimmt?
3. Hat Minister Lies als Umweltminister auch öffentlich Positionen in Bezug auf die Bildungspolitik der Landesregierung bezogen, gegebenenfalls welche?
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Die Antwort für die Landesregierung erteilt naheliegenderweise Herr Minister Lies. Bitte sehr, Herr Minister!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist eine enorme Aufzählung, die Sie da vorgenommen haben. Das zeigt zumindest, dass das Ressort und das Ministerium eine Menge machen. Das finde ich erst einmal positiv.
Vielleicht darf ich das mit einem ganz großen Dank an das Haus verbinden. Denn das mache nicht ich, sondern das machen die Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten. Und ich finde, die machen einen verdammt guten Job, wie insgesamt alle Häuser dieser Landesregierung eine tolle Arbeit machen. Ganz herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen!
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Die einen sagen so, die anderen so! - Christian Meyer [GRÜNE]: Wohl vor allem die Pressestellen!)
Meine Damen und Herren, der Rahmen meines politischen Handels wird durch meine Funktion als Umweltminister und damit als Mitglied des Kabinettes sowie als Landtagsabgeordneter und Kommunalpolitiker bestimmt. Hinzu kommen weitere Funktionen in Aufsichtsräten und Gremien, z. B. in der Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Beirates der Bundesnetzagentur.
Die politische Priorität liegt eindeutig auf den mit dem Amt als Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz verbundenen Aufgaben und Herausforderungen. In diesem Zusammenhang ist es nicht unüblich, dass politische Themen mehrere Ressorts betreffen und die Ressortminister gemeinsam, aber auch einzeln bezogen auf die jeweiligen Schwerpunkte der Themen, Stellung nehmen und Konzepte und Lösungen präsentieren.
Dass ich als zuständiger Minister für die Bereiche Klimaschutz, nachhaltige Mobilität und Energie zu Fragen eines Klimakompetenzzentrums, zu Elektromobilität, zu Flüssigerdgas oder zum Stromnetzausbau in Niedersachsen Stellung nehme, ist daher selbstverständlich. Gleiches gilt für die Fragen zu naturschutzrechtlichen Ausgleichflächen, zu einer ökologischen Strategie, zum Sedimentmanagement und zum Gänsemanagement. Das sind allesamt Themen, die sowohl meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten als auch ich als Minister bearbeite. Als für Bauen und Klimaschutz zuständiger Minister bringe ich mich natürlich intensiv zu so wichtigen Themen wie bezahlbares Wohnen auch auf den Inseln, Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie zur Implikation des Klimawandels z. B. in der diesjährigen Dürreperiode ein. Genau dies ist die Aufgabe eines Umweltministers.
Daneben, meine Damen und Herren, äußere ich mich auch zu Themen, die außerhalb meiner Ressortzuständigkeit liegen, z. B. zu Themen, die meinen Wahlkreis und meine Heimatregion betreffen, oder zu Positionen und Themen der Landesregierung, die ja von uns als Landesregierung insgesamt getragen werden. Sonst könnte ich meine Mandate nicht mit dem Anspruch wahrnehmen, den ich an meine politische Tätigkeit stelle.
Zur Beantwortung gehe ich der besseren Übersichtlichkeit halber getrennt nach den in der Anfrage angesprochenen Forderungen bzw. Themen vor.
Rastspitzenmanagement: Niedersachsen besitzt für zahlreiche hier überwinternde nordische Gänsearten eine internationale Verantwortung und damit einhergehend auch entsprechende Schutzverpflichtungen. Um letzteren gerecht zu werden, hat Niedersachsen insgesamt 16 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von 125 000 ha - hier ohne das EU-Vogelschutzgebiet Niedersächsisches Wattenmeer, das noch hinzukäme - gemeldet, in denen Gänsearten wertbestimmend sind. Große Gänseansammlungen haben aber auch erhebliche Fraßschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen verursacht. Aus diesem Grund bietet das Land Niedersachsen mit Unterstützung der EU in den Hauptgebieten der Gänserast Agrarumweltmaßnahmen an.
Diese verfolgen das naturschutzfachliche Ziel, ruhige und störungsarme Äsungsflächen für die überwinternden Gänse zur Verfügung zu stellen. Landwirte, die sich an Agrarumweltmaßnahmen für nordische Gastvögel beteiligen, erhalten für eintretende Biomasseverluste und den entstehenden Mehraufwand in der Flächenbearbeitung einen finanziellen Ausgleich. Derzeit werden landesweit ca. 25 000 ha Acker- und Grünlandflächen mit Agrarumweltmaßnahmen für nordische Gänse bewirtschaftet. Dafür wendet das Land Niedersachsen mit Unterstützung der Europäischen Union einen Betrag von ca. 7 Millionen Euro pro Jahr auf.
