Protocol of the Session on August 23, 2018

(Christian Meyer [GRÜNE]: Verfas- sung!)

- Herr Kollege Meyer!

(Christian Meyer [GRÜNE]: Die Frage ist nicht beantwortet!)

Jetzt kommt für die CDU-Fraktion Herr Karl-Heinz Bley.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin zuversichtlich, dass wir all das, was hier Gegenstand der Antworten war, zeitnah hinkriegen werden. Vor dem Hintergrund, dass es oftmals bürokratische Hürden gibt, frage ich die Landesregierung, was unsere Stabsstelle „Bürokratieabbau“ leisten kann, damit wir diese bürokratischen Hürden abbauen können oder gar nicht mehr haben.

Herr Wirtschaftsminister Althusmann antwortet.

Ich habe noch einen Nachtrag. Herr Meyer, Entschuldigung, dass ich Ihre Frage nicht vollumfänglich beantwortet habe. Ich habe mich noch einmal erkundigt. Für den Breitbandausbau gibt es die 25-%-Regelung nicht. Diese Regelung ist und war für diesen Bereich nicht vorgesehen, weil die Voraussetzungen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich sind und weil die einzelnen Landkreise unterschiedlich weit sind. - Ich hoffe, dass Ihre Frage damit beantwortet ist. Das heißt: Nach Kräften, Möglichkeiten und vorhandenen Geldern werden die Anträge bearbeitet und die Beträge ausgezahlt.

Die Stabsstelle „Entbürokratisierung“ im Wirtschaftsministerium ist zurzeit dabei, auf der Grundlage aller Vorschläge, die uns von den Industrie- und Handelskammern, von Unternehmensverbänden, von Wirtschaftsverbänden und auch von Gewerkschaften, mit denen wir zumindest darüber gesprochen haben, dass die Entbürokratisierung für uns eine Kernaufgabe ist, vorgelegt worden sind, alle gesetzlichen Grundlagen, die wir landesseitig beeinflussen können, alle Vorschriften und auch die Erlasse des Landes systematisch aufzuarbeiten.

Es bleibt aber noch die Frage - ich gehe mit diesem Gedanken noch etwas schwanger -, ob es hier in Niedersachsen zum Zweck der Entbürokratisierung wie in Nordrhein-Westfalen eines eigenen Gesetzes - es wird dort „Entfesselungsgesetz“ genannt - bedarf. Ich finde diesen Gedanken und diesen Ansatz dem Grunde nach charmant. Ich bin allerdings angesichts der Umsetzung in NordrheinWestfalen etwas skeptisch, ob es letztendlich nur bemaltes Papier wird. Am Ende muss es aber schon sehr, sehr konkret werden. Was den Bereich Anlagenausbau und Genehmigungsverfahren angeht, sind wir der Wirtschaft gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltministerium hinsichtlich Anzeigepflichten von Unternehmen mit dem Abbau einer Vorschrift bereits entgegengekommen, indem wir gesagt haben: Ihr müsst es nur freiwillig angeben.

In einem anderen Bereich der Entbürokratisierung - Sie werden überrascht sein: der betrifft die Zahnärzte in Niedersachsen; die FDP schaut sofort hoch -

(Heiterkeit bei der AfD)

geht es um die Frage der Begehung von Praxen und des Betriebsschutzes der Einrichtungen. Wir haben zum 1. Januar 2019 erreicht, dass das auf die Zahnärztekammer übertragen wird. Das war ausdrücklicher Wunsch dieser Berufsgruppe. Das wird zu einer deutlichen Entbürokratisierung führen. Das heißt, wir sind im Moment dabei, Schritt für Schritt zu schauen, wo wir auf Genehmigungspflichten und Antragsverfahren verzichten können.

Zum Schluss noch ein Satz - der sei mir bei diesem Thema doch gestattet -: Es wird in Niedersachsen weiterhin Antragsverfahren und Genehmigungsverfahren geben, weil es sich immer um die Verwendung von öffentlichen Geldern handelt.

Als zuständiger Fachminister, der auch in die Diskussion über Digitalisierung in Deutschland in anderen Gremien eingebunden ist, möchte ich allerdings eines allgemeiner Natur anmerken: Wenn wir uns in Deutschland nicht langsam mal von einer Antragsverwaltung weg bewegen hin zu einer Dienstleistungs- und Serviceverwaltung, die die verfügbaren Informationen miteinander verknüpft, dann werden wir den weltweiten Anschluss verlieren.