Neben den Agrarumweltmaßnahmen für nordische Gastvögel praktiziert Niedersachsen für Gänsefraßmaßnahmen das Rastspitzenmodell auf Acker. Es sieht vor, dass mit Agrarumweltmaßnahmen für nordische Gastvögel bewirtschaftete Ackerflächen, auf denen durch sehr hohe Rastvogelaufkommen so hohe Ertragseinbußen entstehen, dass diese durch die üblichen Fördersätze bei Weitem nicht abgedeckt werden können, gesondert betrachtet werden. Hier erfolgt eine Abschätzung und Begleichung des tatsächlichen Fraßverlustes nach Abzug der Gänse in ihre Brutgebiete im Frühjahr.
Großschadensereignisse durch rastende Gänse treten aber eben nicht nur im Ackerbereich, sondern auch im Grünlandbereich auf. Deshalb hat das Umweltministerium die Entwicklung eines Rastspitzenmodells auf Grünland beauftragt. Die mit der Entwicklung beauftragte Landwirtschafts
kammer Niedersachsen hat im Juni 2018 mitgeteilt, dass es nunmehr gelungen sei, erfolgreich ein Rastspitzenmodell auf Grünland zu konzipieren. Das Rastspitzenmodell auf Grünland soll im kommenden Jahr 2019 in einer Pilotphase, räumlich begrenzt, getestet werden. Da sehe ich mich - ich glaube, ich darf das sagen - im Einklang mit der Landwirtschaftsministerin Frau Otte-Kinast. Wir wollen etwas für die Umwelt tun, aber wir dürfen nicht vergessen, dass das auch zu Belastungen in der Landwirtschaft führt. - Das zeigt, glaube ich, die gute Zusammenarbeit, die zwischen Landwirtschaftsministerium und Umweltministerium vorherrscht.
Das, meine Damen und Herren, gilt auch für den Erhalt der Weidetierhaltung, auf die wir, glaube ich, allesamt - im Hinblick auf viele Gesichtspunkte, die wir diskutieren - sehr viel Wert legen. Die extensive Haltung von Weidetieren im Offenland leistet einen Beitrag zur tierwohlgerechten Form der Nutztierhaltung und auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.
Diese maßgebende Form der Landwirtschaft findet in der derzeitigen Agrarförderung aber noch keinen ausreichenden Niederschlag. Damit die Bewirtschaftungsform in Zukunft gegenüber den flächengebundenen Bewirtschaftungsformen nicht weiterhin erheblich benachteiligt wird, beabsichtigt die Landesregierung, den Bund aufzufordern, über ein Bundesprogramm eine Weidetierprämie bzw. eine Landschaftspflege-Tierprämie einzuführen.
Perspektivisch könnte zudem in der nächsten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik eine Maßnahme konzipiert werden, mit der gefährdete und für Niedersachsen typische Kulturlandschaften - hier insbesondere Grünland - erhalten werden sollen, wenn z. B. eine Beweidung dort nicht mehr ohne finanzielle Unterstützung fortgeführt wird bzw. fortgeführt werden kann. Auch das ELER-Programm PFEIL und die dahinterstehenden Maßnahmen könnten mit der neuen EUFörderperiode neu ausgerichtet werden, um die Belange von Grünlandbetrieben in benachteiligten Regionen besonders zu berücksichtigen. Im Übrigen hat sich auch die 90. Umweltministerkonferenz am 8. Juni dieses Jahres mit dem Beschluss für die Einführung einer Weidetierprämie zur Unterstützung von Schaf- und Ziegenhaltern ausgesprochen.
Ich komme zur Freigabe ökologischer Vorrangflächen. Die Anlage von ökologischen Vorrangflächen ist im Rahmen der EU-Direktzahlungen für bestimmte Antragstellungen eine Vorgabe. Die Anlage der ökologischen Vorrangflächen kann durch verschiedene Flächennutzungen - z. B. Brache, Zwischenfrüchte, bestimmte Randstreifen und Flächenelemente, Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen - erbracht werden. Für jede Flächennutzung als ökologische Vorrangfläche gelten unterschiedliche Bedingungen.
Herr Minister, ganz kurz! - Ich bitte einfach darum, dass Sie Herrn Minister Lies wirklich zuhören und die Gespräche an der rechten und linken Seite einstellen. Dann wird es vielleicht etwas schneller gehen, und der Minister muss nicht dagegenansprechen. Bitte.
Aufgrund der Dürre und von Futtermangel wurde der Aufwuchs der Brachen in den ökologischen Vorrangflächen ab 16. Juli 2018 zur Futternutzung freigegeben - Presseinformation des ML vom 29. Juni 2018. Für die ökologischen Vorrangflächen Zwischenfrüchte soll es voraussichtlich eine Möglichkeit der Nutzung für Futterzwecke geben - Presseinformation des ML vom 16. August 2018.
Ich will erwähnen, dass wir auch andere Punkte betrachten. Wir haben uns - ich glaube, das darf ich auch für die Kollegin Frau Otte-Kinast sagen - z. B. auch beim Thema Nachsaat sehr schnell in Bezug auf die Beantwortung der Frage verständigt: Wie können Lösungen gefunden werden, die auch im Interesse einer Nutzung für die Landwirtschaft sind? Auch das zeigt, glaube ich, noch einmal, wie gut und intensiv die Abstimmung zwischen unseren Häusern erfolgt.
Ich komme nun zur Naturschutzhilfe. Die Rahmenbedingungen und Perspektiven im Hinblick auf die gewünschte Etablierung von Naturschutzhilfen und deren Förderung werden zurzeit in meinem Haus geprüft.
Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen: Gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD - ich habe schon vorhin bei der Behandlung des Themas „Energie“ gesagt, dass ich Mitglied der Verhandlungsgruppe im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz war - soll eine Bundes
kompensationsverordnung mit einem vielseitigen Mix qualitativ hochwertiger Maßnahmen geschaffen werden. Die seitens des Bundes dazu erfolgenden Aktivitäten müssen wir selbstverständlich abwarten. Wir werden sie seitens des Landes aktiv begleiten. Das ist für uns auch kein neuer Weg. Die Bundeskompensationsverordnung ist auch in vergangenen Legislaturperioden immer wieder einmal Thema gewesen. Wir prüfen das in Bezug auf die Frage: Welche Chancen stecken darin für einen guten Weg?
Sedimentmanagement: Die Sicherstellung und auch Verbesserung der seeseitigen Erreichbarkeit an der Ems haben in der niedersächsischen Landespolitik hohe Priorität. Die Seeschifffahrtstraße Ems ist in der Vergangenheit wiederholt den Erfordernissen der Großschifffahrt angepasst worden. Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und der daraus folgenden Schiffsgrößenentwicklung im Bereich des Rohölverkehrs ist der Anteil der tideabhängigen Fahrten in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Das Land Niedersachsen und die Emder Hafenwirtschaft streben daher eine entsprechende Fahrrinnenanpassung für den Emder Hafen um einen Meter an. Das habe ich schon in der vergangenen Legislaturperiode als Wirtschaftsminister begleitet. Von meinem Kollegen wird das jetzt genauso gemacht. Und es wurde damals selbstverständlich auch aus dem Umweltministerium heraus begleitet.
Meine Damen und Herren, vor etwa drei Wochen, am 9. August, fand in Hannover der dritte Runde Tisch zur wirtschaftlichen Bedeutung der Außenems statt. Neben dem Umweltministerium und dem Wirtschaftsministerium haben die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - vertreten durch den Staatssekretär -, mehrere Abgeordnete des Landtages sowie Vertreter verschiedener Wirtschaftsunternehmen und einige Naturschutzverbände teilgenommen. Die positive Nachricht in Bezug auf dieses Abstimmungsgespräch war, dass keine Zweifel an der Umsetzbarkeit der Maßnahme bestehen.
Trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Zeitverzögerung ist es erfreulich, dass die Beteiligten des Runden Tisches endlich alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Landesregierung will die Maßnahmen voranbringen. Es besteht ein gemeinsames Interesse an einem einvernehmlichen und konsequenten Fortschreiten. Die fachlich am stärksten betroffenen Ressorts Umwelt und Wirtschaft arbeiten hier Hand in Hand.
Niedersachsen und die Niederlande haben zudem verabredet, eine gemeinsame ökologische Strategie zum Sedimentmanagement zu entwickeln. Denn wir reden über das Thema Anpassung, und wir reden über Sediment, aber eben nicht darüber, dass man es nicht nur irgendwohin bringt, um es loszuwerden. Vielmehr müssen wir es dorthin bringen, wo der Bedarf in der Natur entsteht. Deshalb hat der Unterausschuss G der Ständigen DeutschNiederländischen Grenzgewässerkommission am 16. Oktober 2017 einen ersten Entwurf für eine gemeinsame ökologische Strategie zum Sedimentmanagement verabschiedet. Dabei wurden folgende wesentliche Schritte vereinbart: Erhebung notwendiger Grundlagendaten in Bezug auf die aktuellen Bagger- und Verklappungstätigkeiten, Grundlagenermittlung durch die Analyse wesentlicher Aspekte der Sedimentproblematik im Hinblick auf mittel- und langfristige Wirkungen, systemweite Suche nach möglichen nachhaltigen Lösungsansätzen sowie Vorbereitung der möglichen Lösungsansätze für die Umsetzung in konkretes Verwaltungshandeln. Mit der Umsetzung wurde begonnen.