Warum? - In anderen Ländern, die in der Digitalisierung weiter als Deutschland vorangeschritten sind, wird ein Kind bei dessen Geburt im Krankenhaus automatisch erfasst und erfolgt automatisch

die Auszahlung des Kindergeldes, und zwar nicht erst auf Antrag der Eltern. Das meine ich mit „Antragsgesellschaft“. Der Staat teilt den Eltern automatisch als Dienstleister mit: Wir haben gehört, Sie sind Eltern geworden. Das leisten wir für euch: Das Kindergeld wird demnächst in folgender Höhe ausgezahlt.

Ich wollte das nur erwähnen, weil das ein Umdenken erfordert. Wir als Verwaltung - das Land Niedersachsen bzw. Deutschland - sind dem Grunde nach für die Menschen dieses Landes da und müssen unsere Servicestrukturen genau in diese Richtung entwickeln. Das wird aber noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Althusmann. - Ich möchte für die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten den Zwischenstand bekannt geben: Wir haben jetzt 12 Fragen abgearbeitet und noch 24 vor uns.

Jetzt hat sich der Kollege Detlev Schulz-Hendel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Dienstag hat ja die Pressekonferenz stattgefunden. Ministerpräsident Stefan Weil war dort ja auch zugegen. - Jetzt ist er nicht mehr hier. - Dort hat er u. a. gesagt, dass die Digitalisierung neben Chancen auch mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein wird.

(Jörg Hillmer [CDU]: Und nun die Frage!)

Vor dem Hintergrund dieser Aussage frage ich die Landesregierung: Was steht wo in dem Masterplan konkret zu Gefahren und Risiken, und welche konkreten Handlungsoptionen hat sich diese Landesregierung zu dem Thema „Risiken und Nebenwirkungen der Digitalisierung“ vorgenommen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Schulz-Hendel. - Herr Minister Dr. Althusmann möchte antworten.

Natürlich haben wir im „Masterplan Digitalisierung“ auch Risiken benannt. Wir haben in einem eigenen Kapitel auf die Veränderung der Arbeitswelt hingewiesen. Wir haben auf die Veränderung der Arbeitszeit sowie auf die Veränderung der arbeitszeitgesetzlichen Grundlagen hingewiesen, die man mit in den Blick wird nehmen müssen, ebenso auf die Veränderungen in der Arbeitswelt, wenn es um Robotik, um künstliche Intelligenz und um die Nutzung neuer Produktionsformen geht. Der gesamte Bereich der Arbeitswelt ist davon betroffen. Die Folgewirkungen für den Arbeitsmarkt sind erheblich. Das geht hin bis zu der Frage, wie sich künftig die Fachkräftesicherung gestalten wird.

Des Weiteren haben wir im „Masterplan Digitalisierung“ darauf hingewiesen - allerdings nicht bis ins letzte Detail -, dass das ganze Thema natürlich auch mit Datenschutz und dem notwendigen Umgang damit zu tun hat. Die Frage ist, wie wir beispielsweise bei der Datenschutz-Grundverordnung einen Mittelweg finden können zwischen dem notwendigen Schutzinteresse des Bürgers, seine Daten geschützt zu bekommen, auf der einen Seite und dem Ziel, die Dienstleistungen möglich zu machen, die im Rahmen der Digitalisierung machbar sind, auf der anderen Seite.

Ich nenne noch das Beispiel der elektronischen Patientenakte. Das hatten wir auch gestern Abend im Rahmen der Veranstaltung der Metropolregion zum Thema E-Health. Darüber reden wir mittlerweile seit über zwölf Jahren. Österreich ist da sehr viel weiter als Deutschland. Wir haben in diesem Bereich einen hohen Anspruch an den Datenschutz, wissen aber gleichzeitig, dass die Patientenakte, Patientendaten und Abrechnungsfragen bis hin zur Entlassung aus einem Krankenhaus zwingend in einem gemeinsamen digitalen E-Health-Prozess verknüpft werden müssen.

Es gilt, den Mittelweg zu finden zwischen datenschutzberechtigten Interessen der Patienten auf der einen Seite und dem notwendigen Einsatz von neuen technologischen Verfahren auf der anderen Seite. Das ist eine Herausforderung, der wir uns nicht verschließen. Wir sehen sie sehr wohl. Darum hat das Sozialministerium dafür einen Bereich geschaffen, der sich mit dieser Frage auseinandersetzt.

Vielen Dank, Herr Minister Althusmann. - Zum gleichen Thema hat sich der Wissenschaftsminister Herr Thümler gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass wir als Landesregierung einen ganzheitlichen Ansatz bei dieser Frage verfolgen. Herr Dr. Althusmann hat sehr zu Recht darauf hingewiesen, dass die Frage der Arbeitswelt und des Umgangs damit, wie sich was verändern wird und worauf sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einlassen müssen, ein zentraler Baustein ist.