Ich komme zum Thema „Fahrrinnenanpassung“. Eine tideunabhängige Inselanbindung für Wangerooge wäre wünschenswert. Als Abgeordneter des Wahlkreises Friesland-Jade, wo ich lebe - damit bin ich auch zuständig für die Insel Wangerooge - ist das auch mein ureigenes Interesse. Das möchte ich nur ergänzend dazu sagen. In meiner Funktion als Umweltminister habe ich den Inselbürgermeistern - anders als übrigens im Jahr 2009 der ehemalige Umweltminister Hans Heinrich Sander - nicht versprochen, dass es zu einer solchen Fahrrinnenanpassung kommt. Damals war ich Abgeordneter. Ich kann mich noch an die Presseberichte des sehr geschätzten Kollegen Hans Heinrich Sander erinnern. Er stand auf dem Deich und sagte - ich glaube, Stefan Birkner erinnert sich gerade auch -, er sei jetzt der Ministerpräsident, weil alle anderen weg seien. Er sehe, das sei notwendig, es müsse jetzt gemacht werden. - So einfach ist es aber, wie es sich hinterher herausgestellt hat, im Hinblick auf all die Probleme, die damit verbunden sind, leider nicht. - Darauf habe ich hingewiesen. Ich habe es eben nicht versprochen. Genau darauf wird auch in dem zitierten Artikel des Ostfriesischen Kuriers ausdrücklich hingewiesen.
Um die Erreichbarkeit der ostfriesischen Inseln sicherzustellen, stimmen sich Niedersachsen Ports GmbH und der NLWKN mit ihren jeweiligen Geschäftsbereichen in Bezug auf die Baggerarbeiten
eng ab. Beide haben auch entsprechende Schiffe, Injektions- oder Hopperbagger, mit denen diese Aufgaben wahrgenommen werden können.
In den Häfen und Zufahrten der Festlandshäfen Norddeich und Bensersiel sowie in den Inselhäfen Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge werden durch NPorts regelmäßige Unterhaltungsbaggerungen mit dem firmeneigenen Hopperbagger „Seekrabbe“ durchgeführt. Durch regelmäßige Peilungen in den Häfen und Hafenzufahrten kann kurzfristig auf entsprechende Fahrwasserveränderungen reagiert werden. Es ist nicht erkennbar, dass die Wassertiefen in den NPortseigenen Häfen einen besonderen Engpass darstellen. Über die jeweiligen Hafenbereichsgrenzenzuständigkeiten hinaus betreibt NPorts eine enge Abstimmung der Maßnahmen mit dem NLWKN sowie der Bundeswasserstraßenverwaltung und berät die kommunalen Häfen in ihren Aufgaben.
Wohnraumförderung Inseln: Bei dem Treffen mit den Inselbürgermeistern am 14. August 2018 habe ich einen wichtigen Auftrag erläutert, der im Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen bearbeitet wird. Das Bündnis wurde von mir am 21. März 2018 gemeinsam mit dem Direktor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Heiner Pott und mehr als 30 weiteren Akteuren ins Leben gerufen. Mittlerweile haben sich mehr als 20 weitere Institutionen und Personen dem Unterstützerkreis des Bündnisses angeschlossen. Derzeit werden in fünf Arbeitsgruppen verschiedene Themen bearbeitet, die für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in Niedersachsen von elementarer Bedeutung sind.
Hierzu gehört auch die Weiterentwicklung der Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau, also die Aufgabe der Daseinsfürsorge, die wir als Staat haben. Demnächst wird im Plenum des Bündnisses über einen Vorschlag beraten, der sicherstellen soll, dass auch an Orten mit besonders hohen Baukosten sozialer Wohnungsbau stattfinden kann. Das finden wir auch in Städten wie in Hannover oder auch in anderen Großstädten, darüber hinaus in besonderen Orten, vor allem aber auf den Inseln. Um nur einmal eine Zahl zu nennen: Auf Norderney kostet ein Quadratmeter inzwischen 10 000 Euro. Der günstigste Preis für einen Quadratmeter auf einer Insel liegt bei, glaube ich, 6 000 Euro. Diese Preise zeigen, vor welchen Herausforderungen man dort steht.
Besonders hohe Grundstückspreise gibt es eben nicht nur in den bevorzugten Lagen der Großstädte, sondern auch in anderen Orten in Niedersachsen; u. a. auf den Ostfriesischen Inseln. Schon heute schöpft das Land alle derzeit bestehenden Möglichkeiten aus, um auf den Inseln sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Die Rahmenbedingungen hierfür sollen in Zukunft noch weiter verbessert werden.