Ein anderer Baustein ist der medizinische Bereich, der von uns jetzt noch über eine Ausschreibung aus dem VW-Vorab flankiert wird. Dies ist bereits durch das Kuratorium genehmigt worden und trägt den Titel „Big Data in den Lebenswissenschaften“. Dabei wird speziell auf die digitalisierten Fragen der Humanmedizin Bezug genommen.

Vorausgesetzt, dass das Kuratorium zustimmt, wird es im Herbst eine weitere Ausschreibung geben, in der das große Thema „Digitalisierung in den Geisteswissenschaften, Gesellschaftswissenschaften und Kulturwissenschaften“ eine Rolle spielen wird. Dabei wollen wir aus dem wissenschaftlichen Kontext heraus der Frage nachspüren: Was machen eigentlich Digitalisierung und künstliche Intelligenz mit uns als Gesellschaft, und wie verknüpfen wir das in den einzelnen Lebensbereichen?

So ist sichergestellt, dass erstens Geld zur Verfügung steht und zweitens die Fragen, die Herr Althusmann gerade zu Recht gestellt hat, wissenschaftlich entsprechend begleitet werden.

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion ist jetzt Frau Dr. Esther Niewerth-Baumann an der Reihe.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Oldenburgerin stelle ich die folgende Frage an die Landesregierung: Das OFFIS in Oldenburg wird bei der Digitalisierung sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Es gibt aber auch noch andere Kompetenzzentren dieser Art. Wie wollen Sie sicherstellen, dass unnötige Doppelstrukturen vermieden und Aufgaben sinnvoll gebündelt werden?

Danke schön. - Herr Minister Thümler antwortet für den Wissenschaftsbereich.

Liebe Frau Kollegin Niewerth-Baumann! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage. Das Kompetenzzentrum OFFIS in Oldenburg und das L3S in Hannover sind von uns gebeten worden, eine Konzeption zu entwickeln, wie wir die Schwerpunkte der Digitalisierung so bündeln können, dass ein niedersachsenweiter Mehrwert daraus entsteht. Dieses Konzept ist jetzt in der finalen Beratung.

Wir werden voraussichtlich zum Januar 2019 in einer neuen Struktur starten können, die Sie sich ungefähr so vorstellen müssen, dass wir mit sogenannten Living Labs arbeiten werden, die über Niedersachsen verteilt an den Standorten der einzelnen Hochschulen installiert sind, wo Forschungsschwerpunkte in einzelnen Bereichen der Wissenschaft schon vorhanden sind. Das Ganze wird für fünf Jahre finanziert. Insofern könnte man die Frage stellen: Warum nur fünf Jahre? - Das hat damit zu tun, dass wir immer auf der Höhe der Forschung bleiben wollen und in bestimmten Dingen in der Lage sein müssen, nachsteuern zu können. Deswegen wird es eine rollierende Fortsetzung geben können.

Am Ende steht das Ergebnis, dass wir niedersachsenweit deutlich machen, wie wir in den einzelnen Feldern digital aufgestellt sind. Deswegen nehmen wir diese Konzentration und Bündelung vor. Da sind, wie gesagt, das OFFIS in Oldenburg in Zusammenarbeit mit dem L3S in Hannover Lead Partner, so wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist.

Dafür werden im ersten Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und in den Folgejahren weitere 20 Millionen Euro, sodass 25 Millionen Euro für das Kompetenzzentrum Digitalisierung - wie wir es noch nennen - zur Verfügung stehen.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister Thümler. - Für Bündnis 90/Die Grünen kommt jetzt die Fragestellerin Imke Byl.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Umweltminister Lies eine Aufnahme des Klimaschutzes in die Landesverfassung befürwortet, um Landesinitiativen auf ihre Klimawirkung hin zu prüfen, möchte ich wissen: Wie sieht es denn mit der Klimabilanz des Masterplans Digitalisierung aus? Gibt es Strategien der Landesregierung, diese möglichst gering zu halten?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin Honé antwortet für den Bereich Bund, Europa, Medien.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für das Umweltministerium kann ich Ihnen sagen, dass im Rahmen der digitalen Agenda in unserem Masterplan drei Bereiche vorgesehen sind. Zum Ersten geht es um die digitale Energieversorgung, zum Zweiten geht es um die Digitalisierung im Umweltschutz und zum Dritten um die Bürgerinformation digital.

(Imke Byl [GRÜNE]: Das war doch gar nicht meine Frage!)

Ich will Ihnen gerne ein paar Beispiele für die digitale Energieversorgung nennen. Es wird darum gehen, dass die Optimierung der vorausschauenden Regelung aufgrund von Prognose und Lerntechniken vorangetrieben werden soll. Damit einher geht die Entwicklung von markttauglichen Mess- und Regelgeräten sowie von Planungstools für die Energieplanung von Siedlungen inklusive Erprobung und Demonstration.

(Zuruf von Imke Byl [GRÜNE